Aha. Und warum fährst du dann die optimale Route ohne Stau und wenige rote Ampeln?[/quote]
Gibt es auf der Strecke über den Kutschi wenig rote Ampeln ? Keine Ahnung, da bist Du u.U. besser informiert als ich, denn ich achte nicht auf solche Details. Es ist die kürzeste Strecke, ganze 200 Meter ! (laut Navi) kürzer als die anderen beiden zur Auswahl stehenden Strecken. Klar war, dass ich See/Osloer aufgrund der Staus nicht empfehlen würde.
Löwenzahn hat geschrieben:Mal unabhängig davon legst du hier einen Widerspruch nach dem anderen hin. Zuerst war es so, dann ach nee ganz anders und jetzt sind wir schon da angelangt, dass überhaupt nichts deiner erstgenannten Story so stattgefunden hat.
Du solltest Dir die Postings vielleicht noch mal in Ruhe durchlesen, um zu begreifen, welchen Wirrwarr Du hier redest.
Löwenzahn hat geschrieben:Wenn Sie nämlich bei dir eingestiegen ist und gewünscht hat, dass bla bla bla... warum bist du dann losgefahren?
Oder fährst du immer erst los und schmeißt die Leute raus bevor du überhaupt weißt, wo sie hinwollen?
Da Du ja kein Taxifahrer bist, erkläre ich Dir ausnahmsweise mal einen (möglichen) Verlauf einer Beförderung (Grundvoraussetzungen: der FG ist zahlungsfähig, nicht oder wenig alkoholisiert usw.):
a) bei TXL (Flughafen Tegel):
der Kofferraum ist geöffnet, man begrüßt den FG
Variante 1 (v1a): das Gepäck wird eingeladen, wenn alle im Taxi sitzen, fragt man nach dem Fahrziel. Liegt dieses Fahrziel innerhalb Berlins (Pflichtfahrgebiet), kann man das Taxameter einschalten und losfahren,
oder
(v1b) man verlangt Vorkasse in Höhe des zu erwartenden Beförderungsentgeltes (eine der vielen Voraussetzungen, die ein FG erfüllen MUSS)
daraus resultiert:
v1b1: der Kunde leistet Vorkasse, man fährt los
v1b2: der Kunde leistet KEINE Vorkasse, der Kunde darf wieder aussteigen
Dies steht in Übereinstimmung mit dem PBefG, da gibt es kein Wenn und Aber.
b) an einem beliebigen Taxihalteplatz, insbesondere am Stadtrand (Ende des Pflichtfahrgebietes):
ein FG kommt (z. B. aus der S-Bahn) auf den Halteplatz zugelaufen. Man steigt aus, begrüsst den FG. Man fragt nach dem Fahrziel.
b1) ist das Fahrziel innerhalb des Pflichtfahrgebietes (Berlin), kann man
b1.1 losfahren
b1.2) Vorkasse verlangen -> bei Zahlung = Beförderung -> bei Nichtzahlung = Nichtbeförderung (alles im Sinne des PBefG !)
b2) ist das Fahrziel NICHT innerhalb des Pflichtfahrgebietes (Berlin) = PBefG und TTO gelten hier nicht, kann man
b2.1 losfahren (Taxameter ein)
b2.2) einen Festpreis vereinbaren
->
b2.2.1 losfahren (wäre sehr unvorsichtig)
b2.2.2 Vorkasse verlangen -> bei Zahlung = Beförderung -> bei Nichtzahlung = Nichtbeförderung
Es gäbe noch weitere Varianten, die man mittels eines Flussdiagrammes darstellen könnte, aber diese einfache Darstellung sollte ausreichend sein.
Es darf natürlich jeder so handeln, wie er es möchte. Wenn jemand der Meinung ist, ich nehme auch einen Besoffenen mit oder jemanden, der sich in die Hosen gemacht hat, bitte schön. Aber dann muss er eben für die Reinigungskosten und den Zeitverliust selbst aufkommen. Ein Richter würde ihn fragen: warum nehmen Sie einen FG mit, wenn Sie wissen, dass er stinkbesoffen oder inkontinent ist ? Das ist dann Ihr Risiko !