Poorboy
Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Altöl zur Wiederaufbereitung wäre auch ein geldwerter Vorteil
Poorboy
Poorboy
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Die §§ wurden hier mehrfach angeführt, so dass es müßig ist erneut Perlen vor die ..... zu schmeissen.KlareWorte hat geschrieben:
Ja, ich warte noch immer auf Angabe der gesetzlichen Grundlage für deine Behauptung, dass es diese Pflicht gibt.
Ansonsten gilt das Motto vom Zoll: Kommen Sie nicht zu uns, kommen wir zu Ihnen.
-
KlareWorte
- Vielschreiber
- Beiträge: 859
- Registriert: 19.06.2014, 10:21
- Wohnort: Zuhause
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
ilkoep hat geschrieben:Die §§ wurden hier mehrfach angeführt, so dass es müßig ist erneut Perlen vor die ..... zu schmeissen.KlareWorte hat geschrieben:
Ja, ich warte noch immer auf Angabe der gesetzlichen Grundlage für deine Behauptung, dass es diese Pflicht gibt.
Es wurden die §§ des MiLoG genannt, aber keine anderen. D&B behauptet ja, dass es noch weitere Grundlagen gäbe, die einen zudem dazu verpflichten auch die Uhrzeiten der Arbeitsunterbrechungen zu erfassen. Dazu habe ich hier nichts gelesen, du angeblich schon, dann nenne bitte Datum und Uhrzeit des Posting um deine Behauptung zu belegen!
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
11.01.2015, 16.37h.
- alsterblick
- Vielschreiber
- Beiträge: 3849
- Registriert: 06.08.2012, 18:43
- Wohnort: Hamburg
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Denke, die Zoll- Spezialeinheiten haben da wohl alle Hände voll zu tun zumal auch noch mit Menschenhandel. Auf dem Wege jetzt noch relativ ' harmlose ' Taxen killenPoorboy hat geschrieben:Bald sind die auch bei uns im Spiel:
Ne, das überlassen die bequemerweise einfach Uber und halten Nestmann einfach nur den Rücken frei, billiger geht es doch nimmer
Steuern / Sozialabgaben ...kommt doch nix zusammen bei Taxen, dann erlaubt man den Bürgern zum Ankuscheln lieber mal ein billiges Bürgerhobbytaxi und erhält neue Wählerstimmen.
Fertig ! Und Nestmann / Kalanick laden alle Erfüllungsgehilfen ständig zu Erlebnis- Partys in USA und sonstwo inkl Flugshuttle ein. Es soll doch niemanden langweilig werden müssen
Probleme
Zuletzt geändert von alsterblick am 17.01.2015, 23:39, insgesamt 2-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
- schleicher
- User
- Beiträge: 177
- Registriert: 01.08.2008, 23:55
- Wohnort: Augsburg
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Mit Verlaub hier schreibt Herr Ritter m.E. Blödsinnarne13 hat geschrieben: Zu einer ähnlichen Rechtsauffassung gelangt auch die BWVI:
Aufzeichnungspflichten von Arbeitszeiten im Hamburger Taxengewerbe, Ihre Nachfrage per Email vom 11.12.2014
Sehr geehrte Herren ............,
...
Darüber hinaus ist aber auf den Wortlaut des § 1 Abs. 2 Satz 3 MiLoAufzV hinzuweisen, der da lautet: "Eine eigenverantwortliche Einteilung der Arbeitszeit im Sinne des Absatzes 1 (Anm.: der die Vereinfachungsregelung enthält) liegt vor, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während ihrer täglichen Arbeitszeit regelmäßig nicht durch ihren Arbeitgeber oder Dritte Arbeitsaufträge entgegennehmen oder für entsprechende Arbeitsaufträge zur Verfügung stehen müssen". Genau dies trifft aber für das Taxengenwerbe zu: Ein Taxenfahrer steht für die Fahrgäste bereit und nimmt deren Fahrtaufträge an!
Ebenso wenig nachvollziehbar ist Ihr Hinweis, für einen Taxenfahrer gäbe es keine konkreten Vorgaben zur täglichen Arbeitszeit (Beginn und Ende, § 1 Satz 2 des MiLoAufzV). Im typischen Taxenschichtbetrieb wird vom Arbeitgeber für die Schichtwechsel Beginn und Ende der Schicht festgelegt, lediglich innerhalb dieser Schicht gibt es gewisse freie Gestaltungsmöglichkeiten. Das Modell, dass ein Fahrer ein Fahrzeug für sich allein frei zur Verfügung hat (das altbekannte sog. "Vermietermodell) kann schon seit Jahren in Hamburg nicht mehr glaubwürdig und plausibel betrieben werden.
Im Ergebnis sind Sie auf der Grundlage der Steuer- und Arbeitszeitvorschriften, aber auch des Mindestlohngesetzes (weil eben die Regelung der MiLoAufzV für Sie nicht zutrifft) weiterhin verpflichtet, auch das Schichtbeginn und das Schichtende aufzuzeichnen und aufzubewahren.
Besten Grüße
Dirk Ritter
Die Fahraufträge sind keine Arbeitsaufträge im gemeinten Sinn. Dann würde ja die Arbeit in der Tat erst beginnen, wenn ich einen Fahrauftrag annehme.
Mein Arbeitsauftrag als Taxifahrer aber ist es, mich um Fahraufträge zu bemühen (= i.d.R. mich an Taxistände stellen) UND dann die Fahrten auszuführen, und diesen Auftrag habe ich nur von meinem Chef. Er stellt mir das Auto z.B. 12 Stunden zur Verfügung und sagt z.B "arbeite 8 Stunden"(länger darf man ja i.d.R nicht). Ich kann nicht nur, sondern MUSS es mir sogar selber einteilen. Ich kann doch nicht eine Stunde am Stand stehen und mich vorkämpfen und dann wieder wegfahren, weil der Zeitpunkt für meine halbstündige Pause gekommen ist.
Zuletzt geändert von schleicher am 19.01.2015, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Es sei denn, Du bist einer Zentrale angeschlossen, bzw. Dein Unternehmer.
Hast Du Dich eingeloggt, bis Du eigentlich in ständiger Bereitschaft.
Bei den meisten Zentralen bist Du verpflichtet Fahrten anzunehmen, solltest Du an der Reihe oder vom Fahrgast gewünschten Kriterien entsprechen.
Hast Du Dich eingeloggt, bis Du eigentlich in ständiger Bereitschaft.
Bei den meisten Zentralen bist Du verpflichtet Fahrten anzunehmen, solltest Du an der Reihe oder vom Fahrgast gewünschten Kriterien entsprechen.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Fachaufsicht und Staatssekretär haben kein Ahnungschleicher hat geschrieben:
Mit Verlaub hier schreibt Herr Ritter m.E. Blödsinn
Taxi-Schleicher erklärt die Welt
Poorboy
-
Guter_Kollege
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Nein, nicht wortwörtlich, aber sinngemäß.KlareWorte hat geschrieben:Das habe ich weder geschrieben noch behauptet, also lasse bitte das Verfälschen meiner Aussagen.Poorboy hat geschrieben:Eine höhere Auslastung bringt also nicht mehr Umsatz sondern verringert nur die StandzeitPoorboy
Also red' Dich nicht raus, sondern überleg lieber vorher was Du wie schreibst.
-
KlareWorte
- Vielschreiber
- Beiträge: 859
- Registriert: 19.06.2014, 10:21
- Wohnort: Zuhause
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Auch nicht sinngemäß. Insofern muss ich mich nicht rausreden.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Korrekt. Wer da etwas anderes herauslesen willKlareWorte hat geschrieben:Auch nicht sinngemäß.
(Poorboy, SindSieFrei, Guter_Kollege?), disquali-
fiziert sich hinsichtlich Lesekompetenz oder gar
konstruktiver Diskussionskultur selbst.
Zuletzt geändert von Txai am 20.01.2015, 04:42, insgesamt 1-mal geändert.
"Aber die andere Seite — sehr dunkel sie ist ..."
"Entweder du isst jetzt deinen Toast, Yoda, oder es knallt!"
"Aber die andere Seite — sehr dunkel sie ist ..."
"Entweder du isst jetzt deinen Toast, Yoda, oder es knallt!"
-
KlareWorte
- Vielschreiber
- Beiträge: 859
- Registriert: 19.06.2014, 10:21
- Wohnort: Zuhause
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
ilkoep hat geschrieben:11.01.2015, 16.37h.
Du kannst offensichtlich nicht folgen. Genau das belegt die Behauptungen von D&B gerade eben nicht.
- schleicher
- User
- Beiträge: 177
- Registriert: 01.08.2008, 23:55
- Wohnort: Augsburg
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Ich habe soeben diese Mindestlohn-Hotline angerufen. Die Frau am Telefon wusste aber nichts von Fördergeldern.Haschmich hat geschrieben:
Noch wichtiger wären diese.
http://www.der-mindestlohn-gilt.de/ml/D ... 4D7B308CF8
Denn die geben auch Tipps, wo man Fördergelder beantragen kann, um seinen Angestellten den Mindestlohn bezahlen zu können. Nicht nur unter Beachtung des Mindestlohngesetzes, sondern auch der anderen Gesetze, die dazu gehören.
-
KlareWorte
- Vielschreiber
- Beiträge: 859
- Registriert: 19.06.2014, 10:21
- Wohnort: Zuhause
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
schleicher hat geschrieben:Ich habe soeben diese Mindestlohn-Hotline angerufen. Die Frau am Telefon wusste aber nichts von Fördergeldern.Haschmich hat geschrieben:
Noch wichtiger wären diese.
http://www.der-mindestlohn-gilt.de/ml/D ... 4D7B308CF8
Denn die geben auch Tipps, wo man Fördergelder beantragen kann, um seinen Angestellten den Mindestlohn bezahlen zu können. Nicht nur unter Beachtung des Mindestlohngesetzes, sondern auch der anderen Gesetze, die dazu gehören.
Sein Chef wir wohl eher vom Jobcenter Gelder für Langzeitarbeitslose und/oder Ü50 und/oder Schwerbehindert erhalten und ihm ein Märchen erzählt haben. Solche Gelder nutze ich seit Jahren.
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung
-
KlareWorte
- Vielschreiber
- Beiträge: 859
- Registriert: 19.06.2014, 10:21
- Wohnort: Zuhause
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Ist ja nix neues, außer für die Herrschaften hier im Forum. Was ich schon immer sagte, der an hat das Recht auf ml und die Pflicht während der Az für die Zigarette, Kaffen besorgen u trinken, zu Demos gehen, Essen , lesen , schlafen ,plaudern mit dritten entsprechend Pausenzeit notieren.... Die Zeiten ändern sich nicht nur auf einer Seite
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Lese-, Sprech- und Rauchverbot während der Arbeitsbereitschaft
!
Wovon träumst Du nachts
?
Poorboy
Wovon träumst Du nachts
Poorboy
- am
- Moderator
- Beiträge: 13187
- Registriert: 18.03.2005, 17:29
- Wohnort: Hansestadt Lübeck
- Kontaktdaten:
Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....
Das schrieb KW ja gerade nicht.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.