Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Der virtuelle Taxitreff.
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schleicher
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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von schleicher » 24.10.2015, 22:36

am hat geschrieben: So wurde der von uns beantragte Nachtzuschlag damit abgelehnt, dass kein Unternehmer in Lübeck gezwungen sei, nachts zu fahren oder fahren zu lassen.

Ein gutes Beispiel dafür, wie ein zu billiger Tarif dem öffentlichen Verkehrsinteresse widerspricht. Billiger Tarif und öffentliches Verkehrsinteresse wird stattdessen oft fälschlicherweise gleichgesetzt. Arme Frauen, die Nachts alleine durch dunkle Gassen laufen müssen, nur weil die Behörde keinen Nachtzuschlag will.

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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von am » 24.10.2015, 23:05

Ja, ich habe auch ziemlich mit dem Kopf geschüttelt, als ich das las.

Allerdings wissen sie, dass es immer ein paar Dumme geben wird, die dennoch da sind. Das betrachtet man dann als Beleg dafür, dass es ja doch funktioniert.
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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von Löwenzahn » 25.10.2015, 00:40

Zum Stundenschnitt gehört ja auch die Arbeitszeit.

Ich werde das Gefühl irgendwie nicht los, dass Taxifahrer in einer Großstadt einer Rufbereitschaft unterliegen...
Ich will mal pingelig den Wortlaut der Definition Bereitschaftsdienst aufzeigen:
Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit! Der Arbeitnehmer hat sich an einer vom AG bestimmten Stelle aufzuhalten, um auf Weisung sofort tätig zu werden

Anders Rufbereitschaft: Hier reicht bloße Erreichbarkeit Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit!
Quelle: http://www.etl-rechtsanwaelte.de/zeigep ... axigewerbe
Dann heißt es auch weiter:
Arbeitszeit

Arbeitszeit liegt grundsätzlich dann vor, wenn der Fahrer fährt
In Berlin läuft die Sache so ab: Das Unternehmen stellt dem Taxifahrer das Taxi und rüstet dies mit Funk aus. Wie der Taxifahrer arbeitet, da mischt sich der Unternehmer nicht ein. Er macht also keine Anweisung, wo sich der Taxifahrer aufzuhalten hat, sondern stellt ihm das Arbeitsmittel und bezahlt die Arbeitszeit nach Mindestlohn. Hier die Lenkzeit!
Dazu noch ein PDA, was man mitnehmen kann und die Sache ist perfekt. Oder nicht?

Bereitschaftsdienst habe ich bei genaustem Wortlaut so verstanden, dass der Chef eine Anweisung gibt, wo sich der Angestellte aufzuhalten hat. Wenn jemand auf die Idee kommt, nur die Lenkzeit zu bezahlen und aus Fairness noch eine halbe Stunde Standzeit pro Auftrag bezahlt, dann sieht es für den Arbeitnehmer schlecht aus vor Gericht sein Recht einzuklagen. Oder. Weil wie gesagt, wortwörtlich die Definition auseinandergenommen befinden wir uns in Berlin in Rufbereitschaft.

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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von schleicher » 25.10.2015, 07:46

Du musst doch deine Arbeitszeiten per Unterschrift bestätigen?! Wo ist das Problem?

Sascha1979
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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von Sascha1979 » 25.10.2015, 08:07

Wir diskutieren jetzt aber nicht schon wieder ob das bereithalten am Taxi Posten Arbeitszeit ist oder nicht, oder?

Sobald der Fahrer jede Sekunde einen Auftrag / Kunden bekommen kann (warten am Taxi Posten, egal welche Position, fahren oder stehen in der Stadt mit eingeschalteter Fackel oder Funk / MyTaxi / etc) ist das Arbeitszeit.

Sitzt er auf Abruf zuhause oder von mir aus auch im Taxi aber ohne einen Auftrag / Kunden bekommen zu können, kann das Bereitschaftsdienst oder Pausenzeit sein.

Wenn der Eisdielen Verkäufer hinter seiner Theke auf den nächsten Kunden wartet ist das auch Arbeitszeit.

Niemand kommt auf die Idee, dass die Kassiererin nur arbeitet, wenn sie waren über den Scanner zieht.
Beim Taxi Fahrer blasen alle in das Horn, dass nur fahren mit Fahrgast Arbeitszeit ist....
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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von am » 25.10.2015, 08:33

Arbeitszeiten müssen definiert werden, sonst könnte es problematisch werden.

Auf jeden Fall sollte die wöchentliche maximale Arbeitszeit fixiert werden und ein Zeitrahmen innerhalb dessen diese abzuleisten ist. Wenn das werktäglich 12 Stunden sind, ist das kein Problem, so lange es effektiv eben 10 Stunden pro Tag und max 48 Stunden pro Woche sind.
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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von Löwenzahn » 25.10.2015, 10:19

Mir geht es hauptsächlich darum, wie die Arbeit vor Gericht ausgelegt werden kann. Ob die Chancen für den Arbeitnehmer schrumpfen.

Wenn es weiterhin heißt, dass der Arbeitnehmer darauf achten soll, dass 8 Stunden pro Schicht nicht überschritten werden sollen.
Auf 8 Stunden Anmeldezeit gerechnet schafft der Arbeitnehmer die 22 Euro nicht. Jetzt sagt sich der Chef: Lenkzeiten knapp 4 Stunden, 6 Touren gefahren, bezahlt werden nur 7 Stunden nach Mindestlohn von 8 Stunden Anmeldezeit.

Entweder der Arbeitnehmer fühlt sich benachteiligt und klagt oder er bangt um seinen Arbeitsplatz, weil nach Anmeldezeit unwirtschaftlich. Gehen wir davon aus, er klagt die fehlende Stunde vor Gericht ein, wie könnte das ausgelegt werden?

Nun, der Arbeitnehmer wird sagen, dass er 8 Stunden angemeldet war und das Warten an der Taxihalte Bereitschaftsdienst ist.
Der Chef argumentiert dagegen. Er wird sagen, dass niemand ihn zwingt an der Taxihalte zu stehen. Er kann genausogut das Auto parken und im Cafe sitzen. Ob man im Taxi sitzt oder woanders, steht im Ermessen des Arbeitnehmers. Es gibt kein Bereithalten nach Anweisung, weil es keine Anweisungen vom Chef gibt. Der Angestellte muss nur erreichbar sein. Diese Erreichbarkeit kann das eigene Handy sein, wo der Chef anruft und sagt: Es gibt Arbeit. Es kann aber auch genausogut das PDA vom Funk sein, was irgendwann mal klingelt und metaphorisch sagt: "Ich habe hier ein Auftragsangebot, haben Sie Interesse?" Der Arbeitnehmer kann den Auftrag annehmen oder nicht, seine Entscheidung. Er kann alle Angebote ablehnen, die am Tag einrasseln. Da passiert gar nichts, er verliert zwischendurch vielleicht mal die Position und muss sich hinten anstellen, aber Sanktionen oder Sperren für wiederholtes Ablehnen gibt es bei der TZB nicht mehr. Die wurden abgeschafft. Wenn sich der Arbeitnehmer nicht arbeiten will, wird ihm das auch nicht als Arbeitszeit angerechnet, solange das Taxi stehen bleibt. Es gibt kein aufgezwungenes Bereithalten nach Anweisung bei Funkaufträgen, also Rufbereitschaft = keine Arbeitszeit. Vorbestellungen vom Funk sind so ausgelegt, dass man entweder 10 Minuten oder 15 Minuten warten muss bevor man das Taxameter einschalten darf. Da der Chef pro Auftrag 30 Minuten Standzeit bezahlt, ist auch diese Zeit aufgelistet. Das Taxameter speichert die Lenkzeit, der Chef guckt nach der Anzahl der Aufträge und knallt noch 30 Minuten pro Auftrag drauf, natürlich so, dass die Anmeldezeit nicht überschritten wird. Wer permanent 8 Stunden unterwegs ist, der bekommt auch nur 8 Stunden, wobei man auch hier sagen muss, dass der Arbeitnehmer 8 Stunden 45 Minuten angemeldet ist und verpflichtet ist nach 4 bis 6 Stunden die gesetzliche Pause einzuhalten.
Kommen wir abschließend zu den Einsteiger am Taxihalteplatz. Niemand zwingt den Taxifahrer eine gewisse Zeit an der Halte zu stehen und solange zu warten, bis ein Einsteiger kommt. Man steht vor Ort und ist bereit, wenn einer kommt. Man hat die freie Wahl, bleibt man da stehen oder fährt man weg. Wenn ein Einsteiger kommt, wird man für die halbe Stunde davor belohnt. 30 Minuten reichen aus um einen Rundumblick der Umgebung zu wagen, ob es so aussieht, als wenn ein Einsteiger kommt. Wenn weit und breit keiner zu sehen ist, der den Anschein erweckt, kann man tun und lassen, was man will. Rufbereitschaft. Selbst auf Position 1 darf man sich in Berlin von der Taxe wegbegeben. Es gibt keine mir bekannte Regelung, dass man an erster Stelle stehen bleiben muss. Selbst wenn es diese Regel geben würde, niemand wird gezwungen stehenzubleiben. Wer nach Hause fahren will, soll nach Hause fahren. Die Bedingungen einer Rufbereitschaft sind erfüllt.

Die große Preisfrage: Wie würde das Arbeitsgericht entscheiden? Arbeitnehmer hat Recht, es waren 8 Stunden Arbeitszeit? Oder Chef hat Recht und es waren nur 7 Stunden Arbeitszeit?

Auf den Monat hochgerechnet macht das ein Unterschied zwischen 20 und 25 Stunden in Abhängigkeit der geleisteten Schichten.

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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von Sascha1979 » 25.10.2015, 10:34

Der einzige Punkt wo es hakt ist:
Das bereithalten am Taxi Posten ist unstrittig Arbeitszeit.

Wenn dein Chef nicht möchte, dass du dich da anstellst, dann lässt du es.
Das ist eine Absprache zwischen euch beiden.

Aber wenn du da stehen darfst oder sollst, dann muss es als Arbeitszeit angerechnet und vergütet werden mit min. 8,5

Selbiges gilt, wenn du mit eingeschalteter Fackel umherfährst. Dann arbeitest du ja indem du nach Kunden Ausschau hältst.

Pause kannst du ansonsten natürlich auch im Taxi machen.
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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von Sascha1979 » 25.10.2015, 10:42

Mein persönlicher Tipp an dich wäre:

Protokolliere sehr genau was du arbeitest.
Vor allem von wann bis wann du an welchem Posten stehst, wann du auf dem Weg zum Auftrag fährst, wann du auf Kundensuche bist, etc.

Und nach einem Jahr suchst du dir einen Rechtsanwalt und forderst den Mindestlohn auf deine wirkliche Arbeitszeit.
Da sollte dann ein nettes sümmchen für dich rauskommen.

Wir haben (leider) eine zu 100% Arbeitnehmer freundliche Gerichtsbarkeit in Deutschland.

Wenn du gefragt wirst, warum du erst jetzt klagst:
Du hast gedacht was dein Chef dir erzählt (nur Fahrzeit mit Kunden ist Arbeitszeit) stimmt.
Erst jetzt hat dir jemand erzählt, dass das falsch ist.
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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von Guter_Kollege » 25.10.2015, 11:13

Löwenzahn hat geschrieben:Ich werde das Gefühl irgendwie nicht los, dass Taxifahrer in einer Großstadt einer Rufbereitschaft unterliegen...
Wer nach Hause fahren will, soll nach Hause fahren. Die Bedingungen einer Rufbereitschaft sind erfüllt.......
Junge, Junge, Deine Gefühle in Ehren, aber besser wäre es Du würdest Dich mit praktischen Gegebenheiten bei der Verwendung von Rufbereitschaft auseinandersetzen. Dazu gibt es reichlich Fallbeispiele im WEB zu finden.
Die Rufbereitschaft ist jedenfalls kein Instrument zur beliebigen Umgehung von arbeitsvertraglichen Arbeitszeiten. Und allemal zur Verwendung im Taxigewerbe eher ungeeignet.

Aber laß Dir das ruhig von ***, dem Taxi- und Arbeitsrechtexperten, erklären. Ich verlasse dann bis auf Weiteres diesen harmlosen Small Talk hier.

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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von Löwenzahn » 25.10.2015, 12:35

@ Sascha: Ich sagte Lenkzeit, nicht Besetztzeit. Besetztzeit ist, wenn ich mit Kunden unterwegs bin. Lenkzeit meint alles, selbst wenn Fackel aus ist, wo das Taxi bewegt wird.

@ Guter Kollege: So kommen wir nicht weiter. Das Zitat, die Verlinkung das ist der Wortlaut eines Anwalts.

Du bist doch derjenige, der sämtliche Gerichtsurteile sammelt. Du müsstest doch am besten wissen, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind.

Auch an der Taxihalte gibt es Situationen, wo man sich denken kann, dass man für die nächste halbe Stunde nicht gefragt ist.
Zuletzt geändert von Löwenzahn am 25.10.2015, 12:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von KlareWorte » 25.10.2015, 17:36

Die an und Abfahrt aus und in die Rufbereitschaft ist voll zu entlohnen, insofern für Unternehmer kaum lohnend. Die ag werden sowieso arbeitnehmerfreundlich entscheiden, wenn es nach Umgehung des mindeslohngesetzes riecht.

Ich bin gespannt wann die Seifenblase mit dem hh flughafenspeicher platzt. Ob dann der gescheiterte App-Unternehmer und Pseudonym gewerbevertreter den Mund dann noch voll nimmt?!

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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von SindSieFrei? » 25.10.2015, 19:20

Betreff siehe oben: JA! Und nur AB diesem Umsatz unter Berücksichtigung aller Gesetze ist echter und nicht nur fiktiver ML zahlbar!

LG
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 25.10.2015, 19:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von Jim Bo » 25.10.2015, 20:05

Man darf sich fragen, warum bei einigen der Schnitt nicht hinhaut. Vielleicht machen die ja auch nur mehr Pause als laut Vertrag vorgesehen ist. Mehr Präsenz auf der Straße zeigen und das Problem ist gelöst. :wink:

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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von taxipost » 26.10.2015, 08:11

Löwenzahn hat geschrieben:Zum Stundendurchschnitt 22 Euro: Wie kulant bzw. streng ist das Arbeitszeitgesetz?

Darf der Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto führen?
...
diese frage ist noch offen, oder?
dann beantworte ich diese mit:

ja!
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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von Pirat » 26.10.2015, 09:38

Mehr Präsenz auf der Straße zeigen und das Problem ist gelöst. :wink:
Vermehren sich die Kunden oder wir der Schnitt für alle schlechter?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von Jim Bo » 26.10.2015, 10:07

@ Pirat: Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Wenn ein Taxifahrer 90 Minuten Pause macht, ihm aber nur 45 Minuten abgezogen wird, dann liegt die geleistete Arbeitszeit höher als die tatsächliche. Ist doch klar, dass der Stundenschnitt dadurch versaut wird.

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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von taxipost » 26.10.2015, 10:15

ich nehme an, du überlegst den gerichtlichen weg zu gehen und spielst hier möglicge szenarien durch.
falls ja, keine angst.

entscheidend für den ausgang des verfahrens ist was im arbeitsvertrag vereinbart wurde.

deine ausführung:
Löwenzahn hat geschrieben:Mir geht es hauptsächlich darum, wie die Arbeit vor Gericht ausgelegt werden kann. Ob die Chancen für den Arbeitnehmer schrumpfen.

Wenn es weiterhin heißt, dass der Arbeitnehmer darauf achten soll, dass 8 Stunden pro Schicht nicht überschritten werden sollen.
Auf 8 Stunden Anmeldezeit gerechnet schafft der Arbeitnehmer die 22 Euro nicht. Jetzt sagt sich der Chef: Lenkzeiten knapp 4 Stunden, 6 Touren gefahren, bezahlt werden nur 7 Stunden nach Mindestlohn von 8 Stunden Anmeldezeit.

Entweder der Arbeitnehmer fühlt sich benachteiligt und klagt oder er bangt um seinen Arbeitsplatz, weil nach Anmeldezeit unwirtschaftlich. Gehen wir davon aus, er klagt die fehlende Stunde vor Gericht ein, wie könnte das ausgelegt werden?

Nun, der Arbeitnehmer wird sagen, dass er 8 Stunden angemeldet war und das Warten an der Taxihalte Bereitschaftsdienst ist.
Der Chef argumentiert dagegen. Er wird sagen, dass niemand ihn zwingt an der Taxihalte zu stehen. Er kann genausogut das Auto parken und im Cafe sitzen. Ob man im Taxi sitzt oder woanders, steht im Ermessen des Arbeitnehmers. Es gibt kein Bereithalten nach Anweisung, weil es keine Anweisungen vom Chef gibt. Der Angestellte muss nur erreichbar sein. Diese Erreichbarkeit kann das eigene Handy sein, wo der Chef anruft und sagt: Es gibt Arbeit. ...
ist keine arbeitsbereitschaft.
das wäre rufbereitschaft und diese muss vertraglich vereinbart worden sein.

es spielt vor gericht keine rolle was der AG meint - sprich:
"er habe keine anweisung erteilt".
aus dem arbeitsvertrag muss klar hervorgehen, was und wann arbeitzeit ist bzw. was nicht oder minderentlohnt wird.
gibt es keine regelung, vereinbarung so ist das zum nachteil für den unternehmer und nicht zum vorteil.
dann ist alles = reg. arbeitszeit.
das gleiche gilt für die pausen. auch diese müssen vertraglich geregelt sein,
wenn der unternehmer "mehr"-pausen nicht bezahlen will.

allerdings hat schleicher schon geschrieben:
schleicher hat geschrieben:Du musst doch deine Arbeitszeiten per Unterschrift bestätigen?! Wo ist das Problem?
wenn du alles quittiert hast...
Zuletzt geändert von taxipost am 26.10.2015, 10:49, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von Löwenzahn » 26.10.2015, 12:33

Dass ich die Idee zu diesem Thema hatte, muss nicht heißen, dass ich betroffen bin. Aber ich kann mir vorstellen, dass dieses Thema eine hohe Aufmerksamkeit mit sich bringt.

Ich versetze mich aber gerne in die Lage eines Betroffenen, das vereinfacht es mir, die Fragen richtig zu formulieren und all den Mitleser eine Aufklärung zu geben.

Ich halte mal ganz kurz fest, dass ein Unternehmer kein Recht darauf hat, dass jeder seiner Angestellten einen 22 Euro Stundenschnitt einfährt. Theoretisch kann er ja seine Erwartungen hoch und runterschrauben wie er will, eher hoch, weil wohl kaum einer auf sein Profit verzichten wird. Es ist schon bedenklich, dass Gelder nicht dorthin fließen, wo sie hingehören. Aber wer soll das beweisen können? Wenn man die Arbeitszeiten gegengezeichnet hat, ist die Katze aus dem Sack. Dann braucht man auch beim Anwalt nicht mehr klingeln.

Ich hätte gar nicht mal Angst vor Gericht zu gehen, ich hätte mehr Angst um die Zukunft. Viele sind doch nur Taxifahrer geworden um aus der Arbeitslosigkeit raus zu kommen und arbeitslos nur deshalb geworden, weil es in anderen Branchen mindestens genauso miserabel ist. Kein halbwegs intelligenter Taxifahrer stürzt sich freiwillig in die Arbeitslosigkeit oder leitet Wege ein, die ihn in die Arbeitslosigkeit bringen. Bevor wir hier soweit sind, muss es in den Alternativbranchen funktionieren. Taxifahrer haben keine Alternativen. Es ist existenzgefährdend die Klappe aufzureißen.

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Re: Mindestumsatz 22 Euro pro Stunde???

Beitrag von Löwenzahn » 26.10.2015, 16:48

Bezogen auf diesen Beitrag:
BerlinerJung hat geschrieben:ich bin selbstständig kollege,ewu.

finde dein vorschlag nicht ok,löwenzahn.is bestimmt auch nicht ernst
gemeint,überleg ma ob du selber dann auch mit nem kollegen fahren
würdest?

unser problem sind die standzeiten.
Wenn du in TXL ausgeladen hast, kannst du zur gleichen Zeit nicht in Mitte sein. Und kein Kunde will zu diesem Preis 40 Minuten auf das Taxi warten. Weil auch hier die Relation teuer ist.

Also: Entweder wir halten uns an die Gesetze (alle!) und erhöhen die Tarife, damit Kunde weiterhin 5 bis 10 Minuten warten braucht. Oder wir belassen den Tarif und ignorieren die Gesetze.

Standzeiten gehören mit dazu. Standzeiten sind unser größtes Problem. Standzeiten sind Arbeitszeit. Standzeiten gehören bezahlt.

Solange wir kein Monopol haben, unzählige Unternehmen die Betriebskosten in die Höhe treiben... solange können wir auch keine Initiative starten, dass den einzigen Unternehmer verpflichtet, seine Erwartungen auf ein 15 oder 16 Euro Schnitt zu schrauben.

EWU scheint ja auch kein Zuckerschlecken zu sein. Oder was stören euch im Allgemeinen die Angestellten? Ich will ja nicht persönlich werden, aber findest du nicht, dass du es als Angestellter nicht einfacher hättest, wenn alles so funktioniert wie es soll? Sind es nicht die Einzelwagenunternehmer, die den Angestellten der Mehrwagenbetriebe die Aufträge klauen und durch eine hohe Gesamtsumme an Betriebskosten dem Auftragskuchen mehr abverlangen als drinsteckt?

Denk mal darüber nach.

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