Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
- nightrider
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Jetzt mal ganz abgesehen davon ob das wirklich so stimmt.
Was soll das? Welchen Sinn macht es einen ML durchzusetzen und dann mit Steuergeldern Unternehmen zu subventionieren damit sie diesen auch zahlen können?
Also irgendeine Logik sehe ich da nicht. Da ist es deutlich besser den Markt gesundzuschrumpfen und die Tarife entsprechend zu gestalten, dass die Unternehmen sich selbst finanzieren und rentabel arbeiten können
Was soll das? Welchen Sinn macht es einen ML durchzusetzen und dann mit Steuergeldern Unternehmen zu subventionieren damit sie diesen auch zahlen können?
Also irgendeine Logik sehe ich da nicht. Da ist es deutlich besser den Markt gesundzuschrumpfen und die Tarife entsprechend zu gestalten, dass die Unternehmen sich selbst finanzieren und rentabel arbeiten können
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Nun kann ich nur von Augsburg reden, aber gesund schrumpfen bringt bei uns relativ wenig. Wir haben pro 900 Einwohner 1 Taxi. Am Fr. u. Sa. Nacht sind es immer zu wenig Taxis.nightrider hat geschrieben:Jetzt mal ganz abgesehen davon ob das wirklich so stimmt.
Was soll das? Welchen Sinn macht es einen ML durchzusetzen und dann mit Steuergeldern Unternehmen zu subventionieren damit sie diesen auch zahlen können?
Also irgendeine Logik sehe ich da nicht. Da ist es deutlich besser den Markt gesundzuschrumpfen und die Tarife entsprechend zu gestalten, dass die Unternehmen sich selbst finanzieren und rentabel arbeiten können
Und auch ein gesund geschrumpfter Betrieb braucht mindestens 3 Fahrer pro laufendem Taxi und unter Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit.
Viele Taxler kommen durch den Mindestlohn raus aus ergänzendende ALG II und anderen Sozialleistungen. Die Rente wird automatisch höher. In den Kommunen gibt es später weniger ergänzende Sozialhilfe zu zahlen.
Ein Minijob darf nur noch höchstens 52 Stunden im Monat betragen. Arbeitet der Taxler mehr, dann ist es kein Minijob mehr und er ist voll Steuer- und Sozialversicherungspflichtig.
Ein Taxler, der mit einer Arzthelferin in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt, hatte keinen Anspruch auf ergänzendes ALG II. Ihr Einkommen wurde dazu hergenommen, den Fehlbetrag auszugleichen.
Anders gesagt, Die Arzthelferin hat den mit ihrem Einkommen dafür gesorgt, dass der Taxiunternehmer Gehaltsbelege weit unter Mindestlohnniveau ausstellen konnte. Entsprechend weniger Steuern und Sozialabgaben wurden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber fällig, wobei gleichzeitig die Schwarzarbeit blühte.
Noch etwas. 12 Stunden ans Taxi gebunden sein, teilweise bis zu 7 Tage in der Woche macht über kurz oder lang krank.
Die Fluktation innerhalb des Taxigewerbes ist nicht umsonst so hoch, aber auch die Suizidrate und die Rate natürlicher Tode ist nicht umsonst so hoch.
Bei uns in Augsburg hatten wir in den letzen 3 Jahren 2 Suizide und 3 natürliche Todesfälle von Menschen, die in anderen Berufen wahrscheinlich heute noch leben dürften.
Zuletzt geändert von Haschmich am 14.01.2015, 13:08, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Mein Reden, ich glaube das auch nicht.nightrider hat geschrieben:Jetzt mal ganz abgesehen davon ob das wirklich so stimmt.
Was soll das? Welchen Sinn macht es einen ML durchzusetzen und dann mit Steuergeldern Unternehmen zu subventionieren damit sie diesen auch zahlen können?
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
@Haschmich
Nun es kann trotzdem nicht Sache des Steuerzahlers sein unrentable Betriebe zu subventionieren. In dem Fall müssen eben die Tarife so gestaltet werden, dass ehrliche Arbeit auch ehrlich bezahlt werden kann ohne die Unterstützung durch den Staat.
Kann durch einen vernünftigen Tarif auch vernünftig gezahlt werden erledigt sich das von selbst. Kann man mit dem Tarif nicht ordentlich bezahlen, o.k. dann gibt es eben weniger Taxen und die Leute müssen länger warten bis sie Eines erhaschen, so und nicht anders macht es Sinn
Nun es kann trotzdem nicht Sache des Steuerzahlers sein unrentable Betriebe zu subventionieren. In dem Fall müssen eben die Tarife so gestaltet werden, dass ehrliche Arbeit auch ehrlich bezahlt werden kann ohne die Unterstützung durch den Staat.
Kann durch einen vernünftigen Tarif auch vernünftig gezahlt werden erledigt sich das von selbst. Kann man mit dem Tarif nicht ordentlich bezahlen, o.k. dann gibt es eben weniger Taxen und die Leute müssen länger warten bis sie Eines erhaschen, so und nicht anders macht es Sinn
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Ich hab den Papierkrieg noch nicht gesehen, der den Unternehmern bevor steht. Gebe diesen Unternehmern aber wenig Chance, dass der Förderantrag in diesem Fall positiv beschieden wird. Auch so ein Fall, von dem letztendlich alle ehrlichen Taxiunternehmer profitieren (können).nightrider hat geschrieben:Falsch das sind keine „schwarzen Schafe”, es sind schlicht, sorry Deppen.Haschmich hat geschrieben: Aber es gibt immer schwarze Schafe unter den Unternehmern, die solche Aufträge halt von der AOK direkt annehmen. Da der angestellte Taxifahrer bisher nach Provision bezahlt wurde kein Problem. Hat er halt nur 100 € gemacht und daraus seine Provision bekommen, statt 150 € und mehr.
Schwarze Schafe aus dem Grund nicht, weil jeder außerhalb Pflichtgebiet zu jedem Preis ganz legal und offiziell fahren darf.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Ich kann nur für den Raum Augsburg sprechen. Aber ich sehe hier die Gefahr von Fehlfahrten enorm hoch, wenn die Kundschaft länger warten muss.nightrider hat geschrieben:@Haschmich
Nun es kann trotzdem nicht Sache des Steuerzahlers sein unrentable Betriebe zu subventionieren. In dem Fall müssen eben die Tarife so gestaltet werden, dass ehrliche Arbeit auch ehrlich bezahlt werden kann ohne die Unterstützung durch den Staat.
Kann durch einen vernünftigen Tarif auch vernünftig gezahlt werden erledigt sich das von selbst. Kann man mit dem Tarif nicht ordentlich bezahlen, o.k. dann gibt es eben weniger Taxen und die Leute müssen länger warten bis sie Eines erhaschen, so und nicht anders macht es Sinn
Die sind eine Anfahrzeit von maximal 5 Minuten gewohnt. Sagt die Zentrale, kann länger dauern, dann sucht sich die Kundschaft vielleicht Alternativen.
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Wenn es weniger Taxen gibt sinkt automatisch die Zahl der Fehlfahrten weil alle genug zu tun haben und nicht zusätzlich noch „Räubern” müssen das ist so. Wenn bei uns besonders am WE ab ca 3 Uhr früh die Luft brennt, hat Keiner Interesse daran Anderen Aufträge wegzuschnappen weil jeder selbst genug zu tun hat. In Zeiten wo nichts los ist hingegen steigt auch die Zahl der „Räuber” weil jeder scharf auf jede Fahrt ist.Haschmich hat geschrieben: Ich kann nur für den Raum Augsburg sprechen. Aber ich sehe hier die Gefahr von Fehlfahrten enorm hoch, wenn die Kundschaft länger warten muss.
Die sind eine Anfahrzeit von maximal 5 Minuten gewohnt. Sagt die Zentrale, kann länger dauern, dann sucht sich die Kundschaft vielleicht Alternativen.
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Genau dieses Räubern wird durch den Mindestlohn verhindert. Nur selbst fahrende EWU sind noch gezwungen, auf Umsatz zu fahren. Auf Kosten ihrer eigenen Gesundheit.nightrider hat geschrieben:
Wenn es weniger Taxen gibt sinkt automatisch die Zahl der Fehlfahrten weil alle genug zu tun haben und nicht zusätzlich noch „Räubern” müssen das ist so. Wenn bei uns besonders am WE ab ca 3 Uhr früh die Luft brennt, hat Keiner Interesse daran Anderen Aufträge wegzuschnappen weil jeder selbst genug zu tun hat. In Zeiten wo nichts los ist hingegen steigt auch die Zahl der „Räuber” weil jeder scharf auf jede Fahrt ist.
Die Arbeitsplätze werden erhalten und gegebenfalls sogar ausgebaut.
Natürlich darf nun ein MWU nicht erwarten, dass ihm nach wie vor 400 bis 600 € pro Wagen für Privatentnahmen bleiben, aber er findet sein Auskommen und vor allem braucht er keine Angst haben, dass ihm der Zoll irgendwann auf die Schliche kommt. Dann ist seine Konzession weg und die bekommt einer, der ehrlich zu den Behörden, und gerecht zu den Arbeitnehmern ist.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Wie hoch ist deine Betriebspflicht als angestellter Fahrer denn?Jim Bo hat geschrieben:@ Haschmich
Die Betriebspflicht wird dabei nicht verletzt?
UBERall illegal
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Als angestellter Fahrer hast Du keine Betriebspflicht, sondern, entsprechend Deines Arbeitsvertrages eine Arbeitspflicht. Im Krankheitsfall kommt eine Genesungspflicht dazu. Du musst also nach bestem Wissen und Gewissen alles tun, um wieder so schnell wie möglich Deiner Arbeitspflicht nachkommen zu können.bonscott hat geschrieben:Wie hoch ist deine Betriebspflicht als angestellter Fahrer denn?Jim Bo hat geschrieben:@ Haschmich
Die Betriebspflicht wird dabei nicht verletzt?
Du hast Das Recht auf Urlaub, den Du dann aber auch mit Freizeit verbringen sollst und nicht damit, für den eigenen (oder einen anderen Arbeitgeber) zu arbeiten.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
@haschmich, ich kann das was du hier schreibst nicht richtig glauben. Demnach wäre insgesamt gesehen alles fast wie vorher, nur mit Verschiebungen in der Zahlungskette. Unrentable Kleinunternehmer werden in Form des Unternehmens eigentlich nie gefördert, höchstens über Überbrückungsmassnahmen für den Unternehmer.
Also dann entweder haschmich oder berichte weiter - ich bin gespannt
Also dann entweder haschmich oder berichte weiter - ich bin gespannt
UBERall illegal
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Wann sollte denn die Betriebspflicht verletzt werden?Jim Bo hat geschrieben:@ Haschmich
Die Betriebspflicht wird dabei nicht verletzt?
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Umparken im Kopf.bonscott hat geschrieben:@haschmich, ich kann das was du hier schreibst nicht richtig glauben. Demnach wäre insgesamt gesehen alles fast wie vorher, nur mit Verschiebungen in der Zahlungskette. Unrentable Kleinunternehmer werden in Form des Unternehmens eigentlich nie gefördert, höchstens über Überbrückungsmassnahmen für den Unternehmer.
Also dann entweder haschmich oder berichte weiter - ich bin gespannt
Der Betrieb ist für die Gesellschaft nicht unrentabel, wenn andere Sozialleistungen, auch in der Zukunft entfallen. Wenn Steuer- und Sozialleistungsehrlichkeit eintritt.
Taxis sind Teil es ÖPNV. Der ÖPNV insgesamt ist defizitär. Von 5 - 7:30 Uhr, von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr und ab 18:30 Uhr fährt kein Bus, keine U-Bahn und keine Straßenbahn ausgelastet.
Zuletzt geändert von Haschmich am 14.01.2015, 22:32, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Erinnert mich ein bisschen an Jim Knopf und die Wilde 13.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Betriebspflicht meint, dass der Unternehmer für jede Konzessionion im Jahr für 180 Schichten zu je 6 Stunden bereithalten muss. Paragraph 1 Absatz 1 Taxiordnung.Haschmich hat geschrieben:Wann sollte denn die Betriebspflicht verletzt werden?Jim Bo hat geschrieben:@ Haschmich
Die Betriebspflicht wird dabei nicht verletzt?
http://taxipedia.info/taxen-muessen-immer-fahren/§ 1 Betriebspflicht
Die Unternehmer des Gelegenheitsverkehrs mit Taxen sind im Rahmen ihrer Betriebspflicht nach § 21 Personenbeförderungsgesetz zum Bereithalten jeder ihrer Taxen in mindestens 180 Schichten im Kalenderjahr für die Dauer von wenigstens 6 Stunden verpflichtet.
http://www.taxiinnung.org/Taxiordnung.27.0.html
27, 5 Stunden pro Woche, sind gerade mal 4 Tage an denen die 6 Stunden eingehalten werden, vorausgesetzt, der Taxifahrer wird auch so eingeteilt. Auf das Jahr hochgerechnet kommt man damit zwar auf 212 Schichten, aber die Taxe wäre damit nur die halbe Woche besetzt.Haschmich hat geschrieben:Warum soll er sich das nicht gefallen lassen? Ich gebe ja dadurch einen Teil meiner Erwerbsminderungsrente auf und werde sogar noch zum Zahler von Steuern und Sozialabgaben.Jim Bo hat geschrieben:Und der Staat lässt sich das gefallen?Haschmich hat geschrieben:Auf diese Weise habe ich jetzt einen neuen Arbeitsvertrag von 27,5 Stunden in der Woche
Was besseres kann dem Staat nicht passieren. Ich finanziere sozusagen das selbst, was der Chef an Mindestlohn mehr bezahlen muss und über Fördergelder wieder rein kriegt.
Das betrifft übrigens auch alle, die bisher ergänzendes ALG II, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bekommen haben, weil das Einkommen laut Gehaltsbeleg so niedrig war.
Die alle finanzieren das mehr an Ausgaben für den Arbeitgeber selbst.
Und noch einen Vorteil hat das Ganze. Die Stadt neigt dann eher dazu, Uber und Kosorten zu verbieten. Sie ziehen sich ungern Konkurrenz für die Taxiuunternehmer heran, wenn sie selbst zubuttern aber aber Taxis als Teil des ÖPNV aufrecht halten muss.
Das wirft Fragen auf.
Was macht der Unternehmer mit der Konzession für die zweite Hälfte der Woche?
Für den Fall dass er einen zweiten Fahrer drauf ansetzt mit ebenfalls 27,5 Stunden, hätte er sich nicht gleich einen Vollzeitfahrer beschäftigen können?
Erledigt der Chef persönlich die Fahrten zur Werkstatt?
Und welche Rolle spielt der Staat? Kann man bei einer 6 Stunden - Schicht noch von Teilzeitarbeit reden? Ist der Unternehmer nicht gezwungen bei nur 27,5 Stunden die Woche seine Angestellten für maximal 4 Stunden pro Schicht zu beschäftigen?
Haschmich, so sehr deine Ausführungen auch interessant erscheinen, mir fehlen ehrlich gesagt juristische Grundlagen/Fakten.
Laut Betriebspflicht sind deine Ausführungen für die Katz. Paragraph 1 Absatz 1 der Taxiordnung haben wir abgeklärt. Interessant ist Absatz 2 der TaxO:
Greift man darauf zurück, dann gibt es keine Förderung vom Staat für Betriebe, die den Mindestlohn nicht zahlen können (oder gar wollen). Die sind dann schlichtweg einfach mal pleite.Kann die Taxe nicht entsprechend Absatz 1 bereitgehalten werden, so hat der Unternehmer unverzüglich nach Kenntnisnahme hiervon eine Betriebspflichtentbindung gem. § 21 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz für die Einstellung des Betriebes im Ganzen oder für einen Teil des Betriebes bei der Genehmigungsbehörde zu beantragen.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Nichts gegen die Augsburger Puppenkiste!
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Das mit dem ÖPNV wurde gerade an anderer Stelle hier geklärt.
Mit kommst eher vor wie bei den Gebrüdern.
Mit kommst eher vor wie bei den Gebrüdern.
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Mein lieber Haschmich, die größten „Räuber” sind die Fahrer, nicht die Unternehmer und auf Umsatz sch.... ich ich will Gewinn, mir sind diese sogenannten „lukrativen” Touren wurscht, wenn ich in der Zeit die ein Anderer für eine 100,- Eurotour braucht 5 x eine 10, oder 12 Eurotour mache habe ich unterm Strich deutlich mehr verdient und deutlich weniger Leerkilometer auf der Uhr.Haschmich hat geschrieben: Genau dieses Räubern wird durch den Mindestlohn verhindert. Nur selbst fahrende EWU sind noch gezwungen, auf Umsatz zu fahren. Auf Kosten ihrer eigenen Gesundheit.
Das ist Fahrerdenke, viel Umsatz ist viel Gewinn, oft ist genau das Gegenteil der Fall. Es geht darum was letztlich unterm Strich übrig bleibt, nicht um schöne Zahlen bei denen am Ende gerade mit hängen und würgen eine schwarze 0 rauskommt.
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
So sehe ich das auch , ich fahre auch keine Touren über 50 km , das lohnt die Zeit nicht.nightrider hat geschrieben:..... mir sind diese sogenannten „lukrativen” Touren wurscht, wenn ich in der Zeit die ein Anderer für eine 100,- Eurotour braucht 5 x eine 10, oder 12 Eurotour mache habe ich unterm Strich deutlich mehr verdient und deutlich weniger Leerkilometer auf der Uhr.
Ich bleibe lieber in der Stadt und fahre in dieser Zeit 5 Kneipen , habe das selbe Geld und wesentlich mehr Trinkgeld ...
Das kann dir doch als Angestellter egal sein wer zur Werkstatt fährt. DU jedenfalls nur bei 8,50 Euro die Stunde und in diesem Fall gibt es da keine anderen Regelungen.Jim Bo hat geschrieben:Erledigt der Chef persönlich die Fahrten zur Werkstatt ?
Da du kein Unternehmer bist hast du damit definitiv nichts zu tun.Jim Bo hat geschrieben:Betriebspflicht meint, dass der Unternehmer für jede Konzessionsion im Jahr für 180 Schichten zu je 6 Stunden bereithalten muss. Paragraph 1 Absatz 1 Taxiordnung.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Ich fahre 27,5 Std in der Woche, die Kollegin davor fährt 40 Stunden in der Woche, der Kollege danach auch. Sa Tag u So fährt Cheffe.Jim Bo hat geschrieben:
27, 5 Stunden pro Woche, sind gerade mal 4 Tage an denen die 6 Stunden eingehalten werden, vorausgesetzt, der Taxifahrer wird auch so eingeteilt. Auf das Jahr hochgerechnet kommt man damit zwar auf 212 Schichten, aber die Taxe wäre damit nur die halbe Woche besetzt.
Montags fährt die Kollegin ihre 8-Stunden-Schicht, und ich meine 5,5-Stunden-Schicht. Nachts steht das Taxi, macht aber immer noch weit mehr, als 6 Stunden.
Werkstattbesuche, Eichamt, TÜV, Wagen tanken. waschen und reinigen fällt alles in unsere Schichten und ist Arbeitszeit. Genauso wie das bereit stehen am Taxistand. Diese Zeiten wurden bisher den Chefs immer geschenkt. Jetzt müssen sie halt bezahlt werden.
Zuletzt geändert von Haschmich am 15.01.2015, 07:42, insgesamt 1-mal geändert.