§ 4 Erwerb der Grundqualifikation
(1) Die Grundqualifikation wird erworben durch
1.
erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder
2.
Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
budspencerHD hat geschrieben:Was will denn dieser Post bezwecken: "Achtung, ihr Taxifahrer, ihr seid alle nur ganz kleine Lichter"? Einen Taxifahrer (fälschlicherweise) als Berufskraftfahrer zu bezeichnen, ist wohl in den seltensten Fällen anmaßend gemeint. Und so ein BKF-Abschluss ist ja nun auch nicht gerade ein akademischer Titel. *gähn*
Wer sich zwanghaft über solche Themen austauschen muss, hat eindeutlich zu viel sinnlos verwendete Zeit zur Verfügung
Sascha1979 hat geschrieben: und ihr euch nicht im geringsten an das Gesetz haltet
Sascha1979 hat geschrieben:...
Es gilt hier festzustellen, dass Berufskraftfahrer eine gesetzlich definierte Qualifikation, ja sogar Ausbildung ist.
Taxi-Fahrer ist in Deutschland weder ein Beruf noch geht damit eine qualifizierte Ausbildung einher. Nein, der Erwerb der OK zählt nicht als Ausbildung.
Es ist schade, es sollte in eurem Interesse sein das zu ändern, aber aktuell ist es so.
Add:
Des weiteren brauchst und sollst du auch nicht mir glauben, sondern kannst es in den Gesetzen nachlesen:§ 4 Erwerb der Grundqualifikation
(1) Die Grundqualifikation wird erworben durch
1.
erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder
2.
Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Quelle.
http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfq ... 10006.html
Edit:
Und wenn ein Polizeibeamter dir erzählt, dass du als "Berufskraftfahrer" das wissen müsstest, antwortest du ihm:
"Nein, tut mir leid. Ich habe keine höherwertige Ausbildung als der 18-jährige Abiturient mit Führerschein. Und ich fahre weniger Kilometer als der Student, der nebenberuflich Pizzen ausliefert." So ist es nämlich in Deutschland, leider.
TaxifahrerInnnen sind Berufskraftfahrer
Die Taxifahrerinnen und Taxifahrer können dies aber zu einem gewissen Grad kompensie- ren. Die vielen Stunden und vielen Kilometer „auf dem Bock“ machen sie – im wahrsten Sinne des Wortes – erfahren. Als Berufskraftfahrer erheben sie sich über das Gewusel der Halbblinden mit Geradeausfahrfähigkeiten, der testosterongesteuerten Vorstadt-Schuh- machers und der schläfrigen Freizeit-Automobilisten. Souverän lenkt der Droschkenkut- scher sein Gefährt mit traumhafter Sicherheit durch den Verkehr, seine Fahrgä- ste fühlen sich sicher wie in Abrahams Schoß. Niemals fährt er riskant, niemals läßt er sich hetzen von seinen Kunden, seiner Zentrale oder von seiner Gier nach mehr Umsatz. Verkehrsregeln sind für den Taxifahrer unumstößlich, Geschwin- digkeitsbegrenzungen beinahe göttliche Gebote. Er/sie ist immer rücksichtsvoll, zuvorkommend und voll Verständnis für die krassen Defizite seiner Mitmenschen im Straßenverkehr. Er/sie zeigt niemals den Vogel oder den „Effe“, sondern ver- schenkt sogar täglich mehrmals seine Vorfahrt an seine Mitmenschen, weil er/sie weiß, „der/die Klügere gibt nach“.
Sascha1979 hat geschrieben:Wow.
So viel Schwachsinn und das in jeder einzelnen Zeile.
Sascha1979 hat geschrieben:Ob Taxi Fahrer ein Beruf ist, da bin dich diskussionoffen.
am hat geschrieben:Klassifikation der Berufe:
http://statistik.arbeitsagentur.de/Stat ... 032015.xls
Zeile 23834
Löwenzahn hat geschrieben:am hat geschrieben:Klassifikation der Berufe:
http://statistik.arbeitsagentur.de/Stat ... 032015.xls
Zeile 23834
Klassifikation 52112.
Was soll das bedeuten?
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