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Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 05.10.2018, 20:54
von sivas
Vor oder nach der Vermittlung ?
§ 49 PBefG hat geschrieben:Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten. Der Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen.
Selbstverständlich muss der Auftrag VOR Vermittlung und Ausführung beim Beförderungsunternehmen eingegangen sein !

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 05.10.2018, 21:07
von KehrenTAXI
Wenn die Vermittlungs-E-Mail als Angebot formuliert ist, wirst du da nichts machen können. Du erhälst das Angebot, bestätigst und alles ist konform.

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 05.10.2018, 21:13
von sivas
Da sitzt also jemand im Betriebssitzbüro und prüft die Angebote. Dann entscheidet er über die Annahme und gibt den Auftrag zur Vermittlung frei ?
Jetzt sag bitte nicht, das geht vollautomatisch.

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 06.10.2018, 11:33
von KlareWorte
Seit wann muss jemand im Büro für die annahmusitzen?! Das Gesetz sieht lediglich den Eingang des Auftrages dafür vor.

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 06.10.2018, 12:06
von KehrenTAXI
Er macht das halt so und hält die Depeche immer gerne persönlich in der Hand ...

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 06.10.2018, 12:40
von sivas
Die Spielregel sehen vor, dass nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangene Beförderungsaufträge von diesem ausgeführt werden dürfen.

Der Auftrag geht bei Drücken des Bestell-Buttons aber doch bei Uber ein !

Dort wird er entgegengenommen, ein für die Ausführung infrage kommendes Fahrzeug (nicht Unternehmen !) wird gesucht ... und dann ?
Dann wird der Auftrag an das ausgewählte Fzg vermittelt !

Ob da zwischendrin automatisch noch 'ne Mail an irgenwen verschickt wird, spielt für den Ablauf keine Rolle, zumal diese Mail den Ablauf nicht unterbricht.

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 06.10.2018, 22:39
von Thomas-Michael Blinten

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 06.10.2018, 23:28
von sivas
Demnach scheint es so zu sein, dass Uber einen Betriebssitz in Viersen genommen hat. Dies ist auch zugleich der Betriebssitz aller auführenden Mietwagenunternehmen. Dann erkennt man die Uber-Fahrzeuge wenigstens am Kfz-Kennzeichen :lol: .

Der Betriebssitz besteht nicht nur aus einer postalischen Adresse, der Firmenname gehört auch dazu. Der Auftrag ist adressiert an Uber, nicht an die Fa XX. Er geht also bei der Fa Uber ein.

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 07.10.2018, 10:38
von VoxX
Die Frage ist, wie der Eingang von Aufträgen im Personenbeförderungsgesetz offiziell formuliert ist.

UBER nur als Vermittlungsplattform ähnlich wie MyTaxi. Der offizielle UBER Geschäftssitz für Deutschland befindet sich in Berlin, jedoch unterhält UBER ein Büro in Düsseldorf im GAP. Somit hat UBER in Düsseldorf eine offizielle postalische Adresse und somit einen offiziellen Geschäftssitz. Die eigentlichen Unternehmen die der UBER App angebunden sind haben Ihren Geschäftssitz in Düsseldorf und dürfen somit im Düsseldorfer Einzugsgebiet tätig werde (wie z.B. SafeDriver Ennooo - eine Marke der SafeDriver Gruppe).´

Ist im Personenbeförderungsgesetz niedergeschrieben, dass eingehende Aufträge ausschließlich am Geschäftssitz des Unternehmers eingehen müssen ? Wenn ja würde mich hierzu ein Zitat aus dem Gesetz interessieren.
Wenn dem so ist, dann dürfte es ja dennoch ausreichen, wenn der Auftrag schriftlich am Geschäftssitz vorliegt. Somit könnte UBER einfach paralell eine Auftragsmail an den Unternehmen senden, sofern einer seiner Fahrer einen Fahrauftrag annimmt.
Denn: Nach NRZ-Informationen soll Uber nicht in Düsseldorf, sondern in Viersen genehmigt worden sein.
Diese Aussage halte ich ganz objektiv für totalen Quatsch. Weiter ist dies auch sehr einfach nach zu voll ziehen.
1. Können UBER Fahrzeuge aus Viersen heraus nicht gebucht werden
2. Haben eingesetzte UBER Fahrzeuge in Düsseldorf auch ein amtliches Kennzeichen der Stadt Düsseldorf
3. Sitzen alle mir bekannten Mietwagenunternehmer die für UBER eingesetzt werden direkt in der Landeshauptstadt
4. Hat UBER sein Büro am GAP in Düsseldorf

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 07.10.2018, 11:18
von sivas
Scrolle einfach etwas zurück, da ist der § 49 PBefG zu lesen.

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 07.10.2018, 11:36
von VoxX
(4) Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten. Der Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden. Die §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.
Ich sehe da in der Auftragsvermittlung überhaupt keine rechtlichen Probleme.

UBER vermittelt den Auftrag an den Unternehmen und der Fahrer akzeptiert diesen mittels UBER App. Die eingegangenen Aufträge durch UBER liegen dem Unternehmen am Betriebssitz vor und diese werden somit auch entsprechend buchmäßig erfasst. Der eigentliche Fahrer nimmt den Auftrag mittels der App lediglich an.
Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten.
Hier wird ja sogar schriftlich definiert, dass der eigentliche Fahrer den Beförderungsauftrag auch fernmündlich erhalten kann. Fernmündlich würde in dem Fall telefonisch bedeuten. Ich denke kaum, dass sich ein Richter im Zweifelsfall daran aufhängen wird ob nun der Auftrag per App oder telefonisch übertragen wurde. In diesem Zusammenhang müsste man dann ebenfalls das Modell von MyTaxi hinterfragen, bei welchem meines Wissens nach ebenfalls Mietwagen zum Einsatz kommen.

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 07.10.2018, 12:50
von KehrenTAXI
myTaxi vermittelt Mietwagen?

Ah ha ... So so ...

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 07.10.2018, 13:00
von sivas
Mit myTaxi kannst'e auf Madeira dich sogar mit 'nem Moped befördern lassen.
Der Fahrer muss nur eine Taxi-Anmeldung bei MT haben ... und ein funktionierendes Smartphone.
Ein Kumpel war da, die App funktionierte, nur gab's keine Nachfrage.
Bei Uber allerdings -vermute ich- könnte es auch eine Nachfrage geben.

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 07.10.2018, 13:24
von VoxX
Wie gesagt:

UBER Fahrten kannst du nur innerhalb von Düsseldorf buchen.

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 07.10.2018, 13:34
von sivas
Soso, haben wir einen Uber-Fahrer im Taxi-Forum. :wink:

Herzlich Willkommen !

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 07.10.2018, 13:53
von VoxX
sivas hat geschrieben:Soso, haben wir einen Uber-Fahrer im Taxi-Forum. :wink:

Herzlich Willkommen !
Der Erste der es durchschaut hat. Ich habe es bewusst nicht gesagt.
.

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 07.10.2018, 14:06
von sivas
Trotzdem finde ich es schön, dass Du dich hier meldest. Irgendwie sind wir doch alle (Leidens-) Kollegen.

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 07.10.2018, 14:08
von VoxX
Ich bin ein Freund offener Diskussionen und kann euch eventuell auch einen Einblick geben. Ich mache dies als reine Nebentätigkeit.

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 07.10.2018, 14:17
von sivas
Pass aber bitte auf, was Du hier schreibst. TAUSENDE Augen lesen mit, auch Dir nicht wohlgesonnene ... womöglich gehören die auch zu Uber.

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Verfasst: 07.10.2018, 14:27
von VoxX
Ich bin ein Freund der offenen Diskussion :)