Kindersitze im Taxi

Der virtuelle Taxitreff.
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CPL5938
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Beitrag von CPL5938 » 13.02.2013, 17:27

SindSieFrei? hat geschrieben:Gute Fragen CPL!!! Leider fallen auch mir keine passenden Antworten ein.
Du bist ja nicht der einzige. Die hier versammelte Taxi-Intelligenzija ist ja auch noch da.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 13.02.2013, 18:06

CPL5938 hat geschrieben:
ImmerMitDerRuhe hat geschrieben: es besteht die Möglichkeit für Ersatz zu sorgen. Damit hätte man dann die Pflicht erfüllt, da man ja für eine entsprechend sichere Beförderung gesorgt hat.
Mich würde aber mal interessieren wo meine Pflicht für Ersatz zu sorgen endet.

Reicht es, wenn ich die Sprachfunkfunktion an meinem Datenfunkgerät auslöse und schon mal los fahre, um einen neuen Auftrag auszuführen, auch wenn ich weiß, dass es so lange dauern wird, bis die Zentrale sich bei mir meldet, dass die Eltern mit ihrem Beförderungswunsch längst woanders eingestiegen sein werden und das so über Funk "gerufene" Taxi mit Kindersitz umsonst gekommen sein wird, oder muss ich mein privates Geld in ein rasches Handytelefonat mit der Zentrale investieren zugunsten von Mitbürgern, die nicht meine Kunden sind?

Muss ich bis zum Eintreffen des Kollegen vor Ort verbleiben, um zweifelsfrei sicherzustellen, dass er wirklich geeignete Kindersitze an Bord hat und die Beförderung der Kinder wirklich ordnungsgemäß durchführt, oder reicht es wenn ich den Eltern mit dem Verweis auf ihr eigenes Mobiltelefon, die Telefonnummer einer Zentrale nenne?

Und was, wenn die Zentrale nicht erreichbar ist, oder sich schlicht nicht in der Lage sieht zeitnah ein Kindersitzersatztaxi zu schicken, sondern nur zeitfern? Muss ich dann so lange vor Ort verbleiben und meine Pflicht für Ersatz zu sorgen wahrnehmen, bis die Eltern beleidigend werden? Muss ich es hinnehmen, wenn die Eltern in ein anderes Taxi einsteigen, bevor der Kindersitzkollege eintrifft, oder kann ich auf Erfüllung des Kindersitzsbeförderungsauftrags bestehen, den ich im Namen der Eltern z.B. einer Zentrale gegeben habe?

Muss ich neue Beförderungsaufträge ablehnen - sei es über Funk oder per Anläufer - bis ich den Beförderungswunsch mit Kindersitzen gegen alle Widrigkeiten der wirklichen Wirklichkeit organisiert habe, oder verstoße ich damit dann widerrum gegen meine Beförderungspflicht? Welche Pflicht ist in so einer Situation höher angesiedelt - meine Kindertaxiersatzsorgfaltsplicht oder meine Beförderungspflicht?

Bei meiner Zentrale gibt es ausserdem auch sog. "Pflichtfahrten". Die kann ich nicht einfach ablehnen. Tue ich es trotzdem, droht mir ein Bußgeld. Wieviel Vorleistung bzw. Nachteile muss ich hinnehmen, um meiner Kindersitzersatztaxipflicht ordnungsgemäß nachzukommen? Gibt es da eine vernünftige Grenze?

Ich bin da jetzt nämlich verunsichert.
Du konstruierst da aber auch die unglaublichsten Eventualitäten.
Kopfkino ist nichts dagegen.
Zentrale anrufen, Kunde Bescheid geben, wann Taxi kommt und gut is.
Ab durch die Mitte. Ist das so kompliziert?

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CPL5938
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Beitrag von CPL5938 » 13.02.2013, 18:41

Neinneinnein! Zu helfen weiß ich mir selbst, aber darum geht es nicht. Wo doch hier in allen juristischen Spitzfindigkeiten dieses bescheuerte Kindersitzgesetz durchdiskutiert wurde, will ich jetzt Klarheit. Ich habe zum Beispiel oft keinen Empfang mit meinem bescheuerten 02 Handynetz. Und auch für mein Handy ist die Zentrale oft genug besetzt und das Datenfunkgerät ist auch nicht wirklich eine Hilfe, weil dieser Kanal am langsamsten von der Zentrale bedient wird.

Das sind alles keine "unglaublichen Eventualitäten", sondern Alltag. Und von den Schwierigkeiten eines MT Fahrers oder eines Graupenkollegen seiner Ersatzhandlungspflicht nachzukommen will ich gar nicht erst anfangen. Dir als LKW-Fahrer ist das vermutlich einfach nicht so präsent, genausowenig wie den Spitzenjuristen, die sich mit Gesetzen für das Taxigewerbe die Rente aufbessern.

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Beitrag von SindSieFrei? » 13.02.2013, 19:09

CPL5938 hat geschrieben:... seiner Ersatzhandlungspflicht nachzukommen...
Schöner Begriff! Eigentlich von Psychologen benutzt, die "Ersatzhandlung", aber hier treffend.
Ich könnte dir nicht mal die Frage der Handynutzung beantworten, normalerweise sind beruflich verauslagte Kosten (zentralen-/kundenbedingte Anrufe) erstattungsfähig (ich schreibe bewußt erstattungsfähig, damit wir jetzt nicht über die Pflicht diskutieren müssen) durch den AG. Aber hier handelt es sich ja nicht um deinen Kunden. Was würde wohl zu deinen anderen Fragen der Herr Dr. Glitza antworten??? Wenn Sie schon mitlesen, schreiben sie doch mal, rechtliche Einordnung??? :mrgreen:
Dura lex, sed lex.

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Beitrag von der Clown » 13.02.2013, 19:45

@CPL5938

Als angestellter Fahrer bin ich auch nicht über alle Aspekte informiert, aber meiner Auffassung nach sollte es ausreichen, wenn Du dem Kunden anbietest ein entsprechendes Taxi zu bestellen. Bejaht er, solltest Du solange beim Kunden bleiben, bis eine Zentrale Dir eine genaue bestenfalls positive Auskunft geben kann, welches Taxi wann kommt. Ist es für dem Kunden offensichtlich, dass Deine ernsthaften Bemühungen nicht erfolgreich sein sollten, dann ist es meiner Ansicht nach nicht mehr Dein Problem, sondern das des gesamten Gewerbes und der Kunde sollte einsehen können, dass Du nach Deinen ersichtlich ernsthaften Bemühungen Deine restliche Arbeitszeit für andere Kunden und für Deinen Umsatz einsetzen sollst.

Ich betrachte die Auffassung von Herrn Dr. Glitza als ein wünschenswertes Ziel, wo alle Taxis entsprechend ausgerüstet sind. Allerdings teile ich nicht seine Beurteilung der gegenwärtigen Lage und vermisse eine notwendige Führungskompetenz.

PS Wenn du die Netzabdeckung Deines Mobilfunkanbieters so schlecht beurteilst, solltest Du schleunigst wechseln und Dich nicht nur aufs beklagen beschränken.
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Beitrag von TomsTaxi » 13.02.2013, 19:59

Soweit kommt's noch, daß man Händchen hält bis das andere Taxi kommt. Tun kann man in dieser Situation sowieso nichts. Wenn die Zentrale den Auftrag hat, ein geeignetes Taxi zu finden, ist die Vermittlung deren Aufgabe. Die Wartezeit zahlt mir schließlich niemand und wenn falsch bestellt wurde, ist es erst recht nicht mein Problem.
Die StVO behindert meinen Fahrstil! ;-)

ImmerMitDerRuhe
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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 13.02.2013, 20:25

Also: wenn das Wörtchen wenn nicht wär`.........

Was ist wenn die Ersatzweise bestellte Taxe nen Platten kriegt während der Anfahrt..
Und was ist wenn meine Oma mir verboten hat dreimal hintereinander rechts abzubiegen........?

Aber was ist denn wenn Du normal bestellt wirst, da stehen 2 Ehepaare mit 2,5 Koffern und Du kannst sie nicht fahren wegen Sitz ?! Bisher hatten sie nie Probleme mit "üblichen" Taxen, und plötzlich ist der halbe Kofferraum belegt und ihr Zug fährt in 30 min ab........bei 15 Min. Fahrtzeit zum Bhf. Damit mußten sie nicht rechnen. Und Du kriegst keinen Ersatz weil gerade ein Sonnensturm herrscht...?

Solche Dinge sind einfach übertrieben und irgendwann setzt einfach auch mal eine Unabwendbarkeit ein, für die keiner mehr haften kann.

Wielange mußt Du im Restaurant warten, wenn der Kellner trotz mehrfacher Aufforderung einfach nicht zum kassieren kommt ?

Seit doch froh, das ihr keine Fluggesellschaft habt. Ryan Air ist doch gerade verdonnert worden, weil sie sich nicht um Fluggäste gekümmert hatten, obwohl sie für den Vulkanausbruch vor ein paar Jahren ja nun wirklich nichts konnten.
Was ist wenn....

.... wenn Mütter oder Väter lernen, ihre Taxe die Kindersitze haben muß vor zu bestellen, dann wäre das alles sowieso kein Thema mehr.
Und die allermeisten machen es ja auch.

ImdR

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Beitrag von am » 13.02.2013, 21:24

Nach meiner persönlichen Auffassung gibt es aus rein gesetzlicher Sicht überhaupt keine Verpflichtung, für deren Versäumnis man belangt werden könnte.

Hier sind dann tatsächlich die Taxibehörden gefragt, auch für diese Fälle Vorsorge zu tragen, beispielsweise so, wie nachstehend.
Sollen Kinder unter 13 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, mit einem Taxi befördert werden, so ist dies nur zulässig, wenn die dafür gem. § 21 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Rückhalteeinrichtungen im Taxi vorhanden sind.
Ist dies nicht möglich, so hat der/die Fahrer/in für die Beförderung mit einem
anderen Taxi, das mit den erforderlichen Rückhalteeinrichtungen ausgestattet ist, Sorge zu tragen.
Genau hier aber sollte die Diskussion von der rein rechtlichen auf die ethische Ebene gebracht werden.

Was ist unser Selbstverständnis einer guten Dienstleistung?

Die Frage nach dem was dann, kann nicht pauschal und allgemeingültig beantwortet werden. Die Antwort hängt von den lokalen Bedingungen ab. Ist mir bekannt, dass unter meinen Kollegen niemand ist, der zwei entsprechende Kindersitze mitführt und auch in der Zentrale keine vorgehalten werden, kann ich auch nicht dafür Sorge tragen, das ein entsprechend ausgestattetes Taxi herbei eilen wird. Ich muss sicher nicht wissen, ob der Wettbewerb entsprechend Fahrzeuge vorhält. Da kann es genügen, dem Kunden einige Rufnummern auf den Weg zu geben. Die sollte man parat haben.

Habe ich die Bestellung hingegen bei meiner oder einer anderen Zentrale loswerden können, sollte ich eigentlich aus dem Schneider sein. Denn die Annahme des Auftrages darf ich als verbindlich betrachten. Es wäre sicher guter Service, auf eine Rückantwort zu warten und den Kunden dann zu informieren. Das ist dann auch im Sinne des Kollegen, der möglicherweise eine besonders lange Anfahrt in Kauf nimmt, um den Kunden zu bedienen. Ich kann den Kunden zum Beispiel darum bitten, auf das Kennzeichen zu achten.

usw
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Beitrag von der Clown » 13.02.2013, 21:33

@ImdR

1. Fall: Ist nicht Dein Problem.
2. Fall : Dann kommst Du vom rechten Weg ab und das wird dann eine linke Nummer.
3. Fall: Sorry Mann,
weil gerade ein Sonnensturm herrscht
Du hörst Dich gerade an wie Jake Blues, nachdem er von seiner Fastehefrau gestellt wurde. Und letzten Endesist dies auch nicht das Problem des Taxifahrers
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Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 13.02.2013, 21:47

am hat geschrieben:Nach meiner persönlichen Auffassung gibt es aus rein gesetzlicher Sicht überhaupt keine Verpflichtung, für deren Versäumnis man belangt werden könnte.
Na, dann wage doch mal einen schüchternen Blick in den amtlichen Bußgeldkatalog.
Und zwar die Nummern 98 bis 99
Danach sprechen wir uns wieder ..... :wink:

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv ... 00001.html

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Beitrag von am » 13.02.2013, 22:02

Wir diskutieren hier über Beförderungspflicht gemäß PbefG und nicht über allgemein Vorschriften zur Sicherung von Kindern in PKW.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 13.02.2013, 22:08

Erzähl das doch bitte dem Uddl auf der Strasse, der Dir bei nächster Gelegenheit ein Bußgeld verpassen will aufgrund dieser Bussgeldvorschrift.

Entscheidest Du worüber "wir" hier diskutieren? :wink:
Spass beiseite ...
Und ich dachte wir reden u.a. über eine vorgebliche Nichtausrüstungspflicht, anstatt über die Beförderungspflicht. Bzw. Beides. :wink:

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Beitrag von am » 13.02.2013, 22:26

Die Ausrüstungspflicht ist abgehakt, es gibt sie nicht.

Die nächste Frage war die nach der Ersatznahme im Sinne der Beförderungspflicht.

Die § 98-99 beziehen sich auf die tatsächlich mit einem PKW durchgeführte Beförderung unter Unterlassung der Sicherung. Das diskutiere ich dann gerne mit einem Polizeibeamten auf der Straße.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 13.02.2013, 23:13

am hat geschrieben:Die Ausrüstungspflicht ist abgehakt, es gibt sie nicht.
Ist das eine rechtsverbindliche Auskunft, für die Du im Erlebensfalle die Haftung übernehmen würdest?
Könnte man sich auf Dich berufen "Herr A.M. hat bestätigt, das es keine Ausrüstungspflicht gibt. Wenden Sie sich bitte an den." "Alles klar, machen wir, entschuldigen Sie bitte, das wir sie belästigt haben" :lol:

Ersatznahme geht so:
1) Funkfahrer : Funkzentrale anrufen, Taxi bestellen, Kunde informieren und tschüß (falls Auftrag)
2) Graupe (mutterseelenallein am Posten) Kunde trotzdem fahren oder stehen lassen und abhauen und in beiden Fällen nicht erwischen lassen, weil Doofheit gehört bestraft und wahrscheinlich sowieso falschen Beruf gewählt.

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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 13.02.2013, 23:45

Schmidt:

Psssst ! Ruhig jetzt, wird nur noch schlimmer.

Du blickst wirklich nicht (mehr) durch, zeig es doch nicht jedem...
Man muß sich die Dinge genauer anschauen um sie zu verstehen - siehst du gerade jetzt


ImdR

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 14.02.2013, 00:52

Ich fand meinen Vorschlag eigentlich ganz praktisch .... :lol:

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Beitrag von Muenchner » 14.02.2013, 05:40

Wenn ich einen Auftrag im Display habe zähle ich doch nicht mehr als
freies Taxi...auch wen ich noch rein Zufällig am Standplatz stehe..
...oder täusch ich mich?

Somit habe ich nur dieser einen Beförderunspflicht nachzukommen, nämlich dem Kunden gegenüber der (mich) über die Zentrale bestellt hat.
Wie vielen Aufgaben aus der allgemeinen Beförderungspflicht heraus,
muss ich denn noch nachkommen?

Natürlich kann man ein anderes Taxi organisieren...keine Frage...
..aber verpflichtet ?...das kann nicht sein...

TWG
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Beitrag von TWG » 14.02.2013, 06:07

ImmerMitDerRuhe hat geschrieben:Also: wenn das Wörtchen wenn nicht wär`.........

Aber was ist denn wenn Du normal bestellt wirst, da stehen 2 Ehepaare mit 2,5 Koffern und Du kannst sie nicht fahren wegen Sitz ?! Bisher hatten sie nie Probleme mit "üblichen" Taxen, und plötzlich ist der halbe Kofferraum belegt und ihr Zug fährt in 30 min ab........bei 15 Min. Fahrtzeit zum Bhf. Damit mußten sie nicht rechnen. Und Du kriegst keinen Ersatz weil gerade ein Sonnensturm herrscht...?

ImdR
Hallo,

mal von den Kindersitzen weg, aber bleiben wir bei der Beförderungplicht/oder nicht.

Auftrag für Kombi mit Sachtransport.
Funknachfrage der Zentrale, nehmen sie ein Fahrrad mit?
Natürlich, hab ich schon öfter gemacht, also 15min Anfahrt, stehen dort am Reitstall zwei Mädels mit zwei Fahrrädern, Nachfrage bei der Zentrale, es war ein Taxi für ein Fahrrad bestellt!
Ein Fahrrad und ein Mädel geht im s212, zwei Fahrräder und ein Mädel auch noch, aber nen Sitzplatz für das zweite Mädel dann nicht mehr.
Also müssen die Mädels dann strenggenommen die Anfahrt bezahlen, auch wenn sie nicht gefahren werden.
Sie weigern sich, also Freitag früher Abend zur besten Zeit Polizei bestellen, gute halbe Stunde warten, bis die im Aussenbezirk sind, dann noch ne halbe Stunde bis die alles aufgenommen haben?
Oder hakst du das alles unter verlorene Zeit ab und fährst weiter, weil bis das alles geklärt ist, machste den dreifachen Umsatz!
Wie seht ihr das?

Gruß
Thomas

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Beitrag von am » 14.02.2013, 08:05

Schmidt hat geschrieben:
am hat geschrieben:Die Ausrüstungspflicht ist abgehakt, es gibt sie nicht.
Ist das eine rechtsverbindliche Auskunft, für die Du im Erlebensfalle die Haftung übernehmen würdest?
Könnte man sich auf Dich berufen "Herr A.M. hat bestätigt, das es keine Ausrüstungspflicht gibt. Wenden Sie sich bitte an den." "Alles klar, machen wir, entschuldigen Sie bitte, das wir sie belästigt haben" :lol:

Ersatznahme geht so:
1) Funkfahrer : Funkzentrale anrufen, Taxi bestellen, Kunde informieren und tschüß (falls Auftrag)
2) Graupe (mutterseelenallein am Posten) Kunde trotzdem fahren oder stehen lassen und abhauen und in beiden Fällen nicht erwischen lassen, weil Doofheit gehört bestraft und wahrscheinlich sowieso falschen Beruf gewählt.
Du hast den Flyer von BMV, DVR und BZP doch gelesen, oder? Was willst Du eigentlich noch mehr? Du bist doch mittlerweile so belesen in Gestzestexten, wie Du sogar schon im Brutton der Überzeugung betont hast. Ujd dann fällt es Dir so schwer, die beiden entscheidenen Paragraphen aus StvO und PbefG zusammenzubringen?

Es ist mal wieder offensichtlich, dass es Dir um die Durchsetzung Deines Willen geht, Deiner Überzeugung, wie es sein müsste.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 14.02.2013, 09:49

Auch Du kannst nicht ohne persönlich zu werden, oder?
Als Moderator Vorbild-Funktion vergessen?
Toleranzgrenze durch exorbitante Abnutzung zu hoch?

Ich habe genügend begründet, warum ich die gegebene Gesetzgebung für ausreichend halte.
Lückensuchern reicht sie naturgeben natürlich nicht. Das gilt für alles andere ebenso.

Im Übrigen ist meine Meinung nicht Gesetz, ebenso wenig wie Deine.
Also lass gut sein.

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