Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
- am
- Moderator
- Beiträge: 13151
- Registriert: 18.03.2005, 17:29
- Wohnort: Hansestadt Lübeck
- Kontaktdaten:
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Wie viele Verfahren wegen Förderung der Scheinselbständigkeit im Taxigewerbe sind derzeit eigentlich gerade gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Gibts darüber ne Statistik?
- am
- Moderator
- Beiträge: 13151
- Registriert: 18.03.2005, 17:29
- Wohnort: Hansestadt Lübeck
- Kontaktdaten:
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Bei 80000 Taxis muss es doch bei der Sachlage einige zehntausend Verfahren geben. Da muss man in der Öffentlichkeit doch schonmal was von gehört haben.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
- nightrider
- Vielschreiber
- Beiträge: 2052
- Registriert: 31.01.2008, 03:37
- Wohnort: IN
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Also Leute bleibt mal bei der Realität.
1. ist eine Kurztour alles Andere als unrentabel, im Gegenteil sie bringt zwar wenig Umsatz, aber den höchstmöglichen Deckungsbeitrag, an einer Kurzstrecke macht ihr den besten Gewinn, zumindest prozentual.
2. Die Hauptmerkmale der Selbstständigkeit sind, Selbstbestimmung bei den Arbeitszeiten, eigenes Risiko und nicht Weisungsgebunden.
Wenn wir das mal auf alle Gewerbe umlegen ist keines so frei wie ein Taxiunternehmer.
Ich DARF 365 Tage 24 Stunden arbeiten so ich will, es gibt keine Ladenöffnungszeiten, oder Sperrstunden. Das DARF kein Geschäft, kein Lokal (außer vielleicht in Berlin), kein Anwalt und kein Bäcker.
Weisungsgebunden was Vorschriften betrifft sind ALLE Gewerbe, denn alle haben bestimmte Vorgaben und Regeln die sie einhalten müssen, seien es lebensmittelrechtliche Vorgaben, Gebührenverordnungen, oder Ladenschlusszeiten und vieles, vieles mehr. Auch Preisbindungen gibt es z.B. Apotheken, Büchereien, die Tabakindustrie + Handel und noch ein paar.
Risiken haben auch alle, die Einen mehr, die Anderen weniger.
Die Tatsache, dass im Taxigeschäft relativ viele Dinge geregelt sind sagt nichts darüber aus ob ein Unternehmer selbstständig, oder scheinselbstständig ist. Wie schon gesagt wurde, Keiner wird gezwungen Taxler zu werden und bedingt durch die Art dieses Geschäftes sind bestimmte Regeln eben sinnvoll und für alle nützlich.
Was bleibt sind die Grundsätze/Merkmale der Selbstständigkeit. In manchen Dingen sind wir eben an Vorgaben gebunden, in anderen Dingen wesentlich freier als die meisten Anderen Geschäftsleute, ganz besonders was unsere Geschäftszeiten betrifft. Mir schreibt niemand vor wann ich arbeite, ob Nachts um 3, Mittags um 12, oder am Abend, an Weihnachten, Ostern, oder wann auch immer, ich „öffne” und „schließe” wann immer ich will das können/dürfen nur ganz Wenige, Hotels, Busunternehmen, Bahn und Flieger z.B. aber dann wird`s dünn.
Also keine Angst uns, sogar besonders uns bleiben mehr als genug „schöpferische Freiräume” um als Selbstständiger zu gelten.
1. ist eine Kurztour alles Andere als unrentabel, im Gegenteil sie bringt zwar wenig Umsatz, aber den höchstmöglichen Deckungsbeitrag, an einer Kurzstrecke macht ihr den besten Gewinn, zumindest prozentual.
2. Die Hauptmerkmale der Selbstständigkeit sind, Selbstbestimmung bei den Arbeitszeiten, eigenes Risiko und nicht Weisungsgebunden.
Wenn wir das mal auf alle Gewerbe umlegen ist keines so frei wie ein Taxiunternehmer.
Ich DARF 365 Tage 24 Stunden arbeiten so ich will, es gibt keine Ladenöffnungszeiten, oder Sperrstunden. Das DARF kein Geschäft, kein Lokal (außer vielleicht in Berlin), kein Anwalt und kein Bäcker.
Weisungsgebunden was Vorschriften betrifft sind ALLE Gewerbe, denn alle haben bestimmte Vorgaben und Regeln die sie einhalten müssen, seien es lebensmittelrechtliche Vorgaben, Gebührenverordnungen, oder Ladenschlusszeiten und vieles, vieles mehr. Auch Preisbindungen gibt es z.B. Apotheken, Büchereien, die Tabakindustrie + Handel und noch ein paar.
Risiken haben auch alle, die Einen mehr, die Anderen weniger.
Die Tatsache, dass im Taxigeschäft relativ viele Dinge geregelt sind sagt nichts darüber aus ob ein Unternehmer selbstständig, oder scheinselbstständig ist. Wie schon gesagt wurde, Keiner wird gezwungen Taxler zu werden und bedingt durch die Art dieses Geschäftes sind bestimmte Regeln eben sinnvoll und für alle nützlich.
Was bleibt sind die Grundsätze/Merkmale der Selbstständigkeit. In manchen Dingen sind wir eben an Vorgaben gebunden, in anderen Dingen wesentlich freier als die meisten Anderen Geschäftsleute, ganz besonders was unsere Geschäftszeiten betrifft. Mir schreibt niemand vor wann ich arbeite, ob Nachts um 3, Mittags um 12, oder am Abend, an Weihnachten, Ostern, oder wann auch immer, ich „öffne” und „schließe” wann immer ich will das können/dürfen nur ganz Wenige, Hotels, Busunternehmen, Bahn und Flieger z.B. aber dann wird`s dünn.
Also keine Angst uns, sogar besonders uns bleiben mehr als genug „schöpferische Freiräume” um als Selbstständiger zu gelten.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
zu 1:
richtig!
zu 2:
nicht ganz so frei, denn es gibt die betriebspflicht.
ein bäcker darf zb. nur 1x im monat für eine stunden öffnen, wenn es ihm beliebt.
also so ganz weisungsfrei bist du nicht.
und weil du auch in Berlin Zuhause bist,
siehe §3 abs.2 satz 1 taxO Berlin.
richtig!
zu 2:
nicht ganz so frei, denn es gibt die betriebspflicht.
ein bäcker darf zb. nur 1x im monat für eine stunden öffnen, wenn es ihm beliebt.
also so ganz weisungsfrei bist du nicht.
und weil du auch in Berlin Zuhause bist,
siehe §3 abs.2 satz 1 taxO Berlin.
Zuletzt geändert von taxipost am 06.11.2015, 07:49, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
- am
- Moderator
- Beiträge: 13151
- Registriert: 18.03.2005, 17:29
- Wohnort: Hansestadt Lübeck
- Kontaktdaten:
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Das wesentliche Merkmal der Scheinselbständigkeit ist die Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber, insbesondere dann, wenn noch Weisungsbindung hinzukommt.
Apotheken beispielsweise dürfen auch nicht öffnen wie sie lustig sind. Sie müssen an Notdiensten teilnehmen und haben eine eingeschränkte Niederlassungsfreiheit. Kein Apotheker käme auf die Idee, sich als nicht selbständig zu betrachten.
Ärzte, Schornsteinfeger und bestimmt noch viele andere sind Beispiele für Beschränkungen und doch alles Selbständige.
Die Diskussion führt zu nichts und die Schlussfolgerung, Taxiunternehmer seien Scheinselbständige, ist meines Erachtens falsch.
Apotheken beispielsweise dürfen auch nicht öffnen wie sie lustig sind. Sie müssen an Notdiensten teilnehmen und haben eine eingeschränkte Niederlassungsfreiheit. Kein Apotheker käme auf die Idee, sich als nicht selbständig zu betrachten.
Ärzte, Schornsteinfeger und bestimmt noch viele andere sind Beispiele für Beschränkungen und doch alles Selbständige.
Die Diskussion führt zu nichts und die Schlussfolgerung, Taxiunternehmer seien Scheinselbständige, ist meines Erachtens falsch.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10641
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Sehe ich auch so!am hat geschrieben:Die Diskussion führt zu nichts und die Schlussfolgerung, Taxiunternehmer seien Scheinselbständige, ist meines Erachtens falsch.
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Dem gibt’s nichts hinzuzufügen...Das wesentliche Merkmal der Scheinselbständigkeit ist die Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber, insbesondere dann, wenn noch Weisungsbindung hinzukommt.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Selbst wenn man Funkfahrer betrachtet, die den
überwiegenden Teil der Aufträge von ihrer Zentrale
bekommen, widerlegt jeder Anläufer die unterstellte
Scheinselbstständigkeit. Ebenso beweist die Möglichkeit,
mit "abgeschaltetem" Funk an der Messe, am Theater
oder sonstwo sich selbst um Fahrgäste zu bemühen die
eigenständige Geschäftstätigkeit.
Und ob im Gelegenheitsgeschäft Taxi ein eigener
Werbeauftritt vorhanden sein muss, halte ich für fraglich.
Eigene Visitenkarten sollten hier durchaus genügen.
Eigentlich war das Ganze eine Schein-Diskussion.
überwiegenden Teil der Aufträge von ihrer Zentrale
bekommen, widerlegt jeder Anläufer die unterstellte
Scheinselbstständigkeit. Ebenso beweist die Möglichkeit,
mit "abgeschaltetem" Funk an der Messe, am Theater
oder sonstwo sich selbst um Fahrgäste zu bemühen die
eigenständige Geschäftstätigkeit.
Und ob im Gelegenheitsgeschäft Taxi ein eigener
Werbeauftritt vorhanden sein muss, halte ich für fraglich.
Eigene Visitenkarten sollten hier durchaus genügen.
Eigentlich war das Ganze eine Schein-Diskussion.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Äääääh ... jetzt schiesst du aber etwas übers Ziel hinaus. Was hat die Art der Vermittlung von Geschäftsaufträgen - hier über den Anschluß an eine Funkzentrale - mit der Unternehmereigenschaft zu tun?
Wer noch etwas mehr wissen möchte, liest diesen Beschluß:
https://dl.dropboxusercontent.com/u/171 ... 1.2012.pdf
Wer noch etwas mehr wissen möchte, liest diesen Beschluß:
https://dl.dropboxusercontent.com/u/171 ... 1.2012.pdf
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Ich frag mich ja nur warum Du zwar zu diesem Schluß kommst, aber die Diskussion darum mit ebendieser Frage eröffnest: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???am hat geschrieben:Die Diskussion führt zu nichts und die Schlussfolgerung, Taxiunternehmer seien Scheinselbständige, ist meines Erachtens falsch.
Aber ich muss ja auch nicht alles verstehen .....
- am
- Moderator
- Beiträge: 13151
- Registriert: 18.03.2005, 17:29
- Wohnort: Hansestadt Lübeck
- Kontaktdaten:
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Ich habe die Diskussion eröffnet?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Sory, ist schon spät, ich sollte aufhören mit lesen und schreiben - für heute
- am
- Moderator
- Beiträge: 13151
- Registriert: 18.03.2005, 17:29
- Wohnort: Hansestadt Lübeck
- Kontaktdaten:
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Ich würde das durchaus liken
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
- nightrider
- Vielschreiber
- Beiträge: 2052
- Registriert: 31.01.2008, 03:37
- Wohnort: IN
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Die Zugehörigkeit zu einer Funkzentrale hat absolut nichts mit Scheinselbstständigkeit zu tun, nur um das zu vermerken.
1. ist dieZugehörigkeit an sich schon freiwillig
2. muss ich keine Aufträge annehmen
3. kann ich den Funk jederzeit abschalten
4. bezahle ich für den Funk, bin also Auftraggeber
1. ist dieZugehörigkeit an sich schon freiwillig
2. muss ich keine Aufträge annehmen
3. kann ich den Funk jederzeit abschalten
4. bezahle ich für den Funk, bin also Auftraggeber
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Dass man Ironie kennzeichnen sollte, hatte ich beim letzten Beitrag vergessen.
Wesen der Scheinselbstständigkeit ist verschleiern von Abhängigkeit.
Merkmale von Scheinselbstständigkeit im juristischen Sinn – in Verträgen zu umgehen - ist Aufgabe von Hausjuristen.
Beispielhaft und vorbildlich sind hier zu nennen....
Wesen der Scheinselbstständigkeit ist verschleiern von Abhängigkeit.
Merkmale von Scheinselbstständigkeit im juristischen Sinn – in Verträgen zu umgehen - ist Aufgabe von Hausjuristen.
Beispielhaft und vorbildlich sind hier zu nennen....
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
- alsterblick
- Vielschreiber
- Beiträge: 3849
- Registriert: 06.08.2012, 18:43
- Wohnort: Hamburg
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
Übrigens in sehr guter Beitrag zur Taxibetriebswirtschaft für die Nichtrechenkönner unter unsnightrider hat geschrieben:Also Leute bleibt mal bei der Realität.
1. ist eine Kurztour alles Andere als unrentabel, im Gegenteil sie bringt zwar wenig Umsatz, aber den höchstmöglichen Deckungsbeitrag, an einer Kurzstrecke macht ihr den besten Gewinn.......
Alle Dagenhalter sollten sich was schämen, insbesondere wenn in Taxivertreterpositionen.
Ohne die Lückenfüllerkurzstreckentouren, würde ein Taxi gar unrentabel werden
Viele Touren machen zwar mehr Arbeit, aber insgesamt ernähren sie (uns) überhaupt auch in der Quantität.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
-
- Ich bin neu hier
- Beiträge: 9
- Registriert: 14.02.2012, 14:39
- Wohnort: Nürnberg
Re: Taxiunternehmer = Scheinselbstständig ???
"P.S.: Früher oder später wird sich das vermutlich alles ändern, so wie das Briefzustellgesetz bzw. Linienbusfernverkehr usw......"
Dann darfst Du Dich über Uber und ähnliche Trittbrettfahrer nicht beschweren. Denn genau das ist deren erklärtes Ziel.
Dann darfst Du Dich über Uber und ähnliche Trittbrettfahrer nicht beschweren. Denn genau das ist deren erklärtes Ziel.