[§§§] § 12 Absatz 4 (StVO)
- Taxi Georg
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[§§§] § 12 Absatz 4 (StVO)
[Bildquelle: G. Horafas | Taxiforum.de]
Wie sieht das hier aus?
Würde hier nicht "§ 12 Absatz 4 (StVO)" gehen?
§ 12 Absatz 4:
„Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken,
Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.“
Hier dürfte also kein Verkehr großartig gestört werden?
Grund des Postings > Taxi vs. Verkehrsüberwachung
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- Taxi Georg
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Re: [§§§] § 12 Absatz 4 (StVO)
Scheint keinen zu interessieren!Taxi Georg hat geschrieben: ↑10.05.2023, 11:48Wie sieht das hier aus? Würde hier nicht "§ 12 Absatz 4 (StVO)" gehen?
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: [§§§] § 12 Absatz 4 (StVO)
Nun, frage drei Ordnungskräfte und Du bekommst vier Antworten. Das kann man nur durch klagen klären lassen...Taxi Georg hat geschrieben: ↑20.05.2023, 22:26Scheint keinen zu interessieren!Taxi Georg hat geschrieben: ↑10.05.2023, 11:48Wie sieht das hier aus? Würde hier nicht "§ 12 Absatz 4 (StVO)" gehen?
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- Taxi Georg
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Re: [§§§] § 12 Absatz 4 (StVO)
Alles richtig TMB, ich möchte mich aber mit den Kollegen hier unterhalten! Dafür ist das Forum eigentlich gedacht.Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑21.05.2023, 05:23Nun, frage drei Ordnungskräfte und Du bekommst vier Antworten. Das kann man nur durch klagen klären lassen...
Wenn ich alles per Gericht oder mit den Behörden selbst klären muss, brauchen wir das Forum nicht! Oder?
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: [§§§] § 12 Absatz 4 (StVO)
Ja stimmt, frage im Forum und Du bekommst 10 Antworten...oder auch keine...Taxi Georg hat geschrieben: ↑21.05.2023, 09:13
Alles richtig TMB, ich möchte mich aber mit den Kollegen hier unterhalten! Dafür ist das Forum eigentlich gedacht.
Wenn ich alles per Gericht oder mit den Behörden selbst klären muss, brauchen wir das Forum nicht! Oder?
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: [§§§] § 12 Absatz 4 (StVO)
Also ich habe das Thema heute zum ersten Mal gelesen
Sieht alles nach Einbahnstraße aus. Fußgänger und Autofahrer dürften nicht das Problem sein, aber Radfahrer. Ich gehe davon aus, dass Radfahrer beidseitig die Einbahnstraße befahren dürfen. In Berlin wäre man ganz radikal: Radwege links rechts, das Ganze sogar grün und rot bemalt und um auf Nummer sicher zu gehen, werden noch weiß rote Poller hingestellt. Ergo nach Berliner Idiotie wärst du mit Taxi in dieser Straße nicht in der Lage deine Autotür auch nur ansatzweise zu öffnen.
Also meine Meinung nur aus diesem Grund: nein, geht nicht.
Sieht alles nach Einbahnstraße aus. Fußgänger und Autofahrer dürften nicht das Problem sein, aber Radfahrer. Ich gehe davon aus, dass Radfahrer beidseitig die Einbahnstraße befahren dürfen. In Berlin wäre man ganz radikal: Radwege links rechts, das Ganze sogar grün und rot bemalt und um auf Nummer sicher zu gehen, werden noch weiß rote Poller hingestellt. Ergo nach Berliner Idiotie wärst du mit Taxi in dieser Straße nicht in der Lage deine Autotür auch nur ansatzweise zu öffnen.
Also meine Meinung nur aus diesem Grund: nein, geht nicht.
- Taxi Georg
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Re: [§§§] § 12 Absatz 4 (StVO)
Interessant.
Richtig, es ist eine EBS, Radfahrer dürfen hier nicht gegenfahren.
Also, nach meiner Meinung nach. Ja, geht!
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Re: [§§§] § 12 Absatz 4 (StVO)
Eher keine. Sind alle Schreibfaul geworden!Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑21.05.2023, 14:52Ja stimmt, frage im Forum und Du bekommst 10 Antworten...oder auch keine...
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