Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

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schleicher
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Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von schleicher » 11.05.2015, 16:47

Am 7.4.2015 schrieb ich an die Wettbewerbszentrale folgenden Brief:


Wettbewerbszentrale
Postfach 2555
61295 Bad Homburg



Beschwerde über wettbewerbsverzerrende Taxitarife der Stadt Augsburg



Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Taxi wird in der Stadt Augsburg für Preise ab 3 Euro angeboten(siehe Blatt 1). Dieser Preis ist nicht kostendeckend und damit im hohen Maße wettbewerbsverzerrend: Der Zeitaufwand für eine Taxifahrt von z.B. 100 Metern beträgt selbst in einem idealisierten(=nicht von einer Überkapazität an Taxen geprägten) Taxibetrieb mindestens 20 Minuten, da das Taxi ja zuvor bereitgestanden sein muß. Allein die Personalkosten liegen also über 4 Euro. Dazu kommen Kosten für Anfahrt zum Taxistand und eventuell zum Kunden. Auch wird man einen Anteil der fixen Betriebskosten auf eine solche Kurzfahrt rechnen müssen. Vermutlich sind daher alle Fahrten unter c.a.10 Euro nicht kostendeckend. Dies bevorteilt Mitbewerber (z.B.MyDriver) unverhältnismäßig, die ihre Dienste mit einem realistischen Mindestfahrpreis anbieten können.(Siehe Blatt 3: Bei Eingabe einer sehr kurzen Strecke von weniger als 500m in den Preisrechner erscheint als geringster Preis 16 Euro). Bei weiteren Strecken wirbt MyDriver mit der Preisnähe zum Taxi (siehe Blatt 2)
Die Lösung läge in einem Mindestfahrpreis für Taxis von z.B. 10Euro inkl.2km oder 12Euro inkl 4km.
Ich bin als Taxifahrer insofern von dieser Schieflage betroffen, da sie meinen Arbeitsplatz gefährdet.


Mit freundlichen Grüßen

Anlagen:
Blatt1: Taxitarifordnung Stadt Augsburg
Blatt2: Ausdruck der Internetseite von MyDriver
Blatt3: Ausdruck des Online Preisrechners bei Eingabe einer 100m-Strecke


Vor einer Woche erhielt ich eine Antwort vom Büro München der Wettbewerbszentrale.
Mir wurde das Aktenzeichen mitgeteilt, unter der die Sache bearbeitet wird.
Es wurde weiter erklärt, daß die Wettbewerbszentrale als Verband zur Förderung gewerblicher Interessen gemäß §8 Abs.3 Nr2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb aus eigenem Recht grundsätzlich jeden Wettbewerbsverstoß verfolgen kann, daß man mich als Nicht-Mitglied aber nicht über das weitere Verfahren informieren kann.
Zuletzt geändert von schleicher am 11.05.2015, 19:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von Sascha1979 » 11.05.2015, 17:08

schleicher hat geschrieben: Das Taxi wird in der Stadt Augsburg für Preise ab 3 Euro angeboten(siehe Blatt 1). Dieser Preis ist nicht kostendeckend und damit im hohen Maße wettbewerbsverzerrend: Der Zeitaufwand für eine Taxifahrt von z.B. 100 Metern beträgt selbst in einem idealisierten(=nicht von einer Überkapazität an Taxen geprägten) Taxibetrieb mindestens 20 Minuten, da das Taxi ja zuvor bereitgestanden sein muß. Allein die Personalkosten liegen also über 4 Euro.
Was das für Abmahnungen hagelt!!!
Letztens hat jemand eine Scheibe Salami beim Metzger gekauft. Hat 11 Cent gekostet.
Für diese 11 Cent Umsatz musste der Metzger die Salami den gesamten Tag vorhalten und Personal für 8 Stunden einstellen.

Vermutlich ist ihm durch den Verkauf von Salami 380 € Verlust entstanden.

Ihr lebt in einer Welt...

Näheres Beispiel:
Neulich ist eine alte Oma ganz alleine in einem Bus für 2,70 € 40 km weit gefahren.
Das Bewegen des 20 Tonnen Busses und die Personalkosten des Fahrers haben für einen Verlust von mehreren hundert Euro gesorgt.

Hoffentlich schaltet das Bus-Unternehmen nicht die Wettbewerbszentrale ein.
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 11.05.2015, 17:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von Guter_Kollege » 11.05.2015, 19:55

Schlechter Vergleich, denn im ÖPNV ist per Gesetz die Beförderungsleistung bezuschußt wo sie nicht eigenwirtschaftlich erbracht werden kann, weil auch für "unrentable" Personengruppen oder Gebiete vorgehalten werden muß.
Mal wieder null Ahnung von der Materie, aber rumdröhnen.

Ich würde die Beschwerde evtl. aus ganz andere Gründen kritisieren - wenn überhaupt.
Aber dazu später vielleicht mehr.

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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von sivas » 11.05.2015, 21:30

soso, Du meinst also, dass bei einem Mindestfahrpreis von 10,- / 12,- € pro Fahrt das Gewerbe kostendeckend betrieben werden kann.
Was in Deinen Berechnungen fehlt, ist das Zeitmoment.
Alle 1½ Stunden ein ebensolcher Einsteiger am Bahnhof und Dein Arbeitsplatz ist sicher ! ?

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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von sivas » 11.05.2015, 21:39

Was erwartest Du eigentlich für Antworten von diesen 'Wettbewerbszentralen' ?
Wir haben es mit städtischen Verordnungen zu tun ! also Gemeindegesetzen !

Wenn Dir diese nicht passen und die Gemeinde nicht einlenkt, kannst Du dich an die zuständige Kommunalaufsicht wenden.

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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von Sascha1979 » 11.05.2015, 21:42

sivas hat geschrieben:Was erwartest Du eigentlich für Antworten von diesen 'Wettbewerbszentralen' ?
Wir haben es mit städtischen Verordnungen zu tun ! also Gemeindegesetzen !
Vor allem hofft er, dass jemand kostenlos für ihn arbeitet, den er selbst nicht bezahlen möchte!

Ich glaube ich führe mal den Hash Tag #TypischTaxiFahrer ein...

Passt hier irgendwie bei fast jedem Post eines Taxi-Fahrers.
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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von sivas » 11.05.2015, 21:43

ach so, den Sascha sollten wir einfach ignorieren. Sein Geschreibe ist nicht der Rede wert, erst recht seine Persönlichkeit.

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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von Hauke » 12.05.2015, 10:57

sivas hat geschrieben:ach so, den Sascha sollten wir einfach ignorieren. Sein Geschreibe ist nicht der Rede wert, erst recht seine Persönlichkeit.
Ich hab das mal für den geneigten User in meinem Footer vorbereitet :mrgreen:

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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von sivas » 12.05.2015, 12:06

Zuständigkeitshalber habe ich Ihre Anfrage an das Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet. Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz und § 2 Nr. 2 der hessischen Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz, sind die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durch die Kommunen festzusetzen. Beanstandungen gegen kommunale Verordnungen unterliegen der Kommunalaufsicht nach § 136 der Hessischen Gemeindeordnung, weshalb das Regierungspräsidium zu einer Beurteilung des Sachverhalts befugt ist.

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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von Guter_Kollege » 12.05.2015, 15:19

Also eine Beschwerde gegen undifferenzierte Mitbewerber wegen Verstoß des lauteren Wettbewerbs weil die Kosten der einzelnen Fahrt nicht gedeckt sein können?
Lösungsvorschlag: "Die Taxipreise müssen erhöht werden". Dies als Aufforderung an die Wettbewerbszentrale, das zu bewirken?

Dazu noch ohne Nachweis wie, wodurch und mit welchen tatsächlichen Zahlen der Arbeitsplatz gefährdet ist?
(Zumal die Tatsache alleine, das durch Konkurrenz die Arbeitsplätze anderer Konkurrenten gefährdet ist,
noch kein Wettbewerbsverstoß ist, sondern Unternehmens- oder Marktrisiko)


Ich weiss ja nicht ..... auf etwas tönernen Füssen erscheint mir die Beschwerde.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 12.05.2015, 15:22, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von LRKN » 12.05.2015, 16:12

Ich gehe davon aus, dass diese "Beschwerde" schnellstmöglich in Ablage P verschwindet. Und das völlig zurecht! Warum?

Du schreibst es selber:
schleicher hat geschrieben: Der Zeitaufwand für eine Taxifahrt von z.B. 100 Metern beträgt selbst in einem idealisierten(=nicht von einer Überkapazität an Taxen geprägten) Taxibetrieb mindestens 20 Minuten, da das Taxi ja zuvor bereitgestanden sein muß.
Das Problem ist nicht der Tarif sondern das Überangebot an Taxen. Nichts anderes. Weniger Taxen = weniger Standzeit = mehr Umsatz für die verbleibenden Taxen = auskömmlicher Umsatz auch mit den "niedrigen" Tarifen

Und es ist garantiert nicht die Aufgabe der Behörde Überkapazitäten zu unterstützen und auf einen höheren Tarif zu plädieren.

Und zu verlangen, dass die Tarife auf ein Luxus-Mietwagen-Niveau, welches in deiner Region sicherlich nur 0,01% aller Beförderungen vornimmt, angehoben werden sollte ist lachhaft. myDriver funktioniert ganz anders und hat somit eine völlig andere Grundlage zur Betriebskalkulation. Da vergleichst du Äpfel mit Traktoren.

Wenn dein Umsatz nicht auskömmlich ist, zieh die Konsequenz und gib deine Konzession ab.

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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von schleicher » 13.05.2015, 14:11

Es heht um die Bekämpfung eines Angebotes, das auch bei Nicht-Überkapazität nicht kostendeckend ist. Wenn ich von Fahrten im 20min-Takt ausgehe, kann man nicht von Überkapazität sprechen. Vermutlich würde die Behörde dann eher den Eindruck gewinnen, dass es zu wenige Taxis gibt und weitere Konzessionen ausgeben.
LRKN hat geschrieben:Und zu verlangen, dass die Tarife auf ein Luxus-Mietwagen-Niveau, welches in deiner Region sicherlich nur 0,01% aller Beförderungen vornimmt, angehoben werden sollte ist lachhaft.
Ich glaube nicht, daß Taxi Augsburg 99,99% der Fahrten zum Münchner Flughafen fährt. Luxus-Mietwagen? 16 Euro gelten für die billigste Fahrzeugklasse (glaube es war Opel Zafira). Mein Vorschlag von 12 Euro liegt deutlich darunter.

Die Wettbewerbszentrale fand mein Schreiben nicht lachhaft. Sie bearbeitet die Sache. So jedenfalls schreiben sie mir.

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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von Sascha1979 » 13.05.2015, 14:27

schleicher hat geschrieben:Die Wettbewerbszentrale fand mein Schreiben nicht lachhaft. Sie bearbeitet die Sache. So jedenfalls schreiben sie mir.
Du musst unbedingt lernen das notwendige zwischen den Zeilen zu lesen.

Du freust dich vermutlich auch über eine Beurteilung à la:
Herr Schleicher hat die ihm übertragenen Aufgaben im Rahmen seiner Fähigkeiten erledigt, zeichnete sich durch eine selbständige und ruhige Arbeitsweise aus und verfolgte seine Ziele konsequent.
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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von schleicher » 13.05.2015, 14:28

sivas hat geschrieben:Was erwartest Du eigentlich für Antworten von diesen 'Wettbewerbszentralen' ?
Ich erwarte jetzt keine Antworten mehr, da ich kein Mitglied bin.
Ich erwarte, daß sie an der Sache arbeiten, so wie sie mir schrieben
sivas hat geschrieben:Wir haben es mit städtischen Verordnungen zu tun ! also Gemeindegesetzen !

Wenn Dir diese nicht passen und die Gemeinde nicht einlenkt, kannst Du dich an die zuständige Kommunalaufsicht wenden.

Du hattest in deinem Fall zunächst an das Ministerium geschrieben.
Das habe ich auch gemacht. Zeitgleich mit dem Brief an die Wettbewerbszentrale, schrieb ich einen etwas abgewandelten Brief an die Landeskartellbehörde:

Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
als Landeskartellbehörde
Prinzregentenstraße 28
80538 München


Beschwerde über wettbewerbsverzerrende Taxitarife


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin seit vielen Jahren Taxifahrer in Augsburg.
Das Taxi wird in der Stadt Augsburg für Preise ab 3 Euro angeboten. Dieser Preis ist nicht kostendeckend und damit im hohen Maße wettbewerbsverzerrend: Der Zeitaufwand für eine Taxifahrt von z.B. 100 Metern beträgt selbst in einem idealisierten(=nicht von einer Überkapazität an Taxen geprägten) Taxibetrieb mindestens 20 Minuten, da das Taxi ja zuvor bereitgestanden sein muß. Die Personalkosten für einen angestellten Taxifahrer dürften über 12 Euro/h betragen. Für einen selbstfahrenden Unternehmer wird man einen eher höheren Betrag als angemessen betrachten. Ebenso wird man diesem einen Anreiz zugestehen müssen, seinen Wagen mit einem Fahrer zu besetzen, wenn er nicht selber fährt. Insgesamt wird mam also mit mind. 15 Euro/h rechnen müssen. Allein die Personalkosten liegen also auch bei der kürzesten Fahrstrecke über 5 Euro. Dazu kommen Kosten für Anfahrt zum Taxistand und eventuell zum Kunden. Auch wird man einen Anteil der fixen Betriebskosten auf eine solche Kurzfahrt rechnen müssen. Vermutlich sind daher alle Fahrten unter c.a.10 Euro nicht kostendeckend. Dies bevorteilt Mitbewerber (z.B.MyDriver) unverhältnismäßig, die ihre Dienste mit einem realistischen Mindestfahrpreis (bei MyDriver ab 16 Euro) anbieten können. Bei weiteren Strecken wirbt MyDriver mit der Preisnähe zum Taxi.
Die Lösung läge in einem Mindestfahrpreis für Taxis von z.B. 10Euro inkl.2km oder 12Euro inkl 4km.
Ich bin als Taxifahrer insofern von dieser Schieflage betroffen, da sie meinen Arbeitsplatz gefährdet.
Die Tarife sind von der Stadt festgelegt. Ursprünglich sind die Taxitarife aber meines Wissens Sache des Staates Bayern, so dass ich mir von dieser Seite auch eine Korrektur erhoffe. Anderseits werden diese Tarife ja immer wieder von den Taxiunternehmern beantragt; Bestrebungen nach einem realistischen Mindestfahrpreis kann ich in den Anträgen nicht erkennen. Der Grund hierfür ist vermutlich schlichtes Gewohnheitsdenken. Man hält es offenbar für eine Art Naturgesetz, daß der Taxipreis irgendwo bei 3 Euro anfängt, und dann das Taxameter hochzuschnellen habe. Gerade deshalb sehe ich die Verantwortung des Freistaates, die Taxiunternehmer vor sich selbst zu schützen und korrigierend einzugreifen.
Die defizitären Kurzstreckentarife müssen durch überhöhte km-Preise ausgeglichen werden. Diese behördlich verordnete Mischkalkulation mißlingt. Zum einen wegen der wachsenden Konkurrenz (z.B.MyDriver), zum anderen erkauft man sich teuer Antiwerbung (Stichwort Beförderungsverweigerung oder Unfreundlichkeit bei Kurzstreken).
Es ist auch gar nicht einzusehen, wozu diese Mischkalkulation gut sein soll. Sofort fallen mir formelhafte, oft gehörte Äusserungen ein wie “Das Taxi muß bezahlbar sein, auch für Leute mit schmalem Geldbeutel”. Die Mischkalkulation macht das Taxi aber nicht bezahlbarer, sondern die finanzielle Belastung wird auf die Kunden nur ungerechter verteilt. Die Rentnerin, die 10km in die Stadt fahren muß, finanziert die Fahrt eines Geschäftsmannes der für die letzten 500m zum Bahnhof ins Taxi steigt, weil es zu regnen beginnt.
Bundesweit gibt es Tariferhöhungen wegen Einführung des Mindestlohns. Leider in die falsche Richtung (höhere km-Entgelte). In Bayern war man bisher zurückhaltend und der Raum für eine Korrektur in die richtige Richtung ist noch offen. Ein Mindestfahrpreis von 10 oder 12 Euro ließ sich auch übergangsweise organisatorisch leicht umsetzen. Mit einem offiziellen Aufkleber der Art:
”Mindestfahrpreis 12 Euro. Zeigt der Fahrpreisanzeiger weniger sind 12 Euro zu bezahlen. Der Minister Soundso.”

Sollten Sie als Landeskartellbehörde keinen Handlungsanlaß erkennen, möchte ich Sie bitten, mein Schreiben an eine Stelle im Ministerium weiterzuleiten, die für den Taxibetrieb in Bayern zuständig ist. Vielen Dank.

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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von Guter_Kollege » 13.05.2015, 14:31

An meiner Kritik ändert sich nichts.
Nicht mit Fakten dargelegt das Dein Arbeitsplatz tatsächlich (und nicht bloß theoretisch, wo man Dir evt. noch zustimmen könnte) gefährdet ist.

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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von LRKN » 13.05.2015, 14:51

schleicher hat geschrieben:Es heht um die Bekämpfung eines Angebotes, das auch bei Nicht-Überkapazität nicht kostendeckend ist. Wenn ich von Fahrten im 20min-Takt ausgehe, kann man nicht von Überkapazität sprechen.
Du schreibst, dass eine Taxifahrt in Augsburg ab 3 Euro angeboten wird. Das würde bedeuten, dass ein Fahrgast für 3 Euro genau 1 Meter weit kommt. In 15 Jahren habe ich noch kein Fahrgast gehabt der innerhalb des Starttarfis Taxi gefahren ist. Ich gehe mal davon aus, dass auch bei euch der Durchschnittsfahrpreis bei deutlich über 3 Euro liegt.

Wäre deine Annahme korrekt wäre ein Stundenumsatz von 9 Euro (alle 20 Minuten 3 Euro Umsatz) nicht kostendeckend. Aber deine Annahme spiegelt in keinster Weise die Realität wieder.
LRKN hat geschrieben:Und zu verlangen, dass die Tarife auf ein Luxus-Mietwagen-Niveau, welches in deiner Region sicherlich nur 0,01% aller Beförderungen vornimmt, angehoben werden sollte ist lachhaft.
Ich glaube nicht, daß Taxi Augsburg 99,99% der Fahrten zum Münchner Flughafen fährt. Luxus-Mietwagen? 16 Euro gelten für die billigste Fahrzeugklasse (glaube es war Opel Zafira). Mein Vorschlag von 12 Euro liegt deutlich darunter.
Und wieviele aller Taxifahrten in Augsburg gehen nach München? 1%? 2%? 3%? Und wieviele machen dann Mietwagen? 50% davon? Und wieviele macht dann myDriver? Ich glaube das myDriver von 1000 Touren zum Flughafen nur 1 fährt. 999 werden von Taxis und örtlichen Mietwagen gemacht. Und was hindert euch daran in den Preiswettbewerb zu myDriver (oder den anderen Mietwagen) zu gehen und günstigere Preise anzubieten? Ich gehe davon aus, dass der Münchener Flughafen nicht zum Pflichtfahrbereich gehört.

Und wieso vergleichst du 3 Euro Touren (die garantiert nicht zum Flughafen gehen) mit einer ~150 Euro Tour zum Flughafen? Wo ist da die Verbindung? myDriver MUSS 16 Euro Mindestpries nehmen, weil deren Anfahrt und Auslastung deutlich niedriger ist als bei Taxen. Die machen vieleicht 5 Touren am Tag und müssen mit diesen Touren mindestens soviel Umsatz machen wie ein Taxi, das 20-30 Touren am Tag macht. Und ich bin mir 100% sicher, dass wenn du in Augsburg ein myDriver bestellst kommt der garantiert aus München erstmal rausgefahren. Und das muss sich refinanzieren.

myDriver nimmt übrigens 170-280 Euro für die Tour von Augsburg zum Flughafen.
Die Wettbewerbszentrale fand mein Schreiben nicht lachhaft. Sie bearbeitet die Sache. So jedenfalls schreiben sie mir.
Das ist nur ein Formschreiben, was jeder Schreiber erstmal als Antwort bekommt.

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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von sivas » 13.05.2015, 14:55

Hallo ..?.. (schleicher),

bei mir ging es vorrangig um den freien Wettbewerb, darum dass Taxen auf der Langstrecke nicht mehr mit Mietwagen konkurrieren können, sie sind zu teuer, was uns viele Kunden gekostet hat, da unser Kilometerpreis nicht entsprechend der gefahrenen Kilometer sinkt.
Dann sah ich diese Seite und hab' mich dorthingewandt. Die kompetente Antwort ist weiter vorn wiedergegeben.

Letztendlich wurde die Verordnung geändert, weil sie den entsprechenden Gesetzen widersprach. Ob damit über das Ziel hinausgeschossen wurde, sei dahingestellt.

In Deinem Fall wird es sehr schwer sein nachzuweisen, dass die Verordnung nicht gesetzeskonform ist, gerade weil die Tariffindung vorher bestimmt mit anderen Beteiligten durchgesprochen wurde.

Dieter

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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von schleicher » 01.06.2015, 17:43

LRKN hat geschrieben: Du schreibst, dass eine Taxifahrt in Augsburg ab 3 Euro angeboten wird.(...) Ich gehe mal davon aus, dass auch bei euch der Durchschnittsfahrpreis bei deutlich über 3 Euro liegt.
Ganz grob gesagt: Durchschnittsfahrpreis 10 Euro.
Das heißt:
40% der Fahrten nicht kostendeckend, unter 10 Euro (Bereich A)
20% der Fahrten : Preis O.K., um die 12 Euro (Bereich B)
40% der Fahrten : Preis überteuert, da Bereich A subventionierend (Bereich C)

Diese Fehlkalkulation, oder meinetwegen Mischkalkulation, baut Abschreckungspotentiale in Bereich A und C auf.
Durch die dadurch verungünstigte Nachfragesituation muß - um das Ganze dennoch irgendwie am Leben zu erhalten- nochmal ein gewisser finanzieller Aufschlag erfolgen, damit, wenn sich trotz der Abschreckung jemand ins Taxi verirrt, der den Schaden wieder ausgleicht. Im Bereich A bleibt ein Defizit.

Dieses gesetzeswidrige Tarif-Konstrukt steht also insgesamt dem öffentlichen Interesse nach verfügbaren und bezahlbaren Taxen entgegen.
Es muß also korrigiert werde. Es gibt keinen Grund, es aufrechtzuerhalten.

Da von der Taxiseite keine Impulse dazu kommen, kann es wohl nur von "Außen", etwa einem zuständigen Ministerium geschehen.
Es bedarf einer Art "Mindestfahrpreisgesetzes"
Zuletzt geändert von schleicher am 01.06.2015, 17:43, insgesamt 1-mal geändert.

eichi
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Re: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale

Beitrag von eichi » 02.06.2015, 14:02

Es gab bisher schon genügend Taxitarife,
die in der Einschaltgebühr bereits einen
Anteil von Zeit- und/oder Streckenpreis
beinhalteten. Auch ohne Gesetz. Kann der
Verordnungsgeber festlegen.

Muss nur bei den Tarifanträgen gut begründet
vorgetragen werden. Taxameter können das
darstellen.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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