Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

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Taxi Georg
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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von Taxi Georg » 24.10.2016, 10:58

TaxiBabsi hat geschrieben:Im übrigen sind "solche Frauen" genau so Dienstleister wie Du und ich.
Schon richtig, deshalb werde ich aber nicht billiger oder kostenlos!

Ich schrieb das schon mal an andere Stelle.
"Ich bin keine soziale Einrichtung".
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
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AsphaltRunner
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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von AsphaltRunner » 24.10.2016, 12:23

Sascha1979 hat geschrieben:
Warum interessiert so etwas die Behörden nicht?
Weil die Sache ausgehen würde wie der Fall Böhmermann. Du erinnerst dich bestimmt.
Dein Namensvetter würde sich darauf berufen, dass seine TaxiGeschichten reine Fiktion darstellen würden und das Taxifahren lediglich der Inspiration diene.
Fiktion, verstehst du?
Die Behörden sind manchmal gar nicht so doof wie sie scheinen.
Vor allem, wenn da einer sitzt, der sich noch hochkriechen will
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Taxi Georg
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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von Taxi Georg » 26.10.2016, 09:56

Dein Namensvetter würde sich darauf berufen, dass seine TaxiGeschichten reine Fiktion darstellen würden und das Taxifahren lediglich der Inspiration diene.
Genau, die größten Schauspieler sitzen uf de Droschke! :-)
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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von Tipp » 26.10.2016, 10:53

Sascha1979 hat geschrieben:Wie ihr wisst, war ich früher ein großer Fan von Taxi-Blogs. Unter anderem dem von Sascha Bors.
Irgendwie hatte ich dies eine längere Zeit aus den Augen verloren.(....)
Dieser TTuL (*** unterste Liga), der uns in diesem Forum immer wieder vor Augen führt
wie er - seine grandiose Intelligenz nutzend - Taxifahrer austrixt, vorführt, peinigt, brüskiert und übervorteilt,
beschwert sich jetzt hier öffentlich, dass andere etwas tun, das menschlich total in Ordnung (ist) sein kann.
(ich habe nicht jeden Blog gelesen, aber es scheint als habe sich der Blogger schon seine Gedanken gemacht und erst dann gehandelt)

Offensichtlich will TTuL jetzt auf'n Arm, denn Menschlichkeit ist ihm zutiefst zuwider.

Theo Lingen würde jetzt mit näselnder Stimme sagen: traurig, traurig, traurig.
Zuletzt geändert von Tipp am 26.10.2016, 11:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Eine Horde inkompetenter Lügner, die einen ignoranten Pöbel mit falschen Versprechungen dazu gebracht haben, sie zu wählen.
(Jussi Adler Olsen)

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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von pauline » 26.10.2016, 18:46

Darf ich mal daran erinnern, dass es die Pflicht zur Mitnahmepflicht von Kindersitzen erst eine kurze Zeit gibt, wenn man bedenkt, wie lange es schon Kinder gibt.
Darf ich weiterhin daran erinnern, dass nicht jede Taxifahrt mit einem tödlichen Unfall endet, sondern allerhöchstens jede dritte oder vierte.
Und darf ich auch daran erinnern, dass sogenannte "menschliche Regungen" gelegentlich gegen Gesetze verstoßen. Dann kann Gesetzestreue auch unmenschlich sein.

Wer hier an den Pranger gehört ist nicht der mitleidige Kutscher, sondern der moralinsaure Eiferer, der im Grunde ein armseliger Mensch ist.
Zuletzt geändert von pauline am 26.10.2016, 18:47, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von am » 26.10.2016, 19:22

pauline hat geschrieben:Darf ich mal daran erinnern, dass es die Pflicht zur Mitnahmepflicht von Kindersitzen erst eine kurze Zeit gibt
Wo?

Antwort bitte zwingend mit Beleg!
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 26.10.2016, 19:28

Selbstverständlich gibt es keine Mitführpflicht für Kindersitze.
Lediglich das Verbot Kinder ohne Sicherungseinrichtungen zu befördern :wink:
Ausnahmen nennt § 21 Abs. 1a StVO.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von am » 26.10.2016, 19:30

Mir musst du das nicht erklären. Ich habe die ewig lange Diskussion dazu noch gut in Erinnerung. Deshalb wundert mich diese Aussage doch ein wenig. Mal sehen, was kommt.
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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 26.10.2016, 19:49

Könnten höchstens Zentraleninterne Regeln sein.
Hier sind zwei Kindersitze Klasse 2 Pflicht und einer Klasse 1 als Option (mit Merkmal in der Vermittlung).
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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von am » 26.10.2016, 20:07

Das scheint unlogisch. Denn wenn du transportierst, wäre einer Gruppe 1 verpflichtend. Ihr seid dann nicht für alle Fälle gewappnet.
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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 26.10.2016, 21:11

Gruppe 1 ist nicht verpflichtend sondern Option.
Nackenschutz und Pralltisch sind dann zusätzlich zu den ausklappbaren Sitzerhöhungen an Bord.
Klasse 2 ist obligatorisch, da ausstattungsbedingt Serie (zwei ausklappbare Sitzerhöhungen).
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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von am » 26.10.2016, 22:17

Das habe ich verstanden. 21 sieht jedoch vor, das zwei Kinder gesichert werden müssen, davon zwingend einer gemäß Gruppe 1.

Beförderst du mit zwei obligatorischen Gruppe 2 ohne Gruppe 1 Option, zwei Kinder Ü18 und eines U18, fährst du auf Punkte. In eurer Vermittlung wird das nicht vorkommen, da eure Fahrzeugoptionen im System hinterlegt sind, bei Einsteigern sieht es im Zweifel anders aus (wobei bei dir persönlich wohl nicht)

In der letzten großen Kisi Diskussion waren wir auch uneins, ob die integrierten Daimler Sitze die Anforderungen an Normsitze erfüllen.
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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 26.10.2016, 23:01

Was die Anforderung an die Klappsitze angeht ist höchstens die Gurtführung fraglich.
Hier sind die Nackenstützen mit Gurthalterungen hilfreich.
Allerdings sind auch die Pralltische serienmäßig bei der Auslieferung der Autos an Bord und wurden lediglich bei den gasbetriebenen Modellen zu einem Platzproblem.
Seit diese nach und nach ausgemustert wurden hat eigentlich jeder auch die Klasse 1 an Bord.
Bei Einsteigern ist aber tatsächlich der Fahrer gefragt die Kunden bei Bedarf an einen anderen Kollegen am Platz zu verweisen.

Wie bei fast allen Vorschriften ist die Ausführungsbestimmung hierzu diskussionswürdig....und diese Diskussion wird immer zu mindestens drei Meinungen führen :lol:
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 26.10.2016, 23:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von Guter_Kollege » 26.10.2016, 23:02

pauline hat geschrieben:Darf ich weiterhin daran erinnern, dass nicht jede Taxifahrt mit einem tödlichen Unfall endet, sondern allerhöchstens jede dritte oder vierte.
Jetzt wirds aber langsam albern hier ..... :shock:

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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von scarda » 27.10.2016, 11:56

Autonomes Fahren wird out sein, bevor es in wird.
Guter_Kollege hat geschrieben:
pauline hat geschrieben:Darf ich weiterhin daran erinnern, dass nicht jede Taxifahrt mit einem tödlichen Unfall endet, sondern allerhöchstens jede dritte oder vierte.
Jetzt wirds aber langsam albern hier ..... :shock:
Autonomes Fahren wird out sein, bevor es in wird.
Mannish Boys, wollt ihr die totale Freiheit?!
Autonomes Fahren wird nur dann ein Supergeschäft, wenn man es von Seiten der Industrie schafft, diese Karren immer noch an Individuen verkaufen, nicht etwa sie selbst zu betreiben (als Taxiflotte etwa).
Die werden dann allerdings nicht mehr mit manischem Egoismus (= Individualismus & Freiheit), sondern mit totaler Freiheit (im Datenkorsett) beworben.
2025, also morgen, werden Korsagen wieder sexy.
Die Zukunft allerdings sieht anders aus: http://www.airbusgroup.com/int/en/news- ... yover.html
Zuletzt geändert von scarda am 27.10.2016, 12:03, insgesamt 2-mal geändert.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von pauline » 28.10.2016, 00:40

1. Die Beförderungspflicht besteht auch für Kinder.
2. Kinder müssen durch entsprechende Rückhaltesysteme gesichert werden, wenn sie befördert werden.
3. Die Beschränkung auf 2 Kindersitze (mind. einer davon der Klasse 1 ) ist eine Privilegierung für Taxen. Für Privatleute gilt diese Ausnahme nicht.
4. Die Mitführpflicht von Kindersitzen ergibt sich aus der Beförderungspflicht in Verbindung mit der Kindersicherungspflicht.

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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von Taxi Georg » 28.10.2016, 02:13

pauline hat geschrieben:4. Die Mitführpflicht von Kindersitzen ergibt sich aus der Beförderungspflicht in Verbindung mit der Kindersicherungspflicht.
false
Wenn der Taxifahrer entsprechende Kindersicherungseinrichtungen nicht dabei hat, hat er unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass ein Kollege (ggf. ein über die Zentrale geschickter), der die entsprechenden Rückhalteeinrichtungen bieten kann, die Beförderung durchführt.
Guckst du hier! >>> BZP
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 28.10.2016, 02:25, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von am » 28.10.2016, 11:00

Georg hat vollkommen Recht.

Es lässt sich keine Mitführpflicht herleiten.
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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von pauline » 28.10.2016, 12:34

Aha !
Es besteht also keine Beförderungspflicht für Kinder. Wo steht DAS denn bitte ??
Es genügt also, einen anderen Kollegen mit der Beförderung zu betrauen ?
Kommentare zu juristischen Sachverhalten muss man auch lesen können. Zumal wenn sie von Interessenvertretern stammen.
Ich sage nicht, dass der BZP-KOmmentar falsch ist. Er sagt aber lediglich aus, dass man für Ersatz sorgen muss, wenn man seinen Kindersitz nicht mithat und dadurch seiner Beförderungspflicht nicht nachkommen kann. Dann hat man ganz klar die Arschkarte.
Die Erlaubnis für einen generellen Verzicht auf das Mitführen von mindestens zwei Kinderrückhaltesystemen kann ich daraus nicht ablesen. Denn das hieße im Umkehrschluss ja, dass die Beförderungpflicht bei Kindern nicht besteht.

Etwas für Logiker : Warum schreibt der Gesetzgeber (freundlicherweise) vor, dass nur zwei Systeme mitgeführt werden müssen, wenn es ohne Verstoß gegen die Beförderungspflicht auch ganz ohne geht ?

Im BZP-Text :" Diese Vorschrift bedeutet nun nicht, dass im Taxi ständig die entsprechenden Kinderrückhalteeinrichtungen mitgeführt werden müssen. " ersetze man bitte die Worte "die entsprechenden" durch das Wort "sämtliche" - und schon wird die Sache klar.

Ansonsten selber lesen :
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html

P.S. Was ist denn eine "Verhaltensvorschrift" und was unterscheidet sie von einer "Vorschrift" ?

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Re: Illegales Verhalten voller Stolz öffentlich kundtun

Beitrag von am » 28.10.2016, 14:19

Es gibt generell keine Ausrüstungspflicht mit Kindersitzen in PKW. Auch die BOKraft schreibt keine Ausrüstung von Taxen mit Kindersitzen vor. Somit keine Ausrüstungspflicht.

Dahingegen gilt gemäß §22 (2) PbefG die Beförderungspflicht nur dann,
wenn die Beförderung mit den regelmässig eingesetzten Fahrzeugen möglich ist. Sind keine vorhanden, kann also kein Verstoß angenommen werden.

Ob die in vielen Taxiordnungen vorhandenen Formulierungen, nach denen der Unternehmer ohne Kindersitz sinngemäß die Bestellung eines entsprechend ausgerüsteten Taxis sicherzustellen habe, im ernstfall techtlich haltbar ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Anscheinend ist es aber kein wirkliches Problem, denn ansonsten gäbe es hierzu bereits Urteile.
Zuletzt geändert von am am 28.10.2016, 14:20, insgesamt 1-mal geändert.
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