[Taxenordnung] Freie Bereitstellung

Freies Düsseldorfer Taxiforum.
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Taxi Georg
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[Taxenordnung] Freie Bereitstellung

Beitrag von Taxi Georg » 29.12.2009, 23:09

Artikel 1
§ 3 der Taxenordnung wird folgender Absatz 2 hinzugefügt:

Bei Großveranstaltungen und anderen Anlässen,
die einen erheblichen Bedarf an Beförderungsleistungen zur Folge haben,

dürfen Taxen in der Zeit von 22.00 Uhr - 06.00 Uhr auch außerhalb der regulären Taxistände bereit gehalten werden.

Die Verkehrsvorschriften sind hierbei zu beachten.
Bei Bedarf kann die genehmigende Behörde besondere Regelungen treffen.

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Beitrag von KehrenTAXI » 30.12.2009, 01:13

Wieso wünschen, das gibt es doch schon längst hier bei diversen Veranstaltungen.
freundlichst ;-)

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Taxi Georg
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Beitrag von Taxi Georg » 30.12.2009, 01:24

KehrenTAXI hat geschrieben:Wieso wünschen, das gibt es doch schon längst hier bei diversen Veranstaltungen.
Ach ja? Aber nicht legal! Nur da wo Schilder Bild (229) stehen! z.B. Nachtresidenz!
Malkasten, Bahndamm, GAP 15 (Monkeys), K21 usw. wird sich nachts auch einfach bereitgestellt!

Ich kann noch ein paar mehr aufzählen.

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Beitrag von KehrenTAXI » 30.12.2009, 01:32

Es gibt doch einige Veranstaltungen wo es legal ist. Spontan fällt mir Rochus Club und einige Kirmesplätze ein.

Siehe auch >> hier <<:
  • Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Düsseldorf
    (Taxenordnung)


    vom 20. Mai 1994

    § 2 Bereithalten von Taxen
    zuletzt geändert durch Satzung vom 30.10.2003
    (Ddf. Amtsblatt Nr.46 vom 15.11.2003); In-Kraft-Treten:16.12.2004.

    (1) Die Unternehmerinnen und Unternehmer des Gelegenheitsverkehrs
    mit Taxen sind im Rahmen ihrer Betriebspflicht nach § 21 PBefG zum
    Bereithalten ihrer Taxen verpflichtet.

    (2) Änderungen von Wohn- und/oder Betriebssitz
    sind der Genehmigungsbehörde innerhalb von zwei Wochen unter
    Vorlage von Genehmigungsurkunde und Auszug
    aus der Genehmigungsurkunde zu melden.

    (3) Taxen sind auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten
    Taxenstandplätzen im Stadtgebiet Düsseldorf bereitzuhalten.
    Das Bereithalten von Taxen an anderen Stellen kann in Sonderfällen genehmigt werden.
    (4) Im Interesse einer ordnungsgemäßen und bedarfsgerechten Verkehrsbedienung
    kann die Genehmigungsbehörde in Einzelfällen anordnen,
    daß Taxen an den für den öffentlichen Verkehr wichtigen Punkten
    zu bestimmten Zeiten bereitzustellen oder Fahrgäste nur im Bereich
    bestimmter Ladezonen aufzunehmen sind.

    (5) Taxenstandplätze, deren Errichtung auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruht,
    dürfen nur von den dazu Berechtigten benutzt werden.
freundlichst ;-)

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Beitrag von Taxi Georg » 30.12.2009, 01:56

Das Bereithalten von Taxen an anderen Stellen kann in Sonderfällen genehmigt werden.
Das sind Ausnahmen! Die o.g. haben mit Sicherheit keine Genehmigung!
Und selbst wenn, muss dieses Schild (229) Bild dort stehen!

Am 3001 wird sich auch hingestellt,
obwohl der Halteplatz EON direkt gegenüber ist.

Der Halteplatz Hafen wird fast bis zur Mitte "Am Zollhof" benutzt.

Der neue HP auf der Hammer Straße (Erftplatz, ist nicht im Funk)
ist für 2 Taxen zugelassen.
Hier stehen bis zu 7 oder 8 Rheintaxen.

Für mich kein Problem.
Nur wenn man schon Halteplätze klein hält oder ohne Ersatz entfernt
(Ratinger, Altstadt Rathaus / Ürige, Euro, AOK, Bismarck Schonung),
dann sollte schon die Stadt Düsseldorf, die illegale Bereitstellung von 22h - 6h aufheben!

Gut, ich muss zugeben, dass unsere Polizei sehr tolerant mit der illegalen Bereitstellung umgeht.

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Beitrag von KehrenTAXI » 30.12.2009, 02:19

Entschuldigung, aber Dein Thema war, dass es in Düsseldorf keine behördlichen Ausnahmen gäbe.

Vielleicht ist das ein Mißverständnis, aber ich verstehe diese Lübecker Regelung so, wie die in Düsseldorf.

Die beschriebenen Auswüchse gibt es natürlich auch. Auch in Lübeck ... :wink:
freundlichst ;-)

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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 30.12.2009, 04:43

Horafas hat geschrieben: Gut, ich muss zugeben, dass unsere Polizei sehr tolerant mit der illegalen Bereitstellung umgeht.
Richtig, sie schreitet nur ein wenn es Beschwerden gibt.
Selbst dann wird (in der Regel) nur mit der Auflösung der :wink: ungenehmigten Versammlung :wink: reagiert.
Etwas später ist alles beim alten.
Siehe auch Ratinger Str, der Platz existiert auch ohne Schild 8)
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Beitrag von Taxi Georg » 30.12.2009, 09:54

Ich glaube, wir schreiben aneinander vorbei! :lol:

Sicher gibt es bei uns Sondergenehmigungen.

In Lübeck ist es seit heute so geregelt,
dass man von 22h - 6h sich da bereitstellen darf,
wo eine Veranstaltung statt findet. Ohne Schilder (229).
ZB. vor eine Diskothek.

Hier in Düsseldorf wäre das illegales Bereitstellen!
Beispiel: Malkasten und K21.

Oder sehe ich das falsch?
Micha, was sagst Du dazu?

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Beitrag von am » 30.12.2009, 10:40

Horafas hat Recht.

Die Düsseldorfer Verordnung ist darauf ausgelegt, Taxen ein Bereitstellen vorzuschreiben, nicht,
es an den entsprechenden Stellen bedarfsgerecht zu erlauben.
Das ist schon ein gravierender Unterschied.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von KehrenTAXI » 30.12.2009, 11:12

Da frage ich mich aber was besser ist.
Es scheint dann wohl so zu sein, dass jeder Fahrer selbst entscheiden kann,
was eine größere Veranstaltung ist.

Das ist eine Regelung ohne Regel.
Die kannste dann auch weglassen.
freundlichst ;-)

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Beitrag von am » 30.12.2009, 11:18

Die erste Regel ist die, Kunden zu bedienen.
Die Zweite: Keine Angst vor wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen haben zu müssen, wenn man Kunden bedient.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von Gerhard » 30.12.2009, 11:57

guckstu!

:arrow: Taxenordnung Köln

hier besonders: §2, Abs.2

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Beitrag von KehrenTAXI » 30.12.2009, 17:12

Die Bereitstellung war mir schon mal in Köln aufgefallen.
Das ist recht unbürokratisch und ziemlich eindeutig geregelt.
Wäre überlegenswert.
freundlichst ;-)

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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 30.12.2009, 18:35

Finde ich eine gute Überlegung.
Typisch Rheinisch 8)

Allerdings sollte man an der Fomulierung "außerhalb des links-
(bei uns eher rechts- :wink: ) rheinischen Bereichs des Stadtbezirks 1" arbeiten.
Das hat wahrscheinlich ein vergessener Preuße oder Westfale formuliert :lol:

@Horafas
De Deutsche an sich fragt nicht was erlaubt ist
sondern kümmert sich eher darum alles zu tun was nicht verboten ist :wink:
Der Rheinländer im besonderen dreht jedes Gesetz so lange bis er damit leben kann.
Also wäre die Kölner Regel sehr gut anwendbar.
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