"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 16.09.2017, 17:15

Nachzahlungen durch den Arbeitgeber werden dem Konto des Arbeitnehmers gutgeschrieben...(sonst wären es ja keine Nachzahlungen...)
Nachzahlungen müssen ja jemandem zugeordnet werden...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 16.09.2017, 21:09

Dann sollte jeder AN, bevor er den Rentenantrag abgibt, die Beratungsstelle aufsuchen und all die 'zweifelhaften' Arbeitsverhältnisse durchgehen ... da kommt bei den AG's dann Freude auf.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 17.09.2017, 08:17

Poorboy hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben: sondern das missachten der aufzeichnungspflicht.
und wenn ich das richtig sehe,
das gleiche gilt für Hamburg. :wink:
Und diese Aufzeichnungspflicht gab es nie. Die Behörden haben schlicht § 146 a der AO missachtet.
...
Poorboy,

einzelaufzeichnungspflicht gab es schon immer, siehe zb. ustg,
auch im taxigewerbe !!!

nur gab es für taxi, aufgrund BFH 2004, die erleichterung,
dass ein schichtzettel eben eine einzelaufzeichnung war.
ich meine, diese erleichterung gilt auch heute,
mit der einschränkung,
dass ein schichtzettel,
welcher nun taxameterdaten enthält,
scheinbar durch den taxameter selbst erstellt werden muss.
einfaches abschreibender daten reicht nicht mehr aus.

vergiss also §146a ao und §1 kassensichv,
weil wenn es vor diesen paragraphen eine einzelaufzeichnungspflicht im taxi gab,
dann ist diese mit den neuen paragraphen nicht plötzlich weggefallen.

auch wenn du kein gerät i.s.v. 146a verwendest kommst du um die pflicht nicht herum !
weil andere gesetze diese fordern.
daher nochmal, reg.kassen brauchen irgendwann eine sicherheitsvorrichtung,
z.zt. scheint es so aus, dass taxameter keine sicherheitseinrichtung benötigen,

aber alle müssen aufzeichnen.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 17.09.2017, 14:36

Die Taxameterdaten liefern nur das unvollständige Gerüst für den Schichtzettel und die darauf aufbauende Buchführung.
Auf dem Schichtzettel wird dieses Gerüst einzeln ergänzt um durchgeführte Pauschalfahrten, nicht kassierte, jedoch noch ausstehende Zuflüsse und getätigte Ausgaben.
Zum Schichtende wird ein Bargeldabgleich durchgeführt, um die Höhe der erhaltenen Trinkgelder zu berechnen (das mach ich aber nur für mich).

Dieses Vorgehen bildet die Geschäftsvorgänge in einer ausreichenden Weise ab.

Da braucht es keine Einzelaufzeichnung 'vor Ort' und schon gar keine Einzelaufzeichnung von 'Gerüstdaten'. Diese werden immer unvollständig sein und müssen einzeln manuell nachgebessert werden. Da ist es naheliegender ALLES gleich manuell aufzuzeichnen und die Taxameterdaten komplett zu vergessen. Für dieses Tun ist allerdings eine gewisse Disziplin vonnöten, ich hab das im August mal zwei Wochen lang gemacht, nach anfänglichen Schwierigkeiten lief es aber wie geschmiert. Dummerweise wollte meine Chefin diese Aufzeichnungen gar nicht haben - sie lässt jetzt aufzeichnen, durch unser Vermittlungssystem ...
Diese Dateien lädt sie runter, bearbeitet sie ... und druckt sie aus !!! Das ist dann digitale Aufzeichnung 4.0 :lol:

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 18.09.2017, 10:11

gemäss

- keine buchung ohne beleg

kann auch gefolgert werden

- kein geschäftsvorfall ohne beleg

für ausgaben liegt stets ein beleg vor.
diese voraussetzugen müssen auch für allen einnahmen erfüllt werden.
damit gilt, taxameterfahrten - ein beleg, fahrten ohne taxameter - ein weiterer beleg.
wenn am schichtende ein schichtzettel angefertigt wird und
auf diesen sämtliche geschäftsvorfälle abgebildet werden sollen,
dann müssen zuerst alle belege vorliegen.

ein schichtzettel ist nämlich nur ein sammelbeleg.

weil bis dato taxameterdaten per hand aufgeschrieben wurden,
spricht natürlich nichts dagegen,
wenn diese daten gleich auf dem schichtzettel, und nicht auf einen extra zettel, erfasst wurden.

so ein schichtzettel hatte dann zwei funktionen
- taxameter-beleg
- sammelbeleg.

weil alles auch retrograd überprüfbar sein muss,
kann ein schichtzettel nicht ohne taxameter-beleg erstellt werden,
es sei denn, s.o..

es ist also egal wie, was, durch wen abgerechnet wird,
bei einem schichtzettel müssen taxameterdaten erfasst werden.
auch dann, wenn diese nur einen teil der einnahmen darstellen.
taxameterdaten aufgezeichnet > seit 01.01.17 digital.

und bevor Yes jetzt sagt,
schichtzettel müssen nicht geführt werden...

die o.g. grundsätze gelten auch für einzelaufzeichnungsbetriebe ohne schichtzettel.
hier werden nämlich auch taxameterdaten aufgezeichnet,
jeder fahrpreis einzeln statt der summe.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 18.09.2017, 13:26

taxipost hat geschrieben:gemäss

- keine buchung ohne beleg

kann auch gefolgert werden

- kein geschäftsvorfall ohne beleg
Moin,

richtig und da ein Taxameter keine Geschäftsvorfälle im Sinne der AO aufzeichnet, sind die
Taxameterdaten auch nicht aufzeichnungspflichtig. Die Geschäftsvorfälle werden entweder manuell
oder per elektronischem Kassensystem aufgezeichnet, das Taxameter gilt jedoch nicht als aufzeichnungspflichtiges Kassensytem.

Grüße

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Taxi Georg » 18.09.2017, 23:28

Taxameter, Wegstreckenzähler oder Fahrscheinautomaten
sind Geräte zur Erfassung von Fahrpreisen, sie sind keine elektronischen Kassen!

(Quelle: KassenSichV)
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 19.09.2017, 00:48

Und daher können weder LABO noch BWVI Unternehmer zwingen, zahlungspflichtiger Kunde von Herrn Krause oder Mitbewerbern zu werden.
Und die Einzelaufzeichnungspflicht besteht für elektronische Kassen, sonst nichts.

Und welche Konsequenzen es für Aufsichtsbehörden hat, frei erfundenes statt geltendes Recht bei Erfüllung hoheitlicher Aufgaben anzuwenden, werden wir nun sehen.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 19.09.2017, 07:59

RaimundHH hat geschrieben:
Moin,

richtig und da ein Taxameter keine Geschäftsvorfälle im Sinne der AO aufzeichnet, sind die
Taxameterdaten auch nicht aufzeichnungspflichtig. Die Geschäftsvorfälle werden entweder manuell
oder per elektronischem Kassensystem aufgezeichnet, das Taxameter gilt jedoch nicht als aufzeichnungspflichtiges Kassensytem.

Grüße
das kergeschäft eines taxibetriebes ist entgeltliche pers.beförderung.
das betriebsergebnis ergibt sich aus der gegenüberstellung von erträgen und kosten.
kosten werden durch belege nachgewiesen.
gleiches gilt für erträge.
summe der erträge des kerngeschäfts ist die summe der preise,
die für fahrten kassiert wurden.
taxameter ermittelt und zeichnet die preise der fahrten auf.

oder anders:

wenn du eine quittung für eine "tariffahrt" ausstellst,
was sollst du da raufschreiben ?!
Zuletzt geändert von taxipost am 19.09.2017, 08:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 19.09.2017, 09:04

ob die ertragsbelege handschriftlich akzeptiert werden
oder
ob die finanzverwaltung diese belege in digitaler forum und durch das gerät selbst erstellt fordert,

das dürfte im ermessensspielraum der behörde liegen.

zwar müssen rechnungen nicht in digitaler form ausgestellt werden,
basieren bzw. enthalten diese aber aufzeichnungen eìnes elektr. preisermittlungsgerätes,
so darf die behörde selbst entscheiden,
ob sie die elektr. aufzeichnungen sehen will.

noch deutlicher wird das beim sog. schichtzettel.
dieser wäre/ist sonst nichts anderes als ein eigenbeleg,
der die gesamten einnahmen dokumentiert.

ob eigenbelege ohne nachweis anerkannt werden,
ist sache des fa's.
daher darf BMF eigenständig entscheiden,
einnahmenbelege, die auf taxameteraufzeichnungen besieren, werden nur anerkannt,
wenn sie überprüfbar sind.

überprüfbar sind diese nur,
wenn die steuerlich relevanten taxameteraufzeichnungen nicht mutwillig gelöscht oder
überschreiben wurden.

egal wie man es dreht und wendet,
im taxigewerbe ist der fahrpreis steuerlich relevant.
und dieser fahrpreis wird grundsätzlich mit hilfe eines taxameters ermittelt und
vom diesem auch gespeichert.
es ist irgendwie selbstredend, dass wenn ein fahrpreis steuerlich relevant ist,
dieser einmal in digitaler form vorliegt,
das elektronische fahrpreis-ermittlungsgerät diesen fahrpreis speichert und
dieses gerät die möglichkeit einer dauerhaften speicherung bietet,

dass man diesen datensatz einfach a la - "ups, weg ist er" - verloren gehen lassen darf, odr ?!
Zuletzt geändert von taxipost am 19.09.2017, 09:17, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 19.09.2017, 09:41

Poorboy hat geschrieben:...
Und welche Konsequenzen es für Aufsichtsbehörden hat, frei erfundenes statt geltendes Recht bei Erfüllung hoheitlicher Aufgaben anzuwenden, werden wir nun sehen.

Poorboy
ist das so zu verstehen,
dass du die prüfungsphase beendet hast und
du jetzt auf die entscheidung der ermittlungsbehörde wartest ???
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KlareWorte » 19.09.2017, 12:57

taxipost hat geschrieben: im taxigewerbe ist der fahrpreis steuerlich relevant.
und dieser fahrpreis wird grundsätzlich mit hilfe eines taxameters ermittelt
Falsch und falsch. Steuerlich relevant ist die tatsächliche Einnahme. Der angezeigte Fahrpreis ist nicht zwingend mit der tatsächlichen Einnahme gleichzusetzen. Genausowenig ist damit nachgewiesen, dass es sich um eine Bareinnahme handelt oder nicht. Der Fahrpreis wird auch nicht grundsätzlich mit Hilfe des Taxameters ermittelt!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Taxi Georg » 19.09.2017, 13:01

KlareWorte hat geschrieben:Der Fahrpreis wird auch nicht grundsätzlich mit Hilfe des Taxameters ermittelt!
Richtig, scheint aber Taxipost nicht zu verstehen!
Taxi Georg hat geschrieben:Taxameter, Wegstreckenzähler oder Fahrscheinautomaten
sind Geräte zur Erfassung von Fahrpreisen, sie sind keine elektronischen Kassen!

(Quelle: KassenSichV)
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 19.09.2017, 13:54

:wink:
ihr kennt die bedeutung von grundsätzlich nicht,
erinnert nicht ein wenig an 12345.

im taxigewerbe werden die fahrpreise grundsätzlich mit hilfe des taxameters berechnet.
dass es auch fahrpreise ohne verwendung des taxameters gibt,
ändert nichts an diesem grundsatz - taxi > fahrpreis > taxameter.

auch wenn es andere einnahmen gibt,
oder noch besser - tip beim selbstf. ewu,
bedeutet das nicht,
dass die einnahmen die mit hilfe des taxameters berechnet wurden
plötzlich nicht mehr relevant sind.
bef.entgelt ist eine sache und tip eine andere.

das was ein taxameter nicht erfasst,
das kann er auch nicht speichern.
allerdings bleibt hier die frage offen,
warum hat er etwas nicht erfasst ?!

wenn ich in eine reg.kasse etwas nicht eintippe,
dann erscheint es auch nicht im journal.
das diese vorgehensweise -"an der kasse vorbei zu verkaufen"-
rechtlich fragwürdig sein dürfte, ist wohl klar.

wie gesagt,
taxameter können bar und unbar unterscheiden.
das gleiche gilt für mwst-sätze (0%, 7%, 19%).
sie können pauschalfahrten erfassen.
auch eine "fehlfahrt" kann erfasst werden.
sie müssen nur richtig bedient werden !!!
Zuletzt geändert von taxipost am 19.09.2017, 14:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 19.09.2017, 15:18

taxipost hat geschrieben:
noch deutlicher wird das beim sog. schichtzettel.
dieser wäre/ist sonst nichts anderes als ein eigenbeleg,
der die gesamten einnahmen dokumentiert.

ob eigenbelege ohne nachweis anerkannt werden,
ist sache des fa's.
daher darf BMF eigenständig entscheiden,
MOin,

der Eigenbeleg als solcher dient in der Buchhaltung als Beleg/Nachweis :!: und beruht wie die gesamte
Gewinnermittlung auf Vertrauen und Plausibiltät.
Und wenn ich keine Registrierkasse verwende, muß ich jeden baren Geldeingang als Eigenbeleg nachweisen/belegen,
entweder einzeln (lt AO gefordert) oder per Schichtzettel als Tageseinnahme (evtl. geduldet).

Erkläre mir bitte doch mal wie ich folgende Eigenbelege für das FA "nachweisen" soll:
Privatentnahme, monatliche Abschreibung, Verpflegegungsmehraufwand, zu versteuernde Privatkilometer, etc.
taxipost hat geschrieben: wie gesagt,
taxameter können bar und unbar unterscheiden.
das gleiche gilt für mwst-sätze (0%, 7%, 19%).
sie können pauschalfahrten erfassen.
auch eine "fehlfahrt" kann erfasst werden.
sie müssen nur richtig bedient werden !!!
was zu beweisen gilt, viel wichtiger ist jedoch, ob diese Funktionen vom Gesetzgeber gefordert sind (BOkraft), bzw.
laut Gerätezulassung (MI007) defniert sind. :!:

Grüße

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 19.09.2017, 15:28

taxipost hat geschrieben:
Poorboy hat geschrieben:Und welche Konsequenzen es für Aufsichtsbehörden hat, frei erfundenes statt geltendes Recht bei Erfüllung hoheitlicher Aufgaben anzuwenden, werden wir nun sehen.Poorboy
ist das so zu verstehen,
dass du die prüfungsphase beendet hast und
du jetzt auf die entscheidung der ermittlungsbehörde wartest ???
Außer das Poorboy bestätigt, Poorboy hat rechtliche Schritte eingeleitet, ist mir Konkretes nicht bekannt...bleibt es bei Mutmaßungen...
Selbst wenn an Poorboys Ankündigungen was dran seien sollte, Klärung im Verwaltungsverfahren - mit ungewissem Ausgang - (Widerspruchsverfahren, 1 Instanz, 2 Instanz, 3 Instanz)
viel Spaß....
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KlareWorte » 19.09.2017, 15:55

taxipost hat geschrieben: wie gesagt,
taxameter können bar und unbar unterscheiden.
das gleiche gilt für mwst-sätze (0%, 7%, 19%).
sie können pauschalfahrten erfassen.
auch eine "fehlfahrt" kann erfasst werden.
sie müssen nur richtig bedient werden !!!

Mein Mid-Taxameter T20 von Kienzle kann das alles in meinem Tarifgebiet nicht, Kienzle darf es auch nicht ohne weiteres freischalten. Also rede kein dummes Zeugs.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 20.09.2017, 05:34

Man muss unterscheiden zwischen Taxiunternehmen, die ihre Umsätze ausschliesslich von den Taxameterdaten ableiten (plus durchgeführter Pauschalfahrten) und denen, die jede Fahrt einzeln im Schichtbuch notieren.

Die Einzelnotierer sind fein raus, sie brauchen die Taxameterdaten überhaupt nicht zu interessieren, da sie ihre Umsätze anhand ihrer Aufzeichnungen ermitteln.

Bei den Taxameterdatennutzern muss unterschieden werden zwischen selbstfahrenden Unternehmern und angestellten Fahrern, des Trinkgeldes wegen, welches bei Ersteren zu den Einnahmen zählt. Dieses Trinkgeld wird ermittelt durch einen Bargeldabgleich zu Schichtende, kann aber auch pauschal mit einem Prozentsatz zu den Taxameterumsätzen dazugeschlagen werden. Ob dabei jetzt jede mit dem Taxameter durchgeführte Fahrt einzeln erfasst wird, oder ob am Schichtende die Summendifferenzen gebildet werden, ist völlig egal, weil beide Vorgehensweisen zu demselben Ziel kommen.

Eine berechtigte Frage ist es, ob die Taxameterdatennutzer diese digital vorliegenden Daten auch digital aufzeichnen müssen.

Da gehen die Meinungen auseinander. Auch wenn ein Taxameter wie eine Kasse genutzt wird, ist es noch lange keine ! und die Kassenvorschriften gelten nicht für Taxameter > also keine Aufzeichnungspflicht !

Der Wunsch nach unveränderbarer Aufzeichnung der Taxameterdaten entspringt wohl der Erfahrung, dass diese Daten des öfteren manipuliert worden sind. Dieses Tun kann aber auch durch regelmässige Kontrolle dieser Daten verhindert werden - was wohl zu selten gemacht wurde. Die unveränderbare digitale Vorhaltung dieser Daten erleichtert die Kontrolle immens ! will man sie jedoch vorschreiben, bedarf es einer anderen Verordnung, die Hilfskrücke Kassenverordnung ist dazu nicht geeignet.

Die Forderung aus dem Gewerbe, jede Fahrt einzeln und digital mit allen möglichen Merkmalen zu dokumentieren, entspringt wohl eher den Möglichkeiten, die unsere Vermittlunssysteme bieten. Da sollen Unternehmern Zwänge auferlegt werden - auf dass andere daran verdienen und rückständige Vermittlungssysteme festzementiert werden.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 20.09.2017, 07:17

KlareWorte hat geschrieben:...

Mein Mid-Taxameter T20 von Kienzle kann das alles in meinem Tarifgebiet nicht, Kienzle darf es auch nicht ohne weiteres freischalten. Also rede kein dummes Zeugs.
kenne t20 nicht, nur t21.
und dieser kann das alles.
und mit dem tarif hat das nichts zu tun.
es ist die firmware die das alles möglich macht.
und das kienzle die zb. auswahl zw. 7 und 19% es dir nicht freischalten darf...

quark !!!
such dir eine richtige werkstatt.

es ist das gleiche wie in Berlin.
fährst du hier in die werkstatt und fragst nach,
dann kriegst du neuen taxameter mit insika verkauft,
mit der begründung,
labo akzeptiert nichts anderes, nur das, das brauchst unbedingt.

und ich habe im sommer einen alten w211 mit spt01 gekauft,
geicht und bei labo als taxe zugelassen.

bei hale können alle alten spt's bereits all die sachen.
dafür muss man nicht in die werkstatt fahren um etwas freizuschalten.
wofür gibt es den unternehmer-modus wohl !? um sachen freizuschalten bzw. zu sperren !!!
daher auch eine extra unternehmer-bedienungsanleitung.
wird bei kienzle nicht anders sein, nur weisst du nix davon.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.09.2017, 07:20, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 20.09.2017, 07:35

RaimundHH hat geschrieben:...
taxipost hat geschrieben: wie gesagt,
taxameter können bar und unbar unterscheiden.
das gleiche gilt für mwst-sätze (0%, 7%, 19%).
sie können pauschalfahrten erfassen.
auch eine "fehlfahrt" kann erfasst werden.
sie müssen nur richtig bedient werden !!!
was zu beweisen gilt, viel wichtiger ist jedoch, ob diese Funktionen vom Gesetzgeber gefordert sind (BOkraft), bzw.
laut Gerätezulassung (MI007) defniert sind. :!:

Grüße
was ist zu beweisen ?
glaubes es oder nicht,
ich weiss es und es passiert "jeden tag".

und zu bokraft..., s.§ 37:
(1) Ein anderes als das vom Fahrpreisanzeiger angezeigte Beförderungsentgelt darf nicht gefordert werden.
abs. 3 macht von 1 keine ausnahme.
(3) Bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Geltungsbereichs der festgesetzten Beförderungsentgelte liegt,
hat der Fahrzeugführer den Fahrgast vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen,
daß das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrtstrecke frei zu vereinbaren ist.
Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.
man könnte also annehmen,
dass der taxameter stets den fahrpreis anzeigen muss, auch bei pauschalfahrten.
und wenn der pauschalfahrt-preis am taxameter angezeigt werden soll,
dann muss es auch eine möglichkeit geben,
diesen dort anzeigen, also auch eingeben, zu lassen, oder ?!

wie du also sehen kannst,
man kann kann die sache immer so hindrehen,
dass taxameter immer im spiel ist,
was wiederum dazu führt,
dass er in der lage ist auch etwas dauerhaft zu speichern. :D
vorausgesetzt, du willst es.

das wesen eines eigenbelegs basiert auf vertrauen und plausibilität.
das ist soweit richtig.
nur hast du beim eigenbeleg "schichtzettel o. einzelaufz." die ursprungsdaten mit absicht nicht gespeichert.
das war dir möglich,
du hast ein elektr. gerät mit entsp. funkt.,
nur wolltest du das nicht.
damit ist dein vertrauensvorschuss verwirkt, siehe auch BMF antwort 05.2016.

und seien wir mal ehrlich,
24 eigenbelege mit über 200,- oder doch 24x mit ca. 150,- ?
Zuletzt geändert von taxipost am 20.09.2017, 08:52, insgesamt 9-mal geändert.
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