Private Pkw haben aber keine Beförderungspflicht - müssen Kinder also nicht mitnehmen, wenn sie nicht wollen.Es gibt generell keine Ausrüstungspflicht mit Kindersitzen in PKW.
Aber wo steht denn, dass gegenüber KIndern keine Beförderungspflicht besteht ? Das müsste auf jeden Fall drinstehen. In anderen Fällen stehen diese Ausnahmen ganz konkret drin - § 13 BoKraft.Auch die BOKraft schreibt keine Ausrüstung von Taxen mit Kindersitzen vor. Somit keine Ausrüstungspflicht.
Die Ausrüstungspflicht ( mit mind. 2 Systemen ) ergibt sich logischerweise aus der Beförderungspflicht.
Stimmt !Anscheinend ist es aber kein wirkliches Problem, denn ansonsten gäbe es hierzu bereits Urteile.
Das liegt daran, dass die allermeisten Taxen eben mit Kindersitzen ausgestattet sind und die Kollegen, die meinen ohne auszukommen diesen (Bestell-)Touren so weit wie möglich ausweichen oder am Posten die kleinen Kunden "nach hinten" durchreichen können. Darüber hinaus gibt es natürlich auch vonseiten der Kunden oft Verständnis für unsere Probleme in dieser Hinsicht.
Meist landen die Beschwerden bei den Vermittlungszentralen oder Taxenverbänden, die das dann irgendwie abgebogen kriegen.
Spätestens wenn ein streitbarer Familienvater mit seinen Kindern von einem Kutscher zu hören bekommt : "Ich befördere ihre Kinder nicht ohne Rückhaltesystem, habe diese aber nicht dabei" und dann irgendwo im Regen stehen gelassen wird kommt es zur Anzeige und dann ev. zu einem Urteil.
Wie wird das wohl aussehen ?