Yes hat geschrieben:Dann wirst Du die Raucherpausen eben bezahlen müssen. Ein Rauchverbot, das dem billigen Ermessen nicht entspricht, ist gemäß § 106 Satz 1 GewO unwirksam. Das Verbot ist eine Weisung, die insbesondere dann nicht dem billigen Ermessen entspricht, wenn dem Arbeitgeber ein milderes Mittel zur Verfügung steht, um den Arbeitnehmer zu einem vertragsgemäßen Verhalten anzuhalten (so z. B. auch das von Dir eingebrachte Urteil des LAG Mainz). Mit dem fahrerseitigen Einbau des Funkgeräts stände Dir ein milderes Mittel zur Verfügung, um den Fahrer während des Rauchens zur Tourenbeschaffung zu veranlassen. Damit ist der Fahrer nicht mehr gezwungen, die bezahlte Arbeitszeit zum Rauchen zu unterbrechen.IK hat geschrieben:Jedenfalls ist es so, dass ich das Gerät nicht nach links versetzen werden, damit die Raucher den "Überblick" behalten können.
Zeigt mal wieder, dass du wie viele andere auch von der Juristerei keine Ahnung habt und vom Arbeitsrecht schon mal gar nicht.
Das LAG sieht für die Unterbrechung der Arbeit wegen Rauchens dies als unbezahlte Pause "abzurechnen" als das mildere Mittel als einen ordentliche Kündigung an. Natürlich hat der Arbeitnehmer kein Recht darauf, dass es ihm ermöglicht wird in der Nähe seines Arbeitsplatzes zu Rauchen. Es muss ihm auch nicht ermöglicht werden zu jeder beliebigen Zeit die Arbeit zu unterbrechen um Rauchen zu gehen - bezahlt schon mal gar nicht oder glaubst du ein Pilot darf während eines 12 Stunden-Fluges rauchen gehen?! Mithin hat der Arbeitgeber Anspruch darauf, dass der AN nicht stinkt. Besonders bei so engem Kundenkontakt.
Arbeitgeber sollten Arbeitsanweisungen so genau wie möglich erteilen. Weiß man, wenn man Ahnung hat. Wenn das faktisch dazu führt, dass er nicht kurz mal eine rauchen kann sondern ausstempeln muß, so spricht dagegen erst mal gar nix.
Bei mir gibt es zB die eindeutigen Anweisung, dass nur zum Toilettengang das Fahrzeug verlassen werden darf. Das Reden mit anderen Fahrern ist untersagt, soweit es nicht dienstliche Belange berührt. Einsteiger gehen an tratschenden Fahrern nämlich vorbei.