Die längere Anfahrt nehmen diese Fahrer gerne in Kauf, da sie durch ihre Spezifikationen schon deshalb einen Vorteil gegenüber den Mitbewerben haben. Dieser benannte "Nachteil" ist also keiner.am hat geschrieben: ↑27.02.2022, 11:25Eine Selbstverständlichkeit kann es hier bei eigenwirtschaftlicher Betrachtung nicht geben. Es sei denn es werden Marktverdrängende Ziele verfolgt.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑26.02.2022, 13:02In Düsseldorf fahren Taxis mit Rollstuhlrampe zum Taxitarif, ohne Zuschlag. Ein Zuschlag darf dafür selbstverständlich nicht erhoben werden. Ein Aufpreis ergibt sich allerdings automatisch, weil nach dem Eintreffen und der Benachrichtigung des Kunden, das Taxameter eingeschaltet werden muss. Der "Aufwand", der vernachlässigbar ist (keine drei Minuten), wird also durch den Zeittarif abgedeckt.
Es ist bedenklich, andere Krankenbeförderer als "... unqualifiziert ... " zu bezeichnen.
Der Zuschlag deckt beispielsweise auch erheblich längere Anfahrten.
In dem Bezug auf das Wort "Selbstverständlich" möchte ich sagen, dass ich selbstverständlich keinem mobilitätseingeschränkten Kunden einen Zusachlag dafür berechnen. Ich sehe das fast schon als Diskriminierung.