§ 47 Verkehr mit Taxen.....
§ 47 Verkehr mit Taxen.....
.....Abs. 5 Die Vermietung von Taxen an Selbstfahrer ist verboten! Sollte man diesen Paragraphen nicht mal überdenken?
Warum sollte man einem Taxifahrer, der nicht nur einen gültigen P-Schein besitzt u n d die Unternehmerprüfung erfolgreich bestanden hat, der aber das volle finanzielle Risiko einer Selbstständigkeit nicht eingehen möchte und dem es vielleicht auch am notwendigen Eigenkapital mangelt, nicht die Chance geben für die Dauer von maximal 4 Jahren mit einer Konzession eines anderen Unternehmers ein wenig an der Selbstständigkeit zu schnuppern?
Wenn man dafür eine saubere und legale Lösung der haftungsrechtlichen, sozialrechtlichen und abgabenrechtlichen Verhältnisse zustande bringen könnte, wäre ich unter Umständen sogar dafür so eine "Schnupperunternehmerschaft" einzuführen!
Die Vermietung und Verpachtung von Taxen ist im Gewerbe bekanntlich sehr verbreitet. Mir geht es darum, wenn man das schon nicht verhindern kann, wie kann man diese "Vermietmodelle" in Zukunft wenigstens entkriminalisieren und gleichzeitig dem unternehmerischen Nachwuchs die Möglichkeit zu bieten mit einer Art "Lightversion der Unternehmereigenschaft" sich entweder auf eine Vollunternehmerschaft vozubereiten oder das Thema für alle Zukunft ad acta zu legen!
Der Unternehmer der seine Konzession dafür befristet auf maximal 4 Jahre zur Verfügung stellt, ist dann quasi der "Pate". Die begleitete Unternehmereigenschaft als Pendant zum begleitetem Fahren bei Führerschein mit 17 Jahren. Könnt Ihr Euch das vorstellen für die Zukunft?
Warum sollte man einem Taxifahrer, der nicht nur einen gültigen P-Schein besitzt u n d die Unternehmerprüfung erfolgreich bestanden hat, der aber das volle finanzielle Risiko einer Selbstständigkeit nicht eingehen möchte und dem es vielleicht auch am notwendigen Eigenkapital mangelt, nicht die Chance geben für die Dauer von maximal 4 Jahren mit einer Konzession eines anderen Unternehmers ein wenig an der Selbstständigkeit zu schnuppern?
Wenn man dafür eine saubere und legale Lösung der haftungsrechtlichen, sozialrechtlichen und abgabenrechtlichen Verhältnisse zustande bringen könnte, wäre ich unter Umständen sogar dafür so eine "Schnupperunternehmerschaft" einzuführen!
Die Vermietung und Verpachtung von Taxen ist im Gewerbe bekanntlich sehr verbreitet. Mir geht es darum, wenn man das schon nicht verhindern kann, wie kann man diese "Vermietmodelle" in Zukunft wenigstens entkriminalisieren und gleichzeitig dem unternehmerischen Nachwuchs die Möglichkeit zu bieten mit einer Art "Lightversion der Unternehmereigenschaft" sich entweder auf eine Vollunternehmerschaft vozubereiten oder das Thema für alle Zukunft ad acta zu legen!
Der Unternehmer der seine Konzession dafür befristet auf maximal 4 Jahre zur Verfügung stellt, ist dann quasi der "Pate". Die begleitete Unternehmereigenschaft als Pendant zum begleitetem Fahren bei Führerschein mit 17 Jahren. Könnt Ihr Euch das vorstellen für die Zukunft?
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Das Wort Selbstfahrer meint m.E. nicht einen Taxiunternehmer mit allen Berechtigungen, sondern einen Selbstfahrer im Sinne wie bei Selbstfahrervermietfahrzeug. Ganz unabhängig davon ist das so, als würde der Ewu nach Unfall eine Taxe mieten. Ich bin gegen das Modell Mwu verleiht Auto an Kwu (kein Wagen). Dann sollte es eher einen Unternehmer geben, der Taxen verleiht aber als Unternehmer nichts mit P Beförderung macht. Ich denke dabei an Interessenkonflikte und komplettes abschieben der Kosten an einen Einzelkämpfer. Das Modell würde eher Missbraucht. Einen Wagen mieten bei jemanden der nur Interesse hat zu vermieten ist toll. Der hat kein Interesse an Gastauslastung sondern macht seine Preise nach Nachfragen. Kann mal gut mal schlecht sein. 1 Tag teurer als 5 oder7... usw. Ich wage zu bezweifeln, dass so ein Wagen unter dem Strich noch günstig ist oder für beide passt. Dennoch würde ich gern auf einen A6/A8 zurück greifen wenn ich ihn so gegen Vorlage der Konze und Pschein mit Bargeld einen Tag bekommen kann. Mit BOKraft und allem pipapo. Preis? Keine Ahnung.
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Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Och Mönsch Wattwurm, was bezweckst Du eigentlich damit dass Du solche Themen raushaust?
Hast Du Dich mal damit auseinandergesetzt was der Sinn dieses Paragraphen ist?
So langsam wird es mal Zeit das Du Dir den Bidinger zulegst, damit Du Dich mal vorab schlau machen kannst.
Der § dient vornehmlich 2 Zwecken:
1. Dem künstlichen Konzessionserhalt Vorschub zu leisten, der sonst der Steuerung der Konzessionsmenge durch die Zulassungsbehörde entzogen,
oder zumindest erschwert würde.
2. Scheinselbstständigkeiten zu erschweren/verhindern.
Hast Du Dich mal damit auseinandergesetzt was der Sinn dieses Paragraphen ist?
So langsam wird es mal Zeit das Du Dir den Bidinger zulegst, damit Du Dich mal vorab schlau machen kannst.
Der § dient vornehmlich 2 Zwecken:
1. Dem künstlichen Konzessionserhalt Vorschub zu leisten, der sonst der Steuerung der Konzessionsmenge durch die Zulassungsbehörde entzogen,
oder zumindest erschwert würde.
2. Scheinselbstständigkeiten zu erschweren/verhindern.
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Lieber Guter Kollege, das ist genau das was uns die Schwarzkonkurrenz ständig vorwirft. Das wir als Taxler uns hinter der BoKraft und dem PbfG verschanzen und das wir es uns hinter diesen Rechtsgrundlagen "gemütlich" machen!
Spätestens seit dem Auftauchen der ersten Ridesharingapps ist aber Schluß mit Gemütlichkeit. Ich bin geneigt durchaus am Bewährten festzuhalten, das heißt aber nicht das ich mich an verkrusteten Strukturen festklammere wie wie ein Schiffbrüchiger an einen Rettungsring. Alles gehört auf den Prüfstand, die Rückkehrpflicht zum Betriebsstandort genauso wie das noch illegale Vermieten von Taxen bzw. Konzessionen!
Es gibt keine heiligen Kühe in unserem Gewerbe!
Spätestens seit dem Auftauchen der ersten Ridesharingapps ist aber Schluß mit Gemütlichkeit. Ich bin geneigt durchaus am Bewährten festzuhalten, das heißt aber nicht das ich mich an verkrusteten Strukturen festklammere wie wie ein Schiffbrüchiger an einen Rettungsring. Alles gehört auf den Prüfstand, die Rückkehrpflicht zum Betriebsstandort genauso wie das noch illegale Vermieten von Taxen bzw. Konzessionen!
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Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Was hat Ridesharing denn nun wieder mit §47 zu tun?
Ridesharing steht nicht im Wettbewerb mit dem Taxigewerbe, sondern spricht die regelmäßigen Nutzer von anderen Transportmitteln an, wie Bus oder Bahn.
Hör doch mal auf, hier ohne Sinn und Verstand ein Ding nach dem anderen raus zu hauen.
Ridesharing steht nicht im Wettbewerb mit dem Taxigewerbe, sondern spricht die regelmäßigen Nutzer von anderen Transportmitteln an, wie Bus oder Bahn.
Hör doch mal auf, hier ohne Sinn und Verstand ein Ding nach dem anderen raus zu hauen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Also ich bin ganz eindeutig dafür den § 47 PbfG Abs.5 dahingehend zu ändern das die Vermietung und Verpachtung von Taxen unter bestimmten Auflagen erlaubt und damit entkriminalisiert wird!
Wenn man die Vermietung und Verpachtung von Taxen nicht verhindern kann, sei es weil die Behörden kein übermäßiges Interesse daran haben diesen Vorwürfen nachzugehen und weil es in den Amtsstuben dafür auch an Personal fehtl, sei es weil man keine ausreichende Beweise hat, dann muß man sich damit beschäftigen dieses "Geschäftsmodel" in geordnete und kontrollierbare Bahnen zu lenken!
Und was heißt hier ohne Sinn und Verstand? Das PbfG ist nicht in Stein gemeißelt. Es darf keine Denkverbote geben. Das Auftauchen von Uber, Blacklane, WunderCar aber auch von Drivenow, Car2go oder Moovel sowie deren Apps setzen das Taxigewerbe unter enormen exizentiellen Zugzwang. Wenn wir darauf nicht entsprechend reagieren, wird es das Taxigewerbe in der heutigen Form in spätestens 20 Jahren nicht mehr geben!
Einige von uns werden sich noch in 8 Wochen mit der Anschnallpflicht und dem Mindestlohn im Forum beschäftigen, ohne zu merken das die Karawane schon längst weiter gezogen ist und das die Zündschnur längst an einer ganz anderen Bombe vor sich hin bruzzelt!
Wenn man die Vermietung und Verpachtung von Taxen nicht verhindern kann, sei es weil die Behörden kein übermäßiges Interesse daran haben diesen Vorwürfen nachzugehen und weil es in den Amtsstuben dafür auch an Personal fehtl, sei es weil man keine ausreichende Beweise hat, dann muß man sich damit beschäftigen dieses "Geschäftsmodel" in geordnete und kontrollierbare Bahnen zu lenken!
Und was heißt hier ohne Sinn und Verstand? Das PbfG ist nicht in Stein gemeißelt. Es darf keine Denkverbote geben. Das Auftauchen von Uber, Blacklane, WunderCar aber auch von Drivenow, Car2go oder Moovel sowie deren Apps setzen das Taxigewerbe unter enormen exizentiellen Zugzwang. Wenn wir darauf nicht entsprechend reagieren, wird es das Taxigewerbe in der heutigen Form in spätestens 20 Jahren nicht mehr geben!
Einige von uns werden sich noch in 8 Wochen mit der Anschnallpflicht und dem Mindestlohn im Forum beschäftigen, ohne zu merken das die Karawane schon längst weiter gezogen ist und das die Zündschnur längst an einer ganz anderen Bombe vor sich hin bruzzelt!
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Sag mal, was für Drogen nimmst du eigentlich so,
die Schwarzkonkurrenz wird dir auch bei völliger Abschaffung des PbefG alles mögliche vorwerfen weil du derjenige bist, der ihre Profite mindert. Du meinst ernsthaft, dich irgendwie mit denen arrangieren zu können oder was soll der Quark?
Eine Konkurrenz, ohne gleiche Voraussetzungen (gesetzl. Grundlagen, und ich meine nicht das PBefG) ist völlig sinnlos, so einfach ist das!!
die Schwarzkonkurrenz wird dir auch bei völliger Abschaffung des PbefG alles mögliche vorwerfen weil du derjenige bist, der ihre Profite mindert. Du meinst ernsthaft, dich irgendwie mit denen arrangieren zu können oder was soll der Quark?
Eine Konkurrenz, ohne gleiche Voraussetzungen (gesetzl. Grundlagen, und ich meine nicht das PBefG) ist völlig sinnlos, so einfach ist das!!
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Du machst einen sehr großen gedanklichen Fehler, Wattwurm. Das Erfüllen von Begehrlichkeiten der neuen völlig beliebigen (Kuckuck poorle ...) Onlineanbieter weckt nichts als neue Begehrlichkeiten. Ich bin sicherlich für einen guten Kompromiss zu haben, du vielleicht auch, Wattwurm. Erst recht, wenn Veränderungen den neuen technischen Möglichkeiten Rechnung tragen. Ich weiß auch nicht genau, ob die Rückkehrpflicht noch sinnvoll ist.
Das Taxigewerbe befindet sich in einem Abwehrkampf, vielleicht schon auf einem Rückzugsgefecht. Man sollte klug hinschauen, wo man möglicherweise ohne Not Einfallstore öffnet, die man nicht mehr zubekommt. Auf der anderen Seite wird es über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren keinen Sinn machen, auf dem Status Quo zu beharren.
Das Taxigewerbe befindet sich in einem Abwehrkampf, vielleicht schon auf einem Rückzugsgefecht. Man sollte klug hinschauen, wo man möglicherweise ohne Not Einfallstore öffnet, die man nicht mehr zubekommt. Auf der anderen Seite wird es über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren keinen Sinn machen, auf dem Status Quo zu beharren.
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf
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Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Wer sowas nachplappert fällt voll auf die Polemik anderer herein.Wattwurm hat geschrieben:Lieber Guter Kollege, das ist genau das was uns die Schwarzkonkurrenz ständig vorwirft. Das wir als Taxler uns hinter der BoKraft und dem PbfG verschanzen und das wir es uns hinter diesen Rechtsgrundlagen "gemütlich" machen!
Offenbar entgeht Dir der Sinn des Paragraphen immer noch. Weitere Erklärungen vermutlich zwecklos.
Mit gemütlich machen hat das jedenfalls rein gar nichts zu tun.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 21.09.2014, 23:14, insgesamt 1-mal geändert.
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Dir Rückkehrpflicht wird vor allem mit der Tarifpflicht für Taxen begründet, gibt man das eine auf, muss man zwangsläufig auch das andere aufgeben! Was du mit "neuen technischen Möglichkeiten" meinst, erschliesst sich mir auch nicht wirklich. Telefone gibt es seit hundert Jahren, Handys seit zwanzig Jahren, "surge pricing" mag vielleicht relativ neu klingen, aber außerhalb des Taxengewerbes eine völlig normale Methode, um dem Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen!reasoner hat geschrieben:Erst recht, wenn Veränderungen den neuen technischen Möglichkeiten Rechnung tragen. Ich weiß auch nicht genau, ob die Rückkehrpflicht noch sinnvoll ist.
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Das Thema Rückkehrpflicht gilt insbesondere durch die neuen Möglichkeiten, angesichts der Tarifpflicht von Taxen, um so mehr. Naja, die Franzosen und sogar der Gesetzgeber hat es kapiert. Vielleicht kapieren es auch irgendwann die Gewerbevertreter in Deutschland, und wenn sie es nicht kapieren, dann dringen sie hoffentlich auf eine gänzliche Aufhebung der Tarifpflicht!reasoner hat geschrieben:Erst recht, wenn Veränderungen den neuen technischen Möglichkeiten Rechnung tragen. Ich weiß auch nicht genau, ob die Rückkehrpflicht noch sinnvoll ist.
Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
... und man erkennt diese Flitzpiepen u.a. daran, dass sie täglich 16-18 Stunden im Taxi sitzen und immer wieder einpennen am Taxistand (manche auch während der Fahrt)Wattwurm hat geschrieben: Die Vermietung und Verpachtung von Taxen ist im Gewerbe bekanntlich sehr verbreitet.
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Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Und genau das ist das Problem Watti. So eine Konstruktion wird von der Scheinselbstständigkeit nicht abgegrent werden können.Wattwurm hat geschrieben:.....Abs. 5 Die Vermietung von Taxen an Selbstfahrer ist verboten! Sollte man diesen Paragraphen nicht mal überdenken?
Wenn man dafür eine saubere und legale Lösung der haftungsrechtlichen, sozialrechtlichen und abgabenrechtlichen Verhältnisse zustande bringen könnte, wäre ich unter Umständen sogar dafür so eine "Schnupperunternehmerschaft" einzuführen!
In Berlin werden Konzen von Leuten gemietet, die offiziell auf Harz IV machen und sich neben den Sozialleistungen noch ne ordentliche Stange Geld auf dem Bock hinzu verdienen, daher die Beliebtheit der Vermietmodelle. Wer nach abgeschlossener Unternehmerprüfung unsicher ist, ob er sich in die Selbstständigkeit trauen soll, dem rate ich: erst mal zu sparen und keinen Wagen auf Pump zu kaufen.Wattwurm hat geschrieben: Die Vermietung und Verpachtung von Taxen ist im Gewerbe bekanntlich sehr verbreitet. Mir geht es darum, wenn man das schon nicht verhindern kann, wie kann man diese "Vermietmodelle" in Zukunft wenigstens entkriminalisieren und gleichzeitig dem unternehmerischen Nachwuchs die Möglichkeit zu bieten mit einer Art "Lightversion der Unternehmereigenschaft" sich entweder auf eine Vollunternehmerschaft vozubereiten oder das Thema für alle Zukunft ad acta zu legen!
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden
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Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Langsam bekomme ich das Gefühl das sich Watti auf die Rente vorbereitet.
Anstatt sein Unternehmen zu verkaufen einfach den Wagen zu verpachten..........hat was die Idee, Einnahmen ohne Arbeit.
Anstatt sein Unternehmen zu verkaufen einfach den Wagen zu verpachten..........hat was die Idee, Einnahmen ohne Arbeit.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 22.09.2014, 03:19, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Ich kenne selbstständige Taxiunternehmer die ganz legal HartzIV kassieren. Meine Stadt hat kein Interesse daran diesen Unternehmern die Konzession wegzunehmen, weil Hartz IV jedem Bürger zusteht! Das Argument zieht nicht bei mir!AsphaltRunner hat geschrieben:
In Berlin werden Konzen von Leuten gemietet, die offiziell auf Harz IV machen und sich neben den Sozialleistungen noch ne ordentliche Stange Geld auf dem Bock hinzu verdienen....
Da könnte ich mir eine Reglung nach dem Vorbild der ehemaligen ICH-AG sehr gut vorstellen. Aber ich gebe zu das das Thema schwierig ist. Es warten aber in Zukunft noch mehrere schwierige Themen auf uns....!AsphaltRunner hat geschrieben:Und genau das ist das Problem Watti. So eine Konstruktion wird von der Scheinselbstständigkeit nicht abgegrenzt werden können.
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
In München werden Ein-Wagenbetriebe mit Übernahme der ausgelutschten alten Möhre sowie eines hohen SFR mit ca. 40.000 Euro plus Steuer gehandelt. Mittelfristig erwarte ich aber "Dank" des Aufkommens der Ridesharing-Economy einen Preisverfall! Wie hoch der ausfällt muß man sehen! Ich bin kein Prophet!Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Langsam bekomme ich das Gefühl das sich Watti auf die Rente vorbereitet.
Anstatt sein Unternehmen zu verkaufen einfach den Wagen zu verpachten..........hat was die Idee, Einnahmen ohne Arbeit.
Branche: Taxi Mietwagen
Chiffre: T-K-M-9
Taxikonzession Taxi-Kfz-Versicherung München Stadt
Verkaufe eine Taxikonzession in München Stadt.
Mit dem Auto 38.000 € + MwSt
Ohne Auto 32.000 + MwSt
Taxiversicherung SF6 2500 + MwSt
Taxiverssicherung SF3 1500 + MwSt
http://www.pm-makler.de/pages_de/boersen_angebote.php
Zuletzt geändert von Wattwurm am 22.09.2014, 07:15, insgesamt 1-mal geändert.
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
ER möchte damit die Taxiforen am Leben erhalten.Guter_Kollege hat geschrieben:Och Mönsch Wattwurm, was bezweckst Du eigentlich damit dass Du solche Themen raushaust?
DAS versteht Er nicht.am hat geschrieben:Hör doch mal auf, hier ohne Sinn und Verstand ein Ding nach dem anderen raus zu hauen.
DAS ist in dem Alter normal.reasoner hat geschrieben:Du machst einen sehr großen gedanklichen Fehler, Wattwurm.....
Holger ?Wattwurm hat geschrieben:In München werden Ein-Wagenbetriebe mit Übernahme der ausgelutschten alten Möhre sowie eines hohen SFR mit ca. 40.000 Euro plus Steuer gehandelt.
Ich entschuldige mich bei dir,ich wusste ja nicht das du in München einen Ein-Wagenbetrieb leitest und den Tagesablauf organisierst,dir deshalb nun Gedanken über deinen Mindestlohn und den Verkauf deines alten Taxis machst wo du nun aus Altersgründen ausscheidest.
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Schön, dann kommen wir der Sache deutlich näher. Du scheinst da die Paragraphen verwechselt zu haben. Du meintest eigentlich §13, 4 PBefG (Beobachtungszeitraum oder Konzessionsstop), dessen Abschaffung auch die Monopolkommission gefordert hat. Und ja, ich denke wenigstens damit haben sie Recht!Wattwurm hat geschrieben:n München werden Ein-Wagenbetriebe mit Übernahme der ausgelutschten alten Möhre sowie eines hohen SFR mit ca. 40.000 Euro plus Steuer gehandelt. Mittelfristig erwarte ich aber "Dank" des Aufkommens der Ridesharing-Economy einen Preisverfall! Wie hoch der ausfällt muß man sehen! Ich bin kein Prophet!
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Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Vielleicht sollten wir hier mal die Begriffe Taxi, Mietwagen, Ridesharing und Leihwagen deutlicher auseianderhalten.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: § 47 Verkehr mit Taxen.....
Und aus gutem Grund...
zwischen Ride-Sharing und Ride-Selling differenzieren!
(Uber vs. Mitfahrgelegenheit)
zwischen Ride-Sharing und Ride-Selling differenzieren!
(Uber vs. Mitfahrgelegenheit)
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)