Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Ganz einfach: Nachdem mein Unternehmer eine beteiligungsidentische GmbH & Co KG gegründet hat, und ich als Kommanditist und als Gesellschafter an der Komplementär-GmbH beteiligt bin! Allerdings muß ich mich dann um mein ganzes Sozialgedöns selbst kümmern. Also Krankenversicherung und Rentenversicherung aus eigener Tasche bezahlen. Dafür steht mir dann aber auch der im Gesellschaftervertrag vereinbarte Gewinn zu...!
Dieses wilde Konstrukt wurde mir heute von einem angestellten Fahrer eines Mehrwagenunternehmers am Bahnhof in Neumünster erklärt. Ich glaube selten habe ich blöder aus der Wäsche geguckt, mein Unterkiefer hing irgendwo in Höhe meiner Kniescheibe! Schade der Anruf einer Kundin hielt mich davon ab, mir dieses überaus kreative Mindestlohnumgehungsmodel etwas näher erläutern zu lassen....
Niemand hat die Absicht einen Mindestlohn zu bezahlen!
Die ehrlichen und anständigen Unternehmer die ohne solche linken Tricksereien arbeiten und das eine oder andere Taxi auf Grund des Mindestlohnes abmelden, weil sie den Mindestlohn schlicht und ergreifend einfach nicht bezahlen können, werden sich das wohl kaum bieten lassen! Ich fürchte der Mindestlohn wird zu einer Welle von Denunziationen führen!
Dieses wilde Konstrukt wurde mir heute von einem angestellten Fahrer eines Mehrwagenunternehmers am Bahnhof in Neumünster erklärt. Ich glaube selten habe ich blöder aus der Wäsche geguckt, mein Unterkiefer hing irgendwo in Höhe meiner Kniescheibe! Schade der Anruf einer Kundin hielt mich davon ab, mir dieses überaus kreative Mindestlohnumgehungsmodel etwas näher erläutern zu lassen....
Niemand hat die Absicht einen Mindestlohn zu bezahlen!
Die ehrlichen und anständigen Unternehmer die ohne solche linken Tricksereien arbeiten und das eine oder andere Taxi auf Grund des Mindestlohnes abmelden, weil sie den Mindestlohn schlicht und ergreifend einfach nicht bezahlen können, werden sich das wohl kaum bieten lassen! Ich fürchte der Mindestlohn wird zu einer Welle von Denunziationen führen!
- alsterblick
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
NatürlichWattwurm hat geschrieben: Niemand hat die Absicht einen Mindestlohn zu bezahlen!
Nur drufflegen passt schlechter
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Mal ganz ehrlich - für einen EWU lohnt sich doch sowieso kein Fahrer. Man erkauft sich doch nur etwas mehr Freizeit. Ich habs durchexerziert und jetzt wo ich nur noch mit meiner Frau alleine fahre,
habe ich unterm Strich das gleiche Geld wenn nicht sogar mehr - bei unwesentlich mehr Fahrerei! Der weitere positive Aspekt - ich muss mich nicht mehr rumärgern!!!
habe ich unterm Strich das gleiche Geld wenn nicht sogar mehr - bei unwesentlich mehr Fahrerei! Der weitere positive Aspekt - ich muss mich nicht mehr rumärgern!!!
Zuletzt geändert von Freddy_AC am 01.09.2014, 20:26, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn 2 Mann in einem Raum sind und 3 gehen raus, muss einer zurückgehen damit keiner mehr drin ist!
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
So sehe ich jetzt auch gerade aus. Ich denke gerade, in diesem Gewerbe arbeiten Menschen, die besser als Bankräuber arbeiten sollten mit den Ideen, die sie haben! Ist bestimmt lohnender! Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was passiert, wenn der ehemals angestellte AN im Vertrauen auf den ehemaligen Cheffe vielleicht noch Geld in die Firma steckt, aber sich von null Ahnung beseelt, in Ruhe seinem Job widmet, ohne Einblick in die Bücher zu nehmen. Mitgefangen, mitgehangen kann es da ganz schnell heißen!Wattwurm hat geschrieben:...Ich glaube selten habe ich blöder aus der Wäsche geguckt, mein Unterkiefer hing irgendwo in Höhe meiner Kniescheibe![/b]
Natürlich spart der ehemalige MWU dadurch die Sozialabgaben, da sich der jetzt beteiligte Komplementär selber versichern muss. Wie aber, soll er die Kosten decken, wenn er nicht mal 8,50...eher 15-20/h einfährt??? Das Konstrukt erinnert mich doch sehr stark an die alten Vermietwagenmodelle, die der Ukrainer hier in HH betrieben hat. Versuch doch mal, Watti, näheres zu erfahren. Wer stellt den Wagen? Wer zahlt die Betriebskosten? Solchem Treiben muss sofort Einhalt geboten werden!
GLG
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Glaube, ganz besonders in diesem Gewerbe von nicht unerheblicher BedeutungFreddy_AC hat geschrieben: Der weitere positive Aspekt - ich muss mich nicht mehr rumärgern!!!
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
"Mein" EWU ist einfach froh, dass er nicht das Gefühl haben muss, sich ins Taxi setzen zu müssen, damit es nicht nutzlos vor der Tür steht.Freddy_AC hat geschrieben:Mal ganz ehrlich - für einen EWU lohnt sich doch sowieso kein Fahrer. Man erkauft sich doch nur etwas mehr Freizeit. Ich habs durchexerziert und jetzt wo ich nur noch mit meiner Frau alleine fahre,
habe ich unterm Strich das gleiche Geld wenn nicht sogar mehr - bei unwesentlich mehr Fahrerei! Der weitere positive Aspekt - ich muss mich nicht mehr rumärgern!!!
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Wattwurm hat geschrieben:Ganz einfach: Nachdem mein Unternehmer eine beteiligungsidentische GmbH & Co KG gegründet hat, und ich als Kommanditist und als Gesellschafter an der Komplementär-GmbH beteiligt bin! Allerdings muß ich mich dann um mein ganzes Sozialgedöns selbst kümmern. Also Krankenversicherung und Rentenversicherung aus eigener Tasche bezahlen. Dafür steht mir dann aber auch der im Gesellschaftervertrag vereinbarte Gewinn zu...!
Dieses wilde Konstrukt wurde mir heute von einem angestellten Fahrer eines Mehrwagenunternehmers am Bahnhof in Neumünster erklärt.
Ach du heiliges Posaunenrohr
Bei uns (MWU mit über 100 Konzessionen) nicht!!!
Unser Chef wird auch weiterhin Urlaubsgeld und Rentenversicherung und Krankengeld usw. bezahlen.
Ist das so schwer, bei euch eine Taxifirma zu leiten?
Jeder Depp könnte hier in Berlin eine Taxifirma leiten ... ich mach's nur nicht.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Das dürfte nicht so ohne weiteres funktionieren.
Nach § 22 Abs. 1 S. 1 MiLoG gilt das Mindestlohngesetz für alle Arbeitnehmer. Eine Ausnahme für leitende Angestellte oder Gesellschafter ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Als Arbeitnehmer gilt ein Gesellschafter regelmäßig erst dann nicht mehr, wenn er zugleich Geschäftsführer der Gesellschaft ist, mindestens 50 % des Stammkapitals oder eine Sperrminorität innehat, die es ihm ermöglicht, alle ihm nicht genehmen Entscheidungen zu verhindern (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 28.11.1990 - 4 AZR 198/90).
Es besteht eher die Gefahr, dass es sich bei dem Gesellschaftsvertrag usw. um Vereinbarungen handelt, durch die die Zahlung des Mindestlohns umgangen werden sollen und daher gemäß § 3 Satz 1 MiLoG unwirksam bleiben, soweit sie den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen.
Nach § 22 Abs. 1 S. 1 MiLoG gilt das Mindestlohngesetz für alle Arbeitnehmer. Eine Ausnahme für leitende Angestellte oder Gesellschafter ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Als Arbeitnehmer gilt ein Gesellschafter regelmäßig erst dann nicht mehr, wenn er zugleich Geschäftsführer der Gesellschaft ist, mindestens 50 % des Stammkapitals oder eine Sperrminorität innehat, die es ihm ermöglicht, alle ihm nicht genehmen Entscheidungen zu verhindern (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 28.11.1990 - 4 AZR 198/90).
Es besteht eher die Gefahr, dass es sich bei dem Gesellschaftsvertrag usw. um Vereinbarungen handelt, durch die die Zahlung des Mindestlohns umgangen werden sollen und daher gemäß § 3 Satz 1 MiLoG unwirksam bleiben, soweit sie den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Ich will das rechtlich gar nicht beurteilen, weil ich da einfach viel zu wenig Ahnung von habe. Faszinierend finde ich daran, mit welcher Kreativität einige Unternehmer versuchen sich vor einem Mindestlohn zu drücken. Da werden die wildesten Kontrukte aufgebaut.
Schiff kann man ja ausflaggen, die fahren dann unter der Flagge von Antigua oder Panama, der Reeder hat seinen Betriebssitz in Bremen-Vergesack. Geht das auch mit Taxen? Vielleicht sehen wir ja in Hamburg demnächst die ersten Taxen mit dem Kennzeichen der Kiribati-Inseln am Mönckeberg-Brunnen?
Schiff kann man ja ausflaggen, die fahren dann unter der Flagge von Antigua oder Panama, der Reeder hat seinen Betriebssitz in Bremen-Vergesack. Geht das auch mit Taxen? Vielleicht sehen wir ja in Hamburg demnächst die ersten Taxen mit dem Kennzeichen der Kiribati-Inseln am Mönckeberg-Brunnen?
- alsterblick
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ML...uns für eine Art Kommunismus erwärmen ?
Könnte der ML uns gar für eine Art Kommunismus erwärmen
Worum geht es ?
Zum Glätten der jahresablaufbedingten fluktuativen Umsätze in Hinblick auf Std/ML_Zahlungen,
könnte ein MWU_Taxiunternehmer_Liquiditäts_Management ggf. ja auch ganz schnell auf Grenzen stoßen (mangels Masse: Puffergröße Geld).
Was kann ein MWU_Taxiunternehmer tun, um den Laden möglichgst zu retten
Bevor er den Laden ggf. sofort dicht macht, läßt er die umsatzagilen Kutscher für die weniger agilen mitsorgen.
Sprich umsatzbezogener Lohnabschlag (z.B. 5%), aber mindestens € 8,50/Std. für alle.
Der agile Kutscher hat fortan 5% weniger und müsste sich für dasselbe Lohn_Geld noch mehr ins Zeug legen,
jedoch bliebe durch derart Puffer eine gewisse Betriebsstabilität gewährleistet zum Wohle aller.
Fazit:
Den agilen Kutschern ist der Umsatz_Anreiz nicht wirklich genommen. Zwar hat er etwas weniger, aber dennoch mehr (nämlich keinen Verlust seines Angestelltenjobs).
Wie wäre wohl die Kutscher_Akzeptanz einzuschätzen
Worum geht es ?
Zum Glätten der jahresablaufbedingten fluktuativen Umsätze in Hinblick auf Std/ML_Zahlungen,
könnte ein MWU_Taxiunternehmer_Liquiditäts_Management ggf. ja auch ganz schnell auf Grenzen stoßen (mangels Masse: Puffergröße Geld).
Was kann ein MWU_Taxiunternehmer tun, um den Laden möglichgst zu retten
Bevor er den Laden ggf. sofort dicht macht, läßt er die umsatzagilen Kutscher für die weniger agilen mitsorgen.
Sprich umsatzbezogener Lohnabschlag (z.B. 5%), aber mindestens € 8,50/Std. für alle.
Der agile Kutscher hat fortan 5% weniger und müsste sich für dasselbe Lohn_Geld noch mehr ins Zeug legen,
jedoch bliebe durch derart Puffer eine gewisse Betriebsstabilität gewährleistet zum Wohle aller.
Fazit:
Den agilen Kutschern ist der Umsatz_Anreiz nicht wirklich genommen. Zwar hat er etwas weniger, aber dennoch mehr (nämlich keinen Verlust seines Angestelltenjobs).
Wie wäre wohl die Kutscher_Akzeptanz einzuschätzen
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Ich weiss nicht, was das da rumzudiskutieren gibt: Lt. Mindestlohngesetz hat auf der Lohnabrechnung ab 1.1.15 zu stehen:
x Stunden zu 8,50 = x
zusätzlich bei guten Umsätzen (Umsatzvorgaben erfolgen durch Unternehmer):
+Prämien/Umsatzbeteiligung in % = x
Fertig aus. Das wars. Ganz einfach. Steht bei jedem "Aussendienstler" ab 1.1.15 so da, egal ob Service-Techniker, Kondomautomatenauffüller, Merchandiser, oder Taxifahrer, ansonsten Arbeitsgericht. Stand übrigens schon vor 10 Jahren als Außendienstler so in meinen Lohnabrechnungen. Fixum plus Umsatzbeteiligung. Was bitte ist daran schwer zu verstehen??? Warum muss diese Branche immer alles zerreden, zersetzen und als für sich nicht geltend betrachten??? Fürchterlich. Mein ausdrücklichen Dank an den BZP, das es auch ein Bundesverband nicht begriffen hat, wie das geht! Dabei ist es so simpel.
LG
x Stunden zu 8,50 = x
zusätzlich bei guten Umsätzen (Umsatzvorgaben erfolgen durch Unternehmer):
+Prämien/Umsatzbeteiligung in % = x
Fertig aus. Das wars. Ganz einfach. Steht bei jedem "Aussendienstler" ab 1.1.15 so da, egal ob Service-Techniker, Kondomautomatenauffüller, Merchandiser, oder Taxifahrer, ansonsten Arbeitsgericht. Stand übrigens schon vor 10 Jahren als Außendienstler so in meinen Lohnabrechnungen. Fixum plus Umsatzbeteiligung. Was bitte ist daran schwer zu verstehen??? Warum muss diese Branche immer alles zerreden, zersetzen und als für sich nicht geltend betrachten??? Fürchterlich. Mein ausdrücklichen Dank an den BZP, das es auch ein Bundesverband nicht begriffen hat, wie das geht! Dabei ist es so simpel.
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Darf ich Dir mal was sagen, SSF ?
Du bist recht arrogant
Wohl eine Hansa_Premium_Position eben. Ja, das musste ich jetzt mal sagen und pass nur auf mit Deinen überhaupt durchgängig astrusen argumentativen Widersprüchen.
Dich zu überführen, wäre und ist ein Kinderspiel. Im Grunde brauche ich es nicht, notfalls führe ich Dich in Deinen Unzulänglichlkeiten aber doch gerne vor hier.
Warum ? Es geht hier auch um (wehrlose) menschliche Existenzen.
Du bist recht arrogant
Wohl eine Hansa_Premium_Position eben. Ja, das musste ich jetzt mal sagen und pass nur auf mit Deinen überhaupt durchgängig astrusen argumentativen Widersprüchen.
Dich zu überführen, wäre und ist ein Kinderspiel. Im Grunde brauche ich es nicht, notfalls führe ich Dich in Deinen Unzulänglichlkeiten aber doch gerne vor hier.
Warum ? Es geht hier auch um (wehrlose) menschliche Existenzen.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
da kann aber auch stehen:
Arbeitslohn = x % von xx € = xx €
Arbeitszeit = x Stunden, Mindestlohnvorgabe erfüllt - oder auch nicht, dann muss nachgebessert werden.
Arbeitslohn = x % von xx € = xx €
Arbeitszeit = x Stunden, Mindestlohnvorgabe erfüllt - oder auch nicht, dann muss nachgebessert werden.
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
@ Kollege Alsterblick: Du möchtest ein beschlossenes Gesetz vorführen? Was ist an meiner obigen Aussage nicht richtig? Es geht nicht um wehrlose Existenzen, es geht um ein bundesweit geltendes Gesetz. Wenn du damit ein Problem hast, dann klage dagegen vor dem Verfassungsgericht. Die Bezeichnung "arrogant" nehme ich mit Humor gerne hin. Würdest du mich real kennen, würdest du sie nicht verwenden, aber bei meinen Antworten auf Geschriebenes, mag es tatsächlich manchmal so erscheinen, gebe ich gerne zu. Solltest du weitere Fragen haben, wende dich gerne per PN an mich. Hier Persönliches auszufechten, ist nicht erwünscht. Im Übrigen sind wir hier im SH-Forum, bei dem Hamburger Funkzentralen nicht das Thema sein sollten.
Ich habe ein Ziel und bei diesem bin ich mittlerweile durch meine Erfahrungen im Gewerbe sehr kompromisslos geworden.
LG
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LG
Dura lex, sed lex.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
"Würdest du mich real kennen..."
Dann verabredet euch doch mal. Wir in Berlin kennen uns fast alle persönlich. Wowi würde sagen: "Und das ist....
Dann verabredet euch doch mal. Wir in Berlin kennen uns fast alle persönlich. Wowi würde sagen: "Und das ist....
UBERall illegal
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Klar, alle 10 -12 000 Kollegen !! (Oder sprichst du nur von deinen Ostkollegen ?)bonscott hat geschrieben:"Würdest du mich real kennen..."
Dann verabredet euch doch mal. Wir in Berlin kennen uns fast alle persönlich. Wowi würde sagen: "Und das ist....
Erfahrung ist eine teure Schule; aber Narren wollen anderswo nicht lernen !
-
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- Wohnort: Berlin, am Wasser
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Lieber Kollege , du vertrittst im Großen und Ganzen meine Ansichten und ich gratuliere dir zu dem auch sprachlich gut formulierten Statement hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Ganzen. Da können Verdi, der BZP und einige andere Vereine und Verbände gar nichts dran rütteln. Ab 01. 01. 15 ist das durchzuführen, ohne Wenn und Aber, und die Unternehmer haben die Löhne exakt so zu zahlen: 8,50 E x Std. Punktum. Das war schon länger abzusehen, und spätestens jetzt sollten Kollegen, die angestellt sind, bei ihrem Chef nachfragen, ob sie sich zum Jahreswechsel nach einem neuen Job umsehen müssen. Es hat keinen Zweck sich etwas vorzumachen mit Taschenspielertricks und Rechnereien, oder zu warten auf eine sehr ominöse Tariferhöhung um 25 % : Sonst wird es ein böses erwachen geben.SindSieFrei? hat geschrieben:@ Kollege Alsterblick: Du möchtest ein beschlossenes Gesetz vorführen? Was ist an meiner obigen Aussage nicht richtig? Es geht nicht um wehrlose Existenzen, es geht um ein bundesweit geltendes Gesetz. Wenn du damit ein Problem hast, dann klage dagegen vor dem Verfassungsgericht. Die Bezeichnung "arrogant" nehme ich mit Humor gerne hin. Würdest du mich real kennen, würdest du sie nicht verwenden, aber bei meinen Antworten auf Geschriebenes, mag es tatsächlich manchmal so erscheinen, gebe ich gerne zu. Solltest du weitere Fragen haben, wende dich gerne per PN an mich. Hier Persönliches auszufechten, ist nicht erwünscht. Im Übrigen sind wir hier im SH-Forum, bei dem Hamburger Funkzentralen nicht das Thema sein sollten.
Ich habe ein Ziel und bei diesem bin ich mittlerweile durch meine Erfahrungen im Gewerbe sehr kompromisslos geworden.
LG
Gruß von Dr. Saunders
Erfahrung ist eine teure Schule; aber Narren wollen anderswo nicht lernen !
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Das stimmt doch gar nicht !Dr Saunders hat geschrieben:und die Unternehmer haben die Löhne exakt so zu zahlen: 8,50 E x Std. Punktum.
§ 1 Mindestlohn
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in
Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.
(2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde.
Das Arbeitsentgelt kann auch auf %-Basis ermittelt werden, wobei das Trinkgeld noch dazu kommt.
Bei der Lohnabrechnung wird geprüft, ob § 1, (1) erfüllt ist.
- alsterblick
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Ein persönliches Gespräch würde inhaltlich ja nichts dadurch ändern,bonscott hat geschrieben:"Würdest du mich real kennen..."
Dann verabredet euch doch mal. Wir in Berlin kennen uns fast alle persönlich. Wowi würde sagen: "Und das ist....
dass Positionen lediglich ggf. freundlichst rübergebracht werden.
Es würde sogar bedeuten, ich könnte mich ja mal täuschen / beschwatzen lassen (wollen).
Es war ja jetzt auch nicht nur der eine Post, sondern auch unschlüßig "geprädigte Argumente" andererseits.
Dem wollte ich lediglich ja nur mal widersprechen.
Zuletzt geändert von alsterblick am 16.09.2014, 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Das ist etwas missverständlich. Das Trinkgeld gehört nicht zum Arbeitsentgelt und darf deswegen auch nicht bei der Ermittlung des Mindestlohnanspruchs berücksichtigt werden. Der Anspruch des Fahrers ist auf eine Zahlung von Mindestarbeitslohn durch den Arbeitgeber gerichtet (§ 1 Abs. 1 MiLoG), während Trinkgeld eine freiwillige Zahlung des Kunden ist.sivas hat geschrieben:Das Arbeitsentgelt kann auch auf %-Basis ermittelt werden, wobei das Trinkgeld noch dazu kommt.
Zuletzt geändert von Yes am 16.09.2014, 12:07, insgesamt 1-mal geändert.