Weniger Geld als auf Taxiuhr
Weniger Geld als auf Taxiuhr
Ich habe heute für einen Kollegen gefahren. Ich bin noch nie "auf Uhr" gefahren, sonst nur Schüler oder Behinderte.
Nun hatte ich eine Fahrt dabei und habe mich dabei einmal verfahren, waren vllt höchstens 2 Min.
Am Ende habe ich dem Fahrgast statt den 33,- nur 30,- in Rechnung gestellt.
Meine Frage:
Bekommt der Chef eiglt. die Summe der Einnahmen an der Uhr angezeigt? Kommt es bei euch auch schon mal vor, dass ihr weniger nehmt, als die Uhr anzeigt? Müsst ihr das dann vermerken oder ist die Uhr eh nur eine Momentaufnahme und nach der Fahrt wieder komplett gelöscht?
Nun hatte ich eine Fahrt dabei und habe mich dabei einmal verfahren, waren vllt höchstens 2 Min.
Am Ende habe ich dem Fahrgast statt den 33,- nur 30,- in Rechnung gestellt.
Meine Frage:
Bekommt der Chef eiglt. die Summe der Einnahmen an der Uhr angezeigt? Kommt es bei euch auch schon mal vor, dass ihr weniger nehmt, als die Uhr anzeigt? Müsst ihr das dann vermerken oder ist die Uhr eh nur eine Momentaufnahme und nach der Fahrt wieder komplett gelöscht?
Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Nur wenn Dich der Zoll mal anhält und den Tachostand notiert, dem Chef Bescheid sagen.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
- schleicher
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Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Ob ers kontrollieren kann oder nicht, sag ihm einfach die wahrheit, wie es war. Dann darf es keine Probleme geben, und wenn doch hasz du den falschen chef
Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Nur zum Verständnis: Du bist Mietwagenfahrer und hast deinen Kollegen, der Taxifahrer ist, vertreten? Hast du die Zulassung Taxi zu fahren (gültiger Personen-Beförderungsschein) ?sibo hat geschrieben:Ich habe heute für einen Kollegen gefahren. Ich bin noch nie "auf Uhr" gefahren, sonst nur Schüler oder Behinderte.
Sich zu verfahren ist nicht schlimm, falsche Quittungen auszustellen schon eher. Wenn es dem Fahrgast zu teuer ist, kann er sich beschweren.sibo hat geschrieben:Nun hatte ich eine Fahrt dabei und habe mich dabei einmal verfahren, waren vllt höchstens 2 Min.
Am Ende habe ich dem Fahrgast statt den 33,- nur 30,- in Rechnung gestellt.
Nennen wir die "Uhr" mal beim richtigen Namen: Taxameter. Damit heutzutage ein Taxameter überhaupt funktioniert, musst du dich vor Schichtbeginn anmelden und nach deiner Schicht wieder abmelden. Beim Abmeldevorgang werden alle Daten auf ein Key abgespeichert. Du glaubst: "Ok, das sind nur gefahrene km, besetzte km, Anzahl Touren, Zuschläge und Umsatz", doch damit irrst du dich. Das Taxameter speichert mehr ab als dir lieb ist. Uhrzeit beim Anmelden, Uhrzeit beim Abmelden, Zeitspanne in der du mit Kunden unterwegs bist, Zeitspanne in der das Auto steht. Und mein ganz persönlicher Liebling: alle Geschwindigkeiten, die du gefahren bist.sibo hat geschrieben:Meine Frage:
Bekommt der Chef eiglt. die Summe der Einnahmen an der Uhr angezeigt? Kommt es bei euch auch schon mal vor, dass ihr weniger nehmt, als die Uhr anzeigt? Müsst ihr das dann vermerken oder ist die Uhr eh nur eine Momentaufnahme und nach der Fahrt wieder komplett gelöscht?
Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Was sollen die Nebelkerzen?
1. Auch ein Mietwagenfahrer braucht einen P-Schein. Doch darum geht es hier nicht.
2. Eine Quittung ist dann falsch ausgestellt, wenn der bescheinigte Preis nicht der ist, den man bekommen hat. Das ist hier aber nicht der Fall.
3. Mindestens ein bekannter Hamburger Taxifahrer träumt sogar immer wieder davon, daß sich damit alle relevanten Vorgänge auf dieser Welt lückenlos erfassen lassen. Im vorliegenden Fall reicht die Gegenfrage aus, wonach die Schicht abgerechnet werden soll, wenn das Taxameter oder der Wegstreckenzähler nach jeder Fahrt genullt würde. Es stellt sich dementsprechend auch die weitere Frage, wie mit den 3 Euro beim Abrechnen verfahren wird. Ansonsten kann ich nur schleichers Aussage zustimmen.
1. Auch ein Mietwagenfahrer braucht einen P-Schein. Doch darum geht es hier nicht.
2. Eine Quittung ist dann falsch ausgestellt, wenn der bescheinigte Preis nicht der ist, den man bekommen hat. Das ist hier aber nicht der Fall.
3. Mindestens ein bekannter Hamburger Taxifahrer träumt sogar immer wieder davon, daß sich damit alle relevanten Vorgänge auf dieser Welt lückenlos erfassen lassen. Im vorliegenden Fall reicht die Gegenfrage aus, wonach die Schicht abgerechnet werden soll, wenn das Taxameter oder der Wegstreckenzähler nach jeder Fahrt genullt würde. Es stellt sich dementsprechend auch die weitere Frage, wie mit den 3 Euro beim Abrechnen verfahren wird. Ansonsten kann ich nur schleichers Aussage zustimmen.
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
An anderer Stelle hat eichi was gesagt ob es neben dem kleinen P-Schein und großen P-Schein auch einen extra großen für Busse gibt?jr hat geschrieben:Was sollen die Nebelkerzen?
1. Auch ein Mietwagenfahrer braucht einen P-Schein. Doch darum geht es hier nicht.
Ist Berlin die Ausnahme?
Fakt ist, als ich vor 5 Jahren die Ortskundeprüfung gemacht habe, hatte ich noch die Wahl. Es gab nicht die Ortskundeprüfung, es gab eine einfache und eine schwierigere. Und nur diejenigen, die die schwierige Ortskunde gemacht und bestanden haben, bekamen die Berechtigung Taxi zu fahren.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Stimme jr in allen Punkten zu.
Einfach auf der Abrechnung den Differenzbetrag (mit Begründung) abziehen und gut ist.
Selbstverständlich muss der Fahrgast keine Umwege zahlen die der Fahrer verantwortet hat und ebenso selbstverständlich kann keine Einnahme abgerechnet werden die nicht eingenommen wurde.
Damit habe ich bisher bei noch keinem Unternehmer Probleme gehabt.
Ähnlich verhält es sich auch z.B. bei Vorbestellungen bei denen der Kunde nicht kommt oder wenn der Kunde flitzen geht.
Auch Festpreise bei Fahrten außerhalb des Tarifgebietes verhält es sich ähnlich, hier muss aber vorher mit dem Unternehmer abgeklärt werden wo der mögliche Rahmen für Festpreise oder Rabatte liegt.
Der Unternehmer weiß schon wie er diese Beträge kaufmännisch korrekt verbuchen muss.
Dafür ist er Unternehmer und wir nur Fahrer
Einfach auf der Abrechnung den Differenzbetrag (mit Begründung) abziehen und gut ist.
Selbstverständlich muss der Fahrgast keine Umwege zahlen die der Fahrer verantwortet hat und ebenso selbstverständlich kann keine Einnahme abgerechnet werden die nicht eingenommen wurde.
Damit habe ich bisher bei noch keinem Unternehmer Probleme gehabt.
Ähnlich verhält es sich auch z.B. bei Vorbestellungen bei denen der Kunde nicht kommt oder wenn der Kunde flitzen geht.
Auch Festpreise bei Fahrten außerhalb des Tarifgebietes verhält es sich ähnlich, hier muss aber vorher mit dem Unternehmer abgeklärt werden wo der mögliche Rahmen für Festpreise oder Rabatte liegt.
Der Unternehmer weiß schon wie er diese Beträge kaufmännisch korrekt verbuchen muss.
Dafür ist er Unternehmer und wir nur Fahrer
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 03.04.2015, 06:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Das mag bei Dir und in Deinem Unternehmern zu sein. Aber eine Pflicht zu Keysystemen und Personalisierung der Taxameterschichten gibt es - gesetzlich - generell nicht.Jim Bo hat geschrieben:Damit heutzutage ein Taxameter überhaupt funktioniert, musst du dich vor Schichtbeginn anmelden und nach deiner Schicht wieder abmelden. Beim Abmeldevorgang werden alle Daten auf ein Key abgespeichert.
Du bist doch nun schon einige Zeit in Taxiforen unterwegs. Eigentlich solltest Du wissen, dass zwischen den P-Scheinen für Taxi und Mietwagen nur dann unterschieden wird, wenn eine Gemeinde weniger als 50000 EInwohner hat, denn dann braucht man für den Erwerb des Scheins keine OKP abzulegen. In Berlin dürfte das also nicht der Fall sein.Jim Bo hat geschrieben: An anderer Stelle hat eichi was gesagt ob es neben dem kleinen P-Schein und großen P-Schein auch einen extra großen für Busse gibt?
Ist Berlin die Ausnahme?
Fakt ist, als ich vor 5 Jahren die Ortskundeprüfung gemacht habe, hatte ich noch die Wahl. Es gab nicht die Ortskundeprüfung, es gab eine einfache und eine schwierigere. Und nur diejenigen, die die schwierige Ortskunde gemacht und bestanden haben, bekamen die Berechtigung Taxi zu fahren.
Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrer, dürfen damit auf gar keinen Fall geführt werden.
Zuletzt geändert von am am 03.04.2015, 13:09, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
in berlin gibt es tatsächlich einen mini p-schein ohne prüfung.
das dürfte woanders auch der fall sein.
damit kann man aber nur linienverkehr oder ausflugsfahrten machen.
aus deiner ausführungen geht hervor, dass du schichtzettel schreibst.
die 3,- euro hätten eigentlich auf dem schichtzettel vermerkt werden müssen.
du sollst die summe der einnahmen laut taxameter festhalten.
du hast also eine nicht korrekte abschrift gemacht.
das dürfte woanders auch der fall sein.
damit kann man aber nur linienverkehr oder ausflugsfahrten machen.
aus deiner ausführungen geht hervor, dass du schichtzettel schreibst.
die 3,- euro hätten eigentlich auf dem schichtzettel vermerkt werden müssen.
du sollst die summe der einnahmen laut taxameter festhalten.
du hast also eine nicht korrekte abschrift gemacht.
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Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
MIT Prüfung...taxipost hat geschrieben:in berlin gibt es tatsächlich einen mini p-schein ohne prüfung.
Mann Leute echt. Meine allererste Taxischule habe ich besucht, die haben für beides geschult für den P-Schein für Taxen und für den P-Schein für Mietwagen. Ich habe den Lehrer extra gefragt, worin der Unterschied genau liegt zwischen die, die für Taxen lernen und diejenigen die für Mietwagen lernen.
Wortwörtlich kam als Antwort: "Der Ortskundekatalog für Mietwagen ist deutlich kleiner als der für Taxen. Außerdem ist die mündliche Prüfung einfacher. Macht man den Personenbeförderungsschein für Taxen muss man auf den absolut kürzesten Weg fahren. Für Mietwagen reicht es, wenn man über Hauptstraßen irgendwie dahinkommt."
Genau so war das vor 5 Jahren. Wenn ihr mir nicht glaubt, dann fragt die Berliner Taxiinnung und den Berliner Taxiverband. Die haben damals die Prüfung abgenommen. Aber hört endlich auf mich hier für blöd hinzustellen. Das macht mich sauer!
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Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Das ist dann eine Berliner Lösung Jim Bo, mit der man die FEV zu umgehen versucht. Es ist nichts Neues, das Behörden Mietwagenwilligen die Genehmigungen zusammen mit einer Packung Würfelzucker mit dem Strohhalm in den Allerwertesten pusten. Hast Du den Teil der von mir verlinkten FEV gelesen? Dann wirst Du feststellen, dass es da offiziell keinen Unterschied gibt.
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Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Den Inhalt der OKP legt die örtliche Zulassungsbehörde fest. Wenn man das weis, erübrigen sich weitere Fragen dazu.taxipost hat geschrieben:in berlin gibt es tatsächlich einen mini p-schein ohne prüfung.
That's fact!taxipost hat geschrieben:die 3,- euro hätten eigentlich auf dem schichtzettel vermerkt werden müssen.
du sollst die summe der einnahmen laut taxameter festhalten.
du hast also eine nicht korrekte abschrift gemacht.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 03.04.2015, 22:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Für Krankenwagenfahrer gibt's dann nochmal ne extra Wurst.LABO hat geschrieben:Wenn Sie einenP-Schein für Miet- oder Krankenkraftwagen anstreben, muss weiterhin nur eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Unmittelbar nach Prüfungszulassung können Sie dafür einen Termin vereinbaren
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Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Da gilt in aller Regel dasselbe wie für Mietwagen. Nur wird das gerne getrennt betrachtet, da es dort ja nicht um Personenbeförderung im gewerblichen Sinne geht, wie bei Taxi und Mietwagen.
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Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
nur taxen §47 und mietwagen §49 müssen eine prüfung ablegen.
linienverkehr und ausflugsfahrten, §§ 42, 43, 48, machen keine prüfung.
krankenwagen brauchen auch keine prüfung, dafür aber zusätzlich ein sani-lehrgang.
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Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Ich glaube, wir müssten bald alle Paragraphen hier durch haben.
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Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Rettungssanitäter benötigen sehr wohl eine OKP. Wozu verlinke ich hier eigentlich im Parallelthread die FEV, wenn alle weiter munter schreiben, was sie glauben, anstatt solches, von dem sie es wissen könnten?
Zuletzt geändert von am am 04.04.2015, 13:35, insgesamt 1-mal geändert.
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Dafür muss man nur Tante Google fragen, selbstverständlich braucht man als Rettungssanitäter eine OKP.
https://www.google.de/search?client=ope ... 8&oe=UTF-8
Gefunden unter Eingabe : "rettungssanitäter ortskenntnisprüfung"
https://www.google.de/search?client=ope ... 8&oe=UTF-8
Gefunden unter Eingabe : "rettungssanitäter ortskenntnisprüfung"
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 04.04.2015, 15:19, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Weil es Spaß macht und wir dich so gerne ärgern.am hat geschrieben:Rettungssanitäter benötigen sehr wohl eine OKP. Wozu verlinke ich hier eigentlich im Parallelthread die FEV, wenn alle weiter munter schreiben, was sie glauben, anstatt solches, von dem sie es wissen könnten?
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Re: Weniger Geld als auf Taxiuhr
Na dann bin ich ja froh. Dachte schon es läge am Intellekt.
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