[Gutachten] Handlungsalternativen fürs Gewerbe

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Re: Bericht der Monopolkommision zur Deregulierung

Beitrag von KehrenTAXI » 11.04.2015, 09:18

Das halte ich für eine Fehleinschätzung.

Mietwagen fahren überwiegend zunächst Geschäftsleute, welche sich sehr freuen, endlich 19 % absetzen zu dürfen. Das ist allein schon ein gutes Argument Mietwagen zu nutzen.

Mietwagenfahrer
sind zunächst erst immer Selbstfahrer. Zahlen also gar keinen ML.

Mietwagenkontrollen finden nicht statt.
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Re: Bericht der Monopolkommision zur Deregulierung

Beitrag von am » 11.04.2015, 15:05

Also hier fuhren und fahren Mietwagen zumeist taxiähnlich und zu für die Fahrer vergleichbaren Bedingungen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Bericht der Monopolkommision zur Deregulierung

Beitrag von KehrenTAXI » 11.04.2015, 16:46

Das ist richtig. Das ist regional ganz unterschiedlich. Hier bediente der Mietwagen fast nur Krankenfahrten. Neu sind jetzt die gehobenen Mietwagendienste (SIXT, usw.). Die haben wohl neue Preise bekommen. Die sind jetzt genau so teuer wie Taxis. Bieten aber, so finde ich, mehr stabilen Service.
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Re: Bericht der Monopolkommision zur Deregulierung

Beitrag von KehrenTAXI » 11.04.2015, 18:37

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Re: Bericht der Monopolkommision zur Deregulierung

Beitrag von Guter_Kollege » 11.04.2015, 19:26

Das sich ein US Unternehmen bei der EU darüber beschwert das sie hier nicht schalten und walten dürfen wie es ihnen beliebt
und Fairness und Diskriminierungsfreiheit einfordert ist ja an sich schon ein schlechter Witz.
Bei US Firmen scheint es regelmäßig schon Tradition zu sein erst einmal mit Negativ Schlagzeilen auf sich aufmerksam zu machen.

Wattwurm
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Re: Bericht der Monopolkommision zur Deregulierung

Beitrag von Wattwurm » 11.04.2015, 20:13

Taxi Georg hat geschrieben:Mietwagen müssen abgeschafft werden!
Nein! Nein! Nein!

Ein Mehrwagenunternehmer sollte immer auch den einen oder anderen Mietwagen im Fuhrpark halten. Fahrten die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, würde ich damit ausführen lassen. Es handelt sich dabei in aller Regel um recht lukrative Fahrten die den Nahbereich verlassen und die verhandelbar sind. Das wäre ein Ausgleich für die Rückkehrpflicht. Die Taxen, die der Rückkehrpflicht nicht unterliegen, würde ich alle Fahrten zum ermäßigten Steuersatz überlassen. Diese Art der intelligenten Disposition verschafft mir als Unternehmer legale steuerliche Vorteile als Ausgleich zur Rückkehrpflicht. Die Taxen gehören in die Stadt, dafür hat man uns Taxistände zur Verfügung gestellt, und die Mietwagen gehören über Land geschickt. Mietwagen will ich im Stadtverkehr nicht sehen, im Landtourenbereich sind sie dagegen sehr pragmatisch und steuerlich vorteilhaft einsetzbar. Mietwagen wären in einem Mehrwagenbetrieb eine sinnvolle Ergänzung zum Taxenbetrieb und würden die hochpreisigen Fahrten die dem vollen Mehrwertsteuersatz abdecken!
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Re: Bericht der Monopolkommision zur Deregulierung

Beitrag von KehrenTAXI » 11.04.2015, 20:21

XXXXXX
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sivas
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Re: Bericht der Monopolkommision zur Deregulierung

Beitrag von sivas » 12.04.2015, 12:24

Mietwagen haben schon ihre Berechtigung. Allerdings nicht mehr, wenn sie wie Taxen eingesetzt werden, was zunehmend der Fall ist (MiniCar).
Dass dies der Fall ist, dafür sind die 'Unternehmer' selbst verantwortlich, da sie solche Mischbetriebe führen, ohne genau zwischen dem Einen (§47) und dem Anderen (§49) zu unterscheiden, was wohl auch nicht so einfach ist.

Interessant wird es dann, wenn ein Gutachten bzgl. der Situation des Taxengewerbes angefertigt wird und die Mietwagen-Umsätze plötzlich bei den Taxen auftauchen. Dies gaukelt ein florierendes Gewerbe vor, obwohl die Wartezeiten an den Halteplätzen im Stundenbereich liegen.

Gute Frage: sind Dialyse- Bestrahlungs- oder Schülerfahrten dem §47 oder dem §49 zuzurechnen ?

Die Abgrenzung zwischen Taxen- und Mietwagenverkehr wird nicht nur durch die Rückkehrpflicht und die Auftragsannahme am Betriebssitz getroffen.
Das eine ist Gelegenheitsverkehr, das andere ist Bestellverkehr zu einem vorgegebenen Zweck. Wenn Fahrten unter Angabe des Fahrtziels vermittelt werden, liegt auf alle Fälle Taxenverkehr vor, der auch mit Taxen durchzufüren ist - aber wen kümmert das schon ...

Stellt Euch nur mal vor, Uber würde einen Taxi-Dienst mit Mietwagen aufziehen ... sie würden genügend finden, die mitmachen ! ... und kämen damit auch durch.

Heut' Nacht war grad wieder so eine Sache: meine Stammkunden riefen mich an und erzählten dann, dass sie währen des Wartens vor der Diskothek von einem Taxi angesprochen wurden.
"was war das denn für ein Auto" ?
"na, halt so ein beigefarbenes mit Taxi-Werbung auf den Türen"
"und 'nem Schild auf dem Dach" ?
"nein, der hatte kein Taxischild".
Diese Firma hat auch Taxen, welche sich nur durch das Taxischild von den Mietwagen unterscheiden, die stehen allerdings an den Halteplätzen und ... warten ...
Zuletzt geändert von sivas am 12.04.2015, 12:39, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Bericht der Monopolkommision zur Deregulierung

Beitrag von jr » 29.04.2015, 02:50

Die Stellungnahme der Bundesregierung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804721.pdf

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Re: Bericht der Monopolkommision zur Deregulierung

Beitrag von Guter_Kollege » 29.04.2015, 09:02

In Punkto Taxenverkehr (im Gegensatz zu anderen besprochenen Themen) liegt die Monopolkommission mit ihrer Einschätzung und ihren Vorschlägen völlig daneben und konnte die Bundesregierung mit nichts überzeugen.
Wie auch ich schon festgestellt hatte versteht die Kommission von Taxenverkehr rein gar nichts, und hat sich nur oberflächlich damit beschäftigt.
Bis hin zu falschen Schlußfolgerungen.

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AsphaltRunner
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Re: Bericht der Monopolkommision zur Deregulierung

Beitrag von AsphaltRunner » 08.08.2015, 22:35

jr hat geschrieben:Die Stellungnahme der Bundesregierung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804721.pdf
Weil's so schön ist und verdient, in vollem Wortlaut veröffentlicht zu werden :arrow:
Bundesregierung hat geschrieben:D. Wettbewerbsdefizite auf Taximärkten
27.
Die Monopolkommission unterzieht die gesetzlichen Vorgaben für den Taxiverkehr und deren Auswirkungen einer ausführlichen Analyse.
Sie gibt Empfehlungen, wie der Wettbewerb in diesem Bereich und die Position des Gewerbes im Wettbewerb mit anderen Beförderungsarten gestärkt werden könnte.
Die Bundesregierung begrüßt die Analyse der Monopolkommission, sieht die Schlussfolgerungen aber differenziert.*
28.
Nach Auffassung der Bundesregierung stellt Taxiverkehr im System des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) eine wichtige Ergänzung zum ÖPNV-Linienverkehr dar.
Ein leistungsfähiger und gut integrierter ÖPNV ist im Gesamtverkehrssystem Garant für die Sicherung einer nachhaltigen Mobilität in unserer Gesellschaft.

29.
Die Monopolkommission geht in ihrer Analyse insbesondere auf die Punkte quantitative Beschränkung
des Zutritts zum Taximarkt, Tarifpflicht und Wettbewerb zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr ein.
30.
Der Taxiverkehr unterliegt subjektiven und objektiven Zulassungsvoraussetzungen. Die Monopol-
kommission hält subjektive Zulassungsvoraussetzungen für erforderlich, quantitative Beschränkungen seien
aber ein schwerwiegender, nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Berufsfreiheit.
Eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes infolge von Überkapazitäten sei nicht gegeben. Dem ist nach Auffassung der
Bundesregierung entgegenzuhalten, dass das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) weder eine Zahl noch
einen Schlüssel vorgibt, sondern lediglich „Entscheidungshilfen“ für die lokalen Genehmigungsbehörden (wie
Nachfrage, Taxendichte, Ertrags- und Kostenlage der Unternehmen).

31.
Die darüber hinaus von der Monopolkommission angeregte vollständige Aufgabe der behördlichen
Tariffestsetzung und der Tarifpflicht sowie ggf. der Betriebs- und Beförderungspflicht befürwortet die Bundesregierung nicht.
Dagegen spricht das öffentliche Verkehrsinteresse an einem zuverlässigen,
flächendeckend weitgehend hochverfügbaren Beförderungsangebot, das Fahrgästen zu bezahlbaren Preisen
zur notwendigen Ergänzung des Linienverkehrs bereit stehen soll. Diese Anforder
ungen würde ein rein wettbewerblich ausgerichtetes Beförderungsangebot nicht erfüllen. Im Übrigen existiert ein solches Angebot mit
Blick auf Mietwagen bereits. So wäre zwar in wirtschaftlich attraktiven Gebieten mit einem großen Angebot
zu rechnen, was zu einem Preisdruck führen würde. In ländlichen Regionen würde aber zugleich das Angebot
zurückgehen und sich deutlich verteuern. Gerade für die Bevölkerung in ländlichen Räumen, die von der
demografischen Entwicklung, von Kaufkraftverlusten und Infrastrukturabbau besonders betroffen ist, ist ein
zu bezahlbaren Preisen verfügbares Beförderungsangebot aber von erheblicher Bedeutung. Der Vorschlag der
Monopolkommission, die derzeitige Vorgabe von Festpreisen durch Höchstpreise zu ersetzen, um so einen
Preiswettbewerb zu ermöglichen, bedarf der näheren Prüfung.
Er könnte allerdings angesichts der partiell zu
erwartenden negativen Auswirkungen auf die Qualität nicht im Sinne öffentlicher Verkehrsinteressen sein.
32.
Die Trennung zwischen Taxen und Mietwagen ist nach Einschätzung der Monopolkommission verzichtbar.
Mietwagen dürfen Aufträge – anders als Taxen – nur telefonisch am Betriebssitz oder der Wohnung
des Unternehmers entgegennehmen und müssen nach der Fahrt prinzipiell an den Betriebssitz zurückkehren.
Sie sind in der Preisgestaltung frei und unterliegen keinen Beförderungs- und Betriebspflichten wie Taxen.
Die von der Monopolkommission geforderten regulatorischen Anpassungen beim
Verkehr mit Mietwagen, wie die Abschaffung der Rückkehrpflicht und der Vorschrift, dass ein Beförderungsauftrag grundsätzlich am
Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers eingehen muss, sowie eine Angleichung der
Umsatzsteuersätze lehnt die Bundesregierung ab.

Sie sieht auch weiterhin die Notwendigkeit einer Abgrenzung zwischen Taxi- und Mietwa
genverkehr, um den Taxenverkehr zu schützen.

Die Bundesregierung weist auch darauf hin, dass die durch die Rückkehrpflicht von Mietwagen bedingten Leerfahrten und dadurch
verursachten zusätzlichen CO2-Emissionen als eher gering einzuschätzen sind. Das PBefG sieht zudem
bereits Ausnahmen von der Rückkehrpflicht in den Fällen vor, in denen der Mietwagen vor der Fahrt von
seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen
Beförderungsauftrag erhalten hat. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass auf dieser Grundlage von
Unternehmerseite bereits heute aus Kostengründen durch effiziente Fahrzeugdisponierung unnötige Fahrten
und somit auch zusätzliche Schadstoffemissionen weitgehend reduziert werden.
Die Bundesregierung hält eine Angleichung der Umsatzsteuersätze im Taxen- und Mietwagenverkehr nicht für geboten.
Am Taxenverkehr besteht – anders als am Mietwagenverkehr – ein öffentliches Verkehrsinteresse.

33.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Monopolkommission, dass mehr Wettbewerb bei der
Vermittlung von Taxen zu begrüßen ist und die Nutzung digitaler Medien Vorteile für die Fahrgäste bieten
kann. Die Bundesregierung bewertet auch die Zunahme von Beförderungsalternativen zum eigenen Pkw
positiv, denn eine größere Angebotsvielfalt hilft dabei, Kundenbedürfnisse effektiver zu befriedigen. Daher
sollen die neuen digitalen Kommunikationsformen mit den daraus resultierenden Vermittlungs- oder
Beförderungsangeboten unter Berücksichtigung der vorhandenen gesetzlichen Regelungen daraufhin
überprüft werden, ob ein sinnvoller und langfristig tragfähiger Angebotsmix etabliert werden kann.
34.
Die Monopolkommission empfiehlt im Hinblick auf die objektiven Zulassungsbeschränkungen beim
Verkehr mit Taxen gemäß § 13 Absatz 4 PBefG, dass die Genehmigungsbehörden die Vorschrift zunächst
nicht mehr anwenden. Mittelfristig befürwortet sie eine Aufhebung der Regelung. Zur Begründung führt sie
im Wesentlichen an, dass es zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des gesamten Taxigewerbes objektiver
Zulassungsbeschränkungen nicht bedürfe. Eine sogenannte ruinöse Konkurrenz infolge von Überkapazitäten
sei im Taximarkt nicht zu erwarten. Im Rahmen einer Deregulierung des Marktzugangs seien allenfalls
temporäre Überkapazitäten zu erwarten. Diese Erwartung der Monopolkommission wird von ihr jedoch nicht
näher begründet. Nach Auffassung der Bundesregierung ist nicht auszuschließen, dass ein Entfallen der
objektiven Zulassungsbeschränkungen deutlich negative Auswirkungen auf die Bedienung öffentlicher
Verkehrsbedürfnisse beim Verkehr mit Taxen haben kann, die allein durch qualitative
Berufsausübungsregelungen nicht kompensiert werden könnten.

Wie angesichts dessen gerade der ebenfalls geforderte weitgehende Verzicht
auf gesetzliche Mindeststandards zu einer Verbesserung der Dienstleistungsqualität beitragen sollte, bleibt offen.

Die Beschränkung des Bereithaltens auf die Betriebssitzgemeinde (§ 47 Absatz 2 Satz 1 PBefG) dient u. a. der Vermeidung eines Ungleichgewichts von
bereitstehenden Taxis an den verschiedenen, für die Taxiunternehmer unterschiedlich attraktiven Orten. Mit
der Ausnahmemöglichkeit des § 47 Absatz 2 Satz 3 PBefG wird nach Auffassung der Bundesregierung
ausreichend Spielraum geschaffen, um auf besondere, über das jeweilige Tarifgebiet hinausgehende
verkehrliche Bedürfnisse einzugehen, z. B. die Anbindung von außer Orts gelegenen Flughäfen. Eine
Aufhebung dieser Vorschrift kann daher derzeit nicht unterstützt werden. Sie könnte nicht ohne Vorliegen
valider Daten zu Umfang und regionaler Verteilung zu erwartender Ungleichgewichte erfolgen.
Berücksichtigt werden müssten u. a. auch Aspekte der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum.
* Alle Unterstreichungen von mir.

Wer schimpft jetzt noch über den Dicken :lol:
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

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Re: Bericht der Monopolkommision zur Deregulierung

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 09.08.2015, 05:03

Wo ist der "Gefällt mir" Button
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Re: Taxi-Gutachten / Handlungsalternativen fürs Gewerbe

Beitrag von Grossraum » 08.02.2016, 19:10

Ich unterstelle einfach mal, dass Taxi-Verkehr nicht alle Glocken im Turm hat.
Siehe doch mal das Bild mit der wirren Frisur und der Müll-Jacke.
Und des weiteren das Bild mit der Klo-Bürste,. ist auch schon eine Weile her.

Aber wie gesagt, jeder so wie er will.
Gute Nacht Mrs. Ochmonek, wo immer Sie sein mögen

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Marvin
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Re: Taxi-Gutachten / Handlungsalternativen fürs Gewerbe

Beitrag von Marvin » 08.02.2016, 22:53

Wattwurm hat geschrieben:Was ist plausibel und was ist unplausibel, eine Frage so alt wie das Gewerbe selbst.
Eine Frage, die die Genehmigungsbehörden weniger angeht, als sie denken.
Wattwurm hat geschrieben: Ansonsten empfehle ich der Stadt mal ein Angebot zu machen: Die Konzessionsverlängerung ist zu versagen wenn....
…..durch die Erteilung die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt würden. Bei einem Überangebot an Taxen gefährdet ein geringer Umsatz allerdings wohl kaum die öffentlichen Verkehrsinteressen. Zumal davon auszugehen ist, dass der Alleinfahrer zu Zeiten erhöhten Taxenbedarfs unterwegs sein dürfte. Für die Plausibilität der Erträge ist – innerhalb ihres gesetzlichen Rahmens – die Finanzbehörde zuständig. Erteilt das Finanzamt die geforderte Unbedenklichkeitsbescheinigung, sollte von einer ordnungsgemäßen Finanzbuchführung ausgegangen werden. Die persönliche Zuverlässigkeit wird durch das bei der Konzessionsverlängerung geforderte polizeiliche Führungszeugnis nachgewiesen. Der einwandfreie technische Zustand der Fahrzeuge durch die jährliche erweiterte HU und die fachliche Eignung durch die Prüfung der Handelskammer.

Alle weiteren Spekulationen und Schnüffeleien durch die Genehmigungsbehörden dürften kaum durch den entsprechenden gesetzlichen Rahmen abgedeckt sein und sind somit vermutlich eher als Kompetenzüberschreitung einzelner Mitarbeiter zu werten. Aber wer wagt schon den Widerspruch, wenn es um die Existenz geht.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: Taxi-Gutachten / Handlungsalternativen fürs Gewerbe

Beitrag von eichi » 09.02.2016, 00:56

Zitat Marvin:
Die persönliche Zuverlässigkeit wird durch das bei der Konzessionsverlängerung geforderte polizeiliche Führungszeugnis nachgewiesen.
Diese Sichtweise greift deutlich zu kurz! Erst wenn die bei der
Konz.-Verlängerung vorgelegten Unterlagen in sich stimmig sind,
insbesondere Umsatz, Arbeitszeit, km-Leistung plausibel sind
und keine Kinken enthalten wie z.B. der schon legendäre
"unforced error" mit Arbeitszeiten, die mit externen Arbeitszeit-
Aufzeichnungen wie Einfahrtzeiten am Speicher Flughafen etc.
nicht überein stimmen, kann von Plausibilität und persönlicher
Zuverlässigkeit
ausgegangen werden.

Je weiter man den Rahmen von Gutachten alá L+K verlässt, desto
eher muss die vertiefte Prüfung mit guten Argumenten gefüttert
werden. Dass das Zahlenwerk auch Prüfungen nach dem Benfordschen Gesetz
überstehen muss, setze ich als gegeben voraus.
Zuletzt geändert von eichi am 09.02.2016, 00:58, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Taxi-Gutachten / Handlungsalternativen fürs Gewerbe

Beitrag von taxipost » 09.02.2016, 08:02

bist du ein kleiner bürokratiefanatiker?

plausibilitäteinschätzungen basieren auf durchschnittswerten und haben mit nichts mit der zuverlässigkeit zu tun.
unzuverlässig bist du, wenn du zb. arbeitszeiten fälschst und nicht weil der AN 3 stunden mittagspause macht oder der km-schnitt unter dem durchschnitt liegt!
Marvin hat geschrieben:
Wattwurm hat geschrieben:Was ist plausibel und was ist unplausibel, eine Frage so alt wie das Gewerbe selbst.
Eine Frage, die die Genehmigungsbehörden weniger angeht, als sie denken.
...
1++
Zuletzt geändert von taxipost am 09.02.2016, 08:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Taxigutachten 2018

Beitrag von KehrenTAXI » 09.08.2018, 14:20

Soeben hat eine Befragung für ein Taxigutachten der Stadt Düsseldorf begonnen.

Abgefragt werden die Jahre 2015, 2016, 2017.
freundlichst ;-)

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Re: Taxigutachten 2018

Beitrag von Grossraum » 09.08.2018, 16:07

Prima.
Da steht dann irgendwann drin, dass es zuviele Konzessionen bzw. Taxen in Düsseldorf gibt.

Und was wird dann passieren ?

Nix, genau wie nach dem letzten Gutachten.

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Re: Taxigutachten 2018

Beitrag von Taxi Georg » 23.08.2018, 09:11

Einige Kollegen regen sich auf, weil sie denken, dass diese Auswertung für UBER ist. :lol:
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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