Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Der virtuelle Taxitreff.
roary123
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Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von roary123 » 11.10.2015, 10:35

Seit ich mich auf meine Fachkundeprüfung vorbereite, kommen mir immer mehr Zweifel auf !
Wenn ich mir den staatlichen Einfluß auf das gesamte Taxigewerbe anschaue, komme ich aufgrund meiner persönlichen Rechtsauffassung zu dem Beschluss, das jeder Taxiunternehmer eigentlich Scheinselbstständig ist.

Der staatliche Einfluß ist durch die Tarifpflicht, Beförderungspflicht, Betriebspflicht so stark das ich doch als Unternehmer komplett abhängig bin.
Das Risiko darf ich zwar tragen, aber am Markt frei entscheiden darf ich oft nicht :-(

Weiß jemand von euch ob es da schon mal Klagen bzw. Gerichtsurteile gab ??

P.S.: Früher oder später wird sich das vermutlich alles ändern, so wie das Briefzustellgesetz bzw. Linienbusfernverkehr usw......

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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von am » 12.10.2015, 12:08

Ein wesentliches Merkmal fehlt: Die Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von LRKN » 12.10.2015, 12:15

Gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen gehört nunmal zum Aufgabengebiet des Gesetzgebers. Das betrifft auch Bäcker, Chemieunternehmen oder Anwälte. Wenn dir die Anforderungen und Vorgaben nicht passen, solltest du den Beruf des Taxiunternehmers nicht ergreifen. Du kannst auch Mietwagenunternehmer werden. Dann betreffen dich die Beförderungspflicht und Tarifpflicht nicht. Dafür gelten andere Gesetze wie Rückkehrpflicht und volle MwSt. Such es dir halt raus.

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miamivice
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Beitrag von miamivice » 12.10.2015, 13:01

Der Staat schützt durch die Tarifpflicht den Kunden vor Wucherern und die Taxikollegen vor dem billigen Jakob, der seinen Kollegen die Aufträge abfischt. Durch die Beförderungspflicht sorgt der Staat dafür, daß kein Selektionismus stattfindet wie dies von MyTaxi und Uber betrieben wird. Alle Bürger haben das Recht befördert zu werden. Der eilige Geschäftsmann mit der weiten und konfortableren Fahrt zum Flughafen steht nicht über der langsam ein- und aussteigenden gehbehinderten älteren Dame mit der Arztfahrt zwei Straßen weiter. Mit der Betriebspflicht stellt der Staat sicher daß es keine tricksenden Hobbytaxiunternehmer gibt.

Im Gegenzug sorgt der Staat durch maßhaltige Vergabe von Konzessionen dafür, daß es zu keinen Disruptionen oder gar zur Verslummung kommt. Ein verständiges Staatswesen schützt seine Gewerbe vor Dumpinginfiltration von außerhalb.

Das Einspeisen SÄMTLICHER Bestellaufträge in einen Auftragspool sorgt für Wirtschaftlichkeit und Resourcenschonung. Ein derartig rechtsstaatskonform aufgestelltes Taxigewerbe sorgt für ein Höchstmaß an persönlicher Freiheit und Selbstverwirklichung.

roary123
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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von roary123 » 12.10.2015, 17:55

Danke für die Antworten, ich finde es sehr interessant wie sich so die Sichtweisen unterscheiden.

Gesetzliche Rahmenbildung ist ja legitim und nötig, aber Bäckereien Anwaltskanzleien usw. kann mann eröffnen und schließen fast wo man will.
Der Bäcker bekommt keine Vorgabe was er für sein Brot verlangen darf, genauso wenig bestimmt jemand den Stundensatz vom Anwalt.

Wenn der Staat so viel Mitspracherecht hat, dann soll er das Taxigewerbe doch selber tragen !!

Ich finde auch das die sofortige Rückkehrpflicht eines Mietwagenunternehmers absolut nicht zeitnah ist, immerhin verstößt man doch gegen die Umwelt. (Sinnlose Leerfahrt(ausser Folgeauftrag ...)
Da fände ich es besser das der Mietwagenunternehmer z.B. auch am Flughafen Passagiere anwerben dürfte.

Sowieso sollte der Flughafentransfer separiert werden und unter die FreistellungsV fallen. (man könnte auch den Mietwagenunternehmern Stadtfahrten untersagen)

Naja, als Anfänger macht man sich noch seine Gedanke ;-)

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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von pauline » 13.10.2015, 12:12

Noch eins :
Durch die Tarif- und Beförderungspflicht wird es möglich Fahrdienstleistungen zu erbringen, die rein wirtschaftlich nicht darstellbar sind. Omi und Opi für ein paar Euro zum und vom Arzt zu fahren ist meist nicht kostendeckend. Dadurch, dass auch längere Strecken nicht dem Preiswettbwerb unterleigen (hier wären Preissekungen möglich) wird der wirtschaftliche Nachteil der Kurztouren ausgeglichen. Wenn beim öffentlichen Personenverkehr nur der Markt regiert, werden Kurztouren, die auch eine große soziale Bedeutung haben, erheblich teurer oder gar nicht mehr gefahren. Will man das ?

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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von roary123 » 13.10.2015, 14:32

pauline hat geschrieben:Noch eins :
Durch die Tarif- und Beförderungspflicht wird es möglich Fahrdienstleistungen zu erbringen, die rein wirtschaftlich nicht darstellbar sind. Omi und Opi für ein paar Euro zum und vom Arzt zu fahren ist meist nicht kostendeckend. Dadurch, dass auch längere Strecken nicht dem Preiswettbwerb unterleigen (hier wären Preissekungen möglich) wird der wirtschaftliche Nachteil der Kurztouren ausgeglichen. Wenn beim öffentlichen Personenverkehr nur der Markt regiert, werden Kurztouren, die auch eine große soziale Bedeutung haben, erheblich teurer oder gar nicht mehr gefahren. Will man das ?

Ja das ist mir klar..... Deshalb ist für mich das Taxigewerbe staatlich unterstützte Scheinselbstständigkeit !!

Der Staat soll sich dann bitte um alles kümmern, Risiko , Mitarbeiter , Fuhrpark usw usw.......

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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von LRKN » 13.10.2015, 16:34

roary123 hat geschrieben: Gesetzliche Rahmenbildung ist ja legitim und nötig, aber Bäckereien Anwaltskanzleien usw. kann mann eröffnen und schließen fast wo man will.
Der Bäcker bekommt keine Vorgabe was er für sein Brot verlangen darf, genauso wenig bestimmt jemand den Stundensatz vom Anwalt.
Nö. Keiner darf irgendwo einfach mal ein Gewerbe auf machen. Du brauchst eine Gewerbeimmobilie, du musst Lärmvorschriften beachten, Bauvorschriften, Arbeitsplatzregularien beachten usw. Jeder Bäcker muss mehr Vorgaben befolgen als ein Taxiunternehmer. Beispiel: Ein Bäcker muss nach Geschlecht getrennte Toiletten für seine Mitarbeiter vorhalten. Muss ein Taxiunternehmer das auch?

Und anwälte haben auch Vorgaben zu deren Vergütung: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanw ... ungsgesetz
Wenn der Staat so viel Mitspracherecht hat, dann soll er das Taxigewerbe doch selber tragen !!

Es zwingt dich niemand ein Unternehmen zu gründen. Lass es eben bleiben wenn du die Regeln nicht magst.
Ich finde auch das die sofortige Rückkehrpflicht eines Mietwagenunternehmers absolut nicht zeitnah ist, immerhin verstößt man doch gegen die Umwelt. (Sinnlose Leerfahrt(ausser Folgeauftrag ...)
Da fände ich es besser das der Mietwagenunternehmer z.B. auch am Flughafen Passagiere anwerben dürfte.

Sowieso sollte der Flughafentransfer separiert werden und unter die FreistellungsV fallen. (man könnte auch den Mietwagenunternehmern Stadtfahrten untersagen)
Folgen wären: Alle Taxiunternehmer würden sofort sich in Mietwegnunternehmer umwandeln. Die Beförderungsdienstleistung des Taxis würde verschwinden und damit ein Teil des ÖPNV, das für einige Bürger (zB Senioren) ein essentieller Teil ihrer Mobilität ist. Und auch hier gilt: gefallen dir die Regeln für Mietwagenunternehmer nicht, lass es eben bleiben. Du wirst nicht gezwungen ein Taxi- oder Mietwagenunternehmer zu werden. Aber du solltest die Spielregeln akzeptieren BEVOR du ein Spiel anfängst zu spielen.

Guter_Kollege
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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von Guter_Kollege » 13.10.2015, 20:59

roary123 hat geschrieben:Weiß jemand von euch ob es da schon mal Klagen bzw. Gerichtsurteile gab ??

P.S.: Früher oder später wird sich das vermutlich alles ändern, so wie das Briefzustellgesetz bzw. Linienbusfernverkehr usw......
Es gibt massenweise davon! Siehe mein Blog: https://taxiurteile.wordpress.com/
Und es gibt noch viel viel mehr davon, was Linienbusverkehr, Reisebusverkehr, Eisenbahn etc. betrifft
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 13.10.2015, 21:00, insgesamt 1-mal geändert.

roary123
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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von roary123 » 14.10.2015, 09:32

Guter_Kollege hat geschrieben:
roary123 hat geschrieben:Weiß jemand von euch ob es da schon mal Klagen bzw. Gerichtsurteile gab ??

P.S.: Früher oder später wird sich das vermutlich alles ändern, so wie das Briefzustellgesetz bzw. Linienbusfernverkehr usw......
Es gibt massenweise davon! Siehe mein Blog: https://taxiurteile.wordpress.com/
Und es gibt noch viel viel mehr davon, was Linienbusverkehr, Reisebusverkehr, Eisenbahn etc. betrifft



DANKE !!!

Sascha1979
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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von Sascha1979 » 14.10.2015, 12:35

genauso wenig bestimmt jemand den Stundensatz vom Anwalt.
Bitte?
#rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von eichi » 14.10.2015, 15:34

@Sascha
Beitragvon LRKN » 13.10.2015, 16:34

roary123 hat geschrieben:
...genauso wenig bestimmt jemand den Stundensatz vom Anwalt.


Nö. Keiner darf irgendwo einfach mal ein Gewerbe auf machen
...
Und anwälte haben auch Vorgaben zu deren Vergütung: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanw ... ungsgesetz
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
(Alte gallische Bauernregel,
und somit eine echte Lebenshilfe!)
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von Sascha1979 » 14.10.2015, 18:02

Sorry
Überlesen

War noch zu verkatert!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

taxipost
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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von taxipost » 14.10.2015, 19:28

Sascha1979 hat geschrieben:
genauso wenig bestimmt jemand den Stundensatz vom Anwalt.
Bitte?
#rechtsanwaltsvergütungsgesetz
oh,
und das von Sascha1979, der sonst alles drauf hat und vor allem besser.

das rechtsanwaltsvergütngsgesetz ist nur für pflichtverteidiger bindend.
alle anderen anwälte können für die vertretung eine vergütungsvereinbarung, ausserhalb rvg, vereinbaren.
anwälte haben keine mandatübernahmepflicht.

nur mal so am rande, Sascha.
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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von Sascha1979 » 14.10.2015, 21:07

taxipost hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:
genauso wenig bestimmt jemand den Stundensatz vom Anwalt.
Bitte?
#rechtsanwaltsvergütungsgesetz
oh,
und das von Sascha1979, der sonst alles drauf hat und vor allem besser.

das rechtsanwaltsvergütngsgesetz ist nur für pflichtverteidiger bindend.
alle anderen anwälte können für die vertretung eine vergütungsvereinbarung, ausserhalb rvg, vereinbaren.
anwälte haben keine mandatübernahmepflicht.

nur mal so am rande, Sascha.
Ist equivalent

Fahrer können auch beliebige Transport pauschalen vereinbaren.

Weiterhin müssen Verteidiger eine Pflicht Verteidigung übernehmen, sofern kein wichtiger Grund dagegen spricht,

Es gibt wirklich kaum ein besser vergleichbares Gewerbe als Rechtsanwälte und Taxi Fahrer was rechte und Pflichten angeht.
Wenn auch ein Faktor X dazwischen liegt.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von taxipost » 14.10.2015, 21:36

Sascha1979 hat geschrieben:...
Fahrer können auch beliebige Transport pauschalen vereinbaren.
...
nicht im pflichtfahrbereich.
du kannst also einen taxifahrer nur mit einem pflichtverteidiger vergleichen.
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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von Guter_Kollege » 15.10.2015, 21:01

Der hat sich auch nur wieder mal im Thread geirrt.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 15.10.2015, 21:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von eichi » 16.10.2015, 02:24

Er war doch verkatert (um 11:35).
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von Sascha1979 » 16.10.2015, 03:06

eichi hat geschrieben:Er war doch verkatert (um 11:35).
Ne.
Ehrlich gesagt um 16:35.

Ich bin eurer Zeitzone 5 Stunden voraus.

Jetzt, 08:06

Gestern mal ohne Alkohol

Ach ne. Die Forum Uhr zeigt ja eine Stunde falsch an.
Also dann war es 14:35.
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 16.10.2015, 08:34, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???

Beitrag von schleicher » 16.10.2015, 21:11

pauline hat geschrieben:Noch eins :
Durch die Tarif- und Beförderungspflicht wird es möglich Fahrdienstleistungen zu erbringen, die rein wirtschaftlich nicht darstellbar sind. Omi und Opi für ein paar Euro zum und vom Arzt zu fahren ist meist nicht kostendeckend. Dadurch, dass auch längere Strecken nicht dem Preiswettbwerb unterleigen (hier wären Preissekungen möglich) wird der wirtschaftliche Nachteil der Kurztouren ausgeglichen. Wenn beim öffentlichen Personenverkehr nur der Markt regiert, werden Kurztouren, die auch eine große soziale Bedeutung haben, erheblich teurer oder gar nicht mehr gefahren. Will man das ?
Das heißt, Omi und Opi, die z.B nach Umzug ins entferntere Altenheim ihre alten Kontakte pflegen möchten, ihre vertrauten Ärzte aufsuchen wollen oder ihren vertrauten Frisör, gleichen die Kurzstrecken von Omi und Opi aus, die für ein paar Euro zum Arzt zwei Straßen weiter fahren.

Beim Taxigeschäft handelt es sich also nicht um Scheinselbstständigkeit, wie roary123 vermutet, sondern um ein Scheinfahrgeschäft. In Wirklichkeit ist es ein Programm zu Gettoisierung von Omis und Opis.

In der Tat. Das hat eine große soziale Bedeutung!

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