Das ist definitiv falsch. Mal ganz abgesehen davon, dass es wilde Spekulationen sind, mit denen man das asoziale Verhalten des Täters nicht leichtfertig verharmlosen sollte.LRKN hat geschrieben:... Wie geschrieben vermute ich das seine Intensivtäterschaft nur auf Fahren ohne Führerschein, zu schelles Fahren und Rotlichtverstöße beruhen. Alles keine Straftaten die eine Gefängnisstrafen mit sich bringen.
Zu unserem Rechtsstaat gehört es gottseidank, "notorische Fahrer ohne Führerschein" - oder einfach nur Intensivtäter genannt - auch mal ins Gefängnis zu stecken, und zwar ohne Bewährung und im Idealfall schon bevor sie andere töten.
Schau mal unter Google nach "fahren ohne führerschein gefängnis".