Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Der virtuelle Taxitreff.
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SindSieFrei?
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von SindSieFrei? » 30.12.2014, 22:34

Mindestlohnorakel. Anti-Raucher Orakel. Postenorakel. Persönliche Diffamierungsorakel. Lächerlich. Kindergarten trifft Taxifahrer. ML trifft Unternehmer die nicht ehrlich erklären WIE sie ihre Graupen weiter finanzieren wollen. Übermorgen ist Stichtag. Ich rauche jetzt mal eine darauf. Gutes Reinkommen ins neue Jahr. Fette Beute denen die fahren. LG :P
Dura lex, sed lex.

eichi
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von eichi » 31.12.2014, 00:18

...einem Haufen Salonkommunisten...
War schon zu 68'er Zeiten eine feststehende Erkenntnis:
Ein kluges Wort und schon gilt man als Kommunist.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Wikinger
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Wikinger » 31.12.2014, 05:14

Welcher Clown glaubt denn, dass 10% weniger Konkurrenz den einzelnen retten kann????

Also statt 200,-Euro Umsatz dann 220,- Euro ??? Hahaha!!!

Warum werden dann die Preise um 20 - 30% angehoben. Wahrscheinlich, damit die bösen Unternehmer sich die Taschen vollstopfen...

Naja, ich denke, dass zum nächsten Jahreswechsel nicht mehr viele in diesem Forum sein dürften, zumindest nicht mehr als aktive Fahrer.

90 % Polemiker, die auf die einigermassen realistischen Unternehmer einprügeln? Ich weiss gar nicht, was hier für ein "Glaubenskrieg" veranstaltet wird? Was soll dieser ganze Quatsch. Hat irgendein Fahrer A etwas davon, wenn der Unternehmer B auf der Strecke bleibt? Mehr Fahrten? Ja nee, is klar... 20 Fahrten mehr für 3000 Autos? Oder möchten einige die gescheiterte Revolution wenigstens im kleinen durchführen? Als persönliche Versagenskompensation?

Btw, im Kreisbild ist der, der ganz links ist, eigentlich schon wieder ganz rechts... :shock:

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Jim Bo » 31.12.2014, 08:35

Wenn Arbeitstage voll ausgelastet sind, bringen mehr theoretische Aufträge nichts, wenn diese in der Praxis an einem vorbeigehen, weil man noch besetzt ist.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Txai » 31.12.2014, 10:55

Wikinger hat geschrieben:Welcher Clown glaubt denn, dass 10% weniger Konkurrenz den einzelnen retten kann????

Also statt 200,-Euro Umsatz dann 220,- Euro ??? Hahaha!!!
Na ja, bei deinem Beispiel wären’s statt
zuvor 200 dann sogar 222,22 Euro, wenn
man richtig rechnet :wink: ...

Aber rechne den Zuwachs mal auf den
Monat um! Bei einer 5-Schichten-Woche
würde man dann statt bisher ca. 4300
plötzlich nicht weit weg von 4800 Euro
Umsatz landen. Das ist mehr als Peanuts!

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von am » 31.12.2014, 12:24

Fahrer: Chef, wenn Du für diese Tour diesen Preis nimmst, machst Du bei der Fahrt aber 5€ Miese

Chef: Macht nichts, die Masse macht's




Das sind unter anderem Unternehmer (meiner gehört nicht dazu), die Fahrern jetzt erzählen wollen, wie sie zu fahren haben und was sie ihnen alles streichen und kürzen müssen.
Zuletzt geändert von am am 31.12.2014, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 31.12.2014, 12:48

@ txai

Auch wenn deine Berechnung richtig ist, habe ich meine Zweifel, dass der Kapazitätsabbau aus einem 4.300€ einen 4.800€ Fahrer macht. Aus meiner Sicht sprechen dagegen folgende Argumente:
  1. Die meisten Fahrer sind Summenfahrer. Sie fahren nur so viel, wieviel sie für sich brauchen. Dann ist aber Schluß. Blendet man die Tafifanhebungen aus, müsste ein Fahrer um von dir ausgerechnete Umsatzsteigerung zu erreichen 12 % mehr Leistung bringen. Das bedeutet 12% Mehr Touren, 12% mehr Kilometer. Auf Dauer tun das nur wenige
  2. 10 % weniger Autos ist nicht gleichzusetzen mit 10 % weniger an Arbeitsstunden im Gewerbe. Die Fahrer werden in andere Betriebe wandern. Bis die Fahrer wegen des ML aus dem Gewerbe raus sind, könnte dauern und ist fraglich, ob das überhaupt passiert.
  3. Es kann schon passieren, dass die großen MWU aufgeben müssen, wenn sie nur Graupen haben. Was werden die Fahrer tun? Viele werden sich selbständig machen. Sollten die Umsätze anziehen, wird sehr attraktiv sich selbständig zu machen. Die richtige Betriebsgröße ist ein bis zwei Autos. Warum? Bei dieser Betriebsgröße ist die Umgehung des ML ein Kinderspiel. Dass geht dann so: Der Unternehemer schreibt Schichten auf sich. Die Rechnung könnte dann so aussehen:
    1. Der Fahrer fährt in 200 Stunden einen Umsatz von 3000 € ein, was 15 € pro Stunde bedeutet.
    2. Der Unternehmer schreibt 3 Schicht (30Stunden) auf sich. Der Stundenumsatz des Fahrers steigt auf 3.000/170 = 17,56 €
    3. Jetzt kommen die Pausen ins Spiel. 15 % der Zeit wird man locker zusammenkratzen. Die Zahl der Stunden sinkt auf 145,5. 3000€/145,5 Stunden = 20,62 € pro Stunde.
  4. Last but not least: Wir wissen sowieso nicht, wie die Gesetzesfortscheibung, Gerichtsurteile oder Verordnungen den Lauf der Geschichte beeinflussen werden. Das wird die große Unbekannte bleiben.
Dass der ML langfristig zur Umsatzsteigerung pro Stunde führen wird, ist Orakel von dem SSF spricht. Witzig nur, dass das eigene Orakeln den anderen untergejubelt wird. Zwischen Prophezeiungen und Absichten gibt es himmelweiten Unterschied.

Mit dieser einfachen Methode werden die Jobs in der Taxibranche gerettet. Der Abbau der Wagenzahl in HH ist bis jetzt auch ohne den ML gut vorangegangen. Dieser Trend dürfte sich auch im nächsten Jahr fortsetzen, mit oder ohne des ML. Die magische Grenze dürfte irgendwo zwischen 3.000 und 3.100 liegen. Darunter dürfte Traumland liegen. Aber träumen ist erlaubt. Man sollte es nur nicht mit der Realität verwechseln.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von am » 31.12.2014, 13:01

Was ist Dein Problem IK? Ein Fahrer hat künftig eben schon in 11 Stunden seinen Mindestlohn für 8 Stunden erwirtschaftet statt in 12. Der Rest ist ein Unternehmerproblem. Aber in Deinen ersten Sätzen kommt leider wieder durch, worum es eigentlich geht. Gewinnmitnahme statt Mindeststandard.

So kann es aber in Zukunft nicht mehr funktionieren, besser: So sollte es nicht mehr funktionieren.
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Pirat » 31.12.2014, 13:25

IK hat geschrieben:4. Last but not least: Wir wissen sowieso nicht, wie die Gesetzesfortscheibung, Gerichtsurteile oder Verordnungen den Lauf der Geschichte beeinflussen werden. Das wird die große Unbekannte bleiben.
Na endlich, dem kann man nur 100% beipflichten.
Nicht zu vergessen, die steigenden variablen Kosten.
Leistungserbringer (Fixkosten) werden auch was vom Kuchen haben wollen, meine Erfahrung nach fast 30 Jahren.

Angesichts dieser Ausgangslage, bei gleichzeitiger Gängelung von allen Seiten, welcher vernünftige Mensch investiert in dieses Gewerbe?

Es muss Liebe sein, oder doch Blauäugigkeit ?
am hat geschrieben:Was ist Dein Problem IK?
Deine Fahrerbrille!
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von am » 31.12.2014, 13:41

Pirat hat geschrieben:
am hat geschrieben:Was ist Dein Problem IK?
Deine Fahrerbrille!
Nur das? Nicht etwa der Umstand, dass sich nach über 100 Jahren Kraftdroschke mal etwas im Innenverhältnis AG/AN ändern muß, von außen aufgezwungen und nicht wegklagbar? Dass ein Arbeitnehmer auf einmal ein Vertragspartner wird, von dem der ein oder andere auf die Idee kommen könnte, auch mal ein Recht einzuklagen?

Nein, hier geht es auf Teufel komm raus um Besitzstandswahrung zu Lasten des vermeintlich Schwächeren.
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Txai » 31.12.2014, 13:58

IK hat geschrieben:Auch wenn deine Berechnung richtig ist, habe ich meine Zweifel, dass der Kapazitätsabbau aus einem 4.300€ einen 4.800€ Fahrer macht.
Klar, Zweifel sind angebracht, und zwar vor allem aus zwei Gründen:
  • 1. Weil es lediglich das Ergebnis einer simplen Rechnerei ist

    2. Weil diese Rechnerei auf dem ominösen Wert von 10% Kapazitäts-
    abbau
    fußt, bei dem ich jedenfalls nicht abschätzen kann, wie solide-
    realistisch der ist.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Donner und Blitz » 31.12.2014, 14:02

Txai hat geschrieben:Wo aber hast du die 10%-Absenkungs-Hausnummer her?
Meine vorsichtige Schätzung. Andere (darunter Verbandsvertreter, Behördenmitarbeiter, Zentralen-Funktionäre) äußern häufiger höher angesiedelte Vermutungen. Schauen wir mal, wessen Kritallkugel am saubersten geputzt war.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Pirat » 31.12.2014, 14:36

am hat geschrieben:Nein, hier geht es auf Teufel komm raus um Besitzstandswahrung zu Lasten des vermeintlich Schwächeren.
Komm mir nicht mit Moral, kann ich den dem Zusammenhang nichts mit anfangen.
Im Übrigen, „Besitzstandwahrung“ wer macht das nicht?

Nein, nicht nur IK muss sich vorhalten lassen – Entwicklungen nicht vorhergesehen zu haben.
Prognosen, Appelle in Richtung Fahrer – alles Unbekannte – sind doch keine Geschäftsgrundlage.

Satzungsänderungen, bei gleichzeitiger Möglichkeit eine/zwei Konzessionen Ruhen zu lassen, würde den betroffenen Unternehmen mehr Handlungsspielraum geben.

Alles machbar, wenn man will.
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 31.12.2014, 15:04

@ am
Was ist Dein Problem IK?
Wenn du in Hamburg Fahrer wärest würde ich mein Problem wie folgt definieren:
Da du als Fahrer mit einem schlechten Funk oder gar ohne Funk deinen ML schlecht verdienen kannst und du deinen Aushilfsjob nicht aufgeben willst, wirst du zusammen mit deinem AG in die Trickkiste greifen. Damit habe ich als Unternehmer mit FT ein Problem. Das zweite Problem was ich habe, ist, dass hier gerne Wasser gepredigt, aber Wein getrunken wird. Und bevor du jetzt aus der Haut fährst, beantworte mir folgende Frage:

Wie hoch ist dein Stundenumsatz und Stundenumsatz deines Beteiebes insgesammt? Leider kenne ich für Lübeck kein Gutachten, welches sich mit den Umsätzen befasst. Wenn du Zahlen hast, bitte posten. Vielleicht ist bei euch so, dass ihr im Schnitte die 20 € Marke locker kratzt und der ML bei euch kein Thema ist. In HH ist anders. Liegt ihr aber im Schnitt unter 20€ + X, dann frage ich mich, wie du deinen Job ohne der Trickkiste retten willst.

Die gleiche Frage richtet sich an Donner und Blitz.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Txai » 31.12.2014, 15:18

IK hat geschrieben:10 % weniger Autos ist nicht gleichzusetzen mit 10 % weniger an Arbeitsstunden im Gewerbe.
Das ist sicherlich richtig. Aber wenn wir
in diesem Themenzusammenhang von
Kapazitätsabsenkung sprechen, dann
meinen wir doch im Grunde das Ausmaß
eines (hoffentlich) kommenden Umsatz-
anstiegs
für den typischen Taxifahrer des
Jahres 2015 infolge des MLs.

Und wenn der am Ende 2015 unterm Strich
tatsächlich 10% beträgt, dann beträgt er
halt 10% — ganz egal, wie viel Kapazitäts-
absenkung dabei mitgewirkt hat.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Yes » 31.12.2014, 16:02

IK hat geschrieben:Die richtige Betriebsgröße ist ein bis zwei Autos. Warum? Bei dieser Betriebsgröße ist die Umgehung des ML ein Kinderspiel. Dass geht dann so: Der Unternehemer schreibt Schichten auf sich. Die Rechnung könnte dann so aussehen:

Der Fahrer fährt in 200 Stunden einen Umsatz von 3000 € ein, was 15 € pro Stunde bedeutet.
Der Unternehmer schreibt 3 Schicht (30Stunden) auf sich. Der Stundenumsatz des Fahrers steigt auf 3.000/170 = 17,56 €
Jetzt kommen die Pausen ins Spiel. 15 % der Zeit wird man locker zusammenkratzen. Die Zahl der Stunden sinkt auf 145,5. 3000€/145,5 Stunden = 20,62 € pro Stunde.
Dagegen spräche aber doch sehr viel:
  1. Der Unternehmer müsste die Schichten schon im Vorwege auf sich "umschreiben". Anderenfalls müsste er seine Bücher so führen, dass ihm die Möglichkeit erhalten bliebe, diese nachträglich und unbemerkt zu manipulieren, da er sonst den Namen des Fahrers im nachhinein nicht mehr verändern könnte. Zumindest bei einer EDV-Buchführung, aber auch schon allein bei Taxametern, die die Fahrerdaten speichern, würde dies mit Sicherheit dazu führen, dass seine Buchführung seitens der Finanzbehörde als nicht manipulationssicher eingestuft wird, so dass ein erhebliches Risiko von Hinzuschätzungen und dementsprechend hohen Nachzahlungen bestände.
  2. Bei dieser Vorgehensweise würden auch die eigenen Steuern und ggf. die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unverhältnismäßig hoch ansteigen. Der Unternehmer könnte nicht nur für einen, sondern müsste für alle Fahrer den Umsatz übernehmen, was zu steuer- und ggf. beitragspflichtigen Gewinnen führt, die allerdings nur auf dem Papier existieren und den Unternehmer schon aufgrund der Steuerprogression daher vermutlich mehr belasten würden als eine Zahlung des Mindestlohns.
  3. Der Unternehmer müsste darüber hinaus ggf. auch die Daten der Taxizentrale unbemerkt manipulieren, da diese bei Mindestlohnprüfungen oder Schwarzarbeiterkontrollen ebenfalls einbezogen werden können.
  4. Schließlich müsste noch der Fahrer bei der ganzen Schummelei mitmachen, also Schichtzettel falsch ausfüllen, bei Vernehmungen die Unwahrheit sagen, Anzeigen unterlassen, keine (Mindest-)Lohnzahlung verlangen usw.. Das ist sehr unwahrscheinlich, weil er selbst zum Opfer der Schummelei würde. Er würde seinen Unternehmer jeden Monat mit 200,- € brutto subventionieren, da er allenfalls 1.500,- € erhielte, obwohl ihm ein Mindestlohnanspruch von 1.700,- € zustände.
Abgesehen davon, dass das mit dieser Vorgehensweise einhergehende Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt einen Straftatbestand erfüllt und die damit ebenfalls begangenen Verstöße gegen das MILoG und das ArbZG mit empflichen Bußgeldern bewehrt sind, würde eine solche Umgehung des Mindestlohns zumindest im Ergebnis alles andere als ein Kinderspiel darstellen.
Zuletzt geändert von Yes am 31.12.2014, 16:21, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 31.12.2014, 16:07

@Txai
Wenn wir von Kapazitätsabsenkung reden, dann reden wir immer im Zusammenhang mit der Zahl der Autos. Das ist einzige messbare Größe. Wir haben keine andere. Oder doch?

Ja, wir haben Gutachten von Linne und Krause. Dieses Gutachten besagt, dass durch den Abbau der Kapazitäten zu keiner Umsatzsteigerung pro Zeiteinheit gekommen ist. Und wenn es einen Anstieg gab, dann ist dieser gering ausgefallen und ist eher mit der Tarifanpassung der vergangen Jahre zu erklären. Daraus muss man folgenden Schluss ziehen: Die übrigen Autos hatten noch sehr viel leere Kapazitäten, dass überhaupt kein Problem war, die freien Fahrer aufzunehmen und neu zu verteilen. Im Moment kann keiner sagen, wie viel "Luft" im Gewerbe noch ist. Es kann uns passieren, dass wir zwar 10 % Autos im 2015 verlieren, dass aber der Umsatz pro Stunde noch immer gleich bleibt.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 31.12.2014, 16:54

@ Yes
Meine Antworten sind ROT
Yes hat geschrieben:
  1. Der Unternehmer müsste die Schichten schon im Vorwege auf sich "umschreiben". Anderenfalls müsste er seine Bücher so führen, dass ihm die Möglichkeit erhalten bliebe, diese nachträglich und unbemerkt zu manipulieren, da er sonst den Namen des Fahrers im nachhinein nicht mehr verändern könnte. Zumindest bei einer EDV-Buchführung, aber auch schon allein bei Taxametern, die die Fahrerdaten speichern, würde dies mit Sicherheit dazu führen, dass seine Buchführung seitens der Finanzbehörde als nicht manipulationssicher eingestuft wird, so dass ein erhebliches Risiko von Hinzuschätzungen und dementsprechend hohen Nachzahlungen bestände.

    Nach MiLoG müssen die Arbeitszeiten innerhalb von 7 Tagen aufgeschrieben werden. Wer Schichtzettel macht, der hat keine Sorgen. Hat der Unternehmer FT (in Deutschland absolute Seltenheit außer in HH) und benutzt er keinen Cey, wird die Fahrernummer manuell eingetragen. Man kann auch fremde Nummer eintippen. Auch aus Versehen. Benutzt der Unternehmer Cey und er Fahrer sich einig sind, kann er dem Fahrer zwei Ceys geben. Damit auch den Cey des Unternehmers. Mit deiner Einschätzung liegst du falsch.
  2. Bei dieser Vorgehensweise würden auch die eigenen Steuern und ggf. die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unverhältnismäßig hoch ansteigen. Der Unternehmer könnte nicht nur für einen, sondern müsste für alle Fahrer den Umsatz übernehmen, was zu steuer- und ggf. beitragspflichtigen Gewinnen führt, die allerdings nur auf dem Papier existieren und den Unternehmer aufgrund der Steuerprogression daher vermutlich mehr belasten würden als eine Zahlung des Mindestlohns.

    Auch hier hast du leider wenig verstanden. Das Ziel ist nicht dem Fahrer weniger Geld auszuzahlen, sondern die Auszahlung so zu verpacken, dass es aussieht, als ob man den ML bezahlt. Statt 200 Stunden zu 6,20 € werden 145,5 Stunden zu 8,50 € bezahlt. Damit ist die Bruttolohnsumme gleich hoch und es gibt weder Auswirkung auf die Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des AG noch auf seine Steuerlast.

    Dieser Punkt sagt mir was über dich: Wenn du in deinem Leben einmal Unternehmer gewesen sein solltest, dürfte dir ein solcher Fehler nicht unterlaufen. Daraus muss ich schließen, dass du nie ein AG warst, vielleicht auch nie eine Unternehmer. Das Gegenteil hast du aber behauptet.
  3. Der Unternehmer müsste darüber hinaus ggf. auch die Daten der Taxizentrale unbemerkt manipulieren, da diese bei Mindestlohnprüfungen oder Schwarzarbeiterkontrollen ebenfalls einbezogen werden können.

    Dir dürfte aufgefallen sein, dass in den letzten zwei Jahren auf die Zentralen die Datenschutzbeauftragten losgeschickt wurden. Dieses ist nicht ohne Folgen geblieben. Die Daten in den Zentralen werden heute zügig gelöscht. Manches ist nur noch ein bis zwei Tage nachvollziehbar. Nach einem Monat ist Sense. Ist eine Zentrale gut wie zum Beispiel Hansa Funk, gibt es keine Notwendigkeit für die Manipulation. Bei Autoruf oder Taxi Hamburg macht sich kaum bemerkbar ob man mit Funk oder ohne fährt. So könnte der AN die drei Tage einfach den Funk ausschalten. Bei Mytaxi ist alles noch leichter. Da es sowieso keine Kontrolle gibt, kann sich der AN mit dem Code des AGs anmelden.
  4. Schließlich müsste noch der Fahrer bei der ganzen Schummelei mitmachen, also Schichtzettel falsch ausfüllen, bei Vernehmungen die Unwahrheit sagen, Anzeigen unterlassen, keine (Mindest-)Lohnzahlung verlangen usw.. Das ist sehr unwahrscheinlich, weil er selbst das Opfer der Schummelei würde. Er würde seinen Unternehmer jeden Monat mit 200,- € brutto subventionieren, da er nur 1.500,- € erhält, obwohl ihm ein Mindestlohnanspruch von 1.700,- € zusteht.

    Auch das ist an den Haaren herbeigezogen. Wer mit geschummelt hat, wird seinen Mund halten. Wer schummelt, der wird sich schon absichern. Der Fahrer wird entsprechend seine Schichten dokumentieren müssen. Außerdem für eine solche umfangreiche Prüfung, von der du redest hat der Staat keine Interessen und keine Kapazitäten. Stichprobenartig wird das passieren, mehr aber nicht. Und wer einen Betrieb mit einem oder zwei Autos betreibt, der wird eine solche Prüfung locker überstehen, es sei denn, er sein ein kompletter ***.
Abgesehen davon, dass das mit dieser Vorgehensweise einhergehende Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt einen Straftatbestand erfüllt und die damit ebenfalls begangenen Verstöße gegen das MILoG und das ArbZG mit empflichen Bußgeldern bewehrt sind, würde eine solche Umgehung des Mindestlohns zumindest im Ergebnis alles andere als ein Kinderspiel darstellen.
Ich habe gerade erklärt, warum die Umgehung ein Kinderspiel sein wird. Der Leidtragender ist wieder der ehrlicher Unternehmer, welcher gezwungen wird zwischen zwei Übel zu wählen: Sich am Kinderspiel zu beteiligen oder seinen Geschäft aufzugeben. So ist das, wenn die Kommunisten Politik machen dürfen.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Txai » 31.12.2014, 17:17

IK hat geschrieben:Wenn wir von Kapazitätsabsenkung reden, dann reden wir immer im Zusammenhang mit der Zahl der Autos. Das ist einzige messbare Größe. Wir haben keine andere. Oder doch?
Worauf es doch aber ankommt, ist die Frage,
ob es im kommenden Jahr zu einer so weitrei-
chenden Umsatzsteigerung kommt, dass auf-
grund dessen für die weiterhin aktiven Fahrer/
Unternehmen eine möglichst flächendeckende
Finanzierung des MLs erreichbar wäre. Und du
selbst hast weiter oben dargelegt, dass der Um-
fang einer Kapazitätsabsenkung allein nicht 1:1
auf den Umfang eines damit einhergehenden Um-
satzzuwachses schließen ließe.

IK hat geschrieben:Ja, wir haben Gutachten von Linne und Krause.
Das Linne&Krause-Gutachten ist mW. eine Ana-
lyse zurückliegender Zeiten. Konkrete Prognosen
für das erste ML-Jahr, 2015, dürfte man dort ver-
geblich suchen.

"Aber die andere Seite — sehr dunkel sie ist ..."
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Yes » 31.12.2014, 18:03

IK hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:Der Unternehmer müsste die Schichten schon im Vorwege auf sich "umschreiben". Anderenfalls müsste er seine Bücher so führen, dass ihm die Möglichkeit erhalten bliebe, diese nachträglich und unbemerkt zu manipulieren, da er sonst den Namen des Fahrers im nachhinein nicht mehr verändern könnte. Zumindest bei einer EDV-Buchführung, aber auch schon allein bei Taxametern, die die Fahrerdaten speichern, würde dies mit Sicherheit dazu führen, dass seine Buchführung seitens der Finanzbehörde als nicht manipulationssicher eingestuft wird, so dass ein erhebliches Risiko von Hinzuschätzungen und dementsprechend hohen Nachzahlungen bestände.
Nach MiLoG müssen die Arbeitszeiten innerhalb von 7 Tagen aufgeschrieben werden. Wer Schichtzettel macht, der hat keine Sorgen. Hat der Unternehmer FT (in Deutschland absolute Seltenheit außer in HH) und benutzt er keinen Cey, wird die Fahrernummer manuell eingetragen. Man kann auch fremde Nummer eintippen. Auch aus Versehen. Benutzt der Unternehmer Cey und er Fahrer sich einig sind, kann er dem Fahrer zwei Ceys geben. Damit auch den Cey des Unternehmers. Mit deiner Einschätzung liegst du falsch.
Ich meine, nichts anderes geschrieben zu haben.
IK hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:Bei dieser Vorgehensweise würden auch die eigenen Steuern und ggf. die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unverhältnismäßig hoch ansteigen. Der Unternehmer könnte nicht nur für einen, sondern müsste für alle Fahrer den Umsatz übernehmen, was zu steuer- und ggf. beitragspflichtigen Gewinnen führt, die allerdings nur auf dem Papier existieren und den Unternehmer aufgrund der Steuerprogression daher vermutlich mehr belasten würden als eine Zahlung des Mindestlohns.
Auch hier hast du leider wenig verstanden. Das Ziel ist nicht dem Fahrer weniger Geld auszuzahlen, sondern die Auszahlung so zu verpacken, dass es aussieht, als ob man den ML bezahlt. Statt 200 Stunden zu 6,20 € werden 145,5 Stunden zu 8,50 € bezahlt. Damit ist die Bruttolohnsumme gleich hoch und es gibt weder Auswirkung auf die Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des AG noch auf seine Steuerlast.
Stimmt, aber dann liefe Dein Modell auf eine plumpe Umdeklaration der Arbeitsstunden hinaus, er würde statt 200 Stunden bloß 170 angeben. Was soll sich der Unternehmer denn anderes als den Umsatz "überschreiben"? Doch nicht etwa seine Arbeitsstunden, die ohnehin niemanden interessieren.
IK hat geschrieben:Dieser Punkt sagt mir was über dich: Wenn du in deinem Leben einmal Unternehmer gewesen sein solltest, dürfte dir ein solcher Fehler nicht unterlaufen. Daraus muss ich schließen, dass du nie ein AG warst, vielleicht auch nie eine Unternehmer. Das Gegenteil hast du aber behauptet.
Was sind das jetzt wieder für geistreiche Schlussfolgerungen?
IK hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:Der Unternehmer müsste darüber hinaus ggf. auch die Daten der Taxizentrale unbemerkt manipulieren, da diese bei Mindestlohnprüfungen oder Schwarzarbeiterkontrollen ebenfalls einbezogen werden können.
Dir dürfte aufgefallen sein, dass in den letzten zwei Jahren auf die Zentralen die Datenschutzbeauftragten losgeschickt wurden. Dieses ist nicht ohne Folgen geblieben. Die Daten in den Zentralen werden heute zügig gelöscht. Manches ist nur noch ein bis zwei Tage nachvollziehbar. Nach einem Monat ist Sense. Ist eine Zentrale gut wie zum Beispiel Hansa Funk, gibt es keine Notwendigkeit für die Manipulation. Bei Autoruf oder Taxi Hamburg macht sich kaum bemerkbar ob man mit Funk oder ohne fährt. So könnte der AN die drei Tage einfach den Funk ausschalten. Bei Mytaxi ist alles noch leichter. Da es sowieso keine Kontrolle gibt, kann sich der AN mit dem Code des AGs anmelden.
Wenn der Fahrer sich von vornherein unter dem Namen seines Unternehmers einloggen würde, wäre die "Manipulation" insoweit gelungen. Anderenfalls wäre es riskant, auf die (rechtzeitige) Löschung der Zentralendaten zu vertrauen. Wenn die Daten über die Fahreran- und -abmeldungen beispielsweise "erst" nach 14 Tagen gelöscht würden, ständen sie bereits im Widerspruch zu den nach sieben Tagen angefertigten Arbeitszeitnachweisen. Bei MyTaxi würde ich ohnehin davon ausgehen, dass das Unternehmen diese Daten nicht, jedenfalls nicht zeitnah, löscht.
IK hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:Schließlich müsste noch der Fahrer bei der ganzen Schummelei mitmachen, also Schichtzettel falsch ausfüllen, bei Vernehmungen die Unwahrheit sagen, Anzeigen unterlassen, keine (Mindest-)Lohnzahlung verlangen usw.. Das ist sehr unwahrscheinlich, weil er selbst das Opfer der Schummelei würde. Er würde seinen Unternehmer jeden Monat mit 200,- € brutto subventionieren, da er nur 1.500,- € erhält, obwohl ihm ein Mindestlohnanspruch von 1.700,- € zusteht.
Auch das ist an den Haaren herbeigezogen. Wer mit geschummelt hat, wird seinen Mund halten. Wer schummelt, der wird sich schon absichern. Der Fahrer wird entsprechend seine Schichten dokumentieren müssen.
Ich sage ja gerade, der Fahrer wäre schon blöde da mitzumachen, weil er selbst bei einer Bruttoumsatzbeteiligung von immerhin 50 % seinem Unternehmer jeden Monat 200,- € schenkt. Selbst, wenn er dem Unternehmer zunächst beim Schummeln behilflich wäre, würden ihm -abgesehen von einer kräftigen Lohnnachzahlung- keine rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn er es sich später anders überlegen und seinen Unternehmer anzeigen oder schlicht verklagen möchte. Der Unternehmer stände damit von vornherein mit dem Rücken an der Wand und wäre auch erpressbar.
IK hat geschrieben:Außerdem für eine solche umfangreiche Prüfung, von der du redest hat der Staat keine Interessen und keine Kapazitäten. Stichprobenartig wird das passieren, mehr aber nicht. Und wer einen Betrieb mit einem oder zwei Autos betreibt, der wird eine solche Prüfung locker überstehen, es sei denn, er sein ein kompletter ***.
Es kommt mitunter schon bei gewöhnlichen Betriebsprüfungen vor, dass die Mitarbeiter (z. B. telefonisch, zuhause) gesondert befragt werden. Bei Schwarzarbeiterkontrollen ist ihre Vernehmung sogar die Regel. Warum sollten die Zollbehörden bei der Mindestlohnprüfung künftig davon absehen?
IK hat geschrieben:Ich habe gerade erklärt, warum die Umgehung ein Kinderspiel sein wird. Der Leidtragender ist wieder der ehrlicher Unternehmer, welcher gezwungen wird zwischen zwei Übel zu wählen: Sich am Kinderspiel zu beteiligen oder seinen Geschäft aufzugeben. So ist das, wenn die Kommunisten Politik machen dürfen.
Du scheinst Dich mitten im Kalten Krieg zu befinden. Die Leidtragenden werden aber nicht die ehrlichen Unternehmer sein, sondern die, die eine derartige Umgehung des Mindestlohns für ein "Kinderspiel" halten und dann auch dementsprechend verfahren.

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