Ich weiß nicht wirklich was du meinst.Hauke hat geschrieben: Absetzen im Sinne von "aus dem Kassenbuch schreiben" darf der Unternehmer nur die Trinkgelder die der Fahrer für sich bekommt aber als Gesamtumsatz mit in der Abrechnung einfließen lässt. Das aber wiederum wird auf dem Tourenzettel für Verwirrung sorgen also sollte der Fahrer seine Trinkgelder gleich vom Umsatz trennen. Fahrer können Kunden darauf hinweisen das sie die Trinkgelder nicht quittieren dürfen oder ggf. als Steuerfreies Trinkgeld gesondert ausweisen. Da Firmenmitarbeiter aber eigentlich von ihrer Firma auch nur den Betrag erstattet bekommen den die Firma beim Finanzamt geltend machen kann, ist es den meisten Fahrgästen völlig egal ob das Trinkgeld mit drauf kommt oder nicht denn letztlich zahlen sie das Trinkgeld aus eigener Tasche. Mitarbeiter die sich an überhöhten Taxiquittungen bereichern wollen gibt es natürlich auch...
Daher schreibe ich es noch einmal, wie es richtig ist. Dann kannst du sagen, ob du dies auch so gemeint hast:
Als Unternehmer kann ich das Trinkgeld exakt genau so wie die Taxi-Fahrt an sich absetzen! Die einzige Ausnahme ist, dass in dem Trinkgeld (vermutlich, oftmals, manchmal) keine Umsatzsteuer enthalten ist.
Das heißt:
Als Unternehmer fahre ich für 90 € mit dir im Taxi.
Ich gebe dir 100 €, also 10 € Tip.
In diesem Fall gilt:
Brutto-Umsatz: 90 €
Darin enthaltene Umsatzsteuer 7% = 5,89 €
Netto-Umsatz: 84,11 €
Trinkgeld: 10 €
In diesem Fall kann der deutsche Unternehmer einerseits Vorsteuer in Höhe von 5,89 € geltend machen (Durchlaufender Posten.)
UND 94,11 € als Betriebsausgabe!
Gehen wir davon aus, dass Unternehmern im Regelfall das erstatten, was auch das Finanzamt anerkennt (so wie du schreibst):
Daher würde das Unternehmern auch von Anfang an 100 € an den Mitarbeiter erstatten.
Nachweis:
http://www.haufe.de/finance/buchfuehrun ... 33152.html
In der Praxis ist die Frage nahezu irrelevant, weil 99,9% der Taxi-Fahrer sowieso "100 € Brutto inkl. 7% MwSt." quittiert hätten - und es somit eine Taxi-Fahrt für 100 € Brutto, also inkl. 6,54 € Umsatzsteuer (bei 7%) ist.
Und on top:
Ich habe gerade nachgeschaut und wundere mich, dass die MyTaxi-Rechnungen auch "nicht korrekt" sind. Hier wird das Trinkgeld nirgends extra ausgewiesen.
Bei selbstfahrenden Unternehmern kann das ja korrekt sein. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass meine 100 MyTaxi-Fahrten nur mit selbstfahrenden EWUs waren.