Re: Beförderung ohne Straßennennung
Verfasst: 31.01.2017, 14:45
immer diese leeren Versprechungen.
Diskussionen rund um das mobilste Gewerbe der Welt
https://www.taxiforum.de/forum/
Würdest du sang- und klanglos verlieren. Du MUSST ihn fahren und kannst es dir nicht aussuschen. Hier in HH sind die Ausnahmen für die Beförderung klar geregelt: keine Toten, keine mit ansteckenden Krankheiten, keine Bewaffneten und keine die "die Verkehrssicherheit gefährden können". Keins davon trifft auf einen Fahrgast zu, der die Adresse nicht nennen will oder kann. Aber die Berliner sind ja rechtsfreie Taxifahrer wie man in letzter Zeit erkennt. Ich hoffe ihr verliert eure Jobs möglichst schnell an Uber. Weil Taxifahrer, die ihren Job nicht verstehen, haben nichts in Taxis zu suchen. Diese Einstellungen, Fahrgäste nur nach gut dünken fahren zu müssen ist erschreckend.Löwenzahn hat geschrieben:"Müssen" tue ich schon mal gar nix. "Machen" werde ich es, wenn mir der Respekt gezeigt wird. Ansonsten ist mir der Rechtsstreit jeden Cent wert. Das reize ich dann auch gerne bis zur letzten Instanz aus. Soviel ist mir mein Leben wert.
Der Vergleich hinkt so sehr, dass er schon im Rollstuhl sitzen müsste. Ein Fahrgast ist nicht dein Gast. Er ist dein Auftraggeber. Wenn du ein neues Auto kaufst bist du auch der Auftraggeber für den Autohersteller. Und du erwartest auch, dass dein Auftrag so bekommst, wie es vertraglich Vereinbart ist. Wenn der Autohersteller jetzt sagt "dein Auto bekommst du nicht weil du mir nicht sagst, wo du damit hinfährst" würdest du dich auch aufregen. Und im Taxi wird der Vertrag mit nennung des Fahrziels gültig, wenn es in deiner Beförderungspflicht fällt. Und das Fahrziel kann auch Reichtungsangaben sein.Löwenzahn hat geschrieben:Mal angenommen, ich würde mich zu dir nach Hause einladen, mich schön auf die Couch bequemen und dir sagen, nein falsch, Befehle erteilen, was du für mich machen sollst...
1. Würdest du mich bereits an der Haustür ausmustern, ob ich deine Wohnung betreten darf, weil du der Hausherr bist.
2. Bist du nicht mein Sklave, sondern allerhöchstens der Gastgeber. Du bestimmst, was du mir anbietest.
Vor Gericht knall ich dir erstmal Paragraph 1 Grundgesetz an den Kopf. Dann kannst du ja mit deiner Beförderungspflicht kommen, dann konter ich mit der Definition Beförderungsvertrag... usw. usw.
Das beschränkt sich erstmal auf das Pflichtfahrgebiet.Und im Taxi wird der Vertrag mit nennung des Fahrziels gültig, wenn es in deiner Beförderungspflicht fällt. Und das Fahrziel kann auch Reichtungsangaben sein.
Genau darum geht es, nichts anderes. Bleibt die Tour im Pflichtfahrgebiet und bleibt sie im Einklang mit der Arbeitszeit. Der Rest ist Bockwurst.SindSieFrei? hat geschrieben:Als Fahrtziel im Pflichtfahrgebiet reicht mir ein Gebäude, eine Firma, ein Ortsteil, eine Richtung, kommt gar nichts, dann fahre ich nicht los, ich möchte wenigstens ungefähr wissen, wo es hin geht.
Das sagt der Fahrgast ja nicht wenn er einsteigt, sondern während der Fahrt.ilkoep hat geschrieben:Dazu bedarf es allerdings minimaler Informationen. "Fahren Sie mal links" ist hierfür nicht ausreichend.
casi hat geschrieben:Das sagt der Fahrgast ja nicht wenn er einsteigt, sondern während der Fahrt.
Sascha1979 hat geschrieben:Als Taxi Fahrer ist es dein verfluchter und einziger Hauptjob dahin zu fahren, wo ich es dir sage.
Und wenn du mich beförderst,
Und ich "da vorne links sage" und es spricht nichts StVO mäßig dagegen, dann fährst du verflucht
Noch mal
Genau da links. Und wenn ich
15x links fahren will, machst du auch das!
ilkoep hat geschrieben:casi hat geschrieben:Das sagt der Fahrgast ja nicht wenn er einsteigt, sondern während der Fahrt.Sascha1979 hat geschrieben:Als Taxi Fahrer ist es dein verfluchter und einziger Hauptjob dahin zu fahren, wo ich es dir sage.
Und wenn du mich beförderst,
Und ich "da vorne links sage" und es spricht nichts StVO mäßig dagegen, dann fährst du verflucht
Noch mal
Genau da links. Und wenn ich
15x links fahren will, machst du auch das!
Bist Du sicher dass Du alles gelesen hast?
Dass der Fahrgast eine bezahlte Dienstleistung in Anspruch nimmt aber nicht gleichzeitig der Hausherr ist.casi hat geschrieben:Was genau meinst du ?
Woraus schließt du, daß er der Hausherr im Taxi sein möchte. Er hat sich korrekt verhalten.ilkoep hat geschrieben:Dass der Fahrgast eine bezahlte Dienstleistung in Anspruch nimmt aber nicht gleichzeitig der Hausherr ist.casi hat geschrieben:Was genau meinst du ?
Restaurants, Hotels und Prostituierte können einen Auftrag annehmen oder auch nicht.ilkoep hat geschrieben: Gilt a.u. auch für Restaurants, Hotels, Prostituierte und eben auch Taxen.
Woher weiss ich bei bei der Ansage "Links rum" dass die Fahrt im Pflichtfahrgebiet stattfindet? Du machst es Dir zu einfach.casi hat geschrieben:Ein rauher Umgangston reicht nicht aus, um eine Fahrt im Pflichtfahrgebiet abzulehnen oder abzubrechen.
Sascha1979 hat geschrieben:ICH finde den Mega genial.
Gestern erzählte mir der Taxi fahrer, wie schön es ist sein eigener Chef zu sein, da niemand ihm was vorschreibt.
Daraufhin sagte ich links abbiegen...
Nöö, er sagte bei Antritt der Fahrt ohne Nennung eines Fahrtziel: 15 x links abbiegen. Mach Dich nicht selber zum Klops.casi hat geschrieben:Das ist der Ursprung dieser Diskussion. Hier sagt der FG während der Fahrt zum Fahrer: "links abbiegen"
Das musst du nicht wissen! Das geht dich auch gar nichts vorher an!ilkoep hat geschrieben:Woher weiss ich bei bei der Ansage "Links rum" dass die Fahrt im Pflichtfahrgebiet stattfindet? Du machst es Dir zu einfach.casi hat geschrieben:Ein rauher Umgangston reicht nicht aus, um eine Fahrt im Pflichtfahrgebiet abzulehnen oder abzubrechen.
ilkoep hat geschrieben:Nöö, er sagte bei Antritt der Fahrt ohne Nennung eines Fahrtziel: 15 x links abbiegen. Mach Dich nicht selber zum Klops.casi hat geschrieben:Das ist der Ursprung dieser Diskussion. Hier sagt der FG während der Fahrt zum Fahrer: "links abbiegen"
Löwenzahn hat geschrieben:Kunden, die sich anmaßen uns die Arbeit zu erklären, zum Brüllen komisch. Ich halte dann immer rechts an, steige aus, laufe einmal ums Auto, mache die Tür beim Fahrgast auf und sage: "Fahren Sie oder ich?"
Bisher hat niemand ein Mucks mehr gesagt.
Sascha1979 hat geschrieben:ICH finde den Mega genial.
Gestern erzählte mir der Taxi fahrer, wie schön es ist sein eigener Chef zu sein, da niemand ihm was vorschreibt.
Daraufhin sagte ich links abbiegen...
Nein!!!! Er sagte "Gestern erzählte mir der Taxi fahrer, wie schön es ist sein eigener Chef zu sein, da niemand ihm was vorschreibt.ilkoep hat geschrieben:Nöö, er sagte bei Antritt der Fahrt ohne Nennung eines Fahrtziel: 15 x links abbiegen. Mach Dich nicht selber zum Klops.casi hat geschrieben:Das ist der Ursprung dieser Diskussion. Hier sagt der FG während der Fahrt zum Fahrer: "links abbiegen"