In dem Express-Link steht aber noch was:
Seit Anfang Oktober ist auch der US-Konzern „Uber“ wieder in Düsseldorf aktiv. Diesmal mit Mietwagenfirmen, die in seinem Auftrag fahren.
Heisst das, Uber hat die Mietwagen gemietet ? >>> Dann besteht während der Mietzeit
keine Rückkehrpflicht !
Uber vermittelt nicht, Uber vermietet ! selbst gemietete Mietwagen.
Was steht denn auf den Quittungen drauf ? Uber oder das ausführende Mietwagenunternehmen ? Wer ist Vertragspartner ?
Melde sich doch mal einer mit seinem Mietwagen bei Uber an, dann erfahren wir mehr über die vertraglichen Zusammenhänge. VoxX ist nur Fahrer, kannst Du das mal recherchieren ? Danke !
Uber könnte sogar das Taxi-Prinzip kopieren ! indem er
(der Konzern) Flächen mietet und die Fahrer anweist, nach Abschluss der Fahrt sich auf der nahestgelegenen bereitzuhalten. Nicht für Einsteiger, sondern nur für Bestellaufträge. Uber bezahlt diese Wartezeit, hat ja das Fahrzeug als Ganzes gemietet, für eine komplette Schicht, oder länger.
Dann muss der
Auftragseingang beim Mietwagenunternehmen stechen ! Uber ist dieses nicht.
Uber kann dem Dilemma nur entgehen, indem er eigene Fahrzeuge einsetzt. Dann kommt aber die Rückkerpflicht wieder ins Spiel ... und er ist Arbeitgeber der Fahrer, mit allen Verpflichtungen.
Clevershuttle setzt eigene Fahrzeuge ein, müsste also die Rückkehrpflicht beachten ... wenn sie aufgrund einer Mietwagengenehmigung handeln. Tun sie aber nicht !
Django hat 'ne Ausnahmegenehmigung. Moia hat Beides, trennt aber nicht, ein (gewollter ?) Fehler.