[TDeG] Fundsachengebühr
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Nabend zusammen.......
mir erzählt grad eine Freundin, dass sie voriges Wochenende( Samstag auf Sonntag) ihr Handy in einem Taxi verloren hat.
Auf Nachfrage bei der Taxi-Zentrale wurde ihr bestätigt dass ihr Handy gefunden worden sei. Sie möchte doch bitte 2 Euro mitbringen, um ihr Handy auszulösen.
Als sie Montag mittag im Fund-büro vorsprach, wurde ihr gesagt, das noch mal 2 Euro fällig wären.
Ihre Frage warum 2 weitere Euronen fällig sind blieb unbeantwortet.
Jetzt frage ich mich doch allen Ernstes wofür diese 2 Euro, ohne Quittung, kassiert worden sind.
Schönes Rest-Wochenende noch
Gruß
Wolfgang
mir erzählt grad eine Freundin, dass sie voriges Wochenende( Samstag auf Sonntag) ihr Handy in einem Taxi verloren hat.
Auf Nachfrage bei der Taxi-Zentrale wurde ihr bestätigt dass ihr Handy gefunden worden sei. Sie möchte doch bitte 2 Euro mitbringen, um ihr Handy auszulösen.
Als sie Montag mittag im Fund-büro vorsprach, wurde ihr gesagt, das noch mal 2 Euro fällig wären.
Ihre Frage warum 2 weitere Euronen fällig sind blieb unbeantwortet.
Jetzt frage ich mich doch allen Ernstes wofür diese 2 Euro, ohne Quittung, kassiert worden sind.
Schönes Rest-Wochenende noch
Gruß
Wolfgang
- Thomas-Michael Blinten
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was soll denn dieses geschrammel ??????
handy-wert 200 euro - finderlohn 10%
verwaltung 5 % vom wert
wo ist das problem - sollen sie auf ihr zeug aufpassen
du musst es doch auch erst abgeben - also wege machen
2 euro + 2 euro und und und .... lächerlich
wenn wichtige daten drauf sind zahlt man doch auch was ....
wird ja immer doller
handy-wert 200 euro - finderlohn 10%
verwaltung 5 % vom wert
wo ist das problem - sollen sie auf ihr zeug aufpassen
du musst es doch auch erst abgeben - also wege machen
2 euro + 2 euro und und und .... lächerlich
wenn wichtige daten drauf sind zahlt man doch auch was ....
wird ja immer doller
- schnelle_Gerti
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- Wohnort: Bottrop
Was ich viel viel schlimmer finde, ist die Tatsache, dass die Leute mit einem fetten Dankeschön und grinsen im Gesicht ihre verlorenen Sachen zurück nehmen.
Ein Handy hat im Durchschnitt einen Wert von 200 €, da finde ich persönlich die 4 € lächerlich.
Schon mal an den Aufwand gedacht? Wir als Kutscher müssen die Sachen, die sich im Fahrgastraum befinden gegen Erstattung der Fahrkosten zum Verlierer bringen. Alles andere aus dem Kofferraum geht zu unseren Lasten.
Neun von zehn sträuben sich , also ab in die Verwaltung damit. An Finderlohn mal nicht zu denken.
Ich finde die 4 € völlig ok, ob mit oder ohne Quittung.
Oder hast hier schon mal jemand einen angemessenen Finderlohn für ein Handy bekommen? Ich noch nicht.
Ein Handy hat im Durchschnitt einen Wert von 200 €, da finde ich persönlich die 4 € lächerlich.
Schon mal an den Aufwand gedacht? Wir als Kutscher müssen die Sachen, die sich im Fahrgastraum befinden gegen Erstattung der Fahrkosten zum Verlierer bringen. Alles andere aus dem Kofferraum geht zu unseren Lasten.
Neun von zehn sträuben sich , also ab in die Verwaltung damit. An Finderlohn mal nicht zu denken.
Ich finde die 4 € völlig ok, ob mit oder ohne Quittung.
Oder hast hier schon mal jemand einen angemessenen Finderlohn für ein Handy bekommen? Ich noch nicht.
es grüßt
Gerti
Gerti
- nightrider
- Vielschreiber
- Beiträge: 2052
- Registriert: 31.01.2008, 03:37
- Wohnort: IN
Wenn ich ein Handy finde und der Besitzer meldet sich, bringe ich ihm das Handy, aber zum normalen Fahrpreis, evtl sogar mit Zuschlag weil es keine Personenbeförderung, sondern eine Kurierfahrt mit 19% MwST ist.
Wenn Einer sein Handy verliert soll er froh sein, dass er es wiederbekommt und nicht jammern, dass das Geld kostet.
Wenn Einer sein Handy verliert soll er froh sein, dass er es wiederbekommt und nicht jammern, dass das Geld kostet.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
- nightrider
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Hast recht, habs verwechselt.nightrider hat geschrieben:Nein der Zuschlag ist absolut nicht illegal. Kurierfahrten unterliegen NICHT der Tarifpflicht, sondern sind frei verhandelbar auch im Tarifgebiet, sie können, müssen aber auch NICHT ausgeführt werden.
Siehe Personenbeförderungsgesetz
mfg Filou
...frei verhandelbar...nicht das dir der Richter bin dem Fall deine marktbeherrschende Position ankreidet...nightrider hat geschrieben:Nein der Zuschlag ist absolut nicht illegal. Kurierfahrten unterliegen NICHT der Tarifpflicht, sondern sind frei verhandelbar auch im Tarifgebiet, sie können, müssen aber auch NICHT ausgeführt werden.
Siehe Personenbeförderungsgesetz