"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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Grossraum
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Grossraum » 10.08.2017, 18:53

Es reicht jetzt aber langsam mit dem sch*** Fäkaltaxameter.
Man liest ja hier nix anderes mehr. Echt schlimm !!!!!

TaxiBabsi
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 10.08.2017, 20:31

Grossraum hat geschrieben:Es reicht jetzt aber langsam mit dem sch*** Fäkaltaxameter.
Man liest ja hier nix anderes mehr. Echt schlimm !!!!!
Echt gut!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von vasg » 10.08.2017, 21:23

taxibabsi hat geschrieben:Nichts wird verfälscht, mit der zugehörigen App werden alle Einnahmen korrekt gebucht.
Aha. Wie heisst denn die App, mit der ich die Fiskaltaxameterdaten natürlich inkl. der USt Steuersätze und Angabe über die Art der Zahlung (bar/unbar) in meine Buchhaltungssoftware übertragen kann?

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von vasg » 10.08.2017, 21:24

Grossraum hat geschrieben:Man liest ja hier nix anderes mehr
Schreib doch mal was über die Fahrradfahrer in Düsseldorf!
Zuletzt geändert von vasg am 10.08.2017, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 11.08.2017, 00:01

TaxiBabsi hat geschrieben:Nichts wird verfälscht
Es kommt nicht darauf an, ob Buchungen oder Aufzeichnungen "verfälscht" werden, sondern darauf, dass sie nicht so verändert werden, dass ihr ursprünglicher Inhalt nicht mehr feststellbar ist oder die Beschaffenheit der Veränderung es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden ist (§ 146 Abs. 4 Sätze 1+2 AO).

Gerade wenn keine Veränderungen in den Kassenaufzeichnungen ausgewiesen sind, lässt sich eher darauf schließen, dass diese unbemerkt nachträglich verändert wurden, da es der Lebenserfahrung widerspricht, dass über einen ganzen Tag oder Monat die Eingaben in das Kassensystem ohne Fehler erfolgen (vgl. FG Niedersachsen, Beschluss vom 02.09.2004 - 10 V 52/04, Rdn. 34).
TaxiBabsi hat geschrieben:mit der zugehörigen App werden alle Einnahmen korrekt gebucht.
Zunächst können Apps wie auch sonstige Software, deren Daten ungesichert schon ihrer Beschaffenheit nach jederzeit veränderbar sind, ohne dass der ursprüngliche Inhalt festgestellt werden kann, regelmäßig nicht die Sicherheit vor unbemerkten Veränderungen wie auf Papier geführte Aufzeichnungen gewähren, so dass sie den erwähnten Anforderungen an die Unveränderbarkeit (§ 146 Abs. 4 AO) in der Regel nicht annähernd gerecht werden.

Darüber hinaus wird eine solche App möglicherweise über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen, die dann auch aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle bestehen müsste (§ 146a Abs. 1 Satz 3 AO).

Anders als Taxameter können App basierte Softwarelösungen, die elektronische Aufzeichnungen zur Dokumentation von Einzelumsätzen zu erstellen haben, computergestützte Kassensysteme i. S. v. § 1 Satz 1 KassenSichV und damit elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. v. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO sein. Nach der Gesetzesbegründung spielt es keine Rolle, ob es sich um eine "klassische" Registriekasse oder eine Tablet basierte Softwarelösung handelt (BR-Drs. 487/17, S. 12).

In diesem Fall könnte es dann auch mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden, solche Systeme hier (gewerbsmäßig) zu bewerben (§ 146a Abs. 1 Satz 5 AO iVm. § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 6 AO).

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miamivice
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Beitrag von miamivice » 11.08.2017, 12:41

Wenn es in § 146a Absatz 1 Satz 1 AO heißt,
Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet.
dann ist ein modernes Taxameter mit Daten-Sofortübermittlung an einen externen Server als ein derartiges elektronisches Aufzeichnungssystem anzusehen. Insofern käme KassenSichV § 1 auf den Prüfstand.

Vom Datenschutz her bedenklich bzw. illegal ist die Übermittling jeder absolvierten Taxitour an einen externen Server, weil Erkenntnisse über die jeweilige Fahrstrategie des Fahrers gewonnen werden können. Der mit einem externen Server verbundene Fiskaltaxamter erscheint als eine Art Fußfessel. Bereits das Recht des Arbeitsgebers vom Büromonitor aus das Schichtverhalten seiner Fahrer auszuspähen ist als problematisch anzusehen.

Der Staat hat erkannt, daß das Taxigewerbe Magnet für Mitnehmer aller Art ist, so daß er sich berechtigt sieht seine Steuern und Abgaben auch mit illegalen Mitteln beizutreiben.

Das Fiskaltaxameter scheint für keinen signifikanten Rückgang der Taxikonzessionen zu sorgen, so daß die Enteignung derjenigen, welche darauf vertraut haben, daß bei der Vergabe von Taxikonzessionen Maß und Mitte gewahrt werde, fortgeführt wird.

Der Staat kassiert durch die Übermittlung der Umsatzdaten auf einen externen Server wahrscheinlicherweise mehr Steuern und Abgaben, an der prekären Situation der Niedriglöhner ändert sich jedoch nichts. Modellhaft kann man mutmaßen, daß Mitnehmer das Gewerbe verlassen dafür aber Ehrliche nachrücken, so daß die Prekariatssituation perpetuiert wird, weil die Arbeit nach wie vor auf zu viele Köpfe verteilt wird.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 11.08.2017, 19:00

Wie fast alle hier, hast auch Du den zitierten Passus nicht verstanden! Denn genau diese Voraussetzungen erfüllt ein Taxameter eben nicht! Darum wurde er jetzt auch wörtlich von den Bestimmungen ausgenommen!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 11.08.2017, 20:33

Ein Taxameter kann in Verbindung mit anderen Komponenten Bestandteil eines elektronischen Aufzeichnungssystemes sein. Als Einzelgerät ist es ein solches jedoch nicht, da es nicht "jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnen" kann. Nirgendwo steht geschrieben, dass ein Taxameter zu solch einem System aufgerüstet werden muss.
Die Taxameter- und Vermittlungssysemhersteller hätten dies wohl gerne, da sie die Lösungen für die uns eingeredeten Pflichten (Einzelaufzeichnung) parat haben - und verkaufen wollen.

Auch durch den Umstand, dass diese Grundzahlen Bestandteil unserer Buchführung sind und die Möglichkeit besteht, dass sie digital ausgelesen werden können, lässt sich keine eigenständige elektronische Aufzeichnungspflicht herleiten.

Da machen es die Münchner besser: Wir legen pro Tour auf auf die ersten sechs Kilometer 30 Cent/km drauf - wenn ihr euch ein datenübertragendes Fiskaltaxameter zulegt :wink: .

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Re:

Beitrag von Poorboy » 12.08.2017, 02:20

miamivice hat geschrieben:Wenn es in § 146a Absatz 1 Satz 1 AO heißt,
... hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet.
Hervorhebung durch mich!!

Und genau das konnten und können Taxameter eben NICHT! Es reichen schon die Bordell-Provisionen, die nicht im Taxameter erfasst werden, aber quittiert werden müssen, und darum besser im Kassenbuch erscheinen sollten!

Da der § 146 der Abgabenordnung durch präzise juristische Definition NIE für Taxameter galt, kann auch ein anonymer Jura-Legastheniker im BMF wie im ominösen Schreiben aus 2010 nicht existente Bestimmungen noch einmal verschärfen.

Wahrscheinlich, um Euch vor Euch selber zu schützen, hat der Gesetzgeber in § 1 der Kassensicherungsverordnung noch deutlicher festgestellt, dass Taxameter eben keine Kassen sind.

Und unserer Behörde, so meine Hoffnung, könnte nun gewaltig auf die Füße fallen, dass sie in einer mir vorliegenden Email faktisch angekündigt hat, sich nicht um die Gesetzeslage scheren zu wollen, sondern das quasi ungültige BMF-Schreiben exekutieren werden. Und die Mail hat einen riesigen Verteiler. Dass Behörden sich nicht an Gesetze halten, soll vorkommen, dass sie das schriftlich ankündigen, wohl seltener.

Habe heute ausführlich mit einer Dame, von Beruf Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin das Thema erörtert. Dass Messgeräte nichts mit Einnahme-Ursprung zu tun haben, war ihr völlig klar. Sie hat mich ausdrücklich ermuntert, meinen Kurs beizubehalten.

Nur die Berliner wollen sich widerstandslos schlachten lassen??

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 12.08.2017, 07:18

Niemand will sich schlachten lassen, aber die Mehrheit sieht die Vorteile des Fiskaltaxameters im Sinne eines ordentlich und plausibel arbeitendes Taxigewerbes. Vor allem will sich der Staat und die Genehmigungbehörden nicht mehr für dumm verschaukeln lassen.

Deine weit hergeholten Ausnahmen wie Bordellprovisionen und Schokolädchen, Botenfahrten etc. sind Ausnahmen. Gelegentlich buchen Taxifahrer selbst diese Einnahmen korrekt (einige Bordelle benötigen Quittungen) was natürlich auch mit FT und der dazugehörigen App möglich ist.

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sivas
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 12.08.2017, 10:29

TaxiBabsi hat geschrieben:was ... mit FT und der dazugehörigen App möglich ist.
Möglich ist Vieles !

Selbstverständlich kannst Du im Taxi ein Kassenprogramm auf einem PC laufen lassen, welches die Taxameterdaten berücksichtigt. Der Dialog wird über den Touchscreen des Navigationssystemes gefürhrt, ein angeschlossener Drucker gibt die Belege aus.

ABER ES IST NICHT VORGESCHRIEBEN !
sivas hat geschrieben:Ich sehe keine Notwendigkeit für ein Fiskaltaxameter, die Zahlen liegen doch auch so vor, sie müssen nur kontrolliert werden.
Wer sich der Hoffnung hingibt, das Gewerbe allein mittels Fiskaltaxameter säubern zu können - kennt das Gewerbe nicht.

Einzig ein Cleverle kann, wenn es sich die Tages-Tracking-Spur einer Taxe ansieht, unter Berücksichtigung der einzelnen Taxameter-Tourdaten, der Vermittlungsdaten und der Lage der Taxihalteplätze, vielleicht auch noch der Listen der geführten Telefongespräche, kann fragen, warum dieser und jener Weg gefahren wurde, ohne dass entsprechende Erlöse erzielt wurden. Erhält es keine befriedigende Antwort, kann es Einnahmen hinzuschätzen und Mehrerlöse für einen größeren Zeitraum als erzielt annehmen. Diese Kontrollen sollten aber recht zeitnah stattfinden, wer weiss denn noch, wann er wo und warum rumgefahren ist.

Wie vor fünfzig Jahren, ist es vollkommen ausreichend, Die Glaubwürdigkeit der Umsatzangaben anhand des 'Kilometerpfenniges' zu überprüfen.

Die Taxameterzahlen interessieren eigentlich gar nicht (das behaupten nur jene, die uns irgendwelchen Müll verkaufen wollen (und Hamburg ist drauf reingefallen :lol: )), jedoch ist Augenmerk auf den Kilometerstand des Fahrzeuges zu legen ! - wurde er manipuliert ? stimmen die Tankquittungen ? der jährliche TÜV-Bericht ? die km-Angaben in Service/Reparaturrechnungen ?
Zuletzt geändert von sivas am 12.08.2017, 12:12, insgesamt 9-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 12.08.2017, 15:25

TaxiBabsi hat geschrieben:Gelegentlich buchen Taxifahrer selbst diese Einnahmen korrekt (einige Bordelle benötigen Quittungen)
Das verstehst Du unter einem "ordentlich und pausibel" arbeitendem Taxigewerbe?
Zuletzt geändert von Yes am 12.08.2017, 15:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 12.08.2017, 17:50

Yes hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben:Gelegentlich buchen Taxifahrer selbst diese Einnahmen korrekt (einige Bordelle benötigen Quittungen)
Das verstehst Du unter einem "ordentlich und pausibel" arbeitendem Taxigewerbe?
So isses.

Kopfgelder und Schokolade für Zuhälterdienste sind seltene Geschenke. Übertreibe es nun mal nicht und vor allem vergleiche das nicht mit dem hochkriminellen gewerbsmäßigen Steuerbetrug in riesigem Ausmaß.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 12.08.2017, 18:32

Du sprichst sicherlich allen Betrügern aus'm Herzen, aber die Finanzbehörden setzen andere Maßstäbe an.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 12.08.2017, 18:33

Sie weiß nicht, was JEDER VORGANG bedeuten soll :mrgreen: !

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 12.08.2017, 19:06

Kann ja auch nicht jeder wissen. Ich wusste auch nicht, dass es Schokolade für Zuhälterdienste gibt.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 12.08.2017, 19:29

Yes hat geschrieben:Kann ja auch nicht jeder wissen. Ich wusste auch nicht, dass es Schokolade für Zuhälterdienste gibt.
Tja, Praxis und Theorie (Du bist gut!) sind halt wie so oft verschieden.

Zurück zum Thema: Fiskaltaxameter-Pflicht seit 01.01.2017.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 12.08.2017, 20:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 12.08.2017, 21:01

Falsch, deine feuchten FT-Träume sind längst geplatzt, jetzt geht es um die juristische Aufarbeitung!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 13.08.2017, 09:44

Poorboy hat geschrieben:2 x 3 macht 4. Widdewiddewitt und Drei macht Neune ich mach mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt
In der Regel sind Staatsanwaltschaften humorlos...kann in HH anders sein...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 13.08.2017, 13:14

Das ist kein Zitat von mir!

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