Taxi wird abgeschafft!

Der virtuelle Taxitreff.
Poorboy
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Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von Poorboy » 28.04.2017, 20:28

Lobbyarbeit des Großkapitals war erfolgreich:

http://m.spiegel.de/wirtschaft/unterneh ... 45308.html

Nun noch die Autobahnen an Banken verschleudern und die Millionen nach Abwahl sind gesichert!

Poorboy

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sivas
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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von sivas » 28.04.2017, 22:05

Poorboy hat geschrieben:... war erfolgreich.


ist doch nur ein weiteres von vielen Gutachten, noch mehr werden kommen.

Bis autonome Fahrkabinen im Einsatz sind, ist es noch ein weiter Weg und preiswerter werden die bestimmt nicht sein.
Zuletzt geändert von sivas am 28.04.2017, 22:07, insgesamt 1-mal geändert.

Poorboy
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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von Poorboy » 29.04.2017, 02:25

Um die Phantasie-Kisten geht es nicht.

Die Forderungen sind maßgeschneidert für Uber.
Wird das vor der Wahl umgesetzt, haben sich einige Leute, die durch die Wahl ihre Posten verlieren könnten, ihre Zukunft als Berater bei Uber gesichert.

Poorboy

Sascha1979
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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von Sascha1979 » 29.04.2017, 04:39

Hammer!
Endlich kommt freie Marktwirtschaft ansatzweise zum Tragen!

Das vollständige Gutachten hat der Kollege übrigens im freien Forum nebenan veröffentlicht.

Ich begrüße sämtliche Vorschläge dieses Gutachtens vollumfänglich!

Weg mit diesen widerlichen Regularieren!
Taxi-Fahrer sollen ihre Preise selbst bestimmen können! Ich will nicht ständig das Rumgeheule eines Fahrers haben, weil sich meine Tour nun für ihn nicht rechnet. Weil er 2 Stunden wartet und dann mit mir 2 km 25 Minuten durch den Stau muss. Ich bin dieses rumgeheule satt!

Ich will FREIE MARKTWIRTSCHAFT! Er soll mir sagen, zu welchem Preis er fährt. Und dann seine 25 € für die 2 km nennen. Dann schau ich ob ich 'ne Alternative habe, oder bezahle es!

Nach 9 Monaten Australien bin ich so unglaublich Dankbar für Uber! Ich erinnere mich noch an meine Silvester-Feiern in Berlin oder Hamburg. Sinngemäß sucht man sich ja dann ein Taxi, wenn es nicht mehr geht. Und wenn man schon am Ende ist, sucht man 2-3 Stunden ein Taxi, was einen dann für "den Tarif" nach Hause bringt.

BULLSHIT!!!!! Mit Uber habe ich immer (!!!!!) ein Auto bekommen. Auch Silvester in Australien. Weil die Preise so erhöht werden, dass immer ein Auto verfügbar ist. Ja, das ist doch super????

Dafür fahre ich die anderen 300 Tage im Jahr günstiger. Weil die Preise so gesenkt werden, da zu viele Fahrer da sind.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von TaxiBabsi » 29.04.2017, 06:01

Endlich geht es weiter in Sachen Liberalisierung.

Es tut sich was, gut so!

Die Verkrusteten, damit auch der verschlafene BZP, werden überrollt von den Innovationen.

Sehr guter Artikel.

Unsere Kundschaft hat das letzte Wort. Diese wollen Uber/ Mytaxi und damit gute Taxi-Dienstleister. Taxi ist mehr als von A nach B fahren, Taxi ist ein Servicepaket wo alles stimmen muss. DAS ist modern und innovativ.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 29.04.2017, 06:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Earthquake

Beitrag von TaxiBabsi » 29.04.2017, 08:26

Brechen die Krusten?

https://www.dropbox.com/s/tylbym3xrq5si ... 7.pdf?dl=0

Weil so brisant Auszug von Jörn:
Das Ende von Taxi wie wir es kennen .... hat geschrieben:

Gutachten zur Reform des PBefG.
https://www.dropbox.com/s/tylbym3xrq5si ... 7.pdf?dl=0

Am 24.4.2017 tagte das wissenschaftliche Beraterteam des Bundesverkehrsministeriums, um ein Gutachten auszuarbeiten, das sich mit der völligen Neuordnung des Taxigewerbes und damit einer grundlegenden Reform des PBefGs befassen sollte.

Unser Mäuschen war dabei und hat uns, als Erste im bundesdeutschen Taxigewerbe, diesen Text zugänglich gemacht.

Weiterhin vermeldete der Bericht, daß der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt dieses Gutachten umgehend durchwinken und in Gesetzesform gießen möchte, möglichst noch VOR dem Ende der Legislaturperiode!
Wenn diese Vorschläge tatsächlich umgesetzt würden und alle Vorschläge in ein neues PBefG einfließen würden, hieße das nichts Anderes, als DAS ENDE DES TAXIGEWERBES in seiner bisherigen Form!
Bis auf ein paar wenige ‚Regulierungen‘ würde Nichts mehr so sein, wie vorher!

Vor Allem aber würde es Firmen wie UBER oder WUNDERCAR Tor und Tür öffnen! Jedenfalls, solange sie sich auf sicherem Gelände bewegen würden. UberPOP wäre wohl nicht darunter.
Auch der P-Schein würde sich drastisch vereinfachen, da man auf eine Ortskundenprüfung verzichten will! Schließlich braucht man die ja zu Zeiten der Navis nicht mehr.
DAS aber würde doch dem Vorschlag des BZPs entgegen kommen, massenweise Zuwanderer schnell und unbürokratisch als Fahrer auf die Menschheit loszulassen. Ein neues SUPPROLETARIAT an Fahrern würde unser Gewerbe bestimmen! Lohnbetrug würden ganze Schleusentore geöffnet.

Und da auch die Fahrpreise dereguliert würden, hieße das, daß es einen drastischen Preiskrieg geben würde!

Klar würden dann Fahrten mit einer neuen E-Klasse teurer sein, als mit einem Dacia, aber es tut sich die Frage auf, ob nicht dann doch die meisten Kunden lieber ein billigeres Fahrzeug wählen würden! Eher wohl, denn den meisten Gästen ist es grundsätzlich egal, mit was sie fahren, Hauptsache es wäre billig. Und es gilt eine Weisheit der Wirtschaft: ‚Man kann sich auch zu Tode rabbattieren!‘
Und dann würde möglicherweise auch wieder die Ära des Mikrotaxis (Smarts) wieder auferstehen.

Und ich sehe an den dann zu bezahlenden Taxiständen schon den Preiskrieg ausbrechen, wenn ein Kunde käme. In Amsterdam ist damals einen richtiger Taxikrieg ausgebrochen, bei dem es immerhin einen Toten gab. Das wurde sogar verfilmt als ‚Nachtrit‘!
Und auch in Schweden, wo man es mit einer Deregulierung versuchte, mußte man zum Schutz der Fahrer, vor allem aber der Kunden wieder eine gewisse Struktur in die Preise zurückbringen.
Hier werfen wir nun einen Blick auf die vorgeschlagenen Änderungen, bei denen sich Jeder ausmalen kann, was eben diese bewirken würden!

Vorgeschlagene Änderungen:

- Abschaffung der Konzessionsbeschränkungen (das gilt aber zB nicht für Hamburg, wo es keine gibt.
- Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen wird aufgehoben.
- Keine Rückkehrpflicht mehr für Mietwagen.
- Pflicht zur digitalen Aufzeichnungen ALLER Fahrten!
- Keine staatlich festgelegten Tarife mehr.
- Klare Ausweisung der Tarife an Taxiständen und bei Ruftaxen (Winker).
- Taxizentralen sollen für Taxen, die über Funk oder Telefon bestellt werden, die Fahrpreise festlegen.
- Unterschiedliche Transportqualitäten (teure Luxusautos und billige Kleinwagen).
- Abschaffung marktbeherrschender Monopole (Zentralen).
- Abschaffung der Zulassungskriterien nach PBefG §13 Abs.4
- Umfangreiche DIGITALE Kontrolle der Vorschriften.
- Durchsetzung von Sicherheits- und Sozialstandards.
- Beibehaltung des P-Scheines.
- Abschaffung der Ortskundeprüfungen wegen Navigationssystemen.
- Keine verminderte Umsatzsteuer mehr (7%)!
- Bewertung der Fahrer durch Apps.
- Keine leichte Neukonzession bei schweren Regelverstößen.
- Jede Fahrt muß quittiert werden mit Anfang und Ende der Fahrt.
- Einfache Reklamationsmöglichkeiten über das Internet.
- Zeitnahe Anpassung der Fahrpreise an die Umstände (Wetter, Sportereignisse etc.).
- Gebühren für das Warten an Taxiständen.
- Taxistandbetreiber (zB Flughäfen oder Bahnhöfe) dürfen Fahrpreise festlegen.
- Einführung eines Regulierungsrahmens für Taxivermittler.
- Taxivermittler können überall ihren Dienst anbieten (Multihoming).
- Einführung eines Bonuspreissystems (My Taxi dürfte also wieder Rabatte geben).
- Überführung von Qualitätsbewertungen in andere Vermittlungssysteme (zB von My Taxi nach Taxi.eu oder zum Hansa-Funk).
- Schaffung neuer Angebote (Carsharing etc.).
- Abschaffung der Rechte für den Nicht-Linienverkehr.
- Benutzung von Altmessgeräten (Taxameter) sollte kurzfristig abgeschafft werden. Nur noch Fiskaltaxameter.


Meinen Glückwunsch, Kollegen!
Jetzt wird es Zeit, sich zu überlegen, wie es weitergehen soll und wird!
Unsere Verbände sind gefragt, wobei ich mich frage, ob eben diese dazu überhaupt fähig sind!
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 29.04.2017, 08:31, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von Taunustaxi » 29.04.2017, 16:19

Spannend, wohin "mein" Gutachten sich so überall hinverbreitet.

Gruß vom Mäuschen...

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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von alsterblick » 29.04.2017, 18:12

Taunustaxi hat geschrieben:Spannend, wohin "mein" Gutachten sich so überall hinverbreitet...
Insbesonderene spannende beipflichtendende Einstellung, danke :x
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von Taunustaxi » 29.04.2017, 18:21

Häh? Dunkel, oh Herr, ist Deiner Rede Sinn ,-)!

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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von SindSieFrei? » 01.05.2017, 18:55

Poorboy hat geschrieben:Um die Phantasie-Kisten geht es nicht.

Die Forderungen sind maßgeschneidert für Uber.
Wird das vor der Wahl umgesetzt, haben sich einige Leute, die durch die Wahl ihre Posten verlieren könnten, ihre Zukunft als Berater bei Uber gesichert...
Jein, lieber Poorboy. Viele Punkte aus der Liste sind im Rahmen der Digitalisierung überfällig! Natürlich NICHT der Verbraucherschutz den wir bieten, anhand von festen und kalkulierbaren Preisen. Zumindest kann es nicht sein, das eine Fahrt vom Flieger in die Stadt mal 30 Euro kostet und mal 300. Das hätten die neoliberalen Aasgeier zwar gerne, aber es ist unfair und unsolidarisch gegenüber denen, die dieses Geld nicht haben! Aber es gibt auch andere Dinge: Ca. 800 Tarifgebiete in D. Keine Bewertungsmöglichkeiten und keine Kontrolle über funklose Fahrer. Eine Festlegung von:
- Umfangreiche DIGITALE Kontrolle der Vorschriften.
- Durchsetzung von Sicherheits- und Sozialstandards.
- Beibehaltung des P-Scheines.

ist zu begrüßen!!! Es gibt natürlich auch Punkte, da sträuben sich einem die Nackenhaare und es ist Wahnsinn, so etwas zu fordern:

- Abschaffung marktbeherrschender Monopole (Zentralen).

DAS bestimmen Gott sei Dank immer noch die Kunden durch ihr (neudeutsch) Telefonvoting!!! Und nicht rechtsbrecherische Aasgeier wie UBER.

Aber wie so oft wird aus solchen Gutachten ein Kompromiss entstehen, mit dem alle leben können. Ich halte wenig von Hysterie. Das es unser Gewerbe aber in ca 10 bis 15 Jahren in der Form wie bisher nicht mehr geben wird, ich denke dessen sind sich alle bewußt! Es werden sich Spezifikationen herausbilden, auch durch die Automatisierung des Fahrens, die zweifelsohne kommen wird. Insofern: Diskussion muss sein. Festhalten am Bisherigen wird uns aber nicht weiter bringen. Der Markt reguliert sich selber. Überleben werden dabei nur die Innovativen. Ich bin mir sicher auch in 10 Jahren noch in der Personenbeförderung arbeiten zu können. Wo und in welcher Form, vermag ich derzeit allerdings nicht zu sagen. Man muss flexibel sein, auch im Alter. :wink:

Tag der Arbeit(er) und ihrer Rechte. 1. Mai. Einen schönen Rest davon wünsche ich allen Kollegen!

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von TaxiBabsi » 01.05.2017, 19:02

So isses. Die Kunden entscheiden und definieren unsere Zukunft.

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BZP und die Verkrusteten stehen unter Schockstarre.

Beitrag von TaxiBabsi » 07.05.2017, 10:28

http://www.taxi-times.com/gutachten-for ... iverkehrs/

Wo bleibt die Reaktion und Stellungnahme des BZP?

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sivas
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Re: BZP und die Verkrusteten stehen unter Schockstarre.

Beitrag von sivas » 07.05.2017, 12:49

TaxiBabsi hat geschrieben:Wo bleibt die Reaktion und Stellungnahme des BZP?
Positionspapiers des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP) zu einer Reform des PBefG

Der BZP stellt fest, dass sich – auch unter Berücksichtigung der neuen Technologien – das PBefG in seiner heutigen Form bewährt hat und auch aktuell ein geeignetes Instrument ist, um der Öffentlichkeit ein funktionierendes Taxi- und Mietwagengewerbe mit sehr guter Dienstleistungsqualität und Versorgungssicherheit zu garantieren. Ungeachtet dessen ist sich die Branche bewusst, dass die fortschreitende Digitalisierung Auswirkungen auf den künftigen Ordnungsrahmen haben kann. Die zu führende Diskussion über die Anpassung der gesetzlichen Rahmenvorgaben sollte sich zu jeder Zeit an den öffentlichen Verkehrsbedürfnissen orientieren und insbesondere die Sicherheitsinteressen der Fahrgäste berücksichtigen. Die nachfolgenden Leitlinien des BZP zeigen die wesentlichen Aspekte des bestehenden und evtl. zukünftigen Ordnungsrahmens auf und sollen den Dialog mit der Politik und anderen Marktteilnehmern ermöglichen.
1. Genehmigungspflicht für entgeltliche/gewerbliche Personenbeförderung
Das geltende Recht sieht eine generelle Genehmigungspflicht für die entgeltliche und gewerbliche Personenbeförderung vor. An dieser grundsätzlichen Genehmigungspflicht und an der Genehmigungsfreiheit von echten Mitfahrgelegenheiten sollte nach unserer Auffassung festgehalten werden. Soweit es um eine bessere Abgrenzung zwischen der entgeltlichen/gewerblichen und genehmigungsfreien Personenbeförderung geht, ist der BZP bereit, konkrete Vorschläge ergebnisoffen zu prüfen. Entschieden abgelehnt wird jedoch die Einführung von sog. „Bagatellgrenzen“, die eine genehmigungsfreie entgeltliche oder gewerbliche Personenbeförderung bis zur Erreichung von bestimmten Umsatzerlösen oder einer Anzahl von Beförderungen ermöglicht. Der Zweck der bestehenden Genehmigungspflicht besteht nicht darin, den Zugang zum Personenbeförderungsgewerbe unnötig zu erschweren oder die vorhandenen Unternehmer vor unerwünschter Konkurrenz zu schützen. Ausschließlicher Zweck sind die öffentlichen Verkehrsbedürfnisse und Sicherheitsinteressen der Fahrgäste. Dabei kann nicht danach differenziert werden, ob der Befördernde selten oder oft Fahrgäste befördert. Im Übrigen würde die Einführung solcher „Bagatellgrenzen“ die genehmigungsfreien Mitfahrgelegenheiten bürokratisch belasten, weil das Überschreiten der „Bagatellgrenzen“ nur nachvollziehbar wäre, wenn alle Umsatzerlöse oder Beförderungen aufgezeichnet würden. Eine leichter bestimmbare Abgrenzung zwischen genehmigungspflichtiger und genehmigungsfreier Beförderung könnte nach unserer Vorstellung vorgenommen werden, wenn die Entgeltgrenzen für die einzelne Beförderung konkret bestimmt werden, z.B. durch den Verweis auf die Fahrtkostenbeträge nach dem Steuerrecht. Ein transparenter Grenzwert würde im Übrigen auch neuen Marktteilnehmern den Markteintritt durch Rechtssicherheit erleichtern.
2. Kontingentierung von Taxigenehmigungen
Das geltende Recht sieht die Begrenzung der Taxigenehmigungen vor, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen durch die Erteilung weiterer Genehmigungen beeinträchtigt werden. Diese Einschränkung hat sich nach unserer Auffassung bewährt und rechtfertigt sich deshalb, weil der Taxiverkehr Teil des ÖPNV ist und wichtige Ergänzungsfunktionen erfüllt. Örtliche Verkehrsmärkte, in denen die Kontingentierung für Taxigenehmigungen aufgehoben wurde, zeigten alsbald wesentliche Funktionsstörungen im Taxigewerbe. Der unkontrollierte Zugang zum örtlichen Taxigewerbe hat funktionierende wirtschaftliche Rahmenbedingungen zerstört und zu einer untragbaren Verzerrung der Wettbewerbsverhältnisse geführt. So hat der jüngst veröffentlichte Untersuchungsbericht über das Berliner Taxigewerbe eindrucksvoll aufgezeigt, dass eine Vielzahl der Unternehmen die steuerlichen, arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Vorgaben nicht beachten. Eine Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes bei gleichzeitiger Aufhebung der Kontingentierung erfordert nach unserer Auffassung eine intensive Überprüfung und Überwachung der Marktteilnehmer durch die zuständigen Genehmigungsbehörden. Diese erforderliche Überwachung wird nach unserer Erkenntnis derzeit nur in Hamburg gewährleistet. Die dortige Genehmigungsbehörde hat in jahrelangen Bemühungen Marktverhältnisse geschaffen, die eine den öffentlichen Verkehrsinteressen gerecht werdende Marktsituation bei freiem Zugang zum Taxigewerbe ermöglicht. Wir bezweifeln, dass die derzeitige Sach- und Personalausstattung der Genehmigungsbehörden ausreicht, um eine vergleichbare Marktsituation wie in Hamburg herzustellen, wenn die Kontingentierung von Taxigenehmigungen grundsätzlich aufgehoben wird. In jedem Fall müsste ein derartiger Schritt mit zwingenden gesetzlichen Vorgaben für die Überwachung des örtlichen Taximarktes begleitet werden, um unhaltbare Marktverhältnisse wie in Berlin zu vermeiden. Unabdingbar wären in diesem Fall zeitlich gestaffelte Übergangsvorschriften, die eine Abschaffung der Kontingentierung stufenweise regeln.
3. ÖPNV-Pflichten im Taxiverkehr/Taxitarif
Das geltende Recht bestimmt für die Taxiunternehmen eine Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Diese Verpflichtungen sind typisch für den ÖPNV und dienen den öffentlichen Verkehrsinteressen. Die ÖPNV-Pflichten sind aufeinander abgestimmt und bedingen sich gegenseitig. Eine Freigabe des Taxitarifs würde dazu führen, dass die öffentlichen Verkehrsinteressen im Taxiverkehr künftig nicht mehr angemessen berücksichtigt werden. Die ÖPNV-Einbindung des Taxiverkehrs würde praktisch aufgehoben werden. Taxitarife werden unter Berücksichtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen von den örtlichen Genehmigungsbehörden festgesetzt. Sie dienen dem Verbraucherschutz und vermeiden einen ruinösen Preiswettbewerb im Taximarkt. Sie sind deshalb nach unserer Auffassung ein unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Verkehrsmarktes. Die Aufhebung der Tarifpflicht führt in der Praxis zu einem Wegfall der Beförderungspflicht. Taxiunternehmen könnten die Beförderungspflicht durch hohe Fahrpreisforderungen unterlaufen. Auch die vorgeschlagene Festsetzung von „Höchstpreisen“ widerspricht den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Verbraucherschutz. Praktische Erfahrungen mit verbindlichen „Höchstpreisen“ auf anderen Märkten zeigen, dass der festgesetzte „Höchstpreis“ zum regulären Preis wird. Nur marktstarke Nachfrager sind in der Lage, Preisabweichungen vom „Höchstpreis“ durchzusetzen. Die Leistung für den einzelnen Verbraucher wird durch festgesetzte „Höchstpreise“ regelmäßig teurer. Der BZP hält es deshalb für unabdingbar, dass der von den Genehmigungsbehörden – unter Berücksichtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen – festzusetzende Taxitarif erhalten bleibt. Soweit ein legitimes Bedürfnis nach Abweichungen vom Taxitarif besteht, können die nach dem PBefG zulässigen Sondervereinbarungen Abhilfe schaffen. Ggf. können die Bestimmungen über Sondervereinbarungen überprüft und präzisiert werden.
4. Abgrenzung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr – insbesondere Rückkehrpflicht
Das geltende Recht grenzt den Taxiverkehr vom Mietwagenverkehr dadurch ab, dass den Mietwagenunternehmen besondere Verpflichtungen auferlegt werden. Zu diesen Verpflichtungen gehört auch die sog. „Rückkehrpflicht“. Danach müssen Mietwagen nach Beendigung einer Beförderungsfahrt zum Betriebssitz zurückkehren. Nach unserer Auffassung haben sich die bisherigen Regelungen zur Abgrenzung zwischen dem Taxi- und Mietwagenverkehr bewährt. Diese Regelungen bezwecken, dass mit Mietwagen kein taxi-ähnlicher Verkehr durchgeführt wird. Ihre Rechtfertigung findet die Abgrenzung darin, dass der Mietwagenverkehr nicht den ÖPNV-Pflichten unterliegt. Die mit der 5. Novelle des PBefG (im Jahre 1982) eingeführte Abgrenzung hat die Entwicklung des Mietwagenverkehrs nicht behindert. Die Anzahl der zugelassenen Mietwagen hat sich von 1982 bis 2012 verdoppelt (vgl. Sondererhebung des BMVI). Nach unseren Beobachtungen ist die Anzahl der zugelassenen Mietwagen seit 2012 erneut deutlich angestiegen. Die bedingungslose Aufhebung der Rückkehrpflicht würde die bewährte Abgrenzung zwischen dem Taxi- und Mietwagenverkehr vollständig aufheben und zu einer erheblichen Marktstörung führen.
Die Rückkehrpflicht verhindert die taxiähnliche Bereithaltung von Mietwagen im öffentlichen Verkehrsraum. Der Wegfall der Rückkehrpflicht führt unweigerlich zu einem enormen Anstieg von beförderungsbereiten Mietwagen in den städtischen Zentren, mit allen damit verbundenen Nachteilen. Knappe Parkraumressourcen werden zusätzlich beansprucht. Mietwagen ohne konkreten Beförderungsauftrag belasten zusätzlich den fließenden Verkehr, weil diese auf der Suche nach Fahrgästen in innerstädtischen Zentren umherkreisen. Die gegen die bestehende Rückkehrpflicht angeführten Umweltbelastungen würden sich deshalb drastisch erhöhen. Der BZP ist deshalb der Auffassung, dass die bewährte Abgrenzung zwischen dem Taxi- und Mietwagenverkehr, einschließlich der Rückkehrpflicht, beibehalten werden sollte. Ungeachtet dessen ist der BZP bereit, Vorschläge zur Abgrenzung zwischen dem Taxi- und Mietwagenverkehr, die eine Modifizierung der Rückkehrpflicht beinhalten, ergebnisoffen zu prüfen. Erfahrungen in anderen europäischen Ländern können Lösungen aufzeigen, die eine Abgrenzung ohne eine sehr enge Rückkehrpflicht ermöglichen. Dazu gehören z.B. Regelungen, wonach zwischen der Annahme eines Beförderungsauftrages und der Ausführung zeitliche Fristen einzuhalten sind.
5. Förderung von Elektro-Taxis
Das Taxigewerbe steht zur Förderung der Verbreitung von Elektro-Taxis bereit. Vorstellen könnten wir uns bspw. das Bereithalten an Ladesäulen auch außerhalb der Taxistände für solche Fahrzeuge, ggf. auch die Zulassung von zwei Fahrzeugen mit einem Wechselkennzeichen auf eine Genehmigung. Weiteren Vorschlägen stehen wir grundsätzlich offen gegenüber.
6. Sammelverkehre/Taxi-Sharing
Die App-basierte Internettechnologie ermöglicht zukünftig die „Stand-By“-Organisation von Sammelfahrten im Taxiverkehr (sog. Taxi-Sharing). Das organisierte Taxigewerbe entwickelt derzeit technische Lösungen, die ein verbraucherfreundliches Angebot ermöglichen. Sammelverkehre können ein zusätzliches attraktives Angebot für Verbraucher ermöglichen, nicht nur in strukturschwachen Gebieten. Bei der Organisation und Durchführung von Sammelverkehren ist allerdings darauf zu achten, dass die Grenzen zwischen der entgeltlichen/gewerblichen und privaten Personenbeförderung nicht verwischt werden. Wir halten deshalb die Genehmigungspflicht auch für Sammelverkehre für erforderlich, wenn diese entgeltlich/gewerblich erfolgen und das Entgelt die vom PBefG festgesetzten Grenzen übersteigt. Bei der Organisation und Durchführung von Sammelverkehren ist zudem darauf zu achten, dass keine übermäßige Konkurrenz zu den ÖPNV-Angeboten eröffnet wird. Die verkehrs- und umweltpolitischen Vorteile von Sammelverkehren können sich schnell in zusätzliche Belastungen wandeln, wenn der Zunahme bei Sammelverkehren ein Verlust von Fahrgästen im ÖPNV gegenübersteht. Sammelverkehre erfordern nach unserer Auffassung besondere Regelungen, die den Auftraggeberstatus, die Festsetzung und Erhebung von (Teil-)Fahrtentgelten und andere Fragen betreffen. Wir schlagen deshalb die Einführung einer besonderen Vorschrift im PBefG vor, die die spezifischen Fragen der Sammelverkehre unter Berücksichtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen und des Verbraucherschutzes regeln. In diese Regelung könnte – soweit erforderlich – auch der Mietwagenverkehr einbezogen werden.
7. Ortskunde für Taxi- und Mietwagenfahrer
Nach der geltenden Rechtslage müssen Taxi- und Mietwagenfahrer den Nachweis über die Ortskunde in ihrem Tätigkeitsgebiet erbringen. Wegen der Verbreitung von elektronischen Navigationsgeräten wird gefordert, künftig diesen Nachweis entfallen zu lassen. Zum Berufsbild eines Taxifahrers gehören – neben anderen Qualifikationen – zwei zentrale Kernkompetenzen: Fahrsicherheit und Ortskunde. Wir bezweifeln, dass die durch Ausbildung und persönliche Erfahrung erworbene Ortskunde durch ein elektronisches Navigationssystem ersetzt werden kann. Zudem würde durch den Wegfall des Ortskundenachweises neuer Regelungsbedarf für den Taxi- und Mietwagenverkehr entstehen. Derzeit besteht keine gesetzliche Ausstattungspflicht für Taxis oder Mietwagen mit Navigationssystemen. Die Qualität und Überprüfbarkeit von Navigationssystemen ist nicht sichergestellt. Aus Gründen des Verbraucherschutzes müssten spezifische Vorschriften für den Einsatz der (zertifizierten) Navigationssysteme erlassen werden. Dem Taxifahrer könnte bei dem erlaubten Einsatz von Navigationssystemen keine Verantwortung mehr für die Auswahl der kürzesten Beförderungsstrecke zugeordnet werden. Die Nachteile für die Verbraucher beim Wegfall der nachzuweisenden Ortskenntnis überwiegen nach unserer Auffassung den Vorteil eines „erleichterten“ Zugangs zu dem Beruf eines Taxi- oder Mietwagenfahrers. Wir lehnen den Wegfall des Ortskundenachweises für Taxi- und Mietwagenfahrer deshalb grundsätzlich ab. Allenfalls lässt sich darüber nachdenken, dass man in ländlich geprägten Regionen mit übersichtlichen Strukturen auf den Nachweis verzichtet, keineswegs aber in größeren Mittelstädten und Großstädten.
8. Bestmögliche Gewährleistung der Mobilität im ländlichen Raum
Das Taxi- und Mietwagengewerbe steht zu Kooperationen bereit, den öffentlichen Verkehr auch für die Bevölkerung in der Fläche zu gewährleisten. Wir sind bereits heute dort vielerorts der letzte Garant für öffentlichen Verkehr. Um im ländlichen Raum effektiv kooperieren und gestalten zu können, sollte die Branche frühzeitig in die Nahverkehrsplanung eingebunden werden; idealerweise sollte eine Verpflichtung zur Anhörung der Taxi- und Mietwagenverbände/-unternehmen in die Nahverkehrsgesetze eingeführt werden.

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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von TaxiBabsi » 07.05.2017, 13:01


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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von alsterblick » 07.05.2017, 23:43

Das es unser Gewerbe aber in ca 10 bis 15 Jahren in der Form wie bisher nicht mehr geben wird, ich denke dessen sind sich alle bewußt! Es werden sich Spezifikationen herausbilden, auch durch die Automatisierung des Fahrens, die zweifelsohne kommen wird.
Wie kann man sich da so sicher sein ?
Entweder religiös oder mithilfe Donnerwetter zu punkten ?
Passt auch nicht zu Taxiverbandsarbeit !
Der Markt reguliert sich selber.
selbstverständlich doch .

Sorry, per Schulnote ergäbe hochausfallend "noch" einstellig.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von Dschungeltaxi » 08.05.2017, 13:18

Keine Ortskundeprüfung mehr für Mietwagen ( stand: 8. Mai 2017)
http://www.taxi-times.com/keine-ortskun ... mietwagen/

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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von sivas » 08.05.2017, 14:13

uber wirkt ...
Vor allem in München hätte dies desaströse Folgen. Hier agiert UberX und arbeitet mit Mietwagenkonzessionären zusammen.

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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von Hauptberuflich » 08.05.2017, 15:50

Fällt jetzt noch die Rückkehrpflicht, fällt alles. Wer dann noch Taxifahrer bleibt ist selber schuld. Die 19% spielen dann auch keine Rolle mehr. Ist echt ne Schande!

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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von alsterblick » 08.05.2017, 18:59

Das geht dann wahrscheinlich so:
- Taxi fast weg, keine Bargeschäfte mehr, 19% Umsatzsteuer auf alles (= +12 % mehr für den Staat)
- Staat freut sich und begrüßt bereits jetzt UBER (Merksatz s. unten)
- Tarifkrams, Bürokratie für Ortskundeprüfungen fällt weg (kostet nur), wenn was ist, gibt es ja Gerichte
- Mietwagen / UBER machen es billiger (Fahrgast zahlt trotz „19%“ sogar 30% weniger als früher/Taxipreis: Taxi ist ja leider auch zu "dumm")
- Die Mietwagenbetriebe werden so eine Art Uber X-change Wagenvermieter für Freiberufler
- Der Rest fährt Hobby-UBER mit seiner Privatgurke ...auch aus langer Weile (wie u.a. sogar einige in China es tun)
- Einfache billige Krankentransporte werden noch billiger für die Kr-Kassen (Superfestpreis: 35Ct/km )
- Beförderungspflicht braucht es nicht, gibt genug Dumme die immer fahren und vor allem fahren müssen (84Std/Woche), um klarzukommen

Noch was vergessen ?
Ach ja, UBER-Autonomselbstfahrautos braucht es gar nicht, der Mensch macht es ohnehin und bald noch billiger :idea:

Merke:
Merkel, Gabriel, Lindner………usw. liebäugeln bereits mehrfach öffentlich mit UBER (da scheint alles klar zu sein)
Seehofer/Bayern setzt jetzt schon mal Signale...
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Re: Taxi wird abgeschafft!

Beitrag von TaxiBabsi » 08.05.2017, 19:42

Viel zu einfach gedacht.

Der Staat wird nicht für unendlich ein Gewerbe (Taxi) schützen, warum sollte er auch?

Und dazu kommt, Konkurrenz ist nicht schlecht und kommt immer dem Kunden zu Gute. Da kam und kommt Mytaxi und Uber, die machen ihr Geschäft sogar gut und teils auch besser als die bisherigen Platzhirsche, und prompt sind die Bösen der Staat und die Kapitalgeber mit dem dicken Geld.

Schon mal mit dem Finger an die eigene Nase gepackt? Wie kann es so weit kommen? Nein, es ist viel einfacher den Staat und die Kapitalgeber zu beschuldigen.

In jedem Falle aber profitiert der Kunde und das Taxigewerbe muss sich dem Wandel stellen.

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