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Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 20.12.2017, 08:59
von am
Hat eigentlich schonmal ein angestellter Fahrer gegen ein Bußgeld geklagt? In Lübeck hat das Gericht solche Strafen zu Fall gebracht. Geldstrafen wurden generell negiert und für alle anderen Sanktionen müssen in einer Funkordnung, wenn überhaupt konkrete Sachverhalte für die jeweilige Sanktion beschrieben sein. Darüber hinaus wurde in Einzelfällen festgestellt, dass bei Fehlverhalten des Fahrers der Unternehmer zu belangen ist.

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 20.12.2017, 09:12
von TaxiBabsi
In Köln gibt es einige wenige Fahrer und Unternehmer die den Mut hatten gegen die Strafen zu klagen. Jede Klage hatte Erfolg.

Wir hatten dieses Thema schon an anderer Stelle diskutiert, diese Disziplinarstrafen und Strafkataloge sind rechtswidrig. Keiner, auch nicht unsere Taxi-Genossenschaften dürfen selbstherrlich die Arbeit der Polizei und Justiz machen, es ist übrigens eine durchaus ertragreiche Einnahme für viele Genossenschaften.

Alternative Sanktionmethoden wie es Uber und Mytaxi machen sind wirksamer wenn auch genauso umstritten aber zumindest verstoßen diese Ratingsmethoden nicht gegen geltende Gesetze.

Eine schwierige Problematik.

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 20.12.2017, 09:39
von KehrenTAXI
Jeden Donnerstag tagt der Beschwerdeausschuss? Da weißt du mehr als ich.

Da verhandeln dann Mitarbeiter, die sowieso dort arbeiten? Da weißt du mehr als ich?

Nein Georg, alles falsch!

Die Klagen sind alle gescheitert, weil es keinen Bußgeldkatalog gibt.

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 20.12.2017, 09:40
von am
Gegenüber Unternehmern, einfachen Mitgliedern, Genossen oder Gesellschaftern stellen Vertragsstrafen kein Problem dar. Nur gegen deren angestellte Fahrer ist es halt problematisch.

Dass in D noch nicht geklagt wurde, könnte natürlich ein Indiz für eine durchsetzungsstarke Führung der e. G. sein.

Re: [TDeG] Rundschreiben

Verfasst: 20.12.2017, 10:32
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:Jeden Donnerstag tagt der Beschwerdeausschuss? Da weißt du mehr als ich.
Da verhandeln dann Mitarbeiter, die sowieso dort arbeiten? Da weißt du mehr als ich?
Die Klagen sind alle gescheitert, weil es keinen Bußgeldkatalog gibt.
Es gibt keinen Bußgeldkatalog? Richtig, der heißt Maßnahmenkatalog.
Sorry für die Verwechslung. :roll:
Du stellst dich extra blöd an oder?

Ich habe den Katalog mal eingescannt! :arrow: PDF von filehorst.de laden
am hat geschrieben:Hat eigentlich schonmal ein angestellter Fahrer gegen ein Bußgeld geklagt?
Sicher wurde auch geklagt.

Von einem Kollegen (habe ich damals hier gepostet) hat der Richter im original Ton gesagt "wenn Sie einen Vertrag mit einem Drittanbieter Unterzeichen, haben sie sich diesen zu unterwerfen".

Das war doch einer der Gründe, warum ich dien Gestattungsvertrag, Unterwerfungsvertrag nannte!
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Die Bestie in Duesseldorf

Verfasst: 20.12.2017, 10:41
von TaxiBabsi
Stolze Preise mit umfangreicher Menükarte, 7 Seiten ... wow.

Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017

Verfasst: 20.12.2017, 10:59
von KehrenTAXI
Ich stelle mich nicht blöd, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich erlege mir für diesen eklatanten Fehler nun eine 14 tätige Funksperre als BUßE auf und trete vom AR zurück.

Der Sache selbst scheint es keinen Abbruch zu tun.

Ein klassischer Fall von Ablenkung?

Ich merk schon, dir ist genauso langweilig wie mir ...

Auf der Karte fehlt noch Majestätsbeleidigung des AR = 1000,- € in bar (ohne Quittung).

Re: Die Bestie in Duesseldorf

Verfasst: 20.12.2017, 11:12
von Taxi Georg
TaxiBabsi hat geschrieben:Stolze Preise mit umfangreicher Menükarte, 7 Seiten ... wow.
Highlight
Bild

Nur mal so ein Beispiel.
Ich fahre seit 28 Jahren beschwerde- und unfallfrei.
Jetzt gibt es Kollegen/Konkurrenten, die mich nicht ausstehen können oder als Bedrohung ansehen!

Die behaupten jetzt beide, ich wäre nicht über die Schonung (Reserveplatz) angefahren.
Wie kann ich mich als Gestattungsfahrer wehren?

Genau diese 2 haben einen Kicker auf mich und behaupten, ich hätte am HP die Tür für den Kunden nicht geöffnet.
Wie kann ich mich dagegen wehren?

Ihr seht, wie sch.eis.se der Maßnahmenkatalog ist!

Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017

Verfasst: 20.12.2017, 11:14
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:Ich stelle mich nicht blöd, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich erlege mir für diesen eklatanten Fehler nun eine 14 tätige Funksperre als BUßE auf und trete vom AR zurück.
Der Sache selbst scheint es keinen Abbruch zu tun.
Ein klassischer Fall von Ablenkung?
Ich merk schon, dir ist genauso langweilig wie mir ...
Auf der Karte fehlt noch Majestätsbeleidigung des AR = 1000,- € in bar (ohne Quittung).
Na, wenigstens hast Du deinen Humor behalten. :-)
Ne, Langeweile habe ich nicht. Bin auf dem Sprung nach Dus.
Wenn Du später am Karstadt stehen solltest, kanst Du gerne einen Milchkaffee beim Italiener ausgeben! ;-)

Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017

Verfasst: 20.12.2017, 11:22
von TaxiBabsi
Genau das ist das Problem dieser Strafkataloge.

JEDER kann einen anderen Taxifahrer (Kollegen) bei der Genossenschaft anzeigen, anschwärzen, der angebliche Suender bekommt Post von der Genossenschaft mit Zahlungsaufforderung und Fristsetzung. Persönliches Vorstellen vorm Disziplinar-Ausschuss mag helfen so man die Genossenschafts-Hilfs-Richter kennt, ein absoluter Nonsens und Willkür.
Entweder zahlen oder vor Gericht klagen, selbstherrliches Handeln der Genossenschaften pur stehen Uber und Mytaxi in Nichts nach.

Der Wahnsinn mit “Nicht Tuer aufhalten” und 30 Euro Strafe ist ein scheunenbreites Eintrittstor fuer Willkür pur.

Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017

Verfasst: 20.12.2017, 11:24
von KehrenTAXI
@TaxiBabsi

Das ist kein Problem eines Maßnahmenkataloges, sondern ein Problem von "Kollegen". Diese menschlichen Abgründe sind mit jedem Gesetz möglich.

@Georg

Wenn ich dich am HP-Karstadt nicht funk- und fahrbereit antreffe, dann ... ja, dann ... dann äh ... dann ist die Sache für mich erledigt.

Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017

Verfasst: 20.12.2017, 11:30
von Taxi Georg
Ich weiß von einem Fall, das ein Kollege Flughafenverbot und 150.- € Strafe bekommen hat, weil er einen Fahrgast nach Essen darum gebeten hat, nicht so laut zu telefonieren.
Der FG meldete dies der TFZ und die Beschwerdeabteilung lud den Fahrer zu einem Gespräch ein.

Der Kollege erklärte dem Beschwerdeausschuss, dass er durch die Lautstärke der FG's sich nicht mehr auf den Verkehr konzentrieren könne
und deshalb darum gebeten hat, das Telefonat in leiser Stimme fortzuführen.

Die Argumentation wurde abgelehnt bzw. wurde als unglaubwürdig dargestellt. Es blieb bei der Strafe.
Ob diese Geschichte wirklich stimmt, kann ich natürlich nicht bestätigen und beruht auf die Aussage des Kollegen.

Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017

Verfasst: 20.12.2017, 11:31
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:@Georg, Wenn ich dich am HP-Karstadt nicht funk- und fahrbereit antreffe, dann ... ja, dann ... dann äh ... dann ist die Sache für mich erledigt.
ok

Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017

Verfasst: 20.12.2017, 11:32
von KehrenTAXI
Auch ich bin nicht beschwerdefrei durch den Alltag gekommen. In keinem der Fälle fühlte ich mich diszipliniert oder vorgeführt. Stets wurde ich angehört und die Beschwerdegründe ausgeräumt. Teilweise bereits nach schriftlichem Widerspruch. Eine Willkür konnte ich noch nie erkennen. Mein Eindruck ist, dass dort mit Augenmaß gehandelt wird.

Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017

Verfasst: 20.12.2017, 11:40
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:Eine Willkür konnte ich noch nie erkennen. Mein Eindruck ist, dass dort mit Augenmaß gehandelt wird.
Ok, das kann ich nicht beurteilen. Ich persönlich hatte noch nie Probleme.

Kollegen, die mich um Rat bitten, erkläre ich auch immer, dass sie sich sachlich und höflich zu verhalten haben, wenn sie zur Innung fahren.
Ich weiß, dass gerade unsere ausländischen Kollegen Probleme mit der Artikulation haben und was ganz anderes sagen, als das was sich wirklich meinen.

Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017

Verfasst: 20.12.2017, 12:05
von KehrenTAXI
Soweit kann ich dir sagen, dass die Sprache meist hier kein Problem darstellt.

Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017

Verfasst: 20.12.2017, 12:15
von taxipost
KehrenTAXI hat geschrieben:@TaxiBabsi

Das ist kein Problem eines Maßnahmenkataloges, sondern ein Problem von "Kollegen". Diese menschlichen Abgründe sind mit jedem Gesetz möglich.
das stimmt nicht.
das gesetz bestraft "menschliche abgründe" ,s. 164 stgb, euer massnahmenkatalog auch ???

wahrscheinlich nicht, weil ...

das ziel einer e.g. sollte stets die wirtschaftlichen stärkung der genossen sein.
dazu gehören nicht das disziplinieren oder
willkürliche eingriffe in den betriebsablauf oder das hausrecht des einzelnen.

wie gesagt,
in einem zweifelhaften verein gilt,
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."

oder bist du ein weisskopfseeadler ?
deine aussagen sprechen nicht dafür !

Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017

Verfasst: 20.12.2017, 12:52
von KehrenTAXI
Dazu ist alles gesagt. Mit der Wiederholung deiner Vorwürfe wird nur abgelenkt. Ich habe es genau beschrieben, wie ich es erlebt habe. Du behauptest einfach, es stimmt so nicht.

Dein Allgemeinvorhalt gegen andere greift nicht. Allgemeinvorhalte greifen nie.

Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017

Verfasst: 20.12.2017, 13:00
von KehrenTAXI
Mir ist nicht klar, wie ein idealer Vermittler arbeiten soll? Wie wird er allen gerecht?

Selbst Anordnung einer Schulung ist problematisch.

Wer soll die bezahlen?

Wer soll die Freistellung dafür bezahlen?

Wie ist eure Vorstellung dazu?

Was wünscht ihr euch dazu?

Re: [TDeG] News der TFZ

Verfasst: 20.12.2017, 13:05
von KehrenTAXI
Ab sofort werden ALIK-Taxameter in Düsseldorf nicht mehr geeicht.