"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Grossraum » 31.10.2017, 12:43

Tach auch.....

herrlich sivas...... :D :D :D :D .

RaimundHH
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 31.10.2017, 15:46

Marvin hat geschrieben:

Was sicher aufschlagen wird, ist die Vorgehensweise die vermutlich 90 % aller Tesyfuck Nutzer anwenden, zwar die Touren einzeln buchen zu lassen, aber den Tipp später als Gesamtsumme nachzubuchen. Ich vermute mal, dass viele Nutzer nicht einmal den Steuersatz oder die Zahlungsart (bar/Vr/Karte) korrekt zuordnen. Dann wäre die Buchführung ein Haufen Müll. Im Grunde ist selbst die spätere Zuordnung nicht statthaft.
Moin,

genau das ist doch der springende Punkt, weil die von den Genehmigungsbehörden geförderte und geforderte digitale Speicherung
der Taxameterdaten automatisch zu einer fehlerhaften Einzelaufzeichnung von Geschäftsvorfällen führt, sofern man die
tatsächlichen Geschäftsvorfälle nicht anderweitig aufzeichnet, was wahrscheinlich die Mehzahl der "Fiskaltaxameter-Unternehmer" nicht
machen wird, weil die Behörden sie in dem Glauben läßt, mit dem Fiskaltaxameter ihre Einzelaufzeichnungspflicht zu erfüllen.

Dem FA wird es am Ende wahrscheinlich egal sein, weil die aufgezeichneten Taxameterdaten eine grobe Schätzung der Einnahmen
zuläßt, es geht jedoch um die Frage, ob das Vorhandensein so einer groben Einnahmenschätzung , mit dem Hinweis auf die gesetzliche Einzelaufzeichnungspflicht,
seitens der Genehmigungsbehörden als Kriterium für die Gehnemigungserteilung verwendet werden darf.

Grüße
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 01.11.2017, 04:13

Einzelaufzeichnungspflicht gilt ab JAHRESGEWINN von € 60.000,-!

https://www.steuertipps.de/gesetze/abga ... flichtiger

Scheint Raimund zu schaffen :mrgreen: :mrgreen: !

Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 01.11.2017, 12:09

sivas hat geschrieben:
Grossraum hat geschrieben:ich unterstelle und vermute mal, dass manche Fahrer noch nicht einmal in der Lage sind die MWSt von 7 bzw 19 % aus dem Fahrpreis heraus zu rechnen.
Nicht nur Fahrer, auch Unternehmer !
und weil das allgemein bekannt ist,
regelt der gesetzgeber in den tarif- und taxenordnungen "alle" einzelheiten minutiös.

damit taxifahrer/unternehmer sich um so was
Yes hat geschrieben: Bei Mängeln kann der Fahrgast nach den §§ 634 Nr. 3 2. Alt., 638 BGB die Vergütung mindern.
keine gedanken machen müssen bzw. nicht auf dumme ideen kommen.

@Yes
welcher objektive mangel soll deine these der minderung rechtferigen ?!
nicht nur die überschriften lesen !
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 01.11.2017, 12:38

Marvin hat geschrieben:
ilkoep hat geschrieben: Ganz einfach. Stell die Quittung richtig aus: Fahrpreis und Tip getrennt.
Eine Quittung für den Gesamtbetrag ist für Unternehmer das einzig Richtige. Was Du vor dem Strich, unter dem der Gesamtbetrag steht, alles aufschlüsselst, bleibt Dir überlassen. Das kannst Du aber auch lassen. Relevant ist der erhaltene und versteuerte Betrag. ...
eben nicht.
diese problematik wurde bereits ausgiebig erläutert und begründet.
wer das immer noch nicht verstanden hat...
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 01.11.2017, 13:34

Poorboy hat geschrieben:Einzelaufzeichnungspflicht gilt ab JAHRESGEWINN von € 60.000,-!

https://www.steuertipps.de/gesetze/abga ... flichtiger

Scheint Raimund zu schaffen :mrgreen: :mrgreen: !

Poorboy
Moin,

ab einem Jahresgewinn 60000€ besteht eine Buchführungspflicht, das bedeutet man muß Jahresabschlüsse und
eine Gewin- und Verlustrechnung erstellen, also bilanzieren.
http://www.rechnungswesen-verstehen.de/ ... flicht.php

Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung und Gewinnermittlung besteht immer. :wink:

Grüße

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 01.11.2017, 13:40

RaimundHH hat geschrieben: Moin,

genau das ist doch der springende Punkt, weil die von den Genehmigungsbehörden geförderte und geforderte digitale Speicherung
der Taxameterdaten automatisch zu einer fehlerhaften Einzelaufzeichnung von Geschäftsvorfällen führt, ...
der springende punkt ist,
dass der steuerpflichtige nicht eigenmächtig entscheidet,
welche aufzeichnungen er für sinnig hält und diese aufbewahrt,
und welche er einfach löscht.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 01.11.2017, 16:36

taxipost hat geschrieben:@Yes
welcher objektive mangel soll deine these der minderung rechtferigen ?!
Unpünktlichkeit, Verspätungen, Umwege, verrauchte Wagen, abweichende Ziele, missbilligte Fahrtabbrüche, falsche Fahrzeugausstattungen (z. B. Kombi statt GRT), Beleidigungen, unpassende oder fehlende Kindersitze, Nichtanhalten bei Harndrang oder Übelkeit, kurzum: jede Abweichung von der vereinbarten, nach dem Beförderungsvertrag vorausgesetzten oder der gewöhnlichen Beschaffenheit, die ein Fahrgast bei gleichartigen Fahrten üblicherweise erwarten kann (vgl. § 633 Abs. 2 BGB).
taxipost hat geschrieben:diese problematik wurde bereits ausgiebig erläutert und begründet.
wer das immer noch nicht verstanden hat...
... schreibe nur weiter und rede Dich noch um Kopf und Kragen.
taxipost hat geschrieben:der springende punkt ist,
dass der steuerpflichtige nicht eigenmächtig entscheidet,
welche aufzeichnungen er für sinnig hält und diese aufbewahrt,
und welche er einfach löscht.
Die Steuerpflichtigen werden ja wohl noch mitdenken dürfen. Hier geht es aber nicht um sie, sondern um solche Behörden, die Regelungen anwenden, die der Gesetzgeber nie getroffen hat.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von ilkoep » 01.11.2017, 19:38

Yes hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:@Yes
welcher objektive mangel soll deine these der minderung rechtferigen ?!
Unpünktlichkeit, Verspätungen, Umwege, verrauchte Wagen, abweichende Ziele, missbilligte Fahrtabbrüche, falsche Fahrzeugausstattungen (z. B. Kombi statt GRT), Beleidigungen, unpassende oder fehlende Kindersitze, Nichtanhalten bei Harndrang oder Übelkeit, kurzum: jede Abweichung von der vereinbarten, nach dem Beförderungsvertrag vorausgesetzten oder der gewöhnlichen Beschaffenheit, die ein Fahrgast bei gleichartigen Fahrten üblicherweise erwarten kann (vgl. § 633 Abs. 2 BGB).
Also alles was MT auszeichnet, incl. der fehlerhaften Rechnungslegung.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 02.11.2017, 01:53

So sieht das eine Oberfinanzdirektion:

https://www.stbk-koeln.de/fileadmin/sit ... FD_NRW.pdf

Kassenbericht weiter zulässig bei Verkauf von Waren gegen Bargeld an eine Vielzahl unbekannter Kunden. Muss logischerweise auch für Dienstleistung statt Ware gelten. Beispiel dazu der Toilettenwagen auf dem Jahrmarkt. Jedes 50-Cent-Stück muss da nicht buchhalterisch erfasst werden.

Heute brannte wegen Dauerregens die Hütte! Kurztour auf Kurztour. Das hätte ich nie manuell einzeln aufzeichnen können. An anderen Tagen theoretisch schon.
Hieße: Mal Einzelaufzeichnung, dann wieder nur Summe der Bareinnahmen! Blödsinn!

Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 02.11.2017, 07:26

Yes hat geschrieben: ... schreibe nur weiter und rede Dich noch um Kopf und Kragen
mach dir um mich keine sorgen und
beantworte mir lieber,
im welchen zusammenhang stehen deine bsp.:
Yes hat geschrieben: Unpünktlichkeit, Verspätungen, Umwege, verrauchte Wagen, abweichende Ziele, missbilligte Fahrtabbrüche, falsche Fahrzeugausstattungen (z. B. Kombi statt GRT), Beleidigungen, unpassende oder fehlende Kindersitze, Nichtanhalten bei Harndrang oder Übelkeit,
mit dem bsp. von sivas:
sivas hat geschrieben:"so, jetzt hätt' ich gern 12,80 € von Ihnen"
"ich geb' Ihnen aber nur 10 €. Das Auto ist ja ein rollender Schrotthaufen, bei dem man während der Fahrt die Türe festhalten muss - damit man sie nicht verliert."
und weil du schon vom " um kopf und kragen" schreibst...
Yes hat geschrieben:...
jede Abweichung von der vereinbarten, nach dem Beförderungsvertrag vorausgesetzten
die voraussetzungen bzw. der min.inhalt eines vertrages sind die s.g. essentialia negotii.
in taxi = beförderungsvertrag sind diese,
gem. pbefg - s. §§ 13, 21, 22, 39, 47, 51,
in den taxenordungen und tarifen vorgegeben.

eben in diesen taxenordungen und tarifen,
die der fahrgast mit der annahme des angebots des taxibetriebes akzeptiert hat,
ist festgeschrieben,
dass eine quittung das bef.entgelt enthalten muss.

und damit auch keine streitigkeiten darüber gibt,

was nun das bef.entgelt denn so ist,

definieren die o.g. und von beiden seiten, taxi und fahrgast, akzeptieren to's/tarife,
die einzelnen bestandteile des bef.entgelts !!!

wie gesagt, thema bef.entgelt bzw. rechnung/quittung ist nur im taxigewerbe
ein buch mit sieben siegeln.
:D
Yes hat geschrieben: Die Steuerpflichtigen werden ja wohl noch mitdenken dürfen.

Hier geht es aber nicht um sie, sondern um solche Behörden, die Regelungen anwenden, die der Gesetzgeber nie getroffen hat.
ich habe nicht von denken geschrieben,
sondern vom löschen - also handeln !!!
denken kann ein taxifahrer/unternehmer was er möchte.

hier geht es nicht um behörden,
sondern um daten-löschende taxiunternehmen.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 02.11.2017, 07:37

Poorboy hat geschrieben:Das hätte ich nie manuell einzeln aufzeichnen können.
Warum nicht ?
Unter 'Fahrtbeschreibung' SF für Stadtfahrt, unter 'BAR' 9,- für die Einnahme.
So viel Zeit muss sein.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 02.11.2017, 07:44

Poorboy hat geschrieben:Hier sollen aber nicht Einnahmen sondern Messergebnisse versteuert werden :mrgreen: :mrgreen: !

Bestimmt klärt uns taxipost auf, welcher Steuersatz denn für Messergebnisse anzuwenden ist :mrgreen: 8) !


Poorboy
Poorboy,
du möchtest mein schüler sein ?! :lol:

lektion 1.
messergebnisse können steuerlich relevant sein.

lektion 2.
im taxi sind sie es.
:mrgreen:
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 02.11.2017, 07:55

Poorboy hat geschrieben:So sieht das eine Oberfinanzdirektion:

https://www.stbk-koeln.de/fileadmin/sit ... FD_NRW.pdf

Kassenbericht weiter zulässig bei Verkauf von Waren gegen Bargeld an eine Vielzahl unbekannter Kunden. ...
Poorboy
was für eine erkenntnis.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 02.11.2017, 13:54

taxipost hat geschrieben:....beantworte mir lieber,
im welchen zusammenhang stehen deine bsp.:
Yes hat geschrieben: Unpünktlichkeit, Verspätungen, Umwege, verrauchte Wagen, abweichende Ziele, missbilligte Fahrtabbrüche, falsche Fahrzeugausstattungen (z. B. Kombi statt GRT), Beleidigungen, unpassende oder fehlende Kindersitze, Nichtanhalten bei Harndrang oder Übelkeit,
mit dem bsp. von sivas:
sivas hat geschrieben:"so, jetzt hätt' ich gern 12,80 € von Ihnen"
"ich geb' Ihnen aber nur 10 €. Das Auto ist ja ein rollender Schrotthaufen, bei dem man während der Fahrt die Türe festhalten muss - damit man sie nicht verliert."
Der Zusammenhang besteht darin, dass auch ein rollender Schrotthaufen einen Mangel der Fahrt darstellen kann, der den Fahrgast dazu berechtigt, den Fahrpreis nach den §§ 634 Nr. 3 2. Alt., 638 BGB zu mindern. Unerheblich ist, ob dadurch der gültige Taxentarif unterschritten wird.
taxipost hat geschrieben:... und weil du schon vom " um kopf und kragen" schreibst...
Yes hat geschrieben:...jede Abweichung von der vereinbarten, nach dem Beförderungsvertrag vorausgesetzten
die voraussetzungen bzw. der min.inhalt eines vertrages sind die s.g. essentialia negotii.
in taxi = beförderungsvertrag sind diese,
gem. pbefg - s. §§ 13, 21, 22, 39, 47, 51,
in den taxenordungen und tarifen vorgegeben.
Wenn bereits feststeht, dass ein Entgelt wegen der mangelhaften Durchführung eines Beförderungsvertrages gemindert wird, kann es folgerichtig nicht mehr um die Frage gehen, ob ein Vertrag überhaupt zustandegekommen ist. Allein für diese Frage wären jedoch die wesentlichen (Mindest-) Eigenschaften eines Geschäfts (die essentialia negotii) von Bedeutung. Hier sind diese unrelevant, weil ohne Abschluss eines Beförderungsvertrags weder eine Minderung noch eine einvernehmliche Beförderung in Betracht kommt.
taxipost hat geschrieben:eben in diesen taxenordungen und tarifen,
die der fahrgast mit der annahme des angebots des taxibetriebes akzeptiert hat,
Das Angebot geht in der Regel vom Fahrgast aus...
taxipost hat geschrieben:und damit auch keine streitigkeiten darüber gibt,

was nun das bef.entgelt denn so ist,

definieren die o.g. und von beiden seiten, taxi und fahrgast, akzeptieren to's/tarife,
Fahrer und Fahrgäste müssen die Taxenordnungen und deren Tarife nicht akzeptieren!
taxipost hat geschrieben:ich habe nicht von denken geschrieben,
sondern vom löschen - also handeln !!!
denken kann ein taxifahrer/unternehmer was er möchte.
Inwiefern "löscht" (= beseitigt) ein Unternehmer durch aktives Handeln Daten, wenn er - was durch und durch gesetzeskonform ist - bloß sein bisheriges Taxameter weiterverwendet oder Zählerstände aus einem MID-konformen Taxameter nicht auslesen und bei Dritten speichern lässt?
taxipost hat geschrieben:hier geht es nicht um behörden,
sondern um daten-löschende taxiunternehmen.

Hier geht es um die Frage, ob sich die Bediensteten von Behörden strafbar gemacht haben, und nicht darum, ob Taxiunternehmen Daten löschen.

RaimundHH
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 02.11.2017, 15:15

Poorboy hat geschrieben:So sieht das eine Oberfinanzdirektion:

https://www.stbk-koeln.de/fileadmin/sit ... FD_NRW.pdf

Kassenbericht weiter zulässig bei Verkauf von Waren gegen Bargeld an eine Vielzahl unbekannter Kunden. Muss logischerweise auch für Dienstleistung statt Ware gelten. Beispiel dazu der Toilettenwagen auf dem Jahrmarkt.

Poorboy
Moin,

da Du aber neben Barzahlung auch unbare Zahlung anbietest, gilt diese Ausnahme auf gar keinen Fall für Dich.
Außerdem wurde in Deinem Link doch anschaulich erläutert, daß auch bei einer Einnahmen- Überschußermittlung und
einer offenen Ladenkasse eine Einzelaufzeichnungspflicht besteht, z.B. durch händische Aufzeichnungen.

Und es wurde auch erläutert, daß die Einzelaufzeichnungen entweder händisch, als Registrierkassenjournal oder als
digitale Einzelaufzeichnungen nachgewiesen werden müssen, je nach Art der Kassenführung.
Eine Vermischung von händischer und digitaler Aufzeichnung, wie von Taxipost und den Genehmigungsbehörden gefordert,
sieht die AO jedoch nicht vor.

Grüße

ilkoep
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von ilkoep » 02.11.2017, 20:28

Yes hat geschrieben:
Fahrer und Fahrgäste müssen die Taxenordnungen und deren Tarife nicht akzeptieren!
Ich hätte hierzu einen Kommentar, aber den verkneife ich mir lieber.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 03.11.2017, 02:43

Yes hat geschrieben:
Hier geht es um die Frage, ob sich die Bediensteten von Behörden strafbar gemacht haben, und nicht darum, ob Taxiunternehmen Daten löschen.
In der Tat, auch wenn hier alle am Rad drehen, es geht um diese Frage.

Dürfen Beamte mit legalen staatlichen Amtshandlungen drohen, um Bürger zu zwingen, Kunde von Firmen zu werden, die kostenpflichtig Messdaten speichern und archivieren. Obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, Messdaten zu speichern und archivieren. Also staatlichen Zwang ausüben, um Privatfirmen Kunden zu aquirieren, die überhaupt kein tragfähiges Geschäftsmodell haben.

Da die hauptsächlich profitierende Firma, also Tesymex, zudem eine staatliche direkte und indirekte Anschubfinanzierung von gut € 5.000.000,- bekommen hat, hat die ganze Angelegenheit ein besonderes Geschmäckle.

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 03.11.2017, 02:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 03.11.2017, 08:28

Yes hat geschrieben: Der Zusammenhang besteht darin, dass auch ein rollender Schrotthaufen einen Mangel der Fahrt darstellen kann
deine bsp irren mehr und mehr in der abteilung
"wenn, dann hätte - fahrradkette"

regelmässig ist im taxigewerbe ein mangel nicht möglich !
mach aus ausmahmen nicht einen grundsatz.
Yes hat geschrieben:Das Angebot geht in der Regel vom Fahrgast aus...
nein,
kurz und knapp - offerta ad incertas persona
Yes hat geschrieben: Fahrer und Fahrgäste müssen die Taxenordnungen und deren Tarife nicht akzeptieren!
auch falsch - s.o.

fahrgast kann nur das angebot, welches to als inhalt hat, annehmen oder nicht,
denn das angebot liegt bereit vor und
und fahrer/unternehmer ist an to und ggf. tarif gebunden.
Yes hat geschrieben: bloß sein bisheriges Taxameter weiterverwendet oder Zählerstände aus einem MID-konformen Taxameter nicht auslesen und bei Dritten speichern lässt?
1. alle taxameter, alt und neu, machen aufzeichnungen und speichern diese !!!

das machen sie sozusagen ungefragt und
bringen den inhaber damit automatisch in die pflicht,
die gemachten aufzeichnungen aufzubewahren.


2. sie speichern aber nicht für die vorgeschriebene dauer.

3. taxameterinhaber missachtet also seine pflicht einmal erstellte aufzeichnungen
für die vorgeschriebene dauer aufzubewahren.

4. 2010 sagte das bmf, dass es dieses verhalten nur bis ende 2016 tolerieren wird.

5. speichern beim dritten war/ist nicht vorgeschrieben !
Yes hat geschrieben: Hier geht es um die Frage, ob sich die Bediensteten von Behörden strafbar gemacht haben, und nicht darum, ob Taxiunternehmen Daten löschen.
nein,
es gibt kein recht im unrecht.
macht sich der unternehmer strafbar,
kann er die verfolgung nicht als eine straftat auslegen.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 03.11.2017, 08:52

@RaimundHH
du hängst immer noch an einem super-duppa-aufzeichnungsgerät fest.

so was
RaimundHH hat geschrieben: sieht die AO jedoch nicht vor.
:mrgreen:

ich probiere es erneut mit einem bsp.,
vielleicht klappt es jetzt :lol:

ein "kleiner" laden verkauft waren mit zuhilfenahme einer scanner-reg.kasse.
diese steht im laden inneren.
im sommer verkauft die mitinhaberin durch ein ladenfenster "eis am stiel" an die passanten.
sie hat nur eine sorte in der tiefkühltruhe und
der verkauft erfolgt über eine offene ladenkasse.

klingelt es bei dir ?!

oder meinst du,
die mitinhaberin muss beim jeden verkauf quer durch den laden schreien,
"Hans, ein eis und dann noch 2 !!!"

dein problem ist,
dass du das "jeden" falsch interpretierst !!!
ganz abgesehen davon, dass das nur auf geräte i.s.v. §146a gilt. :wink:

wie geschrieben,
es gibt kein super-duppa-gerät bzw. es ist keins vorgeschrieben.
das "jeden" bedeutet, dass das gerät alle vorgänge dieses geräts aufzeichnet und
nicht nur jeden zweiten vorgang oder nur die vorgänge "verkauf" usw.

"jeden" bezieht sich auf das gerät und nicht auf den gesamten betrieb.
sonst wäre auch der einsatz mehrerer geräte gar nicht möglich.

ich sehe schon die tumulte bei aldi;
"können sie eine zweite kasse öffen - nein, darf ich per gesetz nicht !"

und nur am rande,
so was wie eine vermischung gibt es nicht !
es gibt nur aufzeichnungen, aber ich weiss du meintest.
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