"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Verfasst: 20.07.2017, 02:16
So,
das Fiskaltaxameter, das es eh nie gab, ist nun vom Tisch. Welche elektronisch erfassten Daten fiskalisch zehn Jahre vorzuhalten sind, war zwar schon vorher eindeutig definiert, nur eben etwas verquast formuliert. Nur die Art der anerkannten Sicherung war nicht definiert, der Steuerzahler also im Fall des Falles schutzlos Beamtenwillkür ausgesetzt.
Das neue Kassensicherungsgesetz ist seit Ende vergangenen Jahres da. Die zugehörige Kassensicherungsverordnung seit wenigen Tagen. Taxameter fallen nicht darunter, was auch nicht zu erwarten war.
Dass Taxameter eine Summe ausweisen, tatsächlich aber das Ergebnis einer Messung anzeigen, hat das gros hier völlig überfordert. Anderswo erst recht.
Konkret zeigt die Summe das Ergebnis einer Messung. Als Messgerät fällt das Taxameter darum unter das Eichgesetz, Kassen eben nicht.
Dass in der überwiegenden Zahl der Fälle einer Messung anschließend eine Geldübergabe erfolgt, ist auch unstrittig. Diese Geldübergabe ist der gesetzlich bestimmte „Geschäftsvorfall“, den das Taxameter eben nicht und wegen des üblichen Trinkgeldes auch nur ganz selten in voller Höhe abbildet.
Der § 146 a der Abgabenordnung, der hier bewusst fälschlicherweise herangezogen wurde, verlangt nun aber als Voraussetzung für die zehnjährige Speicherungspflicht explizit, dass das „elektronische Aufzeichnungsgerät“ „jeden“ „Geschäftsvorfall“ „vollständig“ und „richtig“ aufzeichnet.
Da ein Taxameter gerade das nicht leisten kann, entfällt folgerichtig jede Speicherungspflicht der gewonnenen Messdaten.
Das müssen die Leute der Hamburger Aufsichtsbehörde verstanden haben.
Dennoch spielten sie nun mit „gezinkten Karten“. Ich vermute, sie gingen davon aus, dass das niemandem auffallen würde, weil die Masse ihrer Klientel keine Deutsch-Muttersprachler sind und schon an Beamten-Deutsch, erst recht aber an Gesetzestexten scheitern.
Den Rest haben sie wohl in die Schublade Napp, Mater gesteckt. Ich meine das ganz und gar nicht hämisch. Auch hier wurden und werden wir ja massenhaft mit Meinungen von Usern beglückt, die solche Texte nicht im Ansatz verstehen.
Als erste „gezinkte Karte“ wurde das berühmte BMF-Schreiben aus 2010 gezückt, was bedeutungslos ist. Niemand konnte ab und kann seit 2017 diese Daten gerichtsfest sichern, wenn gesetzgeberisch noch gar nicht festgelegt ist, wie denn gerichtsfest gesichert werden soll! Eine Regel, die noch nicht aufgestellt ist, kann niemand befolgen.
Zudem gab es in der mir von der Behörde zugestellten Fassung, und damit wohl in allen, im Gegensatz zum Original eine kleine aber sinnentstellende Auslassung. Das war gar nicht das BMF-Schreiben, sondern eine eigene Version, mithin eine FÄLSCHUNG!
Wie ein solches Vorgehen rechtlich zu bewerten ist, weiß ich nicht, dürfte zudem verjährt sein. Dennoch habe ich es für den Tag, der jetzt gekommen ist, dokumentiert. Es könnte das planmäßige Vorgehen beweisen.
Herr Krause, Partner der Gutachter-Firma „Linne & Krause“, die die flächendeckende Steuer- und Sozialabgaben-Hinterziehung im Gewerbe bundesweit nachgewiesen hat, fühlte sich zwischenzeitlich aufgerufen, ein System zu entwickeln, das Taxameter-Daten, die nach damaliger und heutiger Rechtslage nirgends gesichert werden müssen, extern und fälschungssicher speichern sollte.
Dummerweise ohne Auftrag und in Erwartung einer zukünftigen Gesetzesregelung, die dann doch nicht kam. Es liegt in der Natur von Wetten, dass man sie verlieren kann.
Krauses langjährige Auftragsgeber in der Hamburger Behörde versuchten nun offenbar, Herrn Krause Kunden zu besorgen.
Dazu wurde die nie existierende Gesetzeslage mit zehnjähriger „sicherer“ Speicherungspflicht für Messdaten aus Taxametern schlicht „erfunden“. Ich halte das nicht für „Fahrlässigkeit“ sondern für „Vorsatz“. Die Verwaltungsjuristen haben demnach absichtlich den § 146 a der Abgabenordnung „falsch verstanden“, Mit einer „Rechtsauffassung“ kann nicht argumentiert werden, wenn ein Gesetz entgegen seiner wörtlichen Bestimmungen „ausgelegt“ wird.
Wer nun seine Messdaten nicht online an Herrn Krause oder andere senden wollte, wurde subtil mit Existenzvernichtung durch Entzug der Genehmigung bedroht.
Damit sind wir bei einem anderen Gesetz und einem anderen Paragraphen angelangt. Es ist der § 240 StGB. Die Sonderreglung für „Amtsträger“ macht diesen interessant.
Bei meiner letzten Verlängerung wurde mir nun ein Formular vorgelegt, das juristisch mit viel Mühe als rechtlich bedeutungslose „Absichtserklärung“ formuliert war. Ich sollte erklären, wie ich zukünftig verfahren wolle. Kunde von Herrn Krause oder anderen werden und damit die notwendige und nirgends vorgeschriebene Technik teuer zu erwerben und einbauen zu lassen, Schichtzettel zu führen (müssen alleinfahrende Unternehmer weiterhin nicht) oder, wie bisher, mit Kassenbuch.
Mit Druck im Magen, meine Existenzvernichtung war angedroht worden, wählte ich die Möglichkeit, zahlungspflichtiger Kunde von Herrn Krause oder anderen zu werden.
Schon beim Verlassen des Raumes hatte ich diese „Absicht“ geändert.
Meine „Absicht“, den Verantwortlichen daraus einen Strick zu drehen, habe ich allerdings nie geändert. In Vorbereitung der „Aufarbeitung“, die nun auf der Agenda steht, habe ich den Vorgang durch eine „Eidesstattliche Versicherung“ gerichtsfest belegt. Meine Ansicht, dass die Behörde mit dem Zwang zum Unterschreiben dieses Formulars die Grenze zur Strafbarkeit nach eben § 240 StGB überschritten habe, hatte ich hier im Forum kundgetan. Prompt bekam ein befreundeter Kollege wenige Tage später bei Abgabe seiner Unterlagen eben dieses auch von ihm unterschriebene Formular wortlos zurückgereicht. Auch das ist per „Eidesstattlicher Versicherung“ von diesem gerichtsfest dokumentiert!
Diese „Amtsträger“ scheinen hier also mitgelesen und sich meiner juristischen Bewertung angeschlossen zu haben.
Hilft aber nicht weiter. Denn das geforderte Formular wurde von mir unterschrieben entgegengenommen und muss nun in meiner Akte liegen. Wenn nicht, wovon ich ausgehe, kommen wir zu den Themen „Aktenmanipulation“ und „Beweismittelunterdrückung“. Das überlasse ich aber der zuständigen Staatsanwaltschaft, die ich nun, wie lange vorbereitet, auf den Plan rufen werde.
Gibt es hier weitere User, die dieses Formular unterschrieben haben und bei denen es von der Behörde bei Antragsabgabe angenommen wurde, bitte ich diese um Kontaktaufnahme per PN. Je mehr Fälle, je mehr Wucht!! Bitte unter Angabe der E-Mail. Weiteres Vorgehen gehört nicht hier ins Forum.
Da diese Vorgänge mehrere Jahre zurückliegen und Straftaten gemäß § 240 StGB nach fünf Jahren verjährt sind, muss es nicht wundern, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen verschleppt, um durch Verjährung andere Beamte straffrei zu stellen.
Den Versuch ist es trotzdem wert.
Aber es geht weiter. Wer mit einem s.o. gefälschten BMF-Schreiben ein Spiel ohne Regeln eröffnet, wird weitere Fehler machen, die justitiabel sein könnten. So zumindest meine Lebenserfahrung.
Scheint hier auch so gewesen zu sein.
Nachdem das „Kassensicherungsgesetz“ schon Ende 2016 verabschiedet worden war, ohne dass darin das Wort Taxameter überhaupt vorkommt, bekamen alle Hamburger Unternehmer, die noch immer nicht ihre Taxameter-Daten online an Herrn Krause oder neue Mitbewerber sendeten, erneut Post von der Behörde.
Nun mit der absurden Behauptung, man sei seit Anfang des Jahres verpflichtet, jeden „Geschäftsvorfall“ einzeln zu dokumentieren. Man gehe in den nächsten Kiosk oder auf den Wochenmarkt. Schreibt da irgendjemand einzelne Umsätze auf?
Man stelle sich die Klofrau auf dem Jahrmarkt vor, die jedes 50-Cent-Stück einzeln buchhalterisch als „Geschäftsvorfall“ erfassen muss!
Ich sollte nachweisen, wie ich dem nachkäme, weil man sonst nicht meine „Zuverlässigkeit“ beurteilen könne, was Folgen für meine Genehmigung haben könnte. Das Tollhaus! Der erwähnte Paragraph der Abgabenordnung schließt die Einzelaufzeichnungspflicht für Geräte ohne physikalische Eignung, mithin Taxameter, ausdrücklich aus. Stattdessen handschriftlich Einzelaufzeichnungen zu machen, ist nirgends vorgeschrieben.
Die Rechtsprechung des BFH dazu wird auch nicht durch Beamtenschreiben aufgehoben. Habe geantwortet, dass ich mich an geltendes Recht halte, und nie wieder etwas gehört.
Andere Betroffene hatten aber Angst um ihre Existenz und haben sich ohne Not Technik für € 900,- ins Taxi einbauen lassen, um Messdaten gebührenpflichtig an die Firma von Herrn Krause oder andere online zu übertragen.
Zwei davon habe ich. Einer will aussagen, der andere nicht, weil er Willkür bei seiner demnächst anstehenden Verlängerung fürchtet. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit wohl nicht zu unrecht.
Und gerade darum ist es nötig, das Spiel, das von der Behörde schon mit „gezinkten Karten“ (s.o.) eröffnet wurde, auch zu Ende zu spielen!
Wer noch nach dem Behörden-Schreiben vom Februar eingeknickt ist, und zwangsweise Kunde von Herrn Krause oder anderen wurde, möge mich bitte auch unter Hinterlassung seiner E-Mail per PN kontaktieren. „Pittlepuck“??
„Roter Stern“??
Nicht „Engel“ oder „C.L.“. Ihr seid nach meiner Kenntnis zwar auch „genötigt“ worden, nur liegt das meiner Erinnerung nach mehr als fünf Jahre zurück und ist verjährt.
Zwar kann ich die Staatsanwaltschaft zwecks Ermittlung der genauen Anzahl der Geschädigten an die Hamburger Fachwerkstätten verweisen, um die Zahl der Neuaufträge nach dem „Drohbrief“ vom Februar festzustellen. Dem muss sie in der sogenannten „Vorermittlung“, die einen „Anfangsverdacht“ ergeben muss, um dann „Ermittlungen“ überhaupt aufzunehmen, nicht nachgehen.
Und ich erwarte, dass sie das nicht tun wird, weil es ja gegen Beamte, also Ihresgleichen geht. Nennt man Korpsgeist, handeln wir kleinen Leute so, nennt man das Kumpanei.
Schön wäre zudem die Bereitschaft, die Geldbörse zu öffnen.
Ich möchte, um Tricks der Staatsanwaltschaft weil es gegen Ihresgleichen geht, von vornherein zu unterbinden, einen Strafrechtler mit der nun fälligen Anzeige nach § 240 StGB mandatieren. Der kann, anders als anzeigende Privatpersonen auch den aktuellen Stand abfragen. Die Vorbereitung mache ich. Geld kostet es trotzdem! Der Strafrechtler, konkret habe ich eine Strafrechtlerin im Auge, soll nur meine Strafanzeige juristisch „glätten“. Wäre einfacher, diese Kosten auf viele Schultern zu verteilen. Nur 20 Personen, die jeweils € 100,- auf den Tisch legen, helfen da schon weiter.
Zusammenfassung: Die Versendung des „Drohbriefs“ im Februar an einige hundert Unternehmer, die lesen können und nicht Kunde bei Krause oder anderen wurden, erfüllt nach meiner „Rechtsauffassung“ die versuchte Straftat nach § 240 StGB. Und zwar in Hunderten Fällen! Ist auch schon strafbar.
Bringe ich Fälle bei, in denen der „Versuch“ erfolgreich war, ist es für die Staatsanwaltschaft schwieriger, ihre „Kollegen“ zu schützen. Könnte zu § 258 a StGB führen!
Dann hätten wir auch Fälle echter „Schädigung“, mithin nicht nur „versuchter“ sondern „vollzogener“ mutmaßlicher Straftaten nach § 240 StGB, mir ist ja durch meine Fähigkeit, Gesetze lesen zu können, ja kein „Schaden“ außer Zeitverschwendung entstanden!
Ich suche also „Geschädigte“, die einen knappen 1000er ohne Not in Werkstätten verballert haben und Verträge mit Krause & Co abgeschlossen haben, was der nächste „Schaden“ wäre.
Wer für den Schaden aufzukommen hat, vielleicht der „Dienstherr“, ist erst danach zu klären.
Mein aufrichtiger Dank gilt den beiden Unternehmern, die nach dem unverschämten „Drohbrief“ der Behörde vom Februar Anwälte mandatiert haben, und mir den folgenden Schriftverkehr überlassen haben.
Die Antworten der Behörde, nun von einer Person unterschrieben, nicht wie der „Drohbrief“ mit „Taxi-Team“, warum nicht „Die drei von der Tankstelle“??, um bloß niemanden haftbar zu machen, könnten dieser Person nach meiner „Rechtsauffassung“ den Rückzug auf „fehlerhafte Rechtsauffassung“ verlegen.
Oder, um mit Michael Buffer zu sprechen: „Are you ready to rumble?“
Gibt es hier auch nur eine Hand voll User mit Kreuz, die ihre Zeugenaussagen liefern, um den Sack zuzumachen??
Bin gespannt!
Kommen ein paar Meldungen zusammen, wird per Mail ein Treffen verabredet. Weiteres Vorgehen dort. Kommen auch MWUs, die ja wirtschaftlich weit stärker durch den Einbau einer nirgends vorgeschriebenen Technik geschädigt wurden, möchte ich die Kosten pro Wagen umlegen.
Akzeptiert werden nur Anmeldungen von Usern, die mir hier als „sachkundig“ bekannt sind. Keine Unbekannten und schon gar keine „Wirrköpfe“ der Abteilung Napp!!
Poorboy
das Fiskaltaxameter, das es eh nie gab, ist nun vom Tisch. Welche elektronisch erfassten Daten fiskalisch zehn Jahre vorzuhalten sind, war zwar schon vorher eindeutig definiert, nur eben etwas verquast formuliert. Nur die Art der anerkannten Sicherung war nicht definiert, der Steuerzahler also im Fall des Falles schutzlos Beamtenwillkür ausgesetzt.
Das neue Kassensicherungsgesetz ist seit Ende vergangenen Jahres da. Die zugehörige Kassensicherungsverordnung seit wenigen Tagen. Taxameter fallen nicht darunter, was auch nicht zu erwarten war.
Dass Taxameter eine Summe ausweisen, tatsächlich aber das Ergebnis einer Messung anzeigen, hat das gros hier völlig überfordert. Anderswo erst recht.
Konkret zeigt die Summe das Ergebnis einer Messung. Als Messgerät fällt das Taxameter darum unter das Eichgesetz, Kassen eben nicht.
Dass in der überwiegenden Zahl der Fälle einer Messung anschließend eine Geldübergabe erfolgt, ist auch unstrittig. Diese Geldübergabe ist der gesetzlich bestimmte „Geschäftsvorfall“, den das Taxameter eben nicht und wegen des üblichen Trinkgeldes auch nur ganz selten in voller Höhe abbildet.
Der § 146 a der Abgabenordnung, der hier bewusst fälschlicherweise herangezogen wurde, verlangt nun aber als Voraussetzung für die zehnjährige Speicherungspflicht explizit, dass das „elektronische Aufzeichnungsgerät“ „jeden“ „Geschäftsvorfall“ „vollständig“ und „richtig“ aufzeichnet.
Da ein Taxameter gerade das nicht leisten kann, entfällt folgerichtig jede Speicherungspflicht der gewonnenen Messdaten.
Das müssen die Leute der Hamburger Aufsichtsbehörde verstanden haben.
Dennoch spielten sie nun mit „gezinkten Karten“. Ich vermute, sie gingen davon aus, dass das niemandem auffallen würde, weil die Masse ihrer Klientel keine Deutsch-Muttersprachler sind und schon an Beamten-Deutsch, erst recht aber an Gesetzestexten scheitern.
Den Rest haben sie wohl in die Schublade Napp, Mater gesteckt. Ich meine das ganz und gar nicht hämisch. Auch hier wurden und werden wir ja massenhaft mit Meinungen von Usern beglückt, die solche Texte nicht im Ansatz verstehen.
Als erste „gezinkte Karte“ wurde das berühmte BMF-Schreiben aus 2010 gezückt, was bedeutungslos ist. Niemand konnte ab und kann seit 2017 diese Daten gerichtsfest sichern, wenn gesetzgeberisch noch gar nicht festgelegt ist, wie denn gerichtsfest gesichert werden soll! Eine Regel, die noch nicht aufgestellt ist, kann niemand befolgen.
Zudem gab es in der mir von der Behörde zugestellten Fassung, und damit wohl in allen, im Gegensatz zum Original eine kleine aber sinnentstellende Auslassung. Das war gar nicht das BMF-Schreiben, sondern eine eigene Version, mithin eine FÄLSCHUNG!
Wie ein solches Vorgehen rechtlich zu bewerten ist, weiß ich nicht, dürfte zudem verjährt sein. Dennoch habe ich es für den Tag, der jetzt gekommen ist, dokumentiert. Es könnte das planmäßige Vorgehen beweisen.
Herr Krause, Partner der Gutachter-Firma „Linne & Krause“, die die flächendeckende Steuer- und Sozialabgaben-Hinterziehung im Gewerbe bundesweit nachgewiesen hat, fühlte sich zwischenzeitlich aufgerufen, ein System zu entwickeln, das Taxameter-Daten, die nach damaliger und heutiger Rechtslage nirgends gesichert werden müssen, extern und fälschungssicher speichern sollte.
Dummerweise ohne Auftrag und in Erwartung einer zukünftigen Gesetzesregelung, die dann doch nicht kam. Es liegt in der Natur von Wetten, dass man sie verlieren kann.
Krauses langjährige Auftragsgeber in der Hamburger Behörde versuchten nun offenbar, Herrn Krause Kunden zu besorgen.
Dazu wurde die nie existierende Gesetzeslage mit zehnjähriger „sicherer“ Speicherungspflicht für Messdaten aus Taxametern schlicht „erfunden“. Ich halte das nicht für „Fahrlässigkeit“ sondern für „Vorsatz“. Die Verwaltungsjuristen haben demnach absichtlich den § 146 a der Abgabenordnung „falsch verstanden“, Mit einer „Rechtsauffassung“ kann nicht argumentiert werden, wenn ein Gesetz entgegen seiner wörtlichen Bestimmungen „ausgelegt“ wird.
Wer nun seine Messdaten nicht online an Herrn Krause oder andere senden wollte, wurde subtil mit Existenzvernichtung durch Entzug der Genehmigung bedroht.
Damit sind wir bei einem anderen Gesetz und einem anderen Paragraphen angelangt. Es ist der § 240 StGB. Die Sonderreglung für „Amtsträger“ macht diesen interessant.
Bei meiner letzten Verlängerung wurde mir nun ein Formular vorgelegt, das juristisch mit viel Mühe als rechtlich bedeutungslose „Absichtserklärung“ formuliert war. Ich sollte erklären, wie ich zukünftig verfahren wolle. Kunde von Herrn Krause oder anderen werden und damit die notwendige und nirgends vorgeschriebene Technik teuer zu erwerben und einbauen zu lassen, Schichtzettel zu führen (müssen alleinfahrende Unternehmer weiterhin nicht) oder, wie bisher, mit Kassenbuch.
Mit Druck im Magen, meine Existenzvernichtung war angedroht worden, wählte ich die Möglichkeit, zahlungspflichtiger Kunde von Herrn Krause oder anderen zu werden.
Schon beim Verlassen des Raumes hatte ich diese „Absicht“ geändert.
Meine „Absicht“, den Verantwortlichen daraus einen Strick zu drehen, habe ich allerdings nie geändert. In Vorbereitung der „Aufarbeitung“, die nun auf der Agenda steht, habe ich den Vorgang durch eine „Eidesstattliche Versicherung“ gerichtsfest belegt. Meine Ansicht, dass die Behörde mit dem Zwang zum Unterschreiben dieses Formulars die Grenze zur Strafbarkeit nach eben § 240 StGB überschritten habe, hatte ich hier im Forum kundgetan. Prompt bekam ein befreundeter Kollege wenige Tage später bei Abgabe seiner Unterlagen eben dieses auch von ihm unterschriebene Formular wortlos zurückgereicht. Auch das ist per „Eidesstattlicher Versicherung“ von diesem gerichtsfest dokumentiert!
Diese „Amtsträger“ scheinen hier also mitgelesen und sich meiner juristischen Bewertung angeschlossen zu haben.
Hilft aber nicht weiter. Denn das geforderte Formular wurde von mir unterschrieben entgegengenommen und muss nun in meiner Akte liegen. Wenn nicht, wovon ich ausgehe, kommen wir zu den Themen „Aktenmanipulation“ und „Beweismittelunterdrückung“. Das überlasse ich aber der zuständigen Staatsanwaltschaft, die ich nun, wie lange vorbereitet, auf den Plan rufen werde.
Gibt es hier weitere User, die dieses Formular unterschrieben haben und bei denen es von der Behörde bei Antragsabgabe angenommen wurde, bitte ich diese um Kontaktaufnahme per PN. Je mehr Fälle, je mehr Wucht!! Bitte unter Angabe der E-Mail. Weiteres Vorgehen gehört nicht hier ins Forum.
Da diese Vorgänge mehrere Jahre zurückliegen und Straftaten gemäß § 240 StGB nach fünf Jahren verjährt sind, muss es nicht wundern, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen verschleppt, um durch Verjährung andere Beamte straffrei zu stellen.
Den Versuch ist es trotzdem wert.
Aber es geht weiter. Wer mit einem s.o. gefälschten BMF-Schreiben ein Spiel ohne Regeln eröffnet, wird weitere Fehler machen, die justitiabel sein könnten. So zumindest meine Lebenserfahrung.
Scheint hier auch so gewesen zu sein.
Nachdem das „Kassensicherungsgesetz“ schon Ende 2016 verabschiedet worden war, ohne dass darin das Wort Taxameter überhaupt vorkommt, bekamen alle Hamburger Unternehmer, die noch immer nicht ihre Taxameter-Daten online an Herrn Krause oder neue Mitbewerber sendeten, erneut Post von der Behörde.
Nun mit der absurden Behauptung, man sei seit Anfang des Jahres verpflichtet, jeden „Geschäftsvorfall“ einzeln zu dokumentieren. Man gehe in den nächsten Kiosk oder auf den Wochenmarkt. Schreibt da irgendjemand einzelne Umsätze auf?
Man stelle sich die Klofrau auf dem Jahrmarkt vor, die jedes 50-Cent-Stück einzeln buchhalterisch als „Geschäftsvorfall“ erfassen muss!
Ich sollte nachweisen, wie ich dem nachkäme, weil man sonst nicht meine „Zuverlässigkeit“ beurteilen könne, was Folgen für meine Genehmigung haben könnte. Das Tollhaus! Der erwähnte Paragraph der Abgabenordnung schließt die Einzelaufzeichnungspflicht für Geräte ohne physikalische Eignung, mithin Taxameter, ausdrücklich aus. Stattdessen handschriftlich Einzelaufzeichnungen zu machen, ist nirgends vorgeschrieben.
Die Rechtsprechung des BFH dazu wird auch nicht durch Beamtenschreiben aufgehoben. Habe geantwortet, dass ich mich an geltendes Recht halte, und nie wieder etwas gehört.
Andere Betroffene hatten aber Angst um ihre Existenz und haben sich ohne Not Technik für € 900,- ins Taxi einbauen lassen, um Messdaten gebührenpflichtig an die Firma von Herrn Krause oder andere online zu übertragen.
Zwei davon habe ich. Einer will aussagen, der andere nicht, weil er Willkür bei seiner demnächst anstehenden Verlängerung fürchtet. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit wohl nicht zu unrecht.
Und gerade darum ist es nötig, das Spiel, das von der Behörde schon mit „gezinkten Karten“ (s.o.) eröffnet wurde, auch zu Ende zu spielen!
Wer noch nach dem Behörden-Schreiben vom Februar eingeknickt ist, und zwangsweise Kunde von Herrn Krause oder anderen wurde, möge mich bitte auch unter Hinterlassung seiner E-Mail per PN kontaktieren. „Pittlepuck“??
„Roter Stern“??
Nicht „Engel“ oder „C.L.“. Ihr seid nach meiner Kenntnis zwar auch „genötigt“ worden, nur liegt das meiner Erinnerung nach mehr als fünf Jahre zurück und ist verjährt.
Zwar kann ich die Staatsanwaltschaft zwecks Ermittlung der genauen Anzahl der Geschädigten an die Hamburger Fachwerkstätten verweisen, um die Zahl der Neuaufträge nach dem „Drohbrief“ vom Februar festzustellen. Dem muss sie in der sogenannten „Vorermittlung“, die einen „Anfangsverdacht“ ergeben muss, um dann „Ermittlungen“ überhaupt aufzunehmen, nicht nachgehen.
Und ich erwarte, dass sie das nicht tun wird, weil es ja gegen Beamte, also Ihresgleichen geht. Nennt man Korpsgeist, handeln wir kleinen Leute so, nennt man das Kumpanei.
Schön wäre zudem die Bereitschaft, die Geldbörse zu öffnen.
Ich möchte, um Tricks der Staatsanwaltschaft weil es gegen Ihresgleichen geht, von vornherein zu unterbinden, einen Strafrechtler mit der nun fälligen Anzeige nach § 240 StGB mandatieren. Der kann, anders als anzeigende Privatpersonen auch den aktuellen Stand abfragen. Die Vorbereitung mache ich. Geld kostet es trotzdem! Der Strafrechtler, konkret habe ich eine Strafrechtlerin im Auge, soll nur meine Strafanzeige juristisch „glätten“. Wäre einfacher, diese Kosten auf viele Schultern zu verteilen. Nur 20 Personen, die jeweils € 100,- auf den Tisch legen, helfen da schon weiter.
Zusammenfassung: Die Versendung des „Drohbriefs“ im Februar an einige hundert Unternehmer, die lesen können und nicht Kunde bei Krause oder anderen wurden, erfüllt nach meiner „Rechtsauffassung“ die versuchte Straftat nach § 240 StGB. Und zwar in Hunderten Fällen! Ist auch schon strafbar.
Bringe ich Fälle bei, in denen der „Versuch“ erfolgreich war, ist es für die Staatsanwaltschaft schwieriger, ihre „Kollegen“ zu schützen. Könnte zu § 258 a StGB führen!
Dann hätten wir auch Fälle echter „Schädigung“, mithin nicht nur „versuchter“ sondern „vollzogener“ mutmaßlicher Straftaten nach § 240 StGB, mir ist ja durch meine Fähigkeit, Gesetze lesen zu können, ja kein „Schaden“ außer Zeitverschwendung entstanden!
Ich suche also „Geschädigte“, die einen knappen 1000er ohne Not in Werkstätten verballert haben und Verträge mit Krause & Co abgeschlossen haben, was der nächste „Schaden“ wäre.
Wer für den Schaden aufzukommen hat, vielleicht der „Dienstherr“, ist erst danach zu klären.
Mein aufrichtiger Dank gilt den beiden Unternehmern, die nach dem unverschämten „Drohbrief“ der Behörde vom Februar Anwälte mandatiert haben, und mir den folgenden Schriftverkehr überlassen haben.
Die Antworten der Behörde, nun von einer Person unterschrieben, nicht wie der „Drohbrief“ mit „Taxi-Team“, warum nicht „Die drei von der Tankstelle“??, um bloß niemanden haftbar zu machen, könnten dieser Person nach meiner „Rechtsauffassung“ den Rückzug auf „fehlerhafte Rechtsauffassung“ verlegen.
Oder, um mit Michael Buffer zu sprechen: „Are you ready to rumble?“
Gibt es hier auch nur eine Hand voll User mit Kreuz, die ihre Zeugenaussagen liefern, um den Sack zuzumachen??
Bin gespannt!
Kommen ein paar Meldungen zusammen, wird per Mail ein Treffen verabredet. Weiteres Vorgehen dort. Kommen auch MWUs, die ja wirtschaftlich weit stärker durch den Einbau einer nirgends vorgeschriebenen Technik geschädigt wurden, möchte ich die Kosten pro Wagen umlegen.
Akzeptiert werden nur Anmeldungen von Usern, die mir hier als „sachkundig“ bekannt sind. Keine Unbekannten und schon gar keine „Wirrköpfe“ der Abteilung Napp!!
Poorboy