Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Freies Düsseldorfer Taxiforum.
Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6903
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von jr » 27.08.2024, 21:54

Rhein-Taxi in Schwierigkeiten:

https://taxi-times.com/duesseldorfer-ve ... ahren-ein/

https://www.nrz.de/lokales/duesseldorf/ ... leben.html

Anmerkung:
Hinzu kommt, dass die Stadt Düsseldorf – im Gegensatz zu fast allen Kommunen in NRW – trotz enorm gestiegener Kosten der Taxibetriebe seit 2015 keine Tariferhöhung mehr zugelassen hat.
Es muß "im Gegensatz zu allen Kommunen in NRW" heißen. Denn Düsseldorf ist der einzige Tarifbereich in NRW, in dem es seit 2015 keine Tariferhöhung gegeben hat.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2863
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von sivas » 27.08.2024, 22:05

Löhne und Gehälter sind für drei Monate gesichert
WESSEN Gehalt ist da gesichert ?
das kann doch nur das, der bei Rhein-Taxi Beschäftigten sein ... also nicht das der Fahrer und Fahrerinnen.

:wink:

Untoter :shock:

taxitaxitaxi
User
Beiträge: 57
Registriert: 25.07.2014, 15:42
Wohnort: Düsseldorf

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von taxitaxitaxi » 28.08.2024, 02:22

Ein sehr merkwürdiger Vorgang. Wenn ich lese, wer alles RT vertritt, Rechtsanwälte, Unternehmenberatung, Wirtschaftskanzlei, dann frage ich mich, aus welchem Topf, das Geld kommen soll, was da gerade verbraten wird.
Dazu der Imageverlust. Ich denke, der Rettungsschirm wird bald löchrig wie ein Sieb.

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7352
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 28.08.2024, 05:21

sivas hat geschrieben:
27.08.2024, 22:05
WESSEN Gehalt ist da gesichert ?
das kann doch nur das, der bei Rhein-Taxi Beschäftigten sein ... also nicht das der Fahrer und Fahrerinnen.
Nun, auch die Beschäftigten in der Zentrale und dort vor allem die Disponenten als Erstkontakt der Kunden sind wichtig.
daneben betreibt Rhein Taxi auch selber Wagen, also sind auch Fahrerinnen und Fahrer betroffen.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7352
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 28.08.2024, 05:32

taxitaxitaxi hat geschrieben:
28.08.2024, 02:22
Ein sehr merkwürdiger Vorgang. Wenn ich lese, wer alles RT vertritt, Rechtsanwälte, Unternehmenberatung, Wirtschaftskanzlei, dann frage ich mich, aus welchem Topf, das Geld kommen soll, was da gerade verbraten wird.
Dazu der Imageverlust...
Der Schutzschirm ist ohne anerkannte Insolvenzbegleiter nicht möglich und ein Rechtsanwalt unverzichtbar. Das Geld dafür kommt in der Regel aus der Tasche des geschäftsführenden Inhabers.
Was den Imageverlust angeht, der ist natürlich da allerdings weitaus geringer als eine Zahlungsunfähigkeit in den nächsten Jahren. Wenn die Lohnkosten um 50% gestiegen sind und wir von den Kosten für Versicherungen, Ersatzteile, Sprit und Anschaffungskosten noch gar nicht sprechen kann man mit dem Tarif von 2015 nicht wirtschaftlich arbeiten. Wenn dann auch noch Investitionen in neue Technologien dazu kommen kann es in der heutigen Zeit durchaus eng werden. Vor allem wenn man weiter korrekte Lohnzahlungen ohne Sozial- und Steuervermeidung leistet...und ja auch die umbegrenzte Konkurrenz im Mietwagenbereich leistet ihren Teil dazu. Weit über 2300 Mietwagen gegen 1300 Taxen...
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2863
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von sivas » 28.08.2024, 06:24

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
28.08.2024, 05:32
2300 Mietwagen gegen 1300 Taxen
... daran sieht man doch, wie die Stadt denkt
das Taxigewerbe wird ihr sowas von egal sein, warum wohl ?

Untoter :shock:

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 846
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von KlareWorte » 28.08.2024, 13:23

Naja, normalerweise folgt dem Schutzschirmverfahren ein Insolventverfahren in Eigenverwsltung oder es geht in die Regelinsolvenz. Die haben jetzt 3 Monate Zeit das zu planen.
Gelder der Gäubiger wird teilweise weg sein.
Dh. Wer über die Zentrale Rechnungen abgewickelt hat, wird bald ganz blöd dreinschauen.

taxitaxitaxi
User
Beiträge: 57
Registriert: 25.07.2014, 15:42
Wohnort: Düsseldorf

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von taxitaxitaxi » 30.08.2024, 14:01

Ich kann mir nicht vorstellen, daß die eigenen Taxen von RHEIN TAXI nicht gesondert firmieren. Schon sehr früh hat zum Beispiel H. Becker eine eigene Firma für die Ausbildung der Fahrer gegründet, um z.B. die Zuschüsse des Arbeitsamtes abzugreifen.
Die Frage ist ob jetzt alle Firmen unter dem Schutzschirm fallen.
Natürlich ist bekannt, daß für die Aktion Anwälte erforderlich sind. Aber das Aufgebot hier ist doch sehr, sehr kostenintensiv.
Und dass es dem Taxigewerbe sehr schlecht geht ist auch bekannt. Und 9 Jahre keine Preisanpassung ist, nach meiner Meinung, das Letzte. Die Öffentlichen erhöhen jedes Jahr! Andererseits gibt es auch genug Taxiunternehmer, die eine Erhöhung ablehnen.... Und die Presse schreit sofort bei einer Erhöhung, selbst wenn es nur 5 Cent sind.
Ausserdem ist Uber bei allen Geschäftsleuten und Jugendlichen total in. Und das, obwohl sie nicht unbedingt billiger sind.
Dazu die Roller, deren Gebühren an die Stadt unfassbar billig sind....
Sicherlich alles nicht sehr zukunftsträchtig für die Taxibranche.
Ich bin aber gespannt, wie sich RHEIN TAXI weiter entwickelt.......

KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3874
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von KehrenTAXI » 31.08.2024, 00:38

Wenn ich es richtig gesehen habe, hing Rhein-Taxi GmbH bereits seit Jahren am Tropf einer anderen Gmbh, deren Geschäftsführer Mühlin ist. Ich bin kein Wirtschaftsfachmann, verstehe die vorliegenden Unterlagen aber so.

Mit einer Überbrückung (hier drei Monate) kann man, meiner Erfahrung nach, kein Unternehmen zukunftssicher weiterführen, sondern greift einfach nur Sozialleistungen ab. Mit diesem Modell startetete Herr Becker damals ja bereits und aquirierte damit einen Teil seines Personals zu einem Sonderangebotspreis.

Bis hierhin auch alles legitim. Der Staat sieht es so vor.

Letztlich steht dort aber geschrieben, dass im nächsten Jahr das Insolvenzverfahren anschließt. Insofern verstehe ich die hintergründigen positiven Worte nicht.

Meine damalige erste Vermutung war, dass Mühlin damit eine strategische Entscheidung ins Spiel bringen wollte, um die Stadtverwaltung unter Druck zu setzen. Das halte ich allerdings selbst für vollkommen aussichtslos.

Mir ist auch unklar, was die Taxitarife und der Umsatz der Unternehmer, mit der Rhein-Taxi Datenfunkzentrale Gmbh zu tun haben soll. Die Einnahmen generieren sich aus Beiträgen und nicht aus Umsätzen.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

Pascha
Vielschreiber
Beiträge: 626
Registriert: 11.01.2018, 14:55
Wohnort: Berlin

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von Pascha » 31.08.2024, 16:43

KehrenTAXI hat geschrieben:
31.08.2024, 00:38
Wenn ich es richtig gesehen habe, hing Rhein-Taxi GmbH bereits seit Jahren am Tropf einer anderen Gmbh, deren Geschäftsführer Mühlin ist. Ich bin kein Wirtschaftsfachmann, verstehe die vorliegenden Unterlagen aber so.

Mit einer Überbrückung (hier drei Monate) kann man, meiner Erfahrung nach, kein Unternehmen zukunftssicher weiterführen, sondern greift einfach nur Sozialleistungen ab. Mit diesem Modell startetete Herr Becker damals ja bereits und aquirierte damit einen Teil seines Personals zu einem Sonderangebotspreis.

Bis hierhin auch alles legitim. Der Staat sieht es so vor.

Letztlich steht dort aber geschrieben, dass im nächsten Jahr das Insolvenzverfahren anschließt. Insofern verstehe ich die hintergründigen positiven Worte nicht.

Meine damalige erste Vermutung war, dass Mühlin damit eine strategische Entscheidung ins Spiel bringen wollte, um die Stadtverwaltung unter Druck zu setzen. Das halte ich allerdings selbst für vollkommen aussichtslos.

Mir ist auch unklar, was die Taxitarife und der Umsatz der Unternehmer, mit der Rhein-Taxi Datenfunkzentrale Gmbh zu tun haben soll. Die Einnahmen generieren sich aus Beiträgen und nicht aus Umsätzen.
Vermutlich gab es Mitgliederschwund bei RheinTaxi wegen der schlechten Auftragslage. Weniger Mitglieder, weniger Einnahmen bei RheinTaxi. Ist aber alles spekulativ, die Sachlage ist dagegen erschreckend.
Wer hätte für möglich gehalten, dass diese Vorzeigezentrale nun kurz vor der Insolvenz steht.

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 846
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von KlareWorte » 31.08.2024, 17:31

Sie steht nicht davor, sondern in im Insolvenzverfahren.

KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3874
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von KehrenTAXI » 31.08.2024, 17:56

Es ist keine Rede von ausgefallenen Beiträgen, sondern ausschließlich von anderen Faktoren.

Interessant dabei ist, dass unausgesprochen bleibt, dass Mühlin selbst einen Teil der 150 Taxis betreibt. Wer allerdings tatsächlich Eigentümer dieses Flottenteils ist, weiß ich nicht. Auch weiß ich nicht, ob dieser Teil Beiträge an die GmbH zahlt. Ich denke, buchhalterisch müsste das so sein.

Dies würde dann aber darauf hindeuten, dass die "eigene Flotte" nicht in der Lage ist, die eigenen Beitragsforderungen zu erfüllen.

Das wiederum würde bedeuten, dass Mühlin selbst die wirtschaftliche Lage herbeigeführt hat.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

taxitaxitaxi
User
Beiträge: 57
Registriert: 25.07.2014, 15:42
Wohnort: Düsseldorf

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von taxitaxitaxi » 01.09.2024, 00:24

Na ja, Rhein Taxi hat ja auch in letzter Zeit viele Beitragszahler verloren (siehe die Firma Gossens) und auch andere Beitragszahler stehen vor dem Absprung. Allerdings gibt es ja auch Neuzugänge, trotz Eintrittsgeld. Kann aber auch sein, daß das Eintrittsgeld jetzt wegen der geringen Nachfrage wegfällt.
Ursprünglich ging aber meine Frage/Gedanken auf den hohen Berateraufwand zurück. Die müssen alle von dem Unternehmen bezahlt werden und auf der Haben Seite stehen dann Steuer- und Sozialabgaben, die man abgreift. Letztlich das Gleiche.
Eigentlich undurchsichtig. Wenn ich dort angeschlossener Unternehmer wäre, würde ich mich schnell zurückziehen, um wenigstens die Kaution pro Auto zu retten.

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 846
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von KlareWorte » 01.09.2024, 07:02

Die Kaution dürfte weg sein.

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7352
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 01.09.2024, 07:03

taxitaxitaxi hat geschrieben:
01.09.2024, 00:24

Eigentlich undurchsichtig. Wenn ich dort angeschlossener Unternehmer wäre, würde ich mich schnell zurückziehen, um wenigstens die Kaution pro Auto zu retten.
Nun, für die betroffenen Unternehmer wohl nicht. Alle tragen das Verfahren mit. Der Sturm und die Flucht blieben aus.
Scheinbar sind sie weiter von dem Konzept überzeugt.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Pascha
Vielschreiber
Beiträge: 626
Registriert: 11.01.2018, 14:55
Wohnort: Berlin

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von Pascha » 01.09.2024, 18:55

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
01.09.2024, 07:03
taxitaxitaxi hat geschrieben:
01.09.2024, 00:24

Eigentlich undurchsichtig. Wenn ich dort angeschlossener Unternehmer wäre, würde ich mich schnell zurückziehen, um wenigstens die Kaution pro Auto zu retten.
Nun, für die betroffenen Unternehmer wohl nicht. Alle tragen das Verfahren mit. Der Sturm und die Flucht blieben aus.
Scheinbar sind sie weiter von dem Konzept überzeugt.
Jetzt kommt mir die Titanic in den Sinn, und auch Kapitän und Hauptverantwortlicher des gesunkenen Schiffs Edward John Smith.
Zuletzt geändert von Pascha am 01.09.2024, 18:56, insgesamt 1-mal geändert.

Eloman
User
Beiträge: 95
Registriert: 26.12.2008, 17:11
Wohnort: Düsseldorf

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von Eloman » 08.09.2024, 15:51

Hab ich ein Glück, dass ich den Dampfer und überhaupt die Taxibranche bereits vor anderthalb Jahren verlassen habe. Und Hans Becker hat auch zum richtigen Zeitpunkt verkauft :-))

taxitaxitaxi
User
Beiträge: 57
Registriert: 25.07.2014, 15:42
Wohnort: Düsseldorf

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von taxitaxitaxi » 08.11.2024, 23:18

Was gibt's denn hier Neues? Ist der Betrieb denn jetzt auf Kosten des Steuerzahlers und der Sozialversicherung endlich saniert?

Pascha
Vielschreiber
Beiträge: 626
Registriert: 11.01.2018, 14:55
Wohnort: Berlin

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von Pascha » 09.11.2024, 07:41

Aktenzeichen: 502 IN 165/24

„ Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 165/24
Zuletzt geändert von Pascha am 09.11.2024, 07:49, insgesamt 4-mal geändert.

KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3874
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Rhein-Taxi: Schutzschirmverfahren beantragt

Beitrag von KehrenTAXI » 09.11.2024, 18:24

Amtliche Veröffentlichung vom: 06.11.2024

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 165/24


Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33029 eingetragenen Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH, Königsberger Str. 100, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Matthias Mühlin und Frau Stefanie Biewald, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2024, um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Der zugrunde liegende Antrag ist am 22.08.2024 bei Gericht eingegangen.

Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Montag, 16.12.2024, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Beendigung der angeordneten Eigenverwaltung,

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
502 IN 165/24
Düsseldorf, 01.11.2024
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

Antworten