Frage an Fahrer mit FT

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Taxi Georg
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Taxi Georg » 05.05.2015, 20:26

Sascha1979 hat geschrieben:
Taxi Georg hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Ist das wirklich eine normale, gängige Quittung?
Nein, sie dient ausschließlich als Muster! Damit der Kollege es versteht!

OK.
Ich würde die eher so aufbauen:

Netto-Fahrpreis: 18,13 €
7% MwSt: 1,27 €
Brutto-Fahrpreis: 19,40 €

Und irgendwo dazwischen (entweder nach Brutto oder vor Brutto): Trinkgeld: 0,60 €

Und wenn man es übertreiben will: Noch ein "Gesamt: 20 €" dahinter.

Das Trinkgeld ist für Unternehmer nämlich wichtig: Es darf nämlich als Ausgabe abgesetzt werden.
Aber es enthält keine Vorsteuer.
Ja, auch gut.

Löwenzahn
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Löwenzahn » 05.05.2015, 21:04

Mal eine Frage: Was ist, wenn der Kunde nur einen Teil vom Taxameter Betrag auf die Quittung geschrieben haben will. Ein Fahrgast kombiniert Privatfahrt und Geschäftsfahrt und will nur über die Geschäftsfahrt eine Quittung. Ist das rechtens? Darf ein Taxifahrer den vollen Fahrpreis splitten?

Und was ist mit den Kunden, die das Datum auf der Quittung haben wollen, aber die Uhrzeit soll weggelassen werden?

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 06.05.2015, 00:41

sascha 1979 hat geschrieben:...Ich würde die eher so aufbauen:

Netto-Fahrpreis: 18,13 €
7% MwSt: 1,27 €
Brutto-Fahrpreis: 19,40 €

Und irgendwo dazwischen (entweder nach Brutto oder vor Brutto): Trinkgeld: 0,60 €

Und wenn man es übertreiben will: Noch ein "Gesamt: 20 €" dahinter.

Das Trinkgeld ist für Unternehmer nämlich wichtig: Es darf nämlich als Ausgabe abgesetzt werden.
Aber es enthält keine Vorsteuer.
Der MwSt Satz muss nur bei Auswärtstouren (in diesem Falle dann 19%) seperat aufgeführt werden.
Bei allen anderen Touren reicht der (im Vordruck schon angegebene) Vermerk "incl. 7% MwSt".

Warum allerdings der Unternehmer das Trinkgeld als Ausgabe absetzen können soll ist mir schleierhaft, das dürfte dann eher auf den Kunden zutreffen.
Für meinen Chef ist es eher wichtig das Trinkgeld nicht als Einnahme versteuern zu müssen, bei 10 Autos und etwa dreißig Fahrern summiert es sich schon über das Jahr gerechnet.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 06.05.2015, 00:47, insgesamt 2-mal geändert.
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Thomas-Michael Blinten
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 06.05.2015, 01:15

Löwenzahn hat geschrieben:Mal eine Frage: Was ist, wenn der Kunde nur einen Teil vom Taxameter Betrag auf die Quittung geschrieben haben will. Ein Fahrgast kombiniert Privatfahrt und Geschäftsfahrt und will nur über die Geschäftsfahrt eine Quittung. Ist das rechtens? Darf ein Taxifahrer den vollen Fahrpreis splitten?

Und was ist mit den Kunden, die das Datum auf der Quittung haben wollen, aber die Uhrzeit soll weggelassen werden?
Ich kann prinzipiell nur das Quittieren was ich bekomme, gerade mit FT ist Splitten nur mit Schwierigkeiten möglich, im Zweifel kommt man in Erklärungsschwierigkeiten wenn das Finanzamt Nachfragt (ganz abgesehen davon sich noch an eine einzelne Quittung vom letzten oder vorletzten Jahr zu erinnern, zum Teil dauert es bei Ermittlungen des Finanzamtes auch noch mehr Jahre bis die entscheidende Frage kommt).
Wenn der Kunde die Quittung ohne Datum haben möchte bekommt er sie, allerdings vermerke ich dies mit einem Kürzel (z.B. "o.D.") auf dem Beleg, so das ich bei Nachfragen darauf hinweisen kann.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 06.05.2015, 01:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Löwenzahn » 06.05.2015, 08:10

Es wäre prinzipiell also nicht strafbar bzw. falsch.
Mir ging es nur darum, ob ich bei sowas das Taxameter stoppen und neu starten muss oder ob ich das Taxameter einfach weiterlaufen lassen kann. Schließlich kann ich nicht nachvollziehen, was für den Fahrgast geschäftlich und was privat ist.

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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Hauke » 06.05.2015, 12:45

Sascha1979 hat geschrieben: Das Trinkgeld ist für Unternehmer nämlich wichtig: Es darf nämlich als Ausgabe abgesetzt werden.
Aber es enthält keine Vorsteuer.
Ich weiß ja nicht ob das in München bei den vielen 500€ Scheinen so unter den Amigos gehandhabt wird, aber hier bei uns Preußen gilt es unter den Finanzbeamten als allgemein Bekannt, das ein Unternehmer ein Trinkgeld als Steuerpflichtigen Umsatz und zwar auch als Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer zu sehen sind. (§ 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) (BFH, Urteil v. 17.02.1972, V R 118/71, BStBl 1972 II S. 405; R 10 Abs. 5 S. 1 UStAE).

Das das eigentlich überall anders gehandhabt wird ist klar aber rechtlich ist es einfach so. Der Unternehmer kann und muss von daher auf der Quittung den Bruttobetrag inkl. Trinkgeld eintragen und sollte dann natürlich auch den Bruttoumsatz dieser Tour mit 7 oder 19% versteuern.

Absetzen im Sinne von "aus dem Kassenbuch schreiben" darf der Unternehmer nur die Trinkgelder die der Fahrer für sich bekommt aber als Gesamtumsatz mit in der Abrechnung einfließen lässt. Das aber wiederum wird auf dem Tourenzettel für Verwirrung sorgen also sollte der Fahrer seine Trinkgelder gleich vom Umsatz trennen. Fahrer können Kunden darauf hinweisen das sie die Trinkgelder nicht quittieren dürfen oder ggf. als Steuerfreies Trinkgeld gesondert ausweisen. Da Firmenmitarbeiter aber eigentlich von ihrer Firma auch nur den Betrag erstattet bekommen den die Firma beim Finanzamt geltend machen kann, ist es den meisten Fahrgästen völlig egal ob das Trinkgeld mit drauf kommt oder nicht denn letztlich zahlen sie das Trinkgeld aus eigener Tasche. Mitarbeiter die sich an überhöhten Taxiquittungen bereichern wollen gibt es natürlich auch...

Die Praxis sieht halt so aus, das der Bruttopreis inkl. Trinkgeld aufgeschrieben wird und keiner sich daran stört. Auch das FA nicht. Sonderfall ist die Gastronomie ohne Angestellte oder der kleine Frisörsalon der von der Unternehmerin allein geführt und beackert wird, da erwartet das FA das in dem Kassenbuch Trinkgelder als Einnahme aufgeführt werden.

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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Guter_Kollege » 06.05.2015, 12:57

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Wenn der Kunde die Quittung ohne Datum haben möchte bekommt er sie, allerdings vermerke ich dies mit einem Kürzel (z.B. "o.D.") auf dem Beleg, so das ich bei Nachfragen darauf hinweisen kann.
Du verteilst ja Ratschläge hier .... :roll:

Ich kann in ...
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 14 Ausstellung von Rechnungen
........
(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
.....
3.
das Ausstellungsdatum,

... nichts weiter entdecken dass Dein Handeln rechtfertigt.

Auch dieser Link hier: http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/ ... psmand=110
bringt mich in dem Sinne nicht weiter. Vielleicht hast Du einen besseren?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 06.05.2015, 13:02, insgesamt 3-mal geändert.

RaimundHH
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von RaimundHH » 06.05.2015, 13:03

MOin,

mal wieder zurück zum Anfang, ich glaube es ging um das Problem, daß die ausgestellte
Quittung inklusive Trinkgeld nicht der im FT gespeicherten Tour entsprach, was jedoch
meiner Ansicht nicht wirklich relevant ist, weil kein Steuerbeamter die Einzelquittungen
mit den gespeicherten Touren abgleicht.
Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen (fehlerhafter Vorsteuerabzug seitens der
gewerblichen Taxikunden).

Grüße

Guter_Kollege
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Guter_Kollege » 06.05.2015, 13:07

Wieviel Toleranz bei Deiner Unschärfe-Theorie darf es denn sein?

Hauke
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Hauke » 06.05.2015, 13:12

Guter_Kollege hat geschrieben:Wieviel Toleranz bei Deiner Unschärfe-Theorie darf es denn sein?
Bei Quittungen völlig egal. Bei Rechnungen fortlaufend Nummeriert, ist eine Gegenprobe recht einfach. Quittungen kann jeder ausstellen auch sich selbst. Wir haben Fahrer die stellen überhöhte Quittungen aus um ihre Ruhe zu haben und schreiben einfach ein Unternehmen/Wagennummer drauf, das nicht existent ist...

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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von RaimundHH » 06.05.2015, 13:22

Moin,

@guter Kollege

in unserem Beispiel, beträgt der "Steuerschaden" in Form von zuviel erstatteter
Vorsteuer 0,17 €, wer will/soll das kontrollieren?!

GRüße

Guter_Kollege
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Guter_Kollege » 06.05.2015, 14:29

Ich will das jetzt auch gar nicht so hoch hängen.
Aber das ist auch keine Sache die man unbedingt zum Gegenstand einer Argumentation machen sollte.
Denn wie heisst es so schön: Wie im kleinen, so im Großen. Und daraus folgt dann: Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen.
Es ist immer leicht gerecht und tolerant gegen sich selbst zu sein. Aber wo fängts an und wann hörts auf?

Du siehst schon daraus folgen Fragen über Fragen und am Ende sind wir bei des Kaisers Bart.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 06.05.2015, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.

Sascha1979
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Sascha1979 » 06.05.2015, 15:06

Hauke hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben: Das Trinkgeld ist für Unternehmer nämlich wichtig: Es darf nämlich als Ausgabe abgesetzt werden.
Aber es enthält keine Vorsteuer.
Ich weiß ja nicht ob das in München bei den vielen 500€ Scheinen so unter den Amigos gehandhabt wird, aber hier bei uns Preußen gilt es unter den Finanzbeamten als allgemein Bekannt, das ein Unternehmer ein Trinkgeld als Steuerpflichtigen Umsatz und zwar auch als Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer zu sehen sind. (§ 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) (BFH, Urteil v. 17.02.1972, V R 118/71, BStBl 1972 II S. 405; R 10 Abs. 5 S. 1 UStAE).

Das das eigentlich überall anders gehandhabt wird ist klar aber rechtlich ist es einfach so. Der Unternehmer kann und muss von daher auf der Quittung den Bruttobetrag inkl. Trinkgeld eintragen und sollte dann natürlich auch den Bruttoumsatz dieser Tour mit 7 oder 19% versteuern.
Wir (heißt: du) dürfen hier nicht alles durcheinander schmeißen.

Es gibt die eine Seite (der Taxi-Fahrer) und es gibt die andere Seite (der Fahrgast).

Es gibt Umsatzsteuer - und andere Steuern.

Anscheinend, dies habe ich ungeprüft aus diesem Thread hier übernommen, klingt für mich aber plausibel, gilt folgendes:

a) Ein Selbstfahrender Unternehmer muss Trinkgelder ganz normal als Einnahmen angeben.
- Ob er in diesem Fall auch Umsatzsteuer darauf abführen muss, weiß ich nicht - kann aber gut sein -

b) Ein Angestellter darf das Trinkgeld steuerfrei (hier: "Einkommenssteuerfrei") einstecken

In jedem Fall gilt:

Eine Quittung darf NUR Umsatzsteuer ausweisen, wenn diese auf der anderen Seite auch vom Unternehmer abgeführt wird. Dies gebietet nämlich die vorgeschriebene Steuerneutralität der Umsatzsteuer.

Was heißt das:

- Wenn ein Fahrer das Trinkgeld in die Tasche steckt und es NICHT als (Umsatz-)steuerpflichtigen Umsatz meldet, dann darf er diese Umsatzsteuer auch auf keiner Quittung ausweisen.

Und nur das habe ich gesagt:

Wenn ich für 90 € Taxi-Fahrer und dem Fahrer 100 € Trinkgeld gebe, dann schreiben mir 99,99% der Fahrer eine Quittung über "100 € - inkl. 7% MWSt."

Das Unternehmen (Ausnahme: Der Fahrer ist selbst das Unternehmen) wird aber beim Finanzamt nur umsatzsteuerpflichtige 90 € melden und nur die in 90 € 7% enthaltene Umsatzsteuer abführen!

Rein rechtlich gesehen darf dies nicht sein - ist aber in ganz Deutschland so und wird anscheinend überall toleriert!

Von der Praxis wollen wir mal gar nicht reden...
In der Praxis schreiben die Taxi-Fahrer Quittungen wie Klopapier und schreiben drauf was du ihnen bezahlst.
Ich wette hiermit 500 €, dass 50% der Taxi-Fahrer auf den Deal "Schreiben Sie mir eine Quittung über 100 €, ich gebe Ihnen dafür 20 €" eingehen...
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 06.05.2015, 15:15

@GK,
es war kein Ratschlag sondern einfach ein Wink aus der Praxis.
Mich hat man in einem Steuerermittlungsverfahren schon mit mehrere Jahre alten Quittungen konfrontiert.
Letztendlich hast Du aber Recht, auf eine korrekte Quittung gehören korrekte Angaben.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 06.05.2015, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Guter_Kollege » 06.05.2015, 15:20

Sascha1979 hat geschrieben:Wenn ich für 90 € Taxi-Fahrer und dem Fahrer 100 € Trinkgele?d gebe, dann schreiben mir 99,99% der Fahrer eine Quittung über "100 € - inkl. 7% MWSt."
Das ist natürlich fies ggüb. dem Unternehmer, weil da fehlen ja 10 € Umsatz. Hat der Drecksfahrer sich die also auch noch einverleibt.
Wenigstens das FA freut sich auch.
Sascha1979 hat geschrieben:Das Unternehmen (Ausnahme: Der Fahrer ist selbst das Unternehmen) wird aber beim Finanzamt nur umsatzsteuerpflichtige 90 € melden
Rein rechtlich gesehen darf dies nicht sein
Das versteh ich jetzt zwar wieder nicht, weil er ja für 90 € gefahren ist, aber ich fürchte Du wirst es gleich erklären.
Sascha1979 hat geschrieben:...und dem Fahrer 100 € Trinkgeld gebe...
Keine 500 ? Geizhals !!! Oder wird die Kohle langsam knapp?

Für Dich, ***
PBefG § 50 Einzelnorm
Beförderungen bei denen das Trinkgeld für einen unter das Arbeitszeitgesetz fallenden Angestellten das Entgelt für die einzelne Fahrt übersteigt,
fallen unter genehmigungspflichtige Ausnahmen und sind im Regelfall verboten.

50 a)
Dies gilt nicht wenn das Trinkgeld um die übersteigende Diferenz an den Unternehmer abgeführt wird
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 06.05.2015, 15:35, insgesamt 7-mal geändert.

Sascha1979
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Sascha1979 » 06.05.2015, 17:18

Guter_Kollege hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Wenn ich für 90 € Taxi-Fahrer und dem Fahrer 100 € Trinkgele?d gebe, dann schreiben mir 99,99% der Fahrer eine Quittung über "100 € - inkl. 7% MWSt."
Das ist natürlich fies ggüb. dem Unternehmer, weil da fehlen ja 10 € Umsatz. Hat der Drecksfahrer sich die also auch noch einverleibt.
Wenigstens das FA freut sich auch.
Was, was, was?
Das Finanzamt freut sich NICHT!

Weil: Der Fahrer gibt mir zwar eine Quittung über 100 € - meldet aber nur 90 € an das Finanzamt.

Und warum macht er das?
Weil er gar keine Ahnung hat, was er für Quittungen ausgibt. Weil 99,99% aller Fahrer nämlich die Quittung einfach ausschreiben, keinen Durchschlag haben und daher ihren Umsatz auf Basis des Taxi-Meters melden müssen!

Sascha1979 hat geschrieben:...und dem Fahrer 100 € Trinkgeld gebe...
Keine 500 ? Geizhals !!! Oder wird die Kohle langsam knapp?
a) Mein Freund, meine monatliche Rendite auf dem Tagesgeld Konto ist größer als dein Monats-Einkommen nach einer wöchentlichen 80 Stunden Schicht.
Und das bei aktuellen 0,5% Zinsen... Mach dir um mich mal keine Sorgen...

b) Wenn ich das wirklich irgendwo geschrieben habe...
Sehr bezeichnend, dass du jetzt schon auf sehr eindeutige Rechtschreibfehler rumreitest...

Edit: Der Satz müsste natürlich korrekt "und dem Fahrer 100 € (inkl. 10 €) Trinkgeld gebe...

Aber das hätte nur ein Mensch mit durchschnittlichem Intellekt selbst erkennen können... Du bist davon befreit!
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 06.05.2015, 17:22, insgesamt 2-mal geändert.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Guter_Kollege » 06.05.2015, 18:03

Hol das Stöckchen, hopp!

Hauke
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Hauke » 06.05.2015, 19:25

Sascha1979 hat geschrieben: a) Mein Freund, meine monatliche Rendite auf dem Tagesgeld Konto ist größer als dein Monats-Einkommen nach einer wöchentlichen 80 Stunden Schicht.
Und das bei aktuellen 0,5% Zinsen... Mach dir um mich mal keine Sorgen...
Da ist er wieder, der alte Kotzbrocken :mrgreen:

Eine kleine Stichelei, eine klitzekleine Provokation und unser 500€-Sascha muss wieder angeben wie 10 nackte Neger. :mrgreen:

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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von taxipost » 06.05.2015, 19:40

RaimundHH hat geschrieben:MOin,

mal wieder zurück zum Anfang, ich glaube es ging um das Problem, daß die ausgestellte
Quittung inklusive Trinkgeld nicht der im FT gespeicherten Tour entsprach, was jedoch
meiner Ansicht nicht wirklich relevant ist, weil kein Steuerbeamter die Einzelquittungen
mit den gespeicherten Touren abgleicht.
Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen (fehlerhafter Vorsteuerabzug seitens der
gewerblichen Taxikunden).

Grüße
problem genau richtig erkannt.
es ist schön das auch noch ein HHer sich zu wort meldet, denn

bei den steuerbeamten gebe ich dir recht,
aber was ist mit der genehmigungsbehörde?

die ganz sache hat einen hintergrund und zwar die kreditkartenpflicht.
aufgrund des tarifs sind in berlin z.zt. nur gerade fahrpreise möglich.
wir starten mit 3,40 und dann immer 0,20/teilstrecke.

es gibt zwar 0,50 flughafenzuschlag, aber den lassen wir mal weg.

bei einer kreditkarte komnen 1,50 on top.
damit wird der fahrpreis ungrade.

wenn ich jetzt einen kreditkartenbeleg mit einer graden summe und der angabe inkl. 7% mit den aufzeichnungen des FT vergleiche, dann hab ich den fehler in 0,nix gefunden.

oder?
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Sascha1979
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Sascha1979 » 06.05.2015, 20:24

taxipost hat geschrieben:
RaimundHH hat geschrieben:MOin,

mal wieder zurück zum Anfang, ich glaube es ging um das Problem, daß die ausgestellte
Quittung inklusive Trinkgeld nicht der im FT gespeicherten Tour entsprach, was jedoch
meiner Ansicht nicht wirklich relevant ist, weil kein Steuerbeamter die Einzelquittungen
mit den gespeicherten Touren abgleicht.
Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen (fehlerhafter Vorsteuerabzug seitens der
gewerblichen Taxikunden).

Grüße
problem genau richtig erkannt.
es ist schön das auch noch ein HHer sich zu wort meldet, denn

bei den steuerbeamten gebe ich dir recht,
aber was ist mit der genehmigungsbehörde?

die ganz sache hat einen hintergrund und zwar die kreditkartenpflicht.
aufgrund des tarifs sind in berlin z.zt. nur gerade fahrpreise möglich.
wir starten mit 3,40 und dann immer 0,20/teilstrecke.

es gibt zwar 0,50 flughafenzuschlag, aber den lassen wir mal weg.

bei einer kreditkarte komnen 1,50 on top.
damit wird der fahrpreis ungrade.

wenn ich jetzt einen kreditkartenbeleg mit einer graden summe und der angabe inkl. 7% mit den aufzeichnungen des FT vergleiche, dann hab ich den fehler in 0,nix gefunden.

oder?
Aus meiner Sicht müssen wir hier 2-3 Sachen unterscheiden:

a) Wie es höchst richterlich korrekt wäre

b) Wie es praktischerweise gemacht wird

c) Welche Verstöße nachgewiesen werden können

TAXI-Fahrer schreiben auf die Quittungen, was sie wollen. Wenn ich einen Fahrer 10 € Trinkgeld gebe, dann schreibt er mir auch 130 € statt der 30 € Tour auf.
Es ist ihm komplett egal, da für ihn die Quittungen nur Toilettenpapier sind. Er rechnet seine Umsätze und Steuern einzig und allein nach einem eingebauten Zähler ab.

Was mich aber interessiert:

Welches Trinkgeld gibt ein Selbstfahrender Unternehmer an?
99% der selbstfahrenden Unternehmer werden nicht ihr wirkliches Trinkgeld angeben.

Das Finanzamt wird es aber auch nicht akzeptieren, wenn er jeden Monat seinen Taxi-Meter Umsatz 1:1 angibt.
Also vermute ich, dass sich der Taxi-Fahrer jeden Monat ein Trinkgeld zwischen 5-7% ausdenkt und das angibt.

In Wirklichkeit waren es vermutlich 10-15% im Schnitt.

Jetzt kann das Finanzamt so misstrauisch sein, wie sie wollen: Sie werden ihm nicht das Gegenteil nachweisen können. Wenn er eben ein Muffelliger Taxi-Fahrer ist, bekommt er eben so wenig Trinkgeld.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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