Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von taxipost » 05.08.2016, 19:14

abgesehen davon, dass ich der meinung bin,
dass das heranziehen des §1 II 1 bei einer nach §47 genehmigten beförderung nicht möglich ist.
du begründest dein bereithalten gerade mit dem pbefg.

aber deine idee ist nicht schlecht.

ferner sind die "Bereitschaftszeit-Lohnkosten" an den jeweiligen nächsten fahrgast nicht anrechenbar.
der grund ist einfach,
der "nächste" fahrgast hat dir die "wartezeit" nicht auferlegt.

die anrechenbaren lohnkosten der tatsächlichen fahrt (dauer 1min.) dürften hier durch die grundgebühr abgedeckt sein.
Zuletzt geändert von taxipost am 05.08.2016, 19:20, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von MB E 200 D » 05.08.2016, 19:16

Dann wäre es interessant zu wissen, ob es eine juristisch wasserdichte Begründung gibt, so etwas abzulehnen. Wie gesagt, diese Fälle häufen sich und wenn man nicht klarstellt, dass das kein Taxifahren ist, haben wir die Dinger irgendwann dauerhaft an der Backe.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von ilkoep » 05.08.2016, 19:19

MB E 200 D hat geschrieben: Komme rein, FG von alleine nicht gehfähig.
Spätestens hier ist der Auftrag zu Ende. Behilflich sein ja, gehört zu unserem Job. Für alles was darüber hinaus geht sind andere zuständig, dafür ausgebildet und auch versichert.

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Taxi Georg
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Taxi Georg » 05.08.2016, 19:33

ilkoep hat geschrieben:Spätestens hier ist der Auftrag zu Ende. Behilflich sein ja, gehört zu unserem Job. Für alles was darüber hinaus geht sind andere zuständig, dafür ausgebildet und auch versichert.
Genau so ist es!
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von am » 05.08.2016, 22:16

Gerade vorhin: 4,30€ (Grundgebühr ist 3,20€, 1.km 2€ abzgl 40 Cent Wartezeit) mit jeder Menge Hilfestellung. Gab 9.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von scarda » 06.08.2016, 02:50

Schnelles Geld wird immer gerne genommen. Wenn das Trinkgeld nicht bei 100% liegt oder kein überdeutlicher Sozialfall vorliegt: lächelnd ausführen, dann Fahrgast sperren und fertig.
Zuletzt geändert von scarda am 06.08.2016, 02:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von TWG » 06.08.2016, 05:22

TaxiBabsi hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Ich bin mal 5 Meter mit einem Berliner Taxi gefahren.


Dennn auch in Düsseldorf gibt es leider prügelnde Taxifahrer.

http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinlan ... s-100.html
Hallo Babsi,

ich kenne den "prügelnden" Kollegen sehr gut!

Was ihm passiert ist, wünsche ich weder mir noch irgendjemandem von euch.
Der (leider Ex) Kollege ist ein sehr ruhiger und gebildeter Mensch. (Akademiker und mit 41 Jahren auch aus der "Sturm und Drang" Zeit heraus).

Fakt ist, er wurde von einem stinkbesoffenen FG während der Fahrt ständig beleidigt und dann tätlich angegriffen und hat sich gewehrt.
Nur leider war dieser Polizist und in Begleitung seiner Freundin.
Zwei Aussagen und Polizistenbonus gegen die eines Taxifahrers mit Migrationshintergrund.
Mit der länge der Fahrstrecke hatte dieses nichts zu tun! Er wäre froh gewesen, wenn der FG nach 100m ausgestiegen wäre.

Nun eure Meinung dazu.

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von TWG » 06.08.2016, 05:33

MB E 200 D hat geschrieben:Grund für meine Anfrage war folgender: ich wurde zu einer Arztpraxis gerufen, mit Text im Auftrag FG behilflich sein. Komme rein, FG von alleine nicht gehfähig. Also an den Arm genommen und, da ich nicht direkt an der Praxis parken konnte, etwa 25m zum Auto. Hier offenbart mir FG das Ziel, eine weitere Praxis, etwa 30m weiter. Ich also hingefahren, dann FG an den Arm, 10m bis zum Fahrstuhl, aus dem Fahrstuhl nochmal 10m in die Praxis.
Ich habe mich dann ehrlich gefragt, ob das mein Job ist. Warum eine teure Praxisangestellte mit Rollstuhl rüberschicken, wir rufen eine Taxe, der macht das für'n Fünfer.
Hallo,

bei uns steht in solchen Fällen immer noch zusätzlich im Auftrag "bitte oben abholen".
In diesem Fall wird die Uhr eingeschaltet, wenn man am Ziel ankommt und der Fahrer in die Praxis geht.
Soll der FG am Ziel noch in eine weitere Praxis (oder auch in die Wohnung) begleitet werden, läuft die Uhr solange weiter,
bis die zusätzliche Dienstleistung erledigt ist.

Ist zwar etwas umständlich, denn theoretisch muss ich den FG in die Wohnung bringen, zurück zum Auto, Uhr anhalten, ablesen und zurück zum FG und kassieren.
In der Praxis vereinbart man mit dem Kunden einen Preis für das hereinbringen in die Praxis (Wohnung) und kassiert bei erreichen der Wohnung.
Mit ein wenig Erfahrung kann man die Dauer und damit anfallende Wartezeit ganz gut einschätzen.

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von TaxiBabsi » 06.08.2016, 05:44

TWG hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Ich bin mal 5 Meter mit einem Berliner Taxi gefahren.


Dennn auch in Düsseldorf gibt es leider prügelnde Taxifahrer.

http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinlan ... s-100.html
Hallo Babsi,

ich kenne den "prügelnden" Kollegen sehr gut!

Was ihm passiert ist, wünsche ich weder mir noch irgendjemandem von euch.
Der (leider Ex) Kollege ist ein sehr ruhiger und gebildeter Mensch. (Akademiker und mit 41 Jahren auch aus der "Sturm und Drang" Zeit heraus).

Fakt ist, er wurde von einem stinkbesoffenen FG während der Fahrt ständig beleidigt und dann tätlich angegriffen und hat sich gewehrt.
Nur leider war dieser Polizist und in Begleitung seiner Freundin.
Zwei Aussagen und Polizistenbonus gegen die eines Taxifahrers mit Migrationshintergrund.
Mit der länge der Fahrstrecke hatte dieses nichts zu tun! Er wäre froh gewesen, wenn der FG nach 100m ausgestiegen wäre.

Nun eure Meinung dazu.

Gruß aus Düsseldorf
Thomas
Vielen Dank für die Infos und ich bedaure diesen Vorfall wie Du ihn beschreibst.

LG

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Taxi Georg » 06.08.2016, 10:07

TaxiBabsi hat geschrieben:Vielen Dank für die Infos und ich bedaure diesen Vorfall wie Du ihn beschreibst. LG
Alleine deswegen muss eine Überwachungskamera installiert werden!
Es sind genau diese Typen, die gegen eine Kamera in der Taxe sind!
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Guter_Kollege » 06.08.2016, 10:21

schleicher hat geschrieben:
Guter_Kollege hat geschrieben:Du meinst offenbar "....wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt".
Welche das sind, hat allerdings schon 1964 der BGH (AZ: 1 StR 447/62 v. 9.6.1964) etwas näher spezifiziert; In Abgrenzung zu den Kosten einer Privatfahrt bei Mitfahrzentralen.
Ja, meine ich.

Hast du übrigens dies Urteil schon im "Programm"?:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1

..........
..........
Interessant, daß auch die Lohnkosten hier zu den Betriebskosten gezählt werden, im Falle eines Taxis also auch die Bereitschaftszeit-Lohnkosten.
Danke, nein, das hatte ich noch nicht.
In der Tat bemerkenswert, dass das Gericht hier nicht bloß technische Betriebskosten rechnet.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von scarda » 06.08.2016, 14:39

Heute schon wieder ein elfer für fuffzehn, ein dreizehner für zwanzig. Kein Grund über kurze Wege zu maulen.
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von SindSieFrei? » 06.08.2016, 18:22

Fahrtstrecke: 4,80 €. Ich hatte vorher der Dame den Einkaufswagen mit dem Euro Pfand weggebracht und ihr den Euro ordnungsgemäß beim Einstieg übergeben. Fahrtende: Ich hätte gerne eine Quittung über 20 €. 20 € erhalten :shock: , quittiert und dann sagte sie: Wenn sie mir die Tür noch bis vor den Eingang (Erdgeschoss) bringen, da sie mir den Euro so ehrlich wieder gegeben haben, das ist ihrer. :mrgreen: Ich liebe meine Ommas!!!

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von schleicher » 06.08.2016, 18:53

Das zeigt, dass die "officiellen" Tarife für solche Fälle als nicht angemessen und nicht ernst zu nehmen empfunden werden.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von MB E 200 D » 07.08.2016, 14:35

@scarda, @SindSieFrei: Euch ist aber doch aufgefallen, das es in meinem Fall da etwas anders aussah, oder? Das mit Maulerei abzutun, finde ich ziemlich daneben.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 07.08.2016, 16:21

MB E 200 D hat geschrieben:@scarda, @SindSieFrei: Euch ist aber doch aufgefallen, das es in meinem Fall da etwas anders aussah, oder? Das mit Maulerei abzutun, finde ich ziemlich daneben.
In deinem Falle würde ich die Uhr während der Zeit komplett laufen lassen, so das auch der Unternehmer etwas davon hat....ich bekomme die Zeit ja bezahlt.
Falls Du selber Unternehmer bist gilt das erst recht.
Hilfestellungen gehören zur Arbeitszeit und müssen entlohnt werden.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 07.08.2016, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von SindSieFrei? » 07.08.2016, 17:13

schleicher hat geschrieben:Das zeigt, dass die "officiellen" Tarife für solche Fälle als nicht angemessen und nicht ernst zu nehmen empfunden werden.

Nein, das zeigt, das sich eine höfliche, professionelle Dienstleistung bezahlt macht! Ein anderes Beispiel: Einsteiger am Hotel. Fahrtziel: schräg gegenüberliegender Bahnhof. Ich sage, ja gerne. Am Bahnhof angekommen, der FG sagt, sie sind der erste, der jemals nicht gemeckert hat, ich fahre die Strecke öfter, warten sie bitte kurz, ich würde gerne mit ihnen weiterfahren. Danach haben wir eine Dame abgeholt und sind für 86 Euro(!!!) zu verschiedenen Sehenswürdigkeiten in HH gefahren. Auf die Frage, was gewesen wäre, wenn ich gemeckert hätte, sagte der FG, dann hätte ich mir eine neue Taxe am Bahnhof genommen und die mit der langen Fahrt beglückt. :mrgreen:

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von scarda » 07.08.2016, 18:45

Es zeigt wie tiefenentspanntes Arbeiten geht.
"Der Mann, der die Fahrgäste streichelt." Bildlich. In echt wär ja übergriffig. Ich gebe gerne zu, dass es die anderen auch gibt, die pifferigen, die, die es nicht drauf haben, die nur auf den nächsten Vollen aufrunden. Egal! In der Ruhe liegt die Kraft. Um eine gute Dienstleistung zu vollbringen, musst Du nur wissen, wie es geht. Um immer gut drauf zu bleiben hilft ein tiefenentspanntes herangehen. Manche nennen es Professionalität. Andere Erfahrung. Ich nenne es Meditatives Arbeiten. Geht doch nur um Geld ... Verbockstes richtig mal, gibsde nen kleinen Rabatt (den die meisten dann im aufgerundetem Tip wieder zurückgeben) ... und einmal im Jahr einen 'schweren Fall' aus dem Taxi kicken. Dann stimmt der HerzRhythmus schon, :wink:
Merke: Die einzige Ware die es zu verkaufen gibt, egal in welchem Gewerbe, ist Glück. Schneid dir deinen Teil davon ab.
Zuletzt geändert von scarda am 07.08.2016, 18:49, insgesamt 2-mal geändert.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von schleicher » 07.08.2016, 22:02

SindSieFrei? hat geschrieben: Nein, das zeigt, das sich eine höfliche, professionelle Dienstleistung bezahlt macht! Ein anderes Beispiel: Einsteiger am Hotel. Fahrtziel: schräg gegenüberliegender Bahnhof. Ich sage, ja gerne. Am Bahnhof angekommen, der FG sagt, sie sind der erste, der jemals nicht gemeckert hat, ich fahre die Strecke öfter, warten sie bitte kurz, ich würde gerne mit ihnen weiterfahren. Danach haben wir eine Dame abgeholt und sind für 86 Euro(!!!) zu verschiedenen Sehenswürdigkeiten in HH gefahren. Auf die Frage, was gewesen wäre, wenn ich gemeckert hätte, sagte der FG, dann hätte ich mir eine neue Taxe am Bahnhof genommen und die mit der langen Fahrt beglückt. :mrgreen:

LG

Eimen ähnlichen Fall hatte ich neulich auch, allerdings umgekehrt vom Bahnhof zum gegenüberliegenden Hotel. Ich führte die Fahrt aus, denkend "jetzt kommt sicher gleich wieder der übliche Spruch". Kam aber zu meiner Überaschung nicht. 3,60 Euro. 4Euro, stimmt so. Ich sagte: Ich danke Ihnen, Sie sind der erste Kunde, der diese Strecke fährt und sich nicht für ihre Kürze entschuldigt oder dafür übertriebenes Trinkgeld gibt. Und zum dank dafür, dass er mein trommelfell und mein Herz mit Derartigem verschonte gab ich ihm einen 5 Eurro Taxi Gutschein,, den ich zuvor von einem anderen Kunden kassiert hatte. Das war zwar vermutlich nicht legal, aber es war mir einach danach.

Sascha1979
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Sascha1979 » 08.08.2016, 00:38

SindSieFrei? hat geschrieben:Fahrtstrecke: 4,80 €. Ich hatte vorher der Dame den Einkaufswagen mit dem Euro Pfand weggebracht und ihr den Euro ordnungsgemäß beim Einstieg übergeben. Fahrtende: Ich hätte gerne eine Quittung über 20 €. 20 € erhalten :shock: , quittiert und dann sagte sie: Wenn sie mir die Tür noch bis vor den Eingang (Erdgeschoss) bringen, da sie mir den Euro so ehrlich wieder gegeben haben, das ist ihrer. :mrgreen: Ich liebe meine Ommas!!!

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