wer das speichern und das 10jährige (fall bezogen) aufbewahrenam hat geschrieben: Wir diskutieren hier über die Daten, die ich vom Dienstleister erhalte. Was hat die Zentrale mit den Taxameterdaten zu tun? Speicherumfang und -dauer der Routendaten sind bei uns stark begrenzt und werden nach kurzer Zeit von den Zentralenservern gelöscht.
für den steuerpflichtigen übernimmt,
ist dem gesetzgeber egal !
der gesetzgeber hat diese pflicht dem steuerpflichtigen auferlegt.
verantwortlich ist einzig und allein der steuerpflichtige selbst.
auch wenn irgendjemand dem steuerpflichtigen den service
der 10jährigen aufbewahrung bietet,
so bleibt im falle des falles der steuerpflichtige der einzige verantwortliche.
brennt der dienstleister ab, geht er pleite, verstirbt ... und
gehen dadurch die gespeicherten datren verloren,
so hat der steuerpflichtig seine pflicht verletzt und
kann die "schuld" nicht auf den dienstleister weitergeben !!!
die dienstleister bieten einen sinnlosen service an (aufbewahrung).
sinnlos,
weil
a) der gesetzgeber das so nicht vorgesehen hat und auch nicht will,
b) die dienstleister jegliche verwantwortung für datenverlust und
damit verletzung der gesetzlichen auflagen im kleingedrucken ausschliessen !
ist das wirklich so schwer...
der gesetzgeber legt keinen wert darauf,
ob du das speichern/aufbewahren auslagerst.
es gibt keine pluspunkte wenn du es bei einem dritten machst !
es gibt nur minuspunkte wenn du es nicht vorlegen kannst !!