§ 47 Verkehr mit Taxen.....
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Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
@arne007
Du lernst es auch nicht. Was kostet ein Hansaanteil?
Du lernst es auch nicht. Was kostet ein Hansaanteil?
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Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Wobei Letzteres Taxiverkehr wäre. Aber da die Pro-Fraktion ja ein generelles Problem mit Taxi hat, wäre die Prägung Rideselling ganz passend.
Zuletzt geändert von am am 22.09.2014, 12:03, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Endet bei dir die Entwicklung vor 20 Jahren?arne13 hat geschrieben:... Was du mit "neuen technischen Möglichkeiten" meinst, erschliesst sich mir auch nicht wirklich. Telefone gibt es seit hundert Jahren, Handys seit zwanzig Jahren,reasoner hat geschrieben:Erst recht, wenn Veränderungen den neuen technischen Möglichkeiten Rechnung tragen. Ich weiß auch nicht genau, ob die Rückkehrpflicht noch sinnvoll ist.
Mobiltelefon und Internet: 20 Jahre
Mobiltelefon mit Internet: 8 Jahre
Personenbeförderungsvermittlungsstartups: 5 Jahre
Personenbeförderungsmobilitätsplattformen, systemübergreifend: 2 Jahre
To be continued ... also wach wieder auf.
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Wir können uns hier vortrefflich streiten über Rückkehrpflicht und Taxiverpachtung, Fakt wird sein, das es in spätestens 10 Jahren das Taxigewerbe so wie wir es heute kennen nicht mehr geben wird. Die Entwicklung wird uns überrollen und das PbfG wird dann auch ganz anders aussehen als heute. Das Taxigewerbe ist in etwa so flexibel wie ein Bahnschranke. Das Taxigewerbe hechelt den Entwicklungen hinterher ohne selbst Akzente zu setzen. Die Metropolzentralen werden die Möglichkeiten von Taxi Collect nur schwerlich begreifen. Ich bin enttäuscht darüber das Fred Buchholz aus Bremen so früh das Handtuch geschmissen hat, weil es in seiner Zentrale offenkundig Probleme gab. Der hätte den Jungspunden von Uber Paroli bieten können.
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Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Lange noch nicht das Ende! Das nächste was kommt, wird die "intelligente Plattform" sein, oder nennen wir sie die antizipatorische!reasoner hat geschrieben:...
Personenbeförderungsmobilitätsplattformen, systemübergreifend: 2 Jahre
...
Anhand deines Bewegungsprofiles/Mobilitätsprofiles wird dir auf App-Button die für dich in deinem Bedarfsmoment wahlweise günstigste/schnellste/ökologischste/luxuriöseste/ etc.pp Mobilitätsform vorgeschlagen werden. Einstellungen durch dich frei konfigurierbar oder durch das System (durch dein bisheriges Mobilitätsmuster) vorgeschlagen! Die bisherigen systemübergreifenden Apps haben ja meist nur EINEN Anbieter! Die Zusammenführung in einer App (Synthese-App) wird nur noch wenige Zeit brauchen. Die Hochbahn hier macht ja bereits zarte Versuche mit gekoppelten Lösungen.
Ich denke, so eine echte Mobilitäts-App habe ich spätestens 2017 auf meinem Handy, oder?
LG
Dura lex, sed lex.
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Und mit der Verpachtung durch Sofaunternehmer willst du das Gewerbe zukunftstauglich machen? Ich glaube, da gibt es bessere Ansätze. reasoner hat eine nette Zeitreihe aufgemacht: "20 Jahre ... 8 Jahre ... 5 Jahre ... 2 Jahre ..." Wenn diese Zeitreihe sich fortsetzt, wird es wenig bringen, einfach nur einen anderen Zustand herbeizuführen. Das Ziel müßte wohl eher ein flexibler Rahmen sein, der sich an alles anpaßt, was da noch kommen mag.Wattwurm hat geschrieben:Fakt wird sein, das es in spätestens 10 Jahren das Taxigewerbe so wie wir es heute kennen nicht mehr geben wird.
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Ist mir alles bekannt, allerdings hat noch nie jemand konkret erklärt, wo der bisherige Ordnungsrahmen dazu nicht passt? Vielleicht kannst du das mal etwas näher erläutern?reasoner hat geschrieben:Endet bei dir die Entwicklung vor 20 Jahren?
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Personenbeförderungsvermittlungsstartups: 5 Jahre
Personenbeförderungsmobilitätsplattformen, systemübergreifend: 2 Jahre
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Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Wieso flexibler?jr hat geschrieben:Das Ziel müßte wohl eher ein flexibler Rahmen sein, der sich an alles anpaßt, was da noch kommen mag.
Man könnte das PBefG auch verschärfen.