[TDeG] Rundschreiben
- am
- Moderator
- Beiträge: 13151
- Registriert: 18.03.2005, 17:29
- Wohnort: Hansestadt Lübeck
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] Rundschreiben
Hat eigentlich schonmal ein angestellter Fahrer gegen ein Bußgeld geklagt? In Lübeck hat das Gericht solche Strafen zu Fall gebracht. Geldstrafen wurden generell negiert und für alle anderen Sanktionen müssen in einer Funkordnung, wenn überhaupt konkrete Sachverhalte für die jeweilige Sanktion beschrieben sein. Darüber hinaus wurde in Einzelfällen festgestellt, dass bei Fehlverhalten des Fahrers der Unternehmer zu belangen ist.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: [TDeG] Rundschreiben
In Köln gibt es einige wenige Fahrer und Unternehmer die den Mut hatten gegen die Strafen zu klagen. Jede Klage hatte Erfolg.
Wir hatten dieses Thema schon an anderer Stelle diskutiert, diese Disziplinarstrafen und Strafkataloge sind rechtswidrig. Keiner, auch nicht unsere Taxi-Genossenschaften dürfen selbstherrlich die Arbeit der Polizei und Justiz machen, es ist übrigens eine durchaus ertragreiche Einnahme für viele Genossenschaften.
Alternative Sanktionmethoden wie es Uber und Mytaxi machen sind wirksamer wenn auch genauso umstritten aber zumindest verstoßen diese Ratingsmethoden nicht gegen geltende Gesetze.
Eine schwierige Problematik.
Wir hatten dieses Thema schon an anderer Stelle diskutiert, diese Disziplinarstrafen und Strafkataloge sind rechtswidrig. Keiner, auch nicht unsere Taxi-Genossenschaften dürfen selbstherrlich die Arbeit der Polizei und Justiz machen, es ist übrigens eine durchaus ertragreiche Einnahme für viele Genossenschaften.
Alternative Sanktionmethoden wie es Uber und Mytaxi machen sind wirksamer wenn auch genauso umstritten aber zumindest verstoßen diese Ratingsmethoden nicht gegen geltende Gesetze.
Eine schwierige Problematik.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 20.12.2017, 09:23, insgesamt 9-mal geändert.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 3835
- Registriert: 15.05.2004, 14:04
- Wohnort: Düsseldorf
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] Rundschreiben
Jeden Donnerstag tagt der Beschwerdeausschuss? Da weißt du mehr als ich.
Da verhandeln dann Mitarbeiter, die sowieso dort arbeiten? Da weißt du mehr als ich?
Nein Georg, alles falsch!
Die Klagen sind alle gescheitert, weil es keinen Bußgeldkatalog gibt.
Da verhandeln dann Mitarbeiter, die sowieso dort arbeiten? Da weißt du mehr als ich?
Nein Georg, alles falsch!
Die Klagen sind alle gescheitert, weil es keinen Bußgeldkatalog gibt.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 20.12.2017, 09:42, insgesamt 2-mal geändert.
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
- am
- Moderator
- Beiträge: 13151
- Registriert: 18.03.2005, 17:29
- Wohnort: Hansestadt Lübeck
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] Rundschreiben
Gegenüber Unternehmern, einfachen Mitgliedern, Genossen oder Gesellschaftern stellen Vertragsstrafen kein Problem dar. Nur gegen deren angestellte Fahrer ist es halt problematisch.
Dass in D noch nicht geklagt wurde, könnte natürlich ein Indiz für eine durchsetzungsstarke Führung der e. G. sein.
Dass in D noch nicht geklagt wurde, könnte natürlich ein Indiz für eine durchsetzungsstarke Führung der e. G. sein.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10644
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] Rundschreiben
Es gibt keinen Bußgeldkatalog? Richtig, der heißt Maßnahmenkatalog.KehrenTAXI hat geschrieben:Jeden Donnerstag tagt der Beschwerdeausschuss? Da weißt du mehr als ich.
Da verhandeln dann Mitarbeiter, die sowieso dort arbeiten? Da weißt du mehr als ich?
Die Klagen sind alle gescheitert, weil es keinen Bußgeldkatalog gibt.
Sorry für die Verwechslung.
Du stellst dich extra blöd an oder?
Ich habe den Katalog mal eingescannt! PDF von filehorst.de laden
Sicher wurde auch geklagt.am hat geschrieben:Hat eigentlich schonmal ein angestellter Fahrer gegen ein Bußgeld geklagt?
Von einem Kollegen (habe ich damals hier gepostet) hat der Richter im original Ton gesagt "wenn Sie einen Vertrag mit einem Drittanbieter Unterzeichen, haben sie sich diesen zu unterwerfen".
Das war doch einer der Gründe, warum ich dien Gestattungsvertrag, Unterwerfungsvertrag nannte!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Die Bestie in Duesseldorf
Stolze Preise mit umfangreicher Menükarte, 7 Seiten ... wow.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 20.12.2017, 10:46, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 3835
- Registriert: 15.05.2004, 14:04
- Wohnort: Düsseldorf
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017
Ich stelle mich nicht blöd, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich erlege mir für diesen eklatanten Fehler nun eine 14 tätige Funksperre als BUßE auf und trete vom AR zurück.
Der Sache selbst scheint es keinen Abbruch zu tun.
Ein klassischer Fall von Ablenkung?
Ich merk schon, dir ist genauso langweilig wie mir ...
Auf der Karte fehlt noch Majestätsbeleidigung des AR = 1000,- € in bar (ohne Quittung).
Der Sache selbst scheint es keinen Abbruch zu tun.
Ein klassischer Fall von Ablenkung?
Ich merk schon, dir ist genauso langweilig wie mir ...
Auf der Karte fehlt noch Majestätsbeleidigung des AR = 1000,- € in bar (ohne Quittung).
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 20.12.2017, 11:01, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10644
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: Die Bestie in Duesseldorf
HighlightTaxiBabsi hat geschrieben:Stolze Preise mit umfangreicher Menükarte, 7 Seiten ... wow.
Nur mal so ein Beispiel.
Ich fahre seit 28 Jahren beschwerde- und unfallfrei.
Jetzt gibt es Kollegen/Konkurrenten, die mich nicht ausstehen können oder als Bedrohung ansehen!
Die behaupten jetzt beide, ich wäre nicht über die Schonung (Reserveplatz) angefahren.
Wie kann ich mich als Gestattungsfahrer wehren?
Genau diese 2 haben einen Kicker auf mich und behaupten, ich hätte am HP die Tür für den Kunden nicht geöffnet.
Wie kann ich mich dagegen wehren?
Ihr seht, wie sch.eis.se der Maßnahmenkatalog ist!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10644
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017
Na, wenigstens hast Du deinen Humor behalten.KehrenTAXI hat geschrieben:Ich stelle mich nicht blöd, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich erlege mir für diesen eklatanten Fehler nun eine 14 tätige Funksperre als BUßE auf und trete vom AR zurück.
Der Sache selbst scheint es keinen Abbruch zu tun.
Ein klassischer Fall von Ablenkung?
Ich merk schon, dir ist genauso langweilig wie mir ...
Auf der Karte fehlt noch Majestätsbeleidigung des AR = 1000,- € in bar (ohne Quittung).
Ne, Langeweile habe ich nicht. Bin auf dem Sprung nach Dus.
Wenn Du später am Karstadt stehen solltest, kanst Du gerne einen Milchkaffee beim Italiener ausgeben!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017
Genau das ist das Problem dieser Strafkataloge.
JEDER kann einen anderen Taxifahrer (Kollegen) bei der Genossenschaft anzeigen, anschwärzen, der angebliche Suender bekommt Post von der Genossenschaft mit Zahlungsaufforderung und Fristsetzung. Persönliches Vorstellen vorm Disziplinar-Ausschuss mag helfen so man die Genossenschafts-Hilfs-Richter kennt, ein absoluter Nonsens und Willkür.
Entweder zahlen oder vor Gericht klagen, selbstherrliches Handeln der Genossenschaften pur stehen Uber und Mytaxi in Nichts nach.
Der Wahnsinn mit “Nicht Tuer aufhalten” und 30 Euro Strafe ist ein scheunenbreites Eintrittstor fuer Willkür pur.
JEDER kann einen anderen Taxifahrer (Kollegen) bei der Genossenschaft anzeigen, anschwärzen, der angebliche Suender bekommt Post von der Genossenschaft mit Zahlungsaufforderung und Fristsetzung. Persönliches Vorstellen vorm Disziplinar-Ausschuss mag helfen so man die Genossenschafts-Hilfs-Richter kennt, ein absoluter Nonsens und Willkür.
Entweder zahlen oder vor Gericht klagen, selbstherrliches Handeln der Genossenschaften pur stehen Uber und Mytaxi in Nichts nach.
Der Wahnsinn mit “Nicht Tuer aufhalten” und 30 Euro Strafe ist ein scheunenbreites Eintrittstor fuer Willkür pur.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 20.12.2017, 11:26, insgesamt 3-mal geändert.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 3835
- Registriert: 15.05.2004, 14:04
- Wohnort: Düsseldorf
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017
@TaxiBabsi
Das ist kein Problem eines Maßnahmenkataloges, sondern ein Problem von "Kollegen". Diese menschlichen Abgründe sind mit jedem Gesetz möglich.
@Georg
Wenn ich dich am HP-Karstadt nicht funk- und fahrbereit antreffe, dann ... ja, dann ... dann äh ... dann ist die Sache für mich erledigt.
Das ist kein Problem eines Maßnahmenkataloges, sondern ein Problem von "Kollegen". Diese menschlichen Abgründe sind mit jedem Gesetz möglich.
@Georg
Wenn ich dich am HP-Karstadt nicht funk- und fahrbereit antreffe, dann ... ja, dann ... dann äh ... dann ist die Sache für mich erledigt.
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10644
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017
Ich weiß von einem Fall, das ein Kollege Flughafenverbot und 150.- € Strafe bekommen hat, weil er einen Fahrgast nach Essen darum gebeten hat, nicht so laut zu telefonieren.
Der FG meldete dies der TFZ und die Beschwerdeabteilung lud den Fahrer zu einem Gespräch ein.
Der Kollege erklärte dem Beschwerdeausschuss, dass er durch die Lautstärke der FG's sich nicht mehr auf den Verkehr konzentrieren könne
und deshalb darum gebeten hat, das Telefonat in leiser Stimme fortzuführen.
Die Argumentation wurde abgelehnt bzw. wurde als unglaubwürdig dargestellt. Es blieb bei der Strafe.
Ob diese Geschichte wirklich stimmt, kann ich natürlich nicht bestätigen und beruht auf die Aussage des Kollegen.
Der FG meldete dies der TFZ und die Beschwerdeabteilung lud den Fahrer zu einem Gespräch ein.
Der Kollege erklärte dem Beschwerdeausschuss, dass er durch die Lautstärke der FG's sich nicht mehr auf den Verkehr konzentrieren könne
und deshalb darum gebeten hat, das Telefonat in leiser Stimme fortzuführen.
Die Argumentation wurde abgelehnt bzw. wurde als unglaubwürdig dargestellt. Es blieb bei der Strafe.
Ob diese Geschichte wirklich stimmt, kann ich natürlich nicht bestätigen und beruht auf die Aussage des Kollegen.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10644
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017
okKehrenTAXI hat geschrieben:@Georg, Wenn ich dich am HP-Karstadt nicht funk- und fahrbereit antreffe, dann ... ja, dann ... dann äh ... dann ist die Sache für mich erledigt.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 3835
- Registriert: 15.05.2004, 14:04
- Wohnort: Düsseldorf
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017
Auch ich bin nicht beschwerdefrei durch den Alltag gekommen. In keinem der Fälle fühlte ich mich diszipliniert oder vorgeführt. Stets wurde ich angehört und die Beschwerdegründe ausgeräumt. Teilweise bereits nach schriftlichem Widerspruch. Eine Willkür konnte ich noch nie erkennen. Mein Eindruck ist, dass dort mit Augenmaß gehandelt wird.
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10644
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017
Ok, das kann ich nicht beurteilen. Ich persönlich hatte noch nie Probleme.KehrenTAXI hat geschrieben:Eine Willkür konnte ich noch nie erkennen. Mein Eindruck ist, dass dort mit Augenmaß gehandelt wird.
Kollegen, die mich um Rat bitten, erkläre ich auch immer, dass sie sich sachlich und höflich zu verhalten haben, wenn sie zur Innung fahren.
Ich weiß, dass gerade unsere ausländischen Kollegen Probleme mit der Artikulation haben und was ganz anderes sagen, als das was sich wirklich meinen.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 3835
- Registriert: 15.05.2004, 14:04
- Wohnort: Düsseldorf
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017
Soweit kann ich dir sagen, dass die Sprache meist hier kein Problem darstellt.
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017
das stimmt nicht.KehrenTAXI hat geschrieben:@TaxiBabsi
Das ist kein Problem eines Maßnahmenkataloges, sondern ein Problem von "Kollegen". Diese menschlichen Abgründe sind mit jedem Gesetz möglich.
das gesetz bestraft "menschliche abgründe" ,s. 164 stgb, euer massnahmenkatalog auch ???
wahrscheinlich nicht, weil ...
das ziel einer e.g. sollte stets die wirtschaftlichen stärkung der genossen sein.
dazu gehören nicht das disziplinieren oder
willkürliche eingriffe in den betriebsablauf oder das hausrecht des einzelnen.
wie gesagt,
in einem zweifelhaften verein gilt,
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."
oder bist du ein weisskopfseeadler ?
deine aussagen sprechen nicht dafür !
Zuletzt geändert von taxipost am 20.12.2017, 12:18, insgesamt 3-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 3835
- Registriert: 15.05.2004, 14:04
- Wohnort: Düsseldorf
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017
Dazu ist alles gesagt. Mit der Wiederholung deiner Vorwürfe wird nur abgelenkt. Ich habe es genau beschrieben, wie ich es erlebt habe. Du behauptest einfach, es stimmt so nicht.
Dein Allgemeinvorhalt gegen andere greift nicht. Allgemeinvorhalte greifen nie.
Dein Allgemeinvorhalt gegen andere greift nicht. Allgemeinvorhalte greifen nie.
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 3835
- Registriert: 15.05.2004, 14:04
- Wohnort: Düsseldorf
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] Rundschreiben vom 15.12.2017
Mir ist nicht klar, wie ein idealer Vermittler arbeiten soll? Wie wird er allen gerecht?
Selbst Anordnung einer Schulung ist problematisch.
Wer soll die bezahlen?
Wer soll die Freistellung dafür bezahlen?
Wie ist eure Vorstellung dazu?
Was wünscht ihr euch dazu?
Selbst Anordnung einer Schulung ist problematisch.
Wer soll die bezahlen?
Wer soll die Freistellung dafür bezahlen?
Wie ist eure Vorstellung dazu?
Was wünscht ihr euch dazu?
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 3835
- Registriert: 15.05.2004, 14:04
- Wohnort: Düsseldorf
- Kontaktdaten:
Re: [TDeG] News der TFZ
Ab sofort werden ALIK-Taxameter in Düsseldorf nicht mehr geeicht.
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!
Stefan Kehren
Geist ist geil!
Meine Beiträge könnten Satire enthalten!