Lesen bildet und beugt Missverständnissen vor.Sascha1979 hat geschrieben: Du hast eine Dienstleistung über 4,80 EUR erbracht und eine Quittung über 20 EUR geschrieben?
Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
- Thomas-Michael Blinten
- Vielschreiber
- Beiträge: 7332
- Registriert: 03.02.2005, 17:52
- Wohnort: Düsseldorf
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 2033
- Registriert: 02.03.2015, 16:41
- Wohnort: München
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Kannst du es mir vorlesen?Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Lesen bildet und beugt Missverständnissen vor.Sascha1979 hat geschrieben: Du hast eine Dienstleistung über 4,80 EUR erbracht und eine Quittung über 20 EUR geschrieben?
Ich hätte gerne eine Quittung über 20 €. 20 € erhalten , quittiert und dann sagte sie
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
Laotse
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Ich finde die Story von MB sehr interessant.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Taxifahrer für das "Tragen" des Fahrgastes zuständig ist. Für eine Fahrt von einer Arztpraxis nach Hause bzw. von einem Arzt zum Anderen muss der Krankentransport bestellt werden.
Was wäre denn passiert, wenn was schief gegangen wäre? Wenn der Fahrgast gefallen wäre? Wer haftet?
Ich denke mal, bevor es soweit kommt, dass der Taxifahrer dafür belangt wird, womöglich sich seine Versicherung quer stellt und sagt: "Nee, zahlen wir nicht." und der Taxifahrer auf seine Kosten sitzen bleibt, hat man in diesem Fall durchaus das Recht die Beförderung abzulehnen.
Die Überschrift ist falsch formuliert. Es geht ja nicht um die kurze Strecke, sondern eher darum, ob man versichert ist.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Taxifahrer für das "Tragen" des Fahrgastes zuständig ist. Für eine Fahrt von einer Arztpraxis nach Hause bzw. von einem Arzt zum Anderen muss der Krankentransport bestellt werden.
Was wäre denn passiert, wenn was schief gegangen wäre? Wenn der Fahrgast gefallen wäre? Wer haftet?
Ich denke mal, bevor es soweit kommt, dass der Taxifahrer dafür belangt wird, womöglich sich seine Versicherung quer stellt und sagt: "Nee, zahlen wir nicht." und der Taxifahrer auf seine Kosten sitzen bleibt, hat man in diesem Fall durchaus das Recht die Beförderung abzulehnen.
Die Überschrift ist falsch formuliert. Es geht ja nicht um die kurze Strecke, sondern eher darum, ob man versichert ist.
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
oh Sascha1979,Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Lesen bildet und beugt Missverständnissen vor.Sascha1979 hat geschrieben: Du hast eine Dienstleistung über 4,80 EUR erbracht und eine Quittung über 20 EUR geschrieben?
da steht deutlich
"...ich hätte gerne ein Quittung über 20 €...."
also wirklich,
bist du jetzt schon nicht mehr fähig die einfachsten sätze zu lesen/verstehen?!
ganz schön abgebaut.
wenn es so weiter geht,
dann kannst du dir bald den popo nicht mehr selber abwischen.
Zuletzt geändert von taxipost am 08.08.2016, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
- Thomas-Michael Blinten
- Vielschreiber
- Beiträge: 7332
- Registriert: 03.02.2005, 17:52
- Wohnort: Düsseldorf
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Da muss ich taxipost zustimmen, aus dem Alter bist Du schon lange raus.Sascha1979 hat geschrieben:...
Kannst du es mir vorlesen?
...
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Ich denke, Sascha1979 befürchtet, dass der Unternehmer bei der Steuer nur die Einnahme von 4,80 € berücksichtigt, obwohl sein Fahrer hierfür 20,- € quittiert hat.
Zuletzt geändert von Yes am 08.08.2016, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
...wenn denn auf der Quittung kein Trinkgeld aufgeführt ist
Ansonsten, alles roger!
Ansonsten, alles roger!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
- SindSieFrei?
- Vielschreiber
- Beiträge: 4437
- Registriert: 12.12.2009, 19:05
- Wohnort: Hamburg
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Seit wann ist mein Trinkgeld von 15,20 € als angestellter Fahrer für den Unternehmer steuerpflichtig? Es zählt der Umsatz mit Fiskaltaxameter. Da ich keinen Umsatz ohne Taxameter generiere (außer bei seltenen Kurierfahrten), also auch keine Sieger oder ähnlichen illegalen Blödsinn fahre, sind die Umsätze 1:1 stimmig mit den Aufzeichnungen.
LG
LG
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 08.08.2016, 17:39, insgesamt 1-mal geändert.
Dura lex, sed lex.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Ganz schön blöd, kann ich nur sagen!
Sieger sind doch das Sahnehäubchen des angestellten Fahrers.
Sonst würde es doch auch nicht so heissen.
Sieger sind doch das Sahnehäubchen des angestellten Fahrers.
Sonst würde es doch auch nicht so heissen.
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Das Trinkgeld ist nicht steuerpflichtig, wenn Du den Erhalt von 4,80 € für Deinen Unternehmer und den Erhalt Deines eigenen Trinkgelds gesondert quittierst.SindSieFrei? hat geschrieben:Seit wann ist mein Trinkgeld von 15,20 € als angestellter Fahrer für den Unternehmer steuerpflichtig?
Ansonsten ist auch das Trinkgeld für den Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Die Abrechnung einer Leistung mit Umsatzsteuer -hier "20,- € inkl. 7 % MwSt." - stellt, soweit diese nicht tatsächlich stattgefunden hat, einen unrichtigen Steuerausweis dar, für den der Unternehmer den Mehrbetrag nach § 14 c Abs. 1 Satz 1 UStG schuldet. Daneben könnte auch der Fahrer für den Mehrbetrag aufgrund des unberechtigten Steuerausweises nach § 14 c Abs. 2 Satz 2 UStG haften.
Wenn Du keinen Umsatz ohne Taxameter generierst, solltest Du ihn ggf. auch nicht quittieren.SindSieFrei? hat geschrieben:Es zählt der Umsatz mit Fiskaltaxameter.
Wie soll ein Betriebsprüfer den Beleg über den Erhalt von 20,- € später auf dessen Versteuerung überpfrüfen, wenn sich hierfür in den Einzelaufzeichnungen des Unternehmers lediglich ein Fahrpreis von 4,80 € wiederfindet? Von "stimmigen Aufzeichnungen" kann er dann jedenfalls nicht ohne weiteres ausgehen.
Es entsteht neben dem bereits Gesagtem genau der Eindruck von "illegalem Blödsinn", wenn der Kunde für die Fahrt eine Quittung über 20,- € einreicht, während der Unternehmer hierfür bloß eine Einzelaufzeichnung über 4,80 € aus dem Fiskaltaxamter zugrundelegt.SindSieFrei? hat geschrieben:Da ich keinen Umsatz ohne Taxameter generiere (außer bei seltenen Kurierfahrten), also auch keine Sieger oder ähnlichen illegalen Blödsinn fahre, sind die Umsätze 1:1 stimmig mit den Aufzeichnungen.
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Zitat yes:
betreffenden Tages zuordnen (Barzahlung vorausgesetzt), wenn die Uhrzeit und die
Fahrstrecke nicht auf dem Quittungsbeleg vermerkt sind? Soll für einen Steuerbetrag
von ca. einem Euro der gesamte forensische Beweiserhebungsapparat gestartet werden?
Nichts anderes denkbar? "Warten sie bitte 15 Minuten, wenn ich dann nicht wieder da bin,
können sie den Rest behalten..."
Wie soll der Prüfer den entsprechenden Eintrag in der Liste der FT-Einnahmen desWie soll ein Betriebsprüfer den Beleg über den Erhalt von 20,- € später
auf dessen Versteuerung überpfrüfen, wenn sich hierfür in den Einzelaufzeichnungen
des Unternehmers lediglich ein Fahrpreis von 4,80 € wiederfindet?
betreffenden Tages zuordnen (Barzahlung vorausgesetzt), wenn die Uhrzeit und die
Fahrstrecke nicht auf dem Quittungsbeleg vermerkt sind? Soll für einen Steuerbetrag
von ca. einem Euro der gesamte forensische Beweiserhebungsapparat gestartet werden?
Nichts anderes denkbar? "Warten sie bitte 15 Minuten, wenn ich dann nicht wieder da bin,
können sie den Rest behalten..."
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
- schleicher
- User
- Beiträge: 177
- Registriert: 01.08.2008, 23:55
- Wohnort: Augsburg
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Wenn 20 euro ohne gesonderte trinkgeldquittung quittiert wurden ist es ausserdem ein verstoss gegen die taripflicht, oder nicht?
Mit der unterschrift hast du dann deinen verstoss dokumentiert.
Mit der unterschrift hast du dann deinen verstoss dokumentiert.
Zuletzt geändert von schleicher am 08.08.2016, 20:38, insgesamt 1-mal geändert.
- SindSieFrei?
- Vielschreiber
- Beiträge: 4437
- Registriert: 12.12.2009, 19:05
- Wohnort: Hamburg
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Häää? Ich bin nicht unfehlbar, mein Name ist ja auch nicht Papst. Ich lerne auch gerne dazu. Aber wieso habe ich gegen die Tarifpflicht verstossen, wenn ich während der Fahrt das FT hab laufen lassen und am Ende auf Kasse gedrückt habe? Die Fahrt war ja genauso lang. Wenn ein FG sich dazu entscheidet, mir ein üppiges Trinkgeld obendrauf zu geben, warum darf ich ihm das nicht, so wie erhalten, quittieren???schleicher hat geschrieben:Wenn 20 euro ohne gesonderte trinkgeldquittung quittiert wurden ist es ausserdem ein verstoss gegen die taripflicht, oder nicht?
Mit der unterschrift hast du dann deinen verstoss dokumentiert.
Dann wieder Yes:
.§ 14c
Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
(1) Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach diesem Gesetz für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er auch den Mehrbetrag...
Ich bin aber kein Unternehmer @Yes! Ich stelle keine Rechnungen aus sondern Quittungen.
Ich quittiere also lediglich einen real erhaltenen Betrag. Was der Kunde damit macht, kann mir doch egal sein, oder nicht? Mein Unternehmer zahlt für die 4,80 über FT die Steuern. Ich kann da auch keinen illegalen Blödsinn erkennen, da dem Finanzamt ja egal ist, wieviel Trinkgeld der angestellte Fahrer bekommt, oder? Vielleicht stehe ich ja auch auf dem Schlauch, aber womit??? Umsatz=FT. Quittung=erhaltener Betrag.Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung. Sie ermöglicht es dem Schuldner zu beweisen, dass die dazugehörige Forderung, die aus einem gegenseitigem Schuldverhältnis resultiert, erfüllt worden ist.
LG
Dura lex, sed lex.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 2033
- Registriert: 02.03.2015, 16:41
- Wohnort: München
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Kein Fahrgast, der eine Quittung über 20 EUR verlangt, bekommt oder will eine Quittung über "4,20 EUR inkl. MwSt ZZGL 15,80 EUR Tip".
Denn kein Fahrgast bekommt das und erst recht dieses Tip erstattet.
Daher wissen wir ALLE hier, ALLE, dass jeder TAXI Fahrer die 20 EUR als fahrtumsatz auf seiner Papier Quittung ausstellt und die 4,x EUR laut Meter als Umsatz versteuert werden.
Und jetzt fangen wir hier nicht mit der Märchen Stunde an und stehen auch alle mal zu diesen bekannten Kniffen, die ihr noch habt.
Denn wir wissen alle:
Wenn es nur noch korrekte Quittungen gibt, die das Meter ausdruckt, wo das Trinkgeld ausgewiesen ist, dann war es das mit Trinkgeld.
Zumindest ich werde dann keine horrenden Trinkgelder mehr geben, was ich durchaus auch mache, wenn mir der Taxi Fahrer leid tut und einen super Service gemacht hat.
Wenn ich meine Quittungen beim Staat als Fahrtkosten einreiche, wird rigoros kein Cent Trinkgeld erstattet. Das ist Privatsache.
Wenn ich Quittungen in meiner Firma einreiche, bekomme ich gsnz schnell Ärger, wenn da mehr als 1-2 EUR Trinkgeld drauf stehen.
Ein 80 EUR Taxi Beleg wird ohne irgendeine Rückfrage bezahlt. Aber wenn da 5 EUR TIP drauf stehen würden, hätte ich gsnz schnell nachfragen von der Reisekostenabrechnung.
Denn kein Fahrgast bekommt das und erst recht dieses Tip erstattet.
Daher wissen wir ALLE hier, ALLE, dass jeder TAXI Fahrer die 20 EUR als fahrtumsatz auf seiner Papier Quittung ausstellt und die 4,x EUR laut Meter als Umsatz versteuert werden.
Und jetzt fangen wir hier nicht mit der Märchen Stunde an und stehen auch alle mal zu diesen bekannten Kniffen, die ihr noch habt.
Denn wir wissen alle:
Wenn es nur noch korrekte Quittungen gibt, die das Meter ausdruckt, wo das Trinkgeld ausgewiesen ist, dann war es das mit Trinkgeld.
Zumindest ich werde dann keine horrenden Trinkgelder mehr geben, was ich durchaus auch mache, wenn mir der Taxi Fahrer leid tut und einen super Service gemacht hat.
Wenn ich meine Quittungen beim Staat als Fahrtkosten einreiche, wird rigoros kein Cent Trinkgeld erstattet. Das ist Privatsache.
Wenn ich Quittungen in meiner Firma einreiche, bekomme ich gsnz schnell Ärger, wenn da mehr als 1-2 EUR Trinkgeld drauf stehen.
Ein 80 EUR Taxi Beleg wird ohne irgendeine Rückfrage bezahlt. Aber wenn da 5 EUR TIP drauf stehen würden, hätte ich gsnz schnell nachfragen von der Reisekostenabrechnung.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
Laotse
- SindSieFrei?
- Vielschreiber
- Beiträge: 4437
- Registriert: 12.12.2009, 19:05
- Wohnort: Hamburg
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Sascha1979 hat geschrieben:...
Ein 80 EUR Taxi Beleg wird ohne irgendeine Rückfrage bezahlt. Aber wenn da 5 EUR TIP drauf stehen würden, hätte ich gsnz schnell nachfragen von der Reisekostenabrechnung.
In der Mehrzahl der Fälle hast du Recht, Sascha. Es gibt jedoch in HH eine handvoll Firmen, das MUSS das Trinkgeld auf der Quittung separat ausgewiesen werden, da sie Trinkgelder ihren AN belasten. Wenn gewünscht, weisen wir natürlich getrennt aus.
LG
Dura lex, sed lex.
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Nein, aber Du vertrittst Deinen Unternehmer und quittierst den Erhalt des Fahrpreises für ihn.SindSieFrei? hat geschrieben:Ich bin aber kein Unternehmer @Yes!
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 2033
- Registriert: 02.03.2015, 16:41
- Wohnort: München
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Weist ein Taxi-Fahrer mein Trinkgeld als Trinkgeld aus, dann frage ich freundlich nach.SindSieFrei? hat geschrieben:Sascha1979 hat geschrieben:...
Ein 80 EUR Taxi Beleg wird ohne irgendeine Rückfrage bezahlt. Aber wenn da 5 EUR TIP drauf stehen würden, hätte ich gsnz schnell nachfragen von der Reisekostenabrechnung.
In der Mehrzahl der Fälle hast du Recht, Sascha. Es gibt jedoch in HH eine handvoll Firmen, das MUSS das Trinkgeld auf der Quittung separat ausgewiesen werden, da sie Trinkgelder ihren AN belasten. Wenn gewünscht, weisen wir natürlich getrennt aus.
LG
Teilt er mir dann mit, dass seine Firma / seine Zentrale / sein Unternehmen / etc. dies rigoros korrekt handhabt, dann fahre ich kein Taxi dieses Unternehmens mehr.
Muss ich dies doch, dann werde ich konsequent aufs Trinkgeld verzichten und bei jeder Fahrtende sagen: "War ein guter Service. Früher hätte ich das auch durch ein paar Euro honoriert. Leider kann ich mir das nicht mehr leisten, seit es bei Ihnen separat als TIP ausgewiesen wird."
Ein Groß der Fahrer werden dann mit "Na ja. Müssten wir eigentlich. Aber ich kann es auch in den Umsatz schreiben" antworten und ich werde ein paar Euro draufschlagen. Die, die es nicht tun, können halt von ihrem Lohn leben.
Ich kann nicht 10 x geschäftlich mit dem Taxi Fahren und bei jeder Fahrt das Trinkgeld aus eigener Tasche bezahlen. Könnte ich. Will ich aber nicht. Und werde ich auch nicht.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
Laotse
- schleicher
- User
- Beiträge: 177
- Registriert: 01.08.2008, 23:55
- Wohnort: Augsburg
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Was ihr da alle faselt ist ja unerträflich. Quittungen gibts fuer das auf dem taxograph stehende entgeld. Punkt. Der rest wird als trikgwld quittiert. Punkt. Alles andere ist injedwedwr hinsicht betrug. Punkt.
Man stelle sich einen fahrgast im bus vor, der eine strifenkarte kauft und sagt geben sie mir eine karte und machen sie mir eine quiittung übet 20 euro, ist ja völlig absurd uns müßig
Man stelle sich einen fahrgast im bus vor, der eine strifenkarte kauft und sagt geben sie mir eine karte und machen sie mir eine quiittung übet 20 euro, ist ja völlig absurd uns müßig
- Thomas-Michael Blinten
- Vielschreiber
- Beiträge: 7332
- Registriert: 03.02.2005, 17:52
- Wohnort: Düsseldorf
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Hatte ich auch nicht anders erwartet.Sascha1979 hat geschrieben:...Ich kann nicht 10 x geschäftlich mit dem Taxi Fahren und bei jeder Fahrt das Trinkgeld aus eigener Tasche bezahlen. Könnte ich. Will ich aber nicht. Und werde ich auch nicht.
Ernst nehmen kann man dich wirklich nicht mehr.
Man, da bin ich ja froh, das erspart mir deine Anwesenheit in meinem Taxi.Sascha1979 hat geschrieben:...dies rigoros korrekt handhabt, dann fahre ich kein Taxi dieses Unternehmens mehr.
...
Made my day...
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 08.08.2016, 23:45, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- schleicher
- User
- Beiträge: 177
- Registriert: 01.08.2008, 23:55
- Wohnort: Augsburg
Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke
Worauf wolltest du dann mit deiner frage, ob kollege ssf die 20 euro quittierte eigentlich hinausSascha1979 hat geschrieben:Kein Fahrgast, der eine Quittung über 20 EUR verlangt, bekommt oder will eine Quittung über "4,20 EUR inkl. MwSt ZZGL 15,80 EUR Tip".
Denn kein Fahrgast bekommt das und erst recht dieses Tip erstattet.
Daher wissen wir ALLE hier, ALLE, dass jeder TAXI Fahrer die 20 EUR als fahrtumsatz auf seiner Papier Quittung ausstellt und die 4,x EUR laut Meter als Umsatz versteuert werden.
Und jetzt fangen wir hier nicht mit der Märchen Stunde an und stehen auch alle mal zu diesen bekannten Kniffen, die ihr noch habt.
Denn wir wissen alle:
Wenn es nur noch korrekte Quittungen gibt, die das Meter ausdruckt, wo das Trinkgeld ausgewiesen ist, dann war es das mit Trinkgeld.
Zumindest ich werde dann keine horrenden Trinkgelder mehr geben, was ich durchaus auch mache, wenn mir der Taxi Fahrer leid tut und einen super Service gemacht hat.
Wenn ich meine Quittungen beim Staat als Fahrtkosten einreiche, wird rigoros kein Cent Trinkgeld erstattet. Das ist Privatsache.
Wenn ich Quittungen in meiner Firma einreiche, bekomme ich gsnz schnell Ärger, wenn da mehr als 1-2 EUR Trinkgeld drauf stehen.
Ein 80 EUR Taxi Beleg wird ohne irgendeine Rückfrage bezahlt. Aber wenn da 5 EUR TIP drauf stehen würden, hätte ich gsnz schnell nachfragen von der Reisekostenabrechnung.