"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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sivas
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 21.08.2017, 09:15

TaxiBabsi hat geschrieben:Verkaufen, schnell verkaufen solange es noch möglich lautet die Devise.
Babsi, ich vermute, Du hast schon längst verkauft !
Und fährst jetzt einfach so weiter ... Auto und all das Gedöns sind ja noch da.
Zuletzt geändert von sivas am 21.08.2017, 09:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 22.08.2017, 01:36

taxipost hat geschrieben:...
sonst dürften dir die abs.4, 5 und 6 § 146 ao weiter helfen.

...
Der § ist nach neuestem Gesetz wörtlich auf Taxameter nicht anzuwenden, war er schon vorher nach präziser juristischer Definition nicht.

Also noch einmal: Haben Babsi, ihre Schwadroneurs-Kumpel im Rahlstedter Forum, oder Du endlich die passende Rechtsnorm gefunden, die die Verwaltungsjuristen der BWVI auch nicht finden können??

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 22.08.2017, 06:07

@pb
Du kennst die Antwort, ob diese tatsächlich von Relevanz für Deine angekündigte Klage ist kannst nur Du entscheiden, egal was Schröder und andere sagen.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 22.08.2017, 06:37, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 22.08.2017, 06:39

Poorboy hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:...
sonst dürften dir die abs.4, 5 und 6 § 146 ao weiter helfen.

...
Der § ist nach neuestem Gesetz wörtlich auf Taxameter nicht anzuwenden, war er schon vorher nach präziser juristischer Definition nicht...
ah so,
taxibetriebe müssen keine aufzeichnungen mehr führen und
mussten das eigentlich noch nie ?!
na das nenne ich ein statement.
jetzt hast du dich ein wenig verrannt, Poorboy.

im übrigen,
ich sehe nicht dass die behörde etwas sucht.
im gegenteil,
ich habe den eindruck, sie hat alles beisammen.
du erscheinst mir aber etwas verloren. :D
Zuletzt geändert von taxipost am 22.08.2017, 07:03, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 22.08.2017, 07:08

@Taxibabsi

welche klage ?
und wer ist Schröder ??
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 22.08.2017, 09:34

taxipost hat geschrieben:@Taxibabsi

welche klage ?
und wer ist Schröder ??
Poorboy hatte doch in diesem Thread http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 60#p222960 Klärung vor dem "Strafgericht" :roll: angekündigt.

Andere (gewerbliche) Anbieter schreiben vom Insika-Kartell und stellen sich dann auch als Klagesponsor zur Verfügung.

Unter anderem-
Vorletzter Absatz:
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... er#p223216
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 22.08.2017, 11:29, insgesamt 5-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 22.08.2017, 11:37

ah so,
du meinst Poorboy anzeige bzgl. nötigung.
die anzeige muss erst erstatten werden.

hat Poorboy das schon gemacht ?

dann muss die staatsanwaltschaft überhaupt der meinung sein,
dass die mögliche einer nötigung gegeben war,
bevor sie anfängt zu ermitteln.

und wozu wurde Poorboy den nun genötigt ?!

er schreibt doch selber, dass er seine konz. "verlängert" bekommen hat.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 22.08.2017, 12:33

jetzt ist der cent gefallen,

PayCo Schröder.

insika-kartell - damit hat er nicht unrecht.
er ist aber auch selber daran schuld, dass alle auf der strasse denken,
es muss insika sein.

sein "jahren" sage ich, es gibt viele systeme.
und spätensten seit dez. ist klar,
bis ende 2022 braucht niemand, taxibetriebe inkl., eine sicherheitsvorrichtung.

wenn Schröder die zeichen der zeit nicht verpennt hätte und
sich rechtzeitig auf die richtige seite, nämlich die seiner kunden, gestellt hätte,
dann..., aber nein,
lieber die angst bei eigenen kunden schüren um sie auszunutzen.

nach den 2016 erfahrungen bin ich der auffassung,
dass Schröder unfreundlich und überheblich ist.
und das brauch ich nicht, kann das besser.
und wie du siehst, er hat sich such 2017 nicht geändert.
auf fragen gibt es keine antwort = unhöflich.
Zuletzt geändert von taxipost am 22.08.2017, 13:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 23.08.2017, 00:32

taxipost hat geschrieben: taxibetriebe müssen keine aufzeichnungen mehr führen und
mussten das eigentlich noch nie ?!
na das nenne ich ein statement.
So etwas habe ich nicht behauptet. Meine Buchhaltung entspricht Gesetzen und Urteilen des BFH. Nur habe ich keine elektronische Kasse. Damit fallen keine Daten an, die aufbewahrungspflichtig wären.

Darum gebe ich auch mein Altfahrzeug mit Hale 5 in Zahlung. Das Neufahrzeug hat Hale 6. Keine Rechtsnorm verlangt von mir, das alte Hale 5 aufzubewahren.

Ich für Dich sicher immer noch zu hoch :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: !

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 23.08.2017, 03:03

Poorboy hat geschrieben:Keine Rechtsnorm verlangt von mir, das alte Hale 5 aufzubewahren.
Das Gerät nicht, wohl aber die Kopien der Daten, die damit erzeugt wurden - sofern Du sie für Deine Buchhaltung verwendet hast.
Wenn die Behörden es versäumt haben, diese Daten je auf Übereinstimmung hin überprüft zu haben ? Jetzt können sie es nicht mehr.

Für mich als Behörde wären diese Daten aber eh uninteressant > ich würde ausschliesslich den Fahrzeugkilometerstand checken ! und aus diesem Input den Output hochrechnen - soll der Unternehmer doch beweisen, dass er weniger Einnahmen hatte. Hatte er mehr Einnahmen, was soll's, dann hat er sie sich verdient, meinetwegen auch steuerfrei ! Wenn er allerdings so blöd ist, diese Mehreinnahmen auch anzugeben, dann muss er natürlich auch zahlen ... und sein Pfennigfaktor wird hochgesetzt - der Ärmste.

Das Hamburger 'Fiskal'taxameter würde ich nur dazu nutzen, den 'Referenz'-Kilometerpfennig zu ermitteln. Einbauen würde ich es in die Wagen von MWU's, weil die sich Mittel zugelegt haben, die dafür sorgen, dass der Fahrer jedesmal das Taxameter einschaltet ... sozusagen meine Arbeit für mich machen :lol: . Zur Ermittlung eine realistischen Kilometerpfennig langt es aus, wenn 10 % der Taxen mit einem 'Fiskal'taxameter ausgestattet sind. Aber auch das wäre nicht nötig, ich würde über Beziehungen verfügen, die mir diesen Wert auch 'freiwillig' nennen, monatsaktuell !

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 23.08.2017, 03:34

Wär doch mal interessant, vom Hamburger Amt für Statistik zu erfahren, wo die aktuellen Kilometerpfennige so liegen. Und ob es Unterschiede zwischen Viel- und Wenigfahrern gibt und wie diese aussehen. Ich könnte mir denken, dass ein Wenigfahrer einen höheren Kilometerpfennig hat, dafür viel Privatnutzung ? Wie sieht der Kilometerpfennig von MWU's aus ? Unterscheidet er sich signifikant von dem der EWU's ? Gibt es bei letzteren Unterschiede, wenn er alleine fährt ?

Interviewt die doch mal. Ich denke, sie geben bereitwillig Auskunft. Sie werden sich über solche Anfragen bestimmt freuen - sind doch Statistiker.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 23.08.2017, 08:01

Poorboy hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben: taxibetriebe müssen keine aufzeichnungen mehr führen und
mussten das eigentlich noch nie ?!
na das nenne ich ein statement.
So etwas habe ich nicht behauptet...
Poorboy
und was ist das:
Poorboy hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:...
sonst dürften dir die abs.4, 5 und 6 § 146 ao weiter helfen.

...
Der § ist nach neuestem Gesetz wörtlich auf Taxameter nicht anzuwenden, war er schon vorher nach präziser juristischer Definition nicht.
...
Poorboy
nur der erste satz (sollte ausreichen) aus dem o.g. § 146
(1) Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen.
und nochmal deine aussage:
Poorboy hat geschrieben: Der § ist nach neuestem Gesetz wörtlich auf Taxameter nicht anzuwenden, war er schon vorher nach präziser juristischer Definition nicht.
...
Poorboy
du hast es immer noch nicht verstanden,
BFH hat mehrmals gesagt,
dass die taxameter-daten auf dem schichtzettel aufzuzeichnen sind und
die schichtzettel einnahmenursprungsaufzeichnungen sind - somit aufbewahrungspflichtig !

sie müssen nur dann nicht aufbewahrt werden,
wenn der inhalt der schichtzettel (also auch die taxameter-daten) auf dem kassenbericht übertragen wird.

führst du keine einzelaufzeichnuhng i.s.v. schichtzettel, dann musst du jede fahrt einzeln aufzeichnen,
datum, strecke, fahrgastnane, fahrpreis, ggf. tip , usw.
damit hast du die taxameter-daten auch hier auf dem zettel.

damit ist eine aufzeichnung ohne min. einen taxameter-wert gänzlich unmöglich !!! (i.v.m. tarifpflicht)

wenn du den taxameter einschaltest,
dann sind die taxameter-daten aufzuzeichnen.
entweder jeder fahrpreis oder ein schichtzettel - siehe BFH.

eins von beiden muss sein bzw. musste sein,
wenn man deine argumentation bzgl. 146 i.v.m. 146a folgt.

legt man den die aussagen des 146 so aus,
dass aufzeichnungen nur dann zu führen sind,
wenn ein 146a - gerät verwendet wird,
dann müssen alle,
die ein solches gerät nicht verweden,
gar keine aufzeichnungen führen.
dass das nun wirklich quark sein dürfte...
das gesetz dient der verschärfung und nicht lockerung der vorschriften.

mal ganz abgesehen davon,
dass der §146a z.zt. nicht anwendbar ist !!!
es ist also fraglich,
ob man sich heute auf eine ausnahme berufen kann,
die auf einem paragraphen aufbau,
der noch keine anwendung findet.

gilt 146a nicht,
dann gilt auch §1 kassensichv nicht und
damit heute nur die "alte pflicht der einzelaufzeichnung" !!!

für taxi also BFH und
das ende der "befreiung von ao-pflichten" gemäss BMF 2010.
und für alle anderen entsprechende BFH entscheiudungen bzw. aussagen aus BMF 2010.
daher dürfen kassen ohne sicherheitsvorrichtung bis ende 2022 verwendet werden.

du brauchst dich also nicht drehen und wenden,
taxameter-daten müssen aufgezeichnet werden.
das ist fakt.
die frage ist nur - muss das digital erfolgen damit eine überprüfung möglich ist ?
Zuletzt geändert von taxipost am 23.08.2017, 09:00, insgesamt 14-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 23.08.2017, 16:21

taxipost hat geschrieben:und was ist das:
Nun reite doch nicht so sinnbefreit auf einem offensichtlichen Missverständnis rum. Du hast § 146 geschrieben, Poorboy geht unverkennbar von § 146a aus.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 23.08.2017, 17:18

Yes hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:und was ist das:
Nun reite doch nicht so sinnbefreit auf einem offensichtlichen Missverständnis rum. Du hast § 146 geschrieben, Poorboy geht unverkennbar von § 146a aus.
Sagt poorboys Sprachrohr.

Gegner des Fiskaltaxameters müssen sich fragen lassen: warum?


https://www.haufe.de/steuern/finanzverw ... 19016.html
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 23.08.2017, 18:30, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 24.08.2017, 01:14

In der gestrigen Sendung soll sich plusminus des Themas angenommen haben, in der Mediathek leider nicht zu finden.
Es wurde wohl geheult, dass das tolle INSIKA-System vom Gesetzgeber nicht anerkannt wurde und Messdaten aus Taxametern weiterhin nicht zu speichern sind!

Wie grausam 8) !

Immerhin haben sie aber, anders als viele hier und fast alle drüben, begriffen, dass es ein "Fiskaltaxameter" nicht gibt und auch nie gab. Zwar jaulen sie, dass es die entsprechende gesetzliche Regelung nicht gibt, behaupten aber nicht, dass es sie gebe.

Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 24.08.2017, 03:38

Poorboy hat geschrieben:In der gestrigen Sendung soll sich plusminus des Themas angenommen haben, in der Mediathek leider nicht zu finden.
Es wurde wohl geheult, dass das tolle INSIKA-System vom Gesetzgeber nicht anerkannt wurde und Messdaten aus Taxametern weiterhin nicht zu speichern sind!

Wie grausam 8) !

Immerhin haben sie aber, anders als viele hier und fast alle drüben, begriffen, dass es ein "Fiskaltaxameter" nicht gibt und auch nie gab. Zwar jaulen sie, dass es die entsprechende gesetzliche Regelung nicht gibt, behaupten aber nicht, dass es sie gebe.

Poorboy
Du kommentierst eine TV-Sendung die Du nicht gesehen hast? Bist nicht in der Lage diese Sendung in der Mediathek zu finden? Lächerlich, einfach nur lächerlich, poorboy. Dann kann Deine angekündigte Klage http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 07#p223607 in diesem Thread definitiv nur als heiße Luft, nichts als heiße Luft, einzuordnen sein.
http://www.das-freie-taxiforum.com/inde ... #post69990

Zum Thema:
In der TV-Sendung werden die Vorteile von Insika im Taxi deutlich genannt: die angegebenen jährlichen Umsätze der Taxiunternehmer pro Fahrzeug steigen mit Insika deutlichst an, nämlich von 43.800 Euro vor Insika auf 78.000 Euro mit Insika. Das die Gesetzgebung in Sachen Kassengesetz zügig nachgearbeitet werden (Staatsekretär Michael Meister, CDU "in der nächsten Runde") muss wird nicht verschwiegen und die momentane Situation wird mit Unverständnis insbesondere aufgrund der genannten Vorteile kommentiert.

http://mediathek.daserste.de/sendungVer ... d=45406904

Ab Minute 17:50 mit Interview von Thomas Biewaldt/ Rhein-Taxi Düsseldorf "Taxameter ist im Prinzip eine Kasse" sowie Michael Meister, CDU.

Damit gibt es wie so oft beschrieben nur Vorteile für den flächendeckenden Einsatz des Fiskaltaxameters, nämlich eine Eindämmung der Schattenwirtschaft im Taxigewerbe. Berlin und Hamburg war nur der Anfang.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 24.08.2017, 04:52, insgesamt 20-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 24.08.2017, 03:46

.
Zuletzt geändert von sivas am 24.08.2017, 03:55, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 24.08.2017, 05:11

TaxiBabsi hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:und was ist das:
Nun reite doch nicht so sinnbefreit auf einem offensichtlichen Missverständnis rum. Du hast § 146 geschrieben, Poorboy geht unverkennbar von § 146a aus.
Sagt poorboys Sprachrohr.

Gegner des Fiskaltaxameters müssen sich fragen lassen: warum?
Es geht hier nicht um das Für und Wider von Fiskaltaxametern, sondern um die Frage, wie der von einzelnen Genehmigungsbehörden erweckte Eindruck, dass angeblich eine Pflicht zur Verwendung eines Fiskaltaxameters bestehe, zu bewerten ist.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 24.08.2017, 05:26

Yes hat geschrieben:...
Es geht hier nicht um das Für und Wider von Fiskaltaxametern, sondern um die Frage, wie der von einzelnen Genehmigungsbehörden erweckte Eindruck, dass angeblich eine Pflicht zur Verwendung eines Fiskaltaxameters bestehe, zu bewerten ist.
Die Notwendigkeit zum Handeln zwingt manchmal zu unglücklichem Vorgehen, das geschah und geschieht zum Wohle der ehrlichen Taxiunternehmen und natürlich auch im Interesse aller Steuerzahler. Die Gesetzgebung wird nachgebessert. Alle, auch diejenigen die sich auf den Schlips getreten fühlten, sollten über dieses zugegeben ungewöhnlich konsequente Vorgehen dankbar sein.

Es geht um die Eindämmung der Schattenwirtschaft im Taxigewerbe mit Hilfe des Fiskaltaxameters.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 24.08.2017, 05:30, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 24.08.2017, 06:11

TaxiBabsi hat geschrieben:Die Notwendigkeit zum Handeln zwingt manchmal zu unglücklichem Vorgehen,...
Jetzt darfst Du drei mal raten, bei welcher Personengruppe diese Art von Argumentation besonders beliebt ist....

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