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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 15.08.2016, 19:55
von eichi
Zitat Löwenzahn:
Es gibt aber Leute, die ohne Hilfe überhaupt nicht laufen können,
die man förmlich tragen muss. Man wälzt eine gewisse Verantwortung
auf den Taxifahrer, was in keinster Weise in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.
Hier muss ein Krankentransport bestellt werden.
Dies gilt auch für die Fälle, in denen sich ein Kneipier seines
wohl abgefüllten Fahrgastes in ein Taxi entledigt, indem er
sogar beim Einsteigen noch Hilfestellung geben muss, damit
es keine "Umfälle" gibt.

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 15.08.2016, 20:14
von schleicher
SindSieFrei? hat geschrieben:Ja. Die besteht ohne Ausnahme!!! Und wenn es bei 3,20 Grundgebühr am Ende der Tour nur 3,30 € werden, ohne Trinkgeld! :mrgreen:
Aber ist es denn wirklich so einfach?
Nehmen wir wir einmal an :
Zig taxis an einem bahnhof. Jemand steigt ins erste taxi und sagt:fahren sie mich bitte vor zu dem zigarettenautomat(in 10 meter entfernung)
Es gibt nun zunächst zwei möglichkeiten:
1.der fahrer sagt sich, ich habe befoerderungspflicht und faehrt.
2.der fahrer faehrrt nicht.
Im fall2 gibt es wieder 2 moeglichkeiten:
Der kunde sagt:
A.mist.kannich aber verstehen.
B.ich zeige den fahrer an.

Ich behaupte,würde der angezeigte fahrer den "gang durch die gerichtsinstanzen "wagen, wuerde letztendlich ein gericht etwas sagen wie"die befoerderung ist hier dem fahrer nicht zuzumuten."

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 15.08.2016, 20:15
von schleicher
SindSieFrei? hat geschrieben:Ja. Die besteht ohne Ausnahme!!! Und wenn es bei 3,20 Grundgebühr am Ende der Tour nur 3,30 € werden, ohne Trinkgeld! :mrgreen:
Aber ist es denn wirklich so einfach?
Nehmen wir wir einmal an :
Zig taxis an einem bahnhof. Jemand steigt ins erste taxi und sagt:fahren sie mich bitte vor zu dem zigarettenautomat(in 10 meter entfernung)
Es gibt nun zunächst zwei möglichkeiten:
1.der fahrer sagt sich, ich habe befoerderungspflicht und faehrt.
2.der fahrer faehrrt nicht.
Im fall2 gibt es wieder 2 moeglichkeiten:
Der kunde sagt:
A.mist.kannich aber verstehen.
B.ich zeige den fahrer an.

Ich behaupte,würde der angezeigte fahrer den "gang durch die gerichtsinstanzen "wagen, wuerde letztendlich ein gericht etwas sagen wie"die befoerderung ist hier dem fahrer nicht zuzumuten."

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 15.08.2016, 20:45
von eichi
Dieses "Problem" könnte die zuständige Ordnungsbehörde durch einen
angepassten Taxentarif (z.B. Einschaltgebühr incl. erstem Kilometer = 5,00€)
ganz einfach beheben.
Gab es bereits in ähnlicher Form, hat sich aber nicht durchgesetzt.
Scheint also höchstens ein "akademisches Problem" ohne Realitätsbezug
zu sein. Die Nachteile durch missbräuchliche Nutzung des Taxameters
(zu frühes Einschalten) waren wohl zu groß.

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 19.08.2016, 19:38
von schleicher
eichi hat geschrieben:Dieses "Problem" könnte die zuständige Ordnungsbehörde durch einen
angepassten Taxentarif (z.B. Einschaltgebühr incl. erstem Kilometer = 5,00€)
ganz einfach beheben.
...könnte sie und müßte sie, um das Pbefg umzusetzen (siehe mein erstes Posting zum Thema).

eichi hat geschrieben:Gab es bereits in ähnlicher Die Nachteile durch missbräuchliche Nutzung des Taxameters
(zu frühes Einschalten) waren wohl zu groß.
Das wäre kein Problem mit einer im Wagen angebrachten Tarifinformation: "Mindestfahrpreis X Euro.Zeigt der Fahrpreisanzeigrr weniger, sind X Euro Fahrpreis zu entrichten."

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 19.08.2016, 20:15
von Löwenzahn
Warum nicht gleich eine Gebühr fürs bloße Anstarren?

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 19.08.2016, 20:39
von schleicher
Löwenzahn hat geschrieben:Warum nicht gleich eine Gebühr fürs bloße Anstarren?

Weil anstarren keine personenbeförderung ist.

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 19.08.2016, 21:39
von Löwenzahn
Sag bloß.

Und wie hoch soll der Wert X sein?

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 20.08.2016, 09:09
von taxipost
8,00

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 07.09.2016, 01:05
von schleicher
X=8EURO ist wohl ok, wenn die Behörde eine Taxizahl festgelegt hat (unter Berücksichtigung der Nachfrage), die Fahrten im Halbstundentakt ermöglicht. Das scheint aber eher die Ausnahme zu sein, wäre aber andererseits vielleicht das richtige Maß an Überkapazität.

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 07.09.2016, 18:27
von eichi
Zitat Hamburger Taxenordnung §2 (1)
...Das Beförderungsentgelt ist auf dem Fahrpreisanzeiger anzuzeigen.

Wird anderswo sinngemäß gleich sein.
Lass die Aufklebergeschichte ja nicht Sascha hören, der überlegt gleich den nächsten Rechtstreit! :lol:

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 07.09.2016, 22:20
von Sascha1979
eichi hat geschrieben:Zitat Hamburger Taxenordnung §2 (1)
...Das Beförderungsentgelt ist auf dem Fahrpreisanzeiger anzuzeigen.

Wird anderswo sinngemäß gleich sein.
Lass die Aufklebergeschichte ja nicht Sascha hören, der überlegt gleich den nächsten Rechtstreit! :lol:
Hu? Was hab ich verpasst? Ich bin bereit!!! :twisted:

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 08.09.2016, 00:41
von schleicher
eichi hat geschrieben:Zitat Hamburger Taxenordnung §2 (1)
...Das Beförderungsentgelt ist auf dem Fahrpreisanzeiger anzuzeigen.
Es wäre wohl auch kein Problem, Fahrpreisanzeiger zu entwickeln, die drei Anzeigen hätten.
1.Fahrpreis (beginnend bei X=8Euro)
2.zurückgelegte kilometer
3.verbrauchte Wartezeit

Damit wäre dann auch die Hamburger Taxenordnung befriedigt und gleichzeitig der von dir befürchtete Betrug unmöglich.

Steigt der Kunde ein, hat er vor sich ein Taxameter, worauf steht:
Fahrpreis[Euro]: 8
verbrauchte Zeit[Minuten]: 0
zurückgelegte Strecke[km]: 0

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 08.09.2016, 01:14
von Berni
schleicher hat geschrieben:
SindSieFrei? hat geschrieben:Ja. Die besteht ohne Ausnahme!!! Und wenn es bei 3,20 Grundgebühr am Ende der Tour nur 3,30 € werden, ohne Trinkgeld! :mrgreen:

Es gibt nun zunächst zwei möglichkeiten:
1.der fahrer sagt sich, ich habe befoerderungspflicht und faehrt.
Nur so ist es richtig. Allerdings würde ich Vorauskasse verlangen. Sollte der Fahrgast wider Erwarten nicht herumstänkern wegen der 4 Euro Grundgebühr (für 10m Fahrt) und meine Zeit nicht mit ungerechtfertigten Tarifstreitereien verschwenden, bekommt er natürlich das nicht verbrauchte Restgeld zurück.
Bei Ablehnung der verlangten Vorauszahlung => kein Anspruch auf Beförderung!
Es gab auch tatsächlich schon Spacken, die dann herumstammeln, sie hätten kein Geld mit und wollten es überweisen usw.

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 26.01.2017, 08:51
von Haschmich
Mir hat die Beförderungspflicht in meiner Eigenschaft als Taxifahrer mal das Erbe eines SMART beschert, als die Frau dann verstorben war. Gut, er war zum damaligen Zeitpunkt schon 11 Jahre alt, aber 2500 € habe ich dafür auch noch bekommen.

Die Dame musste mehrmals wöchentlich zum Arzt. Hin und zurück, gerade mal 10 €. Auf einer der Fahrten unterhielten wir uns über das Fahrzeug, das bei ihr noch in der Garage steht. Spaßeshalber habe ich damals gesagt, dass sie mich ja für den SMART auf die Liste ihrer Erben setzen könnte. Eigene Kinder hatte sie keine.

Vier Wochen nachdem sie verstorben war, erhielt ich einen Anruf vom Nachlassverwalter mit der Frage, wann ich den SMART abzuholen gedenke. Nach Feierabend fuhr ich mit dem SMART nach Hause.

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 26.01.2017, 10:44
von sivas
Haschmich hat geschrieben:Auf einer der Fahrten unterhielten wir uns über das Fahrzeug
hätt'ste Dich besser über das Haus unterhalten ... :mrgreen:

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 26.01.2017, 11:58
von BerlinerJung
sivas hat geschrieben: hätt'ste Dich besser über das Haus unterhalten ... :mrgreen:
:D :D :D

Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Verfasst: 27.01.2017, 13:04
von Haschmich
sivas hat geschrieben:
Haschmich hat geschrieben:Auf einer der Fahrten unterhielten wir uns über das Fahrzeug
hätt'ste Dich besser über das Haus unterhalten ... :mrgreen:
Das mache ich jetzt mit den Scheichs aus den Emiraten. Ein Haus in Augsburg ist mir zu profan. :D :D :D

Wenn, dann schon irgendwo, wo es dauerhaft warm ist.