Wo ist denn das Problem bei Fahrtantritt zu fragen, wie teuer es wird?
Oder schaut vor Fahrtantritt im Web die aktuellen Taxi-Tarife nach!
Das machen doch Kunden der Deutschen Bahn / Rheinbahn doch auch.
Sicher, es gibt ein paar Feinheiten in meinen Vorschlag, die man noch ändern kann.
Und, wir dürfen nicht vergessen, dass seit dem 1.8.2021 können telefonische oder Web-Anfragen auch mit einem Festpreis angeboten werden!
Also, wo ist denn jetzt hier der Unterschied?
Wenn ich § 51 /4 PBefG richtig verstanden habe. Quelle§ 51 PBefG hat geschrieben:§ 51 PBefG - Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr
4 Für Fahrten auf vorherige Bestellung können Festpreise bestimmt oder Regelungen über Mindest- und Höchstpreise getroffen werden,
innerhalb derer das Beförderungsentgelt vor Fahrtantritt frei zu vereinbaren ist.