Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von TaxiBabsi » 04.08.2016, 11:01

Sascha1979 hat geschrieben:Ich bin mal 5 Meter mit einem Berliner Taxi gefahren.

Ist schon paar Jahre her. Da hab ich ein Taxi bestellt um zum Bahnhof zu fahren und dann haben wir uns alle spontan doch entschieden, gemeinsam noch was essen zu gehen.
Der Taxi-Fahrer war schon da. Ich teilte ihm freundlich mit, dass ich ihn doch nicht brauche. Darauf wollte er eine horrende Gebühr für seine Fehlanfahrt von mir. Dann habe ich mich einfach bei ihm reingesetzt, er ist losgefahren. Und als wir noch keine 5 Meter gefahren sind, habe ich "STOP" gerufen, hier möchte ich wieder aussteigen.

Die Kosten auf dem Taxa-Meter waren trotz Einschaltgebühr günstiger als diese Fehlfahrt-Gebühr. Habe mir ordentlich eine Quittung geben lassen. Die 4,50 € (oder was es waren) bezahlt. Alle waren glücklich. Außer der Taxi-Fahrer. Aber das wollte er ja so.
So eine 5m Fahraktion kann auch als Provokation empfunden werden, ein professioneller Dienstleister steht über so was aber gefährlich für den Fahrgast kann es auch werden je nachdem mit wem so ein "Schabernack"getrieben wird.

Tip: keine Anfahrt bezahlen (es sei den der örtliche Tarif hat eine FF-Gebühr ausgeschrieben), eine horrende eh nicht und bei Bedarf die Polizei holen denn es gibt keinen Grund die geschilderte Situation durch einen solchen "Schabernack" eskalieren zu lassen.

Dennn auch in Düsseldorf gibt es leider prügelnde Taxifahrer.

http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinlan ... s-100.html
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 04.08.2016, 11:09, insgesamt 3-mal geändert.

Sascha1979
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Sascha1979 » 04.08.2016, 11:13

Muss ich bei Taxi-Fahrern überdurchschnittlich mit Gewaltanwendung rechnen?

Angeblich wäre die Gebühr durch die Tarifordnung gedeckt, teilte er mir damals mit. Habe ich nie geprüft.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von TaxiBabsi » 04.08.2016, 11:23

Sascha1979 hat geschrieben:Muss ich bei Taxi-Fahrern überdurchschnittlich mit Gewaltanwendung rechnen?

Angeblich wäre die Gebühr durch die Tarifordnung gedeckt, teilte er mir damals mit. Habe ich nie geprüft.
Nein, sicher nicht.

Aber so wie Du Dich verhälst ist Dein Risiko leider deutlich erhöht.

taxipost
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von taxipost » 04.08.2016, 11:25

pflicht zum schadensersatz gilt immer.
Sascha1979 hat geschrieben:Muss ich bei Taxi-Fahrern überdurchschnittlich mit Gewaltanwendung rechnen?
...
mit überdurchschnittlich nicht.
Zuletzt geändert von taxipost am 04.08.2016, 11:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von schleicher » 04.08.2016, 12:39

Sascha1979 hat geschrieben: Angeblich wäre die Gebühr durch die Tarifordnung gedeckt, teilte er mir damals mit. Habe ich nie geprüft.
So einen Unsinn findet man in der Tat immer wieder, siehe zB hier:
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 198#p64198
Taxi Georg hat geschrieben: Grundgebühr 2,00 €
Grundgebühr für Großraumfahrzeug ab der 5. Person 7,00 €
...
Nichtbenutzung einer bestellten Taxe 5,00 € [/list]
Ein sicheres Zeichen, daß die Tarifgestalter offensichtlich überfordert sind.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von taxipost » 04.08.2016, 12:53

warum überfordert?!

diese regelung dient dem schutz des fahrgastes.
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Sascha1979 » 04.08.2016, 13:57

Überfordert deswegen, weil es natürlich nicht sein kann, dass diese Gebühr höher ist als ein paar hundert Meter zu fahren.

Bei einer fehlanfahrt ist genau so viel
Zu bezahlen wie eine Fahrt von einem Meter gekostet hätte! Und nicht eine fiktiv beliebig höhere Gebühr!
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von TaxiBabsi » 04.08.2016, 14:12

Was hast Du für eine seltsame Logik, natürlich kann und wird das so sein.

Der Tarif für eine vergebliche Anfahrt, also eine Fehlfahrt, ist unabhängig vom Grundpreis und der ersten Taxameter Taktung, wird auch meist deutlich höher sein. Warum auch nicht, es geht um eine Fehlfahrt.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 04.08.2016, 14:17, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von SindSieFrei? » 04.08.2016, 18:29

Das kann man auch kundenfreundlicher lösen! Position 0 und gut ist. Klappt bestens!
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von schleicher » 04.08.2016, 19:13

Ja genau. Man solllte dem kunden grundsätzlich die wahl geben für eine fahrt zu zahlen oder nixht zu zahlen. Zahlt er nicht, gibts position 0 und alles ist gut. Mich wundert nichts mehr...

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von MB E 200 D » 04.08.2016, 23:16

Grund für meine Anfrage war folgender: ich wurde zu einer Arztpraxis gerufen, mit Text im Auftrag FG behilflich sein. Komme rein, FG von alleine nicht gehfähig. Also an den Arm genommen und, da ich nicht direkt an der Praxis parken konnte, etwa 25m zum Auto. Hier offenbart mir FG das Ziel, eine weitere Praxis, etwa 30m weiter. Ich also hingefahren, dann FG an den Arm, 10m bis zum Fahrstuhl, aus dem Fahrstuhl nochmal 10m in die Praxis.
Ich habe mich dann ehrlich gefragt, ob das mein Job ist. Warum eine teure Praxisangestellte mit Rollstuhl rüberschicken, wir rufen eine Taxe, der macht das für'n Fünfer.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von schleicher » 04.08.2016, 23:41

Und jetzt stell dir vor, er wär auf diesem weg gestolpert und hätte sich dabei verletzt....

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Wikinger » 05.08.2016, 00:35

Ich versteh die Aufregung nicht. Anfahrt kassiert und gut. Schon oft passiert, Fahrgast im Auto, Halt, da kommen meine Kumpels, ich bleibe noch, wat kriste, komm hier haste nen Zehner passt, und sorry nochmals.

Geil! Bitte 20 davon pro Schicht, besser kann man keine Kohle verdienen!

Und der Hype, kaum ist der Kunde weg, kommt der Nächste angerannt: Sind Sie frei??? :mrgreen:
Zuletzt geändert von Wikinger am 05.08.2016, 00:35, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Taxi Georg » 05.08.2016, 01:38

MB E 200 D hat geschrieben:Ich habe mich dann ehrlich gefragt, ob das mein Job ist.
nein, ist es nicht!

Ich hätte das nicht gemacht weil..
schleicher hat geschrieben:Und jetzt stell dir vor, er wär auf diesem weg gestolpert und hätte sich dabei verletzt....
Ich will mir das nicht vorstellen!!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 05.08.2016, 03:45

MB E 200 D hat geschrieben:Grund für meine Anfrage war folgender: ich wurde zu einer Arztpraxis gerufen, mit Text im Auftrag FG behilflich sein. ...
In diesem Falle ist bei uns die Uhr an bevor die Dienstleistung (den Kunden oben abholen und zum Auto bringen) beginnt.
Damit ist diese Zeit zu bezahlen.
Das hinaufbringen in die andere Praxis ist Service und wird meistens mit einem guten Trinkgeld honoriert.
Eine win-win-win Situation :wink:
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von CPL5938 » 05.08.2016, 04:29

Kürzeste Tour bisher: Bestellung zum UKE (für Nicht-Hamburger: Universitätskrankenhaus Eppendorf). Dort Oma mit Rollstuhl und Begleitperson ca. 30 Meter zum nächsten Eingang. Für damals 2,90€. Die wollten dann mit einem 50ger bezahlen.
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von TaxiBabsi » 05.08.2016, 05:20

CPL5938 hat geschrieben:Kürzeste Tour bisher: Bestellung zum UKE (für Nicht-Hamburger: Universitätskrankenhaus Eppendorf). Dort Oma mit Rollstuhl und Begleitperson ca. 30 Meter zum nächsten Eingang. Für damals 2,90€. Die wollten dann mit einem 50ger bezahlen.
Dann nahm die Geldbörse an Dicke ab.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von schleicher » 05.08.2016, 17:58

Guter_Kollege hat geschrieben:Du meinst offenbar "....wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt".
Welche das sind, hat allerdings schon 1964 der BGH (AZ: 1 StR 447/62 v. 9.6.1964) etwas näher spezifiziert; In Abgrenzung zu den Kosten einer Privatfahrt bei Mitfahrzentralen.
Ja, meine ich.

Hast du übrigens dies Urteil schon im "Programm"?:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1

In Punkt 30 steht da:
"Es spricht aber vieles dafür, dass von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 PBefG nicht nur die variablen Betriebskosten (z. B. Benzin, Reifen, Wartung), sondern auch die ausschließlich für die Beförderungsleistungen aufgewendeten fixen Betriebskosten (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Löhne der Fahrer), jedoch nicht die Investitions- und Gemeinkosten, erfasst sein sollen (nur die variablen Betriebskosten Fromm/Sellmann/Zuck, PBefG, 4. Aufl. 2013, § 1 Rn. 7; Fielitz/Grätz, PBefG, Stand 10/2015, § 1 Rn. 17; Bidinger, PBefG, Erg.-Lfg. 2/15, § 1 Rn. 166; OVG Hamburg, B. v. 24.9.2014 - 3 Bs 175/14 - NVwZ 2014, 1528; OVG Berlin-Bbg, B. v. 10.4.2015 - OVG 1 S 96.14 - juris; Berücksichtigung aller mit der Fahrt verbundenen Kosten Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 1 Rn. 28; ThürOVG, U. v. 24.11.2015 - 2 KO 131/13 - juris)."

Interessant, daß auch die Lohnkosten hier zu den Betriebskosten gezählt werden, im Falle eines Taxis also auch die Bereitschaftszeit-Lohnkosten.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von MB E 200 D » 05.08.2016, 18:59

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
MB E 200 D hat geschrieben: Das hinaufbringen in die andere Praxis ist Service und wird meistens mit einem guten Trinkgeld honoriert.
Ohne mich wäre der FG an der Beifahrerseite zusammengebrochen und liegengeblieben. Das war kein Service, da der FG in meinem Auto sass, war ich da in der Pflicht. Solche Fahrte häufen sich in letzter Zeit, ein zur Fahrstrecke unverhältnismässiger Betreuungsaufwand. Mag sein, dass ich da falsch liege, aber ist das nicht Aufgabe eines Krankenfahrdienstes? Trinkgeld waren übrigens 1,30€.
Unsere Tarifordnung gibt das Einschalten zum von Dir genannten Zeitpunkt nicht her.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von TaxiBabsi » 05.08.2016, 19:09

Ja, das sollten KTW's machen aber der Einfachheit halber und vor allem aus Kostengründen werden Taxifahrer bewusst missbräuchlich geordert mit erheblichen Risiken für den Patienten als auch den Taxifahrer.

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