roter stern hat geschrieben:guter kollega
ruf deine krankekasse (GKV) des Herzens an
oder die AOK
natürlich kann man auf unter 450 für Monate arbeiten
auch wenn mensch ( also mann/frau) ne Zeitlang mehr verdient.
aber dann ist man nicht
durch diese Tätigkeit krankenversichert.
Was, Roter Stern, verstehst Du unter 'krankenversichert' ?
Gewöhnlich versteht man darunter, dass man als Arbeitnehmer zum Arzt gehen und sich krank schreiben lassen kann.
Wenn man Lohnfortzahlung beanspruchen will und keine Kündigung riskieren (ab dem 3. Tag). Dazu muss man natürlich krankenversichert sein.
Auch ein Minijobber hat
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (mindestens mit Attest).
Spätestens nach 6 Wochen aber würde diese durch den Arbeitgeber, als auch ein weitergehendes Krankengeld durch die Kasse, wegfallen.
Zwar ergibt sich aus dem geringfügigen Arbeitsverhältnis direkt keine Krankenversicherungspflicht für den Arbeitnehmer, aber nach Versicherungsvertragsgesetz VVG § 193 (3),
und nach dem 5. Sozialgesetzbuch, und zwar für jede Jede Person mit Wohnsitz im Inland. Das kann in der gesetzlichen, als auch der privaten sein.
Das sollte jetzt eindeutig sein.