Solange der Auftrag explizit für ein bestimmtes Fahrzeug/ einen bestimmten Unternehmerdie zentrale agiert hier stellvertrettend für den unternehmer.
sie nimmt den auftrag im namen eines bestimmten unternehmers an.
sie vermittelt also nichts, sie ist sz. nur ein callcenter des unternehmers.
eingeht und an diesen übermittelt wird, mag das richtig sein.
In der Praxis sieht das doch anders aus.
Da wird i.d.R. (irgend) ein Fahrzeug geordert und auch mit der Durchführung des
Fahrauftrags beauftragt, womit wir beim taxiähnlichen Verkehr wären.
Wozu also der teure Service "Callcenter", wenn auch eine leicht zu bediende Rufweiterleitung
in der betriebseigenen Telefonanlage diesen Effekt kostenfrei bietet?
Nachtrag:
Achtung!!!
Die Rufweiterleitung müsste juristisch sauber innerhalb der firmeneigenen Telefonanlage erfolgen,
es gäbe noch die Möglichkeit der Einstellung, die Rufweiterleitung extern, nämlich innerhalb der
Vermittlungsstelle (Telekom-Server) erfolgen zu lassen.
Hierdurch würde der Auftrag aber nicht am Firmenstandort eingehen.
Für die Präzisionsliebhaber und Genauigkeitsfetischisten...