Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Verfasst: 04.08.2017, 06:27
Ich möchte nochmal daran erinnern:
Würde sich dabei ein 'unplausibler' Betrieb herauskristallisieren, wäre ich sofort vor Ort und würde alles mögliche beschlagnahmen, hauptsächlich von Schnüffelhunden entdecktes Bargeld ! Ergäben sich Hinweise auf Mitwirkungen der Arbeitnehmer, würde ich auch da vorstellig werden.
Wäre ich Aufsichtsbehörde und hätte 'Berliner Zustände', würde ich auch die 'Taxameter-Grundzahlen-Karte' ziehen. Die Begründung wäre dann halt eine andere. Nix AO oder was auch immer, einfach meine 'Machtfülle'.sivas hat geschrieben:Das stimmt so nicht !Poorboy hat geschrieben:Deine Taxameter-Stände gehen weder ... noch irgendwelche Genehmigungsbehörden etwas an.Es kann also durchaus eine Person sich in dein Auto setzen, sich als Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde ausgeben und die Herausgabe der aktuellen, nicht rückstellbaren Zählwerkstände verlangen.PBefG hat geschrieben:§ 54a Prüfungsbefugnisse der Genehmigungsbehörde
(1) Die Genehmigungsbehörde kann zur Durchführung der Aufsicht ... die erforderlichen Ermittlungen anstellen, insbesondere
1. Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere nehmen,
2. von dem Unternehmer ... Auskunft verlangen.
Zu den ... Zwecken dürfen ... Räume ... betreten werden.
Dann kann sie dich fragen, inwieweit du diese Daten in deiner Fahrerabrechnung/Buchhaltung verwendest ... schon hat sie Zugriff darauf - beim folgenden Hausbesuch .
Ermitteln dürfen normalerweise nur Polizeibehörden - aber so etwas ist das Ordnungsamt doch !
Ich meine mich zu erinnern, dass in Worms ein Unternehmer all seine Konzessionen entzogen bekam, weil er irgendwelche Auskünfte nicht geben wollte.
Würde sich dabei ein 'unplausibler' Betrieb herauskristallisieren, wäre ich sofort vor Ort und würde alles mögliche beschlagnahmen, hauptsächlich von Schnüffelhunden entdecktes Bargeld ! Ergäben sich Hinweise auf Mitwirkungen der Arbeitnehmer, würde ich auch da vorstellig werden.