"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Moin zusammen,
natürlich kann man jeden Taxameter nach Gut Dünken zurückstellen. Das geht ohne Probleme. Da werden Km-Stände, besetzt-km touren und Fahrpreis genullt. Also vor jeder Eichung ein Taxameter ohne Daten.
Wie es bei dem Fäkaltaxameter aussieht weiß ich noch nicht.
Schönes Wochenende
Gruß
Wolfgang
natürlich kann man jeden Taxameter nach Gut Dünken zurückstellen. Das geht ohne Probleme. Da werden Km-Stände, besetzt-km touren und Fahrpreis genullt. Also vor jeder Eichung ein Taxameter ohne Daten.
Wie es bei dem Fäkaltaxameter aussieht weiß ich noch nicht.
Schönes Wochenende
Gruß
Wolfgang
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
aha,
und wie macht man das ?
oder hast du nur davon gehört,
dass es angeblich machbar ist ?
und wie macht man das ?
oder hast du nur davon gehört,
dass es angeblich machbar ist ?
Zuletzt geändert von taxipost am 19.08.2017, 07:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Ich war dabei, als alles genullt wurde.
Nicht nur davon gehört. Brauchst einfach nur eine "autorisierte" Fachwerkstatt, die machen das. Und wenn es sein muß auf einem Hinterhof oder in einer kleinen Seitenstraße.
Nicht nur davon gehört. Brauchst einfach nur eine "autorisierte" Fachwerkstatt, die machen das. Und wenn es sein muß auf einem Hinterhof oder in einer kleinen Seitenstraße.
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Muss das hier sein?
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Hier ist doch kein Hinterhof, obwohl es sich manchmal so liest,
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Viel schlimmer.Grossraum hat geschrieben:Hier ist doch kein Hinterhof, obwohl es sich manchmal so liest,
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Taxameternullen ist doch Kinderkram ... das machen nur Anfänger ! Fortgeschrittene stellen Dir jeden beliebigen Wert ein ... und Profi's ... ja was machen die ?
Deshalb haben die Hamburger Behörden ja das Fiskaltaxameter eingeführt ! Die Profi's haben sich das auch sofort eingebaut ... und betrügen jetzt 'mit Vertrauensvorschuss' !
Diese EU-Richtlinie, die verlangt aber doch 'nicht rückstellbare Speicher' ? geht das nur bei älteren Taxametern ? (hätten besser 'nicht veränderbar' schreiben sollen, hihi)
Deshalb haben die Hamburger Behörden ja das Fiskaltaxameter eingeführt ! Die Profi's haben sich das auch sofort eingebaut ... und betrügen jetzt 'mit Vertrauensvorschuss' !
Diese EU-Richtlinie, die verlangt aber doch 'nicht rückstellbare Speicher' ? geht das nur bei älteren Taxametern ? (hätten besser 'nicht veränderbar' schreiben sollen, hihi)
Zuletzt geändert von sivas am 19.08.2017, 09:21, insgesamt 3-mal geändert.
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Beantworte ich mittlerweile mit einem klaren NEIN !taxipost hat geschrieben:müssen aufzeichnungen digital sein, wenn ein digitales gerät verwendet wird ???
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
das ist genau der punkt.sivas hat geschrieben:Taxameternullen...
wenn ich bei einem fiskalpeicher,
der durch verplombung fiskal ist,
die plomben breche,
dann ist jeder fiskalspeicher nur fäkalspeicher.
jeder schutz kann umgangen werden,
wenn's anders nicht geht,
mit einem hammer geht es immer.
Zuletzt geändert von taxipost am 19.08.2017, 09:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Profis brechen keine Plomben - die sind doch nicht blöd ...
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Blöd sind die wenigsten. Das schwärzeste Gewerbe in Deutschland: http://www.wiwo.de/politik/deutschland/ ... bile=false
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Dieser Artikel ist gut geschrieben, lässt aber den Schluss zu, dass bisher gar nicht kontrolliert wurde. Das stimmt nicht ! Oft mussten vielfältige Unterlagen eingereicht werden, ganze Packen von Schichtzetteln - die aber nie überprüft, sondern nur durchgewunken wurden ... womit der Artikel in diesem Punkt der Realität entspricht.
Dass das Fiskaltaxameter jetzt das Allheilmittel sein soll ...
Auch die Erfassung jeglicher Bewegung einer Taxe ... wer soll das denn kontrollieren ?
Ich meine, da wollen nur welche an unserem Gewerbe Geld verdienen !
Mit ein bisschen Nachdenken eröffnen sich vielfältige, preiswerte, personalschonende und effektive Prüfverfahren. Dazu bedarf es keines Fiskaltaxameters. Es muss nur geprüft werden ! was bisher nur unzureichend stattfand - deshalb die Schieflage des Gewerbes - wofür letztendlich das Gewerbe selbst verantwortlich ist. Schade
Dass das Fiskaltaxameter jetzt das Allheilmittel sein soll ...
Auch die Erfassung jeglicher Bewegung einer Taxe ... wer soll das denn kontrollieren ?
Ich meine, da wollen nur welche an unserem Gewerbe Geld verdienen !
Mit ein bisschen Nachdenken eröffnen sich vielfältige, preiswerte, personalschonende und effektive Prüfverfahren. Dazu bedarf es keines Fiskaltaxameters. Es muss nur geprüft werden ! was bisher nur unzureichend stattfand - deshalb die Schieflage des Gewerbes - wofür letztendlich das Gewerbe selbst verantwortlich ist. Schade
Zuletzt geändert von sivas am 19.08.2017, 12:30, insgesamt 2-mal geändert.
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Eine Taxikonzession hat man nicht, um durch die Beförderung von Personen damit Geld zu verdienen, das klappt nicht mehr.
Eine Taxikonzession hat man, um durch Nachweise von geringstem Einkommen Zutritt zu den Töpfen der Sozialkassen zu bekommen, für seinen gesamten Familienclan ... und das ist politisch so gewollt, deshalb hält auch der Schäuble seine Füße still.
Eine Taxikonzession hat man, um durch Nachweise von geringstem Einkommen Zutritt zu den Töpfen der Sozialkassen zu bekommen, für seinen gesamten Familienclan ... und das ist politisch so gewollt, deshalb hält auch der Schäuble seine Füße still.
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Jörn spricht Babsi aus der Seele.TaxiBabsi hat geschrieben:Blöd sind die wenigsten. Das schwärzeste Gewerbe in Deutschland: http://www.wiwo.de/politik/deutschland/ ... bile=false
http://www.das-freie-taxiforum.com/inde ... #post69982
Ausmisten mit Hilfe des Fiskaltaxameters.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Augias
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 19.08.2017, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Herzchen,
Du, Dein gelber Kumpel Jörn und seine geifernde Freundin könnt doch träumen, was Ihr wollt.
Hier geht es um Rechtsgrundlagen, die begreift Ihr so wenig wie Quantenphysik.
Störe doch nicht dauernd!
Poorboy
Du, Dein gelber Kumpel Jörn und seine geifernde Freundin könnt doch träumen, was Ihr wollt.
Hier geht es um Rechtsgrundlagen, die begreift Ihr so wenig wie Quantenphysik.
Störe doch nicht dauernd!
Poorboy
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Beleidigungen bringen Dich nicht weiter, sind kontraproduktiv.Poorboy hat geschrieben:Herzchen,
Du, Dein gelber Kumpel Jörn und seine geifernde Freundin könnt doch träumen, was Ihr wollt.
Hier geht es um Rechtsgrundlagen, die begreift Ihr so wenig wie Quantenphysik.
Störe doch nicht dauernd!
Poorboy
Das deutsche Taxigewerbe (EU) wird pulverisiert, nichts, rein gar nichts bleibt so wie nun schon seit über 50 Jahren. Das Fiskaltaxameter ist nur ein kleiner innovativer Teil davon. Digitalisierung, Uber, Mytaxi, autonome Taxis, Änderung der Gesetzgebung (EU) werden die hellelfenbeinenen Fahrzeuge ins Abseits drängen.
Das alles ist dringend notwendig!
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-pl ... z-100.html (mit Video)
PS
Auch der mafiöse Konzessionshandel wird bald Vergangenheit sein. Verkaufen, schnell verkaufen solange es noch möglich lautet die Devise.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 20.08.2017, 06:34, insgesamt 7-mal geändert.
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Womit hat Poorboy Dich denn beleidigt?
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Mich hat er nicht beleidigt, das habe ich auch nicht behauptet.Yes hat geschrieben:Womit hat Poorboy Dich denn beleidigt?
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Hast Du denn inzwischen das Gesetz gefunden, dass die Legaldefinition für den "Fiskaltaxameter" enthält?
Dazu die Rechtsnorm, die den Einsatz dieses Phantasieprodukts zwingend vorschreibt??
Die BWVI findet da schon seit Jahren nichts. Vielleicht können Du, oder der juristisch funktionale Analphabet Deines Lieblingsforums oder seine keifende Freundin weiter helfen?
Poorboy
Dazu die Rechtsnorm, die den Einsatz dieses Phantasieprodukts zwingend vorschreibt??
Die BWVI findet da schon seit Jahren nichts. Vielleicht können Du, oder der juristisch funktionale Analphabet Deines Lieblingsforums oder seine keifende Freundin weiter helfen?
Poorboy
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
du musst schon korrekt bleiben,
die behörden verlagen nur sog. fiskaltaxameter.
damit ist jeder taxameter den du fiskal nennst auch fiskaltaxameter.
eine spezielle "sicherheitsvorrichtung" braucht dein taxameter nicht zu haben.
es reicht das du sagst, und ggf. das auch beweisen kannst,
dass dein taxameter sog. fiskal-voraussetzungen erfüllt.
sonst dürften dir die abs.4, 5 und 6 § 146 ao weiter helfen.
(wenn diese nicht geführt werden, dann die einzelaufzeichnungen)
müssen überprüfbar sein.
daher meine ich,
handgeschriebenes reicht nicht aus,
wenn ein digitales gerät als grundlage des handgeschriebenes verwendet wurde.
gerät da = ursprungsdaten des geräts
weil du diese als nicht kaufmann nicht führen musst,
dann muss deine "belege-sammlung" den gob und ggf. gob-d entsprechen.
deine handgeschriebenen schichtzettel (oder s.o.) müssen also abs.4-konform sein.
gob-d interessiert dich zwar nicht,
weil es kein gesetz ist,
aber ein gesetz verweist darauf. also ...
weil du zb. sehen willst wie dein monat gelaufen ist,
dann muss alles gob-konform sein und
wenn es digital geführt wurde oder
handgeschriebenes auf digitalen daten basiert >> gob-d.
wenn du in deinem betrieb auf den taxameter also nicht verzichten kannst,
dann müssen die digitalen taxameter-daten für die überprüfung deiner hangeschiebenen zettel aufbewahrt werden.
dabei ist es egal,
ob du einzelaufzeichnungen jeder einzelnen fahrt per hand führst oder
ob dein schichtzettel die einzelaufzeichnung ist,
weil in beiden fällen die taxameter-daten eingetragen werden;
jeder einzelne fahrpreis oder die summen der tagesspeicher.
die behörden verlagen nur sog. fiskaltaxameter.
damit ist jeder taxameter den du fiskal nennst auch fiskaltaxameter.
eine spezielle "sicherheitsvorrichtung" braucht dein taxameter nicht zu haben.
es reicht das du sagst, und ggf. das auch beweisen kannst,
dass dein taxameter sog. fiskal-voraussetzungen erfüllt.
sonst dürften dir die abs.4, 5 und 6 § 146 ao weiter helfen.
dh. die schichtzettel(4) Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden,
dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.
Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden,
deren Beschaffenheit es ungewiss lässt,
ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.
(wenn diese nicht geführt werden, dann die einzelaufzeichnungen)
müssen überprüfbar sein.
daher meine ich,
handgeschriebenes reicht nicht aus,
wenn ein digitales gerät als grundlage des handgeschriebenes verwendet wurde.
gerät da = ursprungsdaten des geräts
wenn du keine bücher führst,(5) Die Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen
können auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden,
soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;
bei Aufzeichnungen, die allein nach den Steuergesetzen vorzunehmen sind,
bestimmt sich die Zulässigkeit des angewendeten Verfahrens nach dem Zweck,
den die Aufzeichnungen für die Besteuerung erfüllen sollen.
Bei der Führung der Bücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern
muss insbesondere sichergestellt sein,
dass während der Dauer der Aufbewahrungsfrist die Daten jederzeit verfügbar sind und
unverzüglich lesbar gemacht werden können.
Dies gilt auch für die Befugnisse der Finanzbehörde nach § 147 Abs. 6. Absätze 1 bis 4 gelten sinngemäß.
weil du diese als nicht kaufmann nicht führen musst,
dann muss deine "belege-sammlung" den gob und ggf. gob-d entsprechen.
deine handgeschriebenen schichtzettel (oder s.o.) müssen also abs.4-konform sein.
gob-d interessiert dich zwar nicht,
weil es kein gesetz ist,
aber ein gesetz verweist darauf. also ...
dh. wenn du etwas freiwillig machst,(6) Die Ordnungsvorschriften gelten auch dann,
wenn der Unternehmer Bücher und Aufzeichnungen,
die für die Besteuerung von Bedeutung sind, führt,
ohne hierzu verpflichtet zu sein
weil du zb. sehen willst wie dein monat gelaufen ist,
dann muss alles gob-konform sein und
wenn es digital geführt wurde oder
handgeschriebenes auf digitalen daten basiert >> gob-d.
wenn du in deinem betrieb auf den taxameter also nicht verzichten kannst,
dann müssen die digitalen taxameter-daten für die überprüfung deiner hangeschiebenen zettel aufbewahrt werden.
dabei ist es egal,
ob du einzelaufzeichnungen jeder einzelnen fahrt per hand führst oder
ob dein schichtzettel die einzelaufzeichnung ist,
weil in beiden fällen die taxameter-daten eingetragen werden;
jeder einzelne fahrpreis oder die summen der tagesspeicher.
Zuletzt geändert von taxipost am 21.08.2017, 08:58, insgesamt 10-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
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