"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
fiskaltaxameter wird gegen die angebliche "schattenwirtschaft" nichts bewirken.
es wird keinen plötzlichen konzessionsrückgang geben.
jeder der sich auf die taxenzahlen aus Hamburg beruft,
der übersieht einfach die wirtschaftlichen aspekte.
das einzige was ft bewirken wird,
dass der umsatz pro taxe offiziell höher ausfallen wird,
was aber bei gleichzeitiger steigerung der betriebsausgaben
zur keiner gewinnerhöhung führen wird.
das geld an die fahrer (zb. 50% von x) wird dann nicht mehr schwarz gezahlt,
sondern offiziell.
es werden keine tachos mehr zurückgestellt um km-schnitt anzupassen,
sondern sämtliche tankrechnungen werden abgerechnet.
usw.
jeder der jetzt meint,
dass plötzlich "unmengen" von geld in die kassen gespült werden,
ist ein träumer.
gut, die hartz 4 geschichten werden etwas zurückgehen,
aber diese sind sowieso nur marginal zu betrachten.
die fahrer werden ihre 50% über steuerfreie zulagen kassieren.
schwarz"umsatz" zu erwirtschaften wird nicht nötig sein, kein schwarzgeld mehr nötig.
das betriebsergebnis nach abzug aller kosten wird vorherigen vergleichbar sein.
tesymex wird endlich schwarze zahlen schreiben und
alle sind glücklich.
warum rechnet wohl krause mit dem umsätzen und nicht mit gewinnen in seinen gutachten ?!
die kommunalpolitik hat wieder bestätigt,
ohne vitamine ist das leben einfach ungesund.
und ein ungesunder kann nicht professionell arbeiten.
es wird keinen plötzlichen konzessionsrückgang geben.
jeder der sich auf die taxenzahlen aus Hamburg beruft,
der übersieht einfach die wirtschaftlichen aspekte.
das einzige was ft bewirken wird,
dass der umsatz pro taxe offiziell höher ausfallen wird,
was aber bei gleichzeitiger steigerung der betriebsausgaben
zur keiner gewinnerhöhung führen wird.
das geld an die fahrer (zb. 50% von x) wird dann nicht mehr schwarz gezahlt,
sondern offiziell.
es werden keine tachos mehr zurückgestellt um km-schnitt anzupassen,
sondern sämtliche tankrechnungen werden abgerechnet.
usw.
jeder der jetzt meint,
dass plötzlich "unmengen" von geld in die kassen gespült werden,
ist ein träumer.
gut, die hartz 4 geschichten werden etwas zurückgehen,
aber diese sind sowieso nur marginal zu betrachten.
die fahrer werden ihre 50% über steuerfreie zulagen kassieren.
schwarz"umsatz" zu erwirtschaften wird nicht nötig sein, kein schwarzgeld mehr nötig.
das betriebsergebnis nach abzug aller kosten wird vorherigen vergleichbar sein.
tesymex wird endlich schwarze zahlen schreiben und
alle sind glücklich.
warum rechnet wohl krause mit dem umsätzen und nicht mit gewinnen in seinen gutachten ?!
die kommunalpolitik hat wieder bestätigt,
ohne vitamine ist das leben einfach ungesund.
und ein ungesunder kann nicht professionell arbeiten.
Zuletzt geändert von taxipost am 24.08.2017, 08:45, insgesamt 3-mal geändert.
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Taxi Georg
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Genau DAS wird eben nicht passieren!50% über steuerfreie zulagen kassieren.
Der Werkzeugverleiher wird versuchen die % zu drücken!
Hier in Dus wird 45% brutto vom Umsatz bezahlt!
Abzüglich 7% Umsatzsteuer, abzüglich KK-Gebühren und abzüglich alles was geht!
Welcher Berufsfahrer möchte dies machen, wenn er für 12.-/ bei der DHL arbeiten kann?
-
roter stern
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Bei der Dhl für 12 Hurros als als quasi Scheinselbständige
mit unter unter unter Subunternehern im Auftrag von Handlungsbevollmächtigen
die große Neoliberale Wende
zum Abbau des Sozialen !
or what
roter stern
mit unter unter unter Subunternehern im Auftrag von Handlungsbevollmächtigen
die große Neoliberale Wende
zum Abbau des Sozialen !
or what
roter stern
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Das ist der Punkt. Die Frage ist, ob Verwaltungsjuristen damit durchkommen, zu behaupten, sie seien beim Lesen von Gesetzen so überfordert wie Babsi und ihre Kumpels aus dem Forum drüben.Yes hat geschrieben: Es geht hier nicht um das Für und Wider von Fiskaltaxametern, sondern um die Frage, wie der von einzelnen Genehmigungsbehörden erweckte Eindruck, dass angeblich eine Pflicht zur Verwendung eines Fiskaltaxameters bestehe, zu bewerten ist.
Das ominöse Schreiben des BMF aus 2010, auf das immer verwiesen wird, verschärft Bestimmungen für Taxameter unter Berufung auf ein Gesetz, das in seiner Anwendungsklausel Taxameter ausdrücklich von diesen Bestimmungen ausnimmt.
Poorboy
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
weil du, wenn das trinkgeld berücksichtigt wird, mit taxi mehr netto hast als bei dhl.Taxi Georg hat geschrieben:...Welcher Berufsfahrer möchte dies machen, wenn er für 12.-/ bei der DHL arbeiten kann?...
und bei dhl musst du "richtig" arbeiten und nicht 45% der arbeitszeit Kaffee trinken.
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Taxi Georg
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Und genau das ist es eben nicht!taxipost hat geschrieben:weil du, wenn das trinkgeld berücksichtigt wird, mit taxi mehr netto hast als bei dhl.
8,84 €/Std. + zzgl. ca. 10 % Trinkgeld ergibt!
Na wie viel?
Kommt lange nicht an die 12.- € dran.
Des Weiteren rede ich nicht von Scheinselbstständige ähhh sorry Servicepartner bei der DHL.
Ich rede von Angestellte bei der DHL!
Hier in NRW insbesondere der Niederrhein und Düsseldorf werden Taxifahrer von der DHL abgeworben.
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KehrenTAXI
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
@Taxipost
Deine Analyse ist nicht so falsch.
Deine Schlussfolgerungen aber schon.
Denn es wird zusätzlich Geld generiert, das in den Umlauf kommt. Und der Taxiunternehmer kann ruhig schlafen.
Nach ca. zwei Jahren kann ich sagen, der Fahrer und ich sind zufrieden.
Für mich gibt es keinen Grund mehr, zurück zurudern.
Deine Analyse ist nicht so falsch.
Deine Schlussfolgerungen aber schon.
Denn es wird zusätzlich Geld generiert, das in den Umlauf kommt. Und der Taxiunternehmer kann ruhig schlafen.
Nach ca. zwei Jahren kann ich sagen, der Fahrer und ich sind zufrieden.
Für mich gibt es keinen Grund mehr, zurück zurudern.
freundlichst
Stefan Kehren
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
welches zusätzliche geld meinst du ?
es wird nur umverteilt,
schwarzgeld wird offizieller umsatz,
der dann, durch erhöhte betriebsausgaben, den gewinn gleichbleiben lässt.
ich wäre glücklich, wenn ich mehr gewinn hätte.
und nicht nur mehr arbeit.
oder mit deinen worten ausgedrückt,
ruhig schlafen konnte ich schon immer,
jetzt möchte ich zusätzlich länger schlafen.
und das bringt der ft nicht.
es ist ein wunschdenken, dass er konz.-rückbau bewirkt.
es wird nur umverteilt,
schwarzgeld wird offizieller umsatz,
der dann, durch erhöhte betriebsausgaben, den gewinn gleichbleiben lässt.
ich wäre glücklich, wenn ich mehr gewinn hätte.
und nicht nur mehr arbeit.
oder mit deinen worten ausgedrückt,
ruhig schlafen konnte ich schon immer,
jetzt möchte ich zusätzlich länger schlafen.
und das bringt der ft nicht.
es ist ein wunschdenken, dass er konz.-rückbau bewirkt.
Zuletzt geändert von taxipost am 25.08.2017, 08:47, insgesamt 1-mal geändert.
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KehrenTAXI
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Ich habe nahezu keine Arbeit mehr mit der Verwaltung. Abrechnungen mit Personal, Kassenbuch, etc., alles in. 10 Minuten erledigt.
Geld wird bei den Diebstleistern und Sozialversicherung generiert.
Das System ist bundesweit nich relativ neu. Ich glaube nicht, das die Behörden damit schon effektiv umgehen können, obwohl die es ja so haben wollten. Warte einfach mal ab, wie es sich entwickelt. Es ist ein zäher Lernprozess.
Ich kann länger schlafen und habe insgesamt keine Gewinnschmälerung.
Geld wird bei den Diebstleistern und Sozialversicherung generiert.
Das System ist bundesweit nich relativ neu. Ich glaube nicht, das die Behörden damit schon effektiv umgehen können, obwohl die es ja so haben wollten. Warte einfach mal ab, wie es sich entwickelt. Es ist ein zäher Lernprozess.
Ich kann länger schlafen und habe insgesamt keine Gewinnschmälerung.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 25.08.2017, 09:40, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst
Stefan Kehren
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
geld bei
dienstleistern - ja,
sozialkassen - nein, weil "zulagen" lohnsteuer- und sv-beitragsfrei.
im ergebnis hat der AN vielleicht 100,- weniger (diese holt er sich sowieso irgendwo zurück
).
dafür hat er eine schöne monatsabrechnung mit 2500,- und ist damit kreditwürdig.
win-win.
kennst du den:
"wiilst du, dass es richtig gemacht wird, dann mach es selbst".
früher machte ich alles in 10min. selber fertig,
jetzt brauche ich 20min. um zu prüfen,
ob die anderen keine fehler gemacht haben.
grundsäzlich hast du aber recht.
dienstleistern - ja,
sozialkassen - nein, weil "zulagen" lohnsteuer- und sv-beitragsfrei.
im ergebnis hat der AN vielleicht 100,- weniger (diese holt er sich sowieso irgendwo zurück
dafür hat er eine schöne monatsabrechnung mit 2500,- und ist damit kreditwürdig.
win-win.
kennst du den:
"wiilst du, dass es richtig gemacht wird, dann mach es selbst".
früher machte ich alles in 10min. selber fertig,
jetzt brauche ich 20min. um zu prüfen,
ob die anderen keine fehler gemacht haben.
grundsäzlich hast du aber recht.
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KehrenTAXI
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
2500,- €? Das erreicht man nur, wenn man die Arbeitszeit überschreitet. Das schafft man auch mit Zulagen nicht. Es sei denn, du zahlst deutlich höheren Stundenlohn. Meine Einnahmen stiegen gerade wegen der Kontrollmöglichkeiten erheblich an.
Das Thema Falschabrechnung bei Rechnungsfahrten hatten wir schon.
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freundlichst
Stefan Kehren
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Also scheinen sich andere aus dem Markt zurückzuziehen, der Kuchen ist ja gleichgross geblieben.KehrenTAXI hat geschrieben:Meine Einnahmen stiegen gerade wegen der Kontrollmöglichkeiten erheblich an.
Ob das jetzt Fahrer oder Unternehmer sind ? Die Unternehmer werden den Fahrern folgen - oder selbst fahren.
Zuletzt geändert von sivas am 25.08.2017, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Es zieht sich keiner freiwillig zurück. Ich sprach von Einnahmenerhöhung bei Fehlern in der Fahrerabrechnung bei bargeldlosen Fahrten. Dadurch bleibt dem Unternehmen jetzt mehr.
freundlichst
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Wenn umsatzrelevante Daten keinem bestimmten Fahrer zuzuordnen sind, ist die Sache doch in Ordnung.
Begehrlichkeiten der Sozialversicherungsträger sprechen aber dagegen...
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Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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KehrenTAXI
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Wem ordnest du denn diese bargeldlosen Einnahmen zu? Dir selbst als Unternehmer? Da stellen wir uns jetzt mal ganz dumm.
freundlichst
Stefan Kehren
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Müssen Umsätze einer bestimmten Person zugeordnet werden..?...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
gut hab etwas aufgerundet, auf dem papierKehrenTAXI hat geschrieben:2500,- €? Das erreicht man nur, wenn man die Arbeitszeit überschreitet. ...
- 20 tage,
- 170 stunden zu 8,84,
- "steuerfreie zulagen"
gesamt brutto 2400,-
auszahlung bei lohnsteuerklasse 1 = 2000,-
was willst du mehr ?
umsatz fast verdoppelt,
gewinn und steuerlast für die firma konstant.
Zuletzt geändert von taxipost am 25.08.2017, 14:15, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Diese Frage zielt im Zusammenhang mit einer vorgeworfenen Nötigung darauf ab, ob etwaige Täter einem Irrtum über die Verwerflichkeit (§ 240 Abs. 2 StGB) unterliegen.Poorboy hat geschrieben:Die Frage ist, ob Verwaltungsjuristen damit durchkommen, zu behaupten, sie seien beim Lesen von Gesetzen so überfordert wie Babsi und ihre Kumpels aus dem Forum drüben.
Unter "Verwerflichkeit" wird verstanden, dass die Tat (Nötiung durch Androhung eines empfindlichen Übels) nach § 240 Abs. 2 2. Alt. StGB nur dann rechtswidrig ist, wenn die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Daran kann es (objektiv) fehlen, wenn der Täter einen Anspruch auf die erzwungene Handlung hat (vgl. Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 240 Rdn. 50).
Nimmt der Täter (subjektiv) einen solchen Anspruch nur irrtümlich an, weil er an das Bestehen des Anspruchs glaubt, obwohl es ihn in Wirklichkeit nicht gibt, fehlt ihm das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit. Ein solcher Irrtum ist nach Auffassung der Rechtsprechung rechtlich als Verbotsirrtum einzuordnen (BGH, Beschluss v. 18.03.1952 - GSSt 2/51 = BGHSt 2, 194; Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 240 Rdn. 54 a.E.).
Schuld- und damit strafausschließend ist ein solcher Verbotsirrtum allerdings nur, wenn er für den Täter unvermeidbar ist (sog. unvermeidbarer Verbotsirrtum). Nach § 17 Satz 1 StGB handelt ein Täter, dem bei Begehung der Tat die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Vermeidbar ist ein Verbotsirrtum, wenn für den Täter bei Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse Veranlassung bestand, über das etwaige Unrecht seines Verhaltens nachzudenken oder sich zu erkundigen, und wenn er auf diese Weise zu Unrechtseinsicht hätte gelangen können (BGH, Beschluss vom 28.05.1985 - 1 StR 217/85).
Damit kann man Deine Frage mit einem klaren "Nein" beantworten, da es auf die Fähigkeiten und Kenntnisse des Täters ankommt.
Ein "normaler" Bürger darf in der Regel auf die Richtigkeit von Behördenangaben vertrauen.
Bei einem in der Verwaltung tätigen Juristen wird man dagegen regelmäßig annehmen müssen, dass für ihn schon aufgrund seiner fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse die Veranlassung besteht, über das etwaige Unrecht seines Verhaltens nachzudenken oder sich wenigstens zu erkundigen. Gerade, wenn die Fragen für einen bestimmten Berufskreis von Bedeutung sind, trifft den Täter eine Erkundigungspflicht (Fischer, § 240 Rdn. 9 m. w. N.). Ein Verbotsirrtum ist nur dann unvermeidbar, wenn der Täter sein Gewissen anspannt und die nach den konkreten Umständen von ihm zu erwartenden Bemühungen unternimmt, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Handelns zu klären (KG · Urteil vom 02.02. 2011 · (4) 1 Ss 371/10 (234/10), Rdn. 15 m. w. N.). Dabei darf er nicht vorschnell auf die Richtigkeit eines ihm günstigen Standpunktes vertrauen und die Augen vor gegenteiligen Ansichten und Entscheidungen verschließen (KG, aaO. m. w. N.). Der Täter irrt vermeidbar, wenn er sich nicht informiert, am Recht überhaupt desinteressiert zeigt (Fischer, aaO., Rdn. 7), sein Irrtum als fernliegend zu beurteilen ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 11.07.2007 – 3 Ss OWi 924/07) oder auf mangelnder, aber erforderlicher Kenntnis der einschlägigen Vorschriften beruht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 2 ObOWi 43/03).
Ein Verbotsirrtum ist jedoch von vornerein ausgeschlossen, wenn der Täter die Rechtswidrigkeit seines Handelns kennt (BGH, Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08, Rdn. 38 zu Bediensteten der Berliner Stadtreinigung).
Zuletzt geändert von Yes am 25.08.2017, 16:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
@taxipost
Ich war etwas irritiert, weil "Brutto" bei Starksoft etwas anderes bedeutet.
Genau so klappt es ja.
@Pirat
Wenn dem nicht so ist, ist INSIKA sehr bedingt hilfreich. Es zeichnet Taxameterstände auf und erfasst Zeitstempel. Wenn das nicht zugeordnet werden braucht, wozu soll es dann aufgezeichnet werden?
Ich war etwas irritiert, weil "Brutto" bei Starksoft etwas anderes bedeutet.
Genau so klappt es ja.
@Pirat
Wenn dem nicht so ist, ist INSIKA sehr bedingt hilfreich. Es zeichnet Taxameterstände auf und erfasst Zeitstempel. Wenn das nicht zugeordnet werden braucht, wozu soll es dann aufgezeichnet werden?
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!
Bleibt noch dieser Notausgang:
https://www.iurastudent.de/definition/v ... 40-ii-stgb
Ist verwerflich, die Existenzvernichtung anzudrohen, wenn man keine Geschäftsbeziehung zu Tesymex aufnehmen will??
Poorboy
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Ist verwerflich, die Existenzvernichtung anzudrohen, wenn man keine Geschäftsbeziehung zu Tesymex aufnehmen will??
Poorboy