DAS! wünsche ich mir für Düsseldorf auch!Artikel 1
§ 3 der Taxenordnung wird folgender Absatz 2 hinzugefügt:
Bei Großveranstaltungen und anderen Anlässen,
die einen erheblichen Bedarf an Beförderungsleistungen zur Folge haben,
dürfen Taxen in der Zeit von 22.00 Uhr - 06.00 Uhr auch außerhalb der regulären Taxistände bereit gehalten werden.
Die Verkehrsvorschriften sind hierbei zu beachten.
Bei Bedarf kann die genehmigende Behörde besondere Regelungen treffen.
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[Taxenordnung] Freie Bereitstellung
- Taxi Georg
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[Taxenordnung] Freie Bereitstellung
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Ach ja? Aber nicht legal! Nur da wo Schilder (229) stehen! z.B. Nachtresidenz!KehrenTAXI hat geschrieben:Wieso wünschen, das gibt es doch schon längst hier bei diversen Veranstaltungen.
Malkasten, Bahndamm, GAP 15 (Monkeys), K21 usw. wird sich nachts auch einfach bereitgestellt!
Ich kann noch ein paar mehr aufzählen.
-
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Es gibt doch einige Veranstaltungen wo es legal ist. Spontan fällt mir Rochus Club und einige Kirmesplätze ein.
Siehe auch >> hier <<:
Siehe auch >> hier <<:
- Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Düsseldorf
(Taxenordnung)
vom 20. Mai 1994
§ 2 Bereithalten von Taxen
zuletzt geändert durch Satzung vom 30.10.2003
(Ddf. Amtsblatt Nr.46 vom 15.11.2003); In-Kraft-Treten:16.12.2004.
(1) Die Unternehmerinnen und Unternehmer des Gelegenheitsverkehrs
mit Taxen sind im Rahmen ihrer Betriebspflicht nach § 21 PBefG zum
Bereithalten ihrer Taxen verpflichtet.
(2) Änderungen von Wohn- und/oder Betriebssitz
sind der Genehmigungsbehörde innerhalb von zwei Wochen unter
Vorlage von Genehmigungsurkunde und Auszug
aus der Genehmigungsurkunde zu melden.
(3) Taxen sind auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten
Taxenstandplätzen im Stadtgebiet Düsseldorf bereitzuhalten.
Das Bereithalten von Taxen an anderen Stellen kann in Sonderfällen genehmigt werden.
(4) Im Interesse einer ordnungsgemäßen und bedarfsgerechten Verkehrsbedienung
kann die Genehmigungsbehörde in Einzelfällen anordnen,
daß Taxen an den für den öffentlichen Verkehr wichtigen Punkten
zu bestimmten Zeiten bereitzustellen oder Fahrgäste nur im Bereich
bestimmter Ladezonen aufzunehmen sind.
(5) Taxenstandplätze, deren Errichtung auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruht,
dürfen nur von den dazu Berechtigten benutzt werden.
freundlichst
Stefan Kehren
Geist ist geil!
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- Taxi Georg
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Das sind Ausnahmen! Die o.g. haben mit Sicherheit keine Genehmigung!Das Bereithalten von Taxen an anderen Stellen kann in Sonderfällen genehmigt werden.
Und selbst wenn, muss dieses Schild (229) dort stehen!
Am 3001 wird sich auch hingestellt,
obwohl der Halteplatz EON direkt gegenüber ist.
Der Halteplatz Hafen wird fast bis zur Mitte "Am Zollhof" benutzt.
Der neue HP auf der Hammer Straße (Erftplatz, ist nicht im Funk)
ist für 2 Taxen zugelassen.
Hier stehen bis zu 7 oder 8 Rheintaxen.
Für mich kein Problem.
Nur wenn man schon Halteplätze klein hält oder ohne Ersatz entfernt
(Ratinger, Altstadt Rathaus / Ürige, Euro, AOK, Bismarck Schonung),
dann sollte schon die Stadt Düsseldorf, die illegale Bereitstellung von 22h - 6h aufheben!
Gut, ich muss zugeben, dass unsere Polizei sehr tolerant mit der illegalen Bereitstellung umgeht.
-
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Entschuldigung, aber Dein Thema war, dass es in Düsseldorf keine behördlichen Ausnahmen gäbe.
Vielleicht ist das ein Mißverständnis, aber ich verstehe diese Lübecker Regelung so, wie die in Düsseldorf.
Die beschriebenen Auswüchse gibt es natürlich auch. Auch in Lübeck ...
Vielleicht ist das ein Mißverständnis, aber ich verstehe diese Lübecker Regelung so, wie die in Düsseldorf.
Die beschriebenen Auswüchse gibt es natürlich auch. Auch in Lübeck ...
freundlichst
Stefan Kehren
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- Thomas-Michael Blinten
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Richtig, sie schreitet nur ein wenn es Beschwerden gibt.Horafas hat geschrieben: Gut, ich muss zugeben, dass unsere Polizei sehr tolerant mit der illegalen Bereitstellung umgeht.
Selbst dann wird (in der Regel) nur mit der Auflösung der ungenehmigten Versammlung reagiert.
Etwas später ist alles beim alten.
Siehe auch Ratinger Str, der Platz existiert auch ohne Schild
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- Taxi Georg
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Ich glaube, wir schreiben aneinander vorbei!
Sicher gibt es bei uns Sondergenehmigungen.
In Lübeck ist es seit heute so geregelt,
dass man von 22h - 6h sich da bereitstellen darf,
wo eine Veranstaltung statt findet. Ohne Schilder (229).
ZB. vor eine Diskothek.
Hier in Düsseldorf wäre das illegales Bereitstellen!
Beispiel: Malkasten und K21.
Oder sehe ich das falsch?
Micha, was sagst Du dazu?
Sicher gibt es bei uns Sondergenehmigungen.
In Lübeck ist es seit heute so geregelt,
dass man von 22h - 6h sich da bereitstellen darf,
wo eine Veranstaltung statt findet. Ohne Schilder (229).
ZB. vor eine Diskothek.
Hier in Düsseldorf wäre das illegales Bereitstellen!
Beispiel: Malkasten und K21.
Oder sehe ich das falsch?
Micha, was sagst Du dazu?
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Da frage ich mich aber was besser ist.
Es scheint dann wohl so zu sein, dass jeder Fahrer selbst entscheiden kann,
was eine größere Veranstaltung ist.
Das ist eine Regelung ohne Regel.
Die kannste dann auch weglassen.
Es scheint dann wohl so zu sein, dass jeder Fahrer selbst entscheiden kann,
was eine größere Veranstaltung ist.
Das ist eine Regelung ohne Regel.
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freundlichst
Stefan Kehren
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- Thomas-Michael Blinten
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Finde ich eine gute Überlegung.
Typisch Rheinisch
Allerdings sollte man an der Fomulierung "außerhalb des links-
(bei uns eher rechts- ) rheinischen Bereichs des Stadtbezirks 1" arbeiten.
Das hat wahrscheinlich ein vergessener Preuße oder Westfale formuliert
@Horafas
De Deutsche an sich fragt nicht was erlaubt ist
sondern kümmert sich eher darum alles zu tun was nicht verboten ist
Der Rheinländer im besonderen dreht jedes Gesetz so lange bis er damit leben kann.
Also wäre die Kölner Regel sehr gut anwendbar.
Typisch Rheinisch
Allerdings sollte man an der Fomulierung "außerhalb des links-
(bei uns eher rechts- ) rheinischen Bereichs des Stadtbezirks 1" arbeiten.
Das hat wahrscheinlich ein vergessener Preuße oder Westfale formuliert
@Horafas
De Deutsche an sich fragt nicht was erlaubt ist
sondern kümmert sich eher darum alles zu tun was nicht verboten ist
Der Rheinländer im besonderen dreht jedes Gesetz so lange bis er damit leben kann.
Also wäre die Kölner Regel sehr gut anwendbar.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)