So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Die BWVI plant ein neues Gutachten bei Linne&Krause in Auftrag zu geben, mit dem fest gestellt werden soll, wie viele Stunden der Schicht eines hamburger Taxifahrers als Pause deklariert werden können. Dafür sollen 20-30 Taxen einiger bekannter hamburger Vielwagenunternehmer 2-3 Monate ihre Pausenzeiten dokumentieren und zwar mit einem Semitron-Taxameter, das eine Pausentaste hat. Diese Pausenzeit soll am Ende von der Schichtzeit abgezogen werden.
Aus dem bereits existierenden Linne&Krause Gutachten wissen wir, dass Hamburger Taxen ohne Funk einen Umsatz pro Stunde von 13,- € erwirtschaften. Auch mit Funk sieht die Lage nicht viel besser aus.
Ab dem 1.1.2015 muss von diesen 13,- € der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € bezahlt werden. Auf die Frage, wie das denn bitteschön gehen soll, scheint die Behörde jetzt offenbar eine Antwort vorzubereiten.
Denn wenn per Gutachten fest gestellt wäre, dass eine 10 Stunden Schicht aus 5 Stunden Pause besteht, dann kann die Behörde behaupten, der Mindestlohn von 8,50 € wäre locker bezahlbar, denn Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Pausen müssen nicht bezahlt werden.
Die Behörde könnte der Forderung des BZP folgen und den Tarif um 25-30% anheben, damit der Mindestlohn bezahlbar würde. Oder sie könnte die Hamburger Kutscher dazu bringen sich selbst zu betrügen und den Mindestlohn per Knopfdruck auf eine Pausentaste zu ermöglichen. Welche Folgen das hätte, kann sich jeder selbst ausrechnen.
Ich kotze Brocken, denn was dort geplant wird, ist nicht nur die perfideste Verarschung des Taxigewerbes, es ist staatlich verordneter Betrug am Sozialsystem!
Aus dem bereits existierenden Linne&Krause Gutachten wissen wir, dass Hamburger Taxen ohne Funk einen Umsatz pro Stunde von 13,- € erwirtschaften. Auch mit Funk sieht die Lage nicht viel besser aus.
Ab dem 1.1.2015 muss von diesen 13,- € der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € bezahlt werden. Auf die Frage, wie das denn bitteschön gehen soll, scheint die Behörde jetzt offenbar eine Antwort vorzubereiten.
Denn wenn per Gutachten fest gestellt wäre, dass eine 10 Stunden Schicht aus 5 Stunden Pause besteht, dann kann die Behörde behaupten, der Mindestlohn von 8,50 € wäre locker bezahlbar, denn Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Pausen müssen nicht bezahlt werden.
Die Behörde könnte der Forderung des BZP folgen und den Tarif um 25-30% anheben, damit der Mindestlohn bezahlbar würde. Oder sie könnte die Hamburger Kutscher dazu bringen sich selbst zu betrügen und den Mindestlohn per Knopfdruck auf eine Pausentaste zu ermöglichen. Welche Folgen das hätte, kann sich jeder selbst ausrechnen.
Ich kotze Brocken, denn was dort geplant wird, ist nicht nur die perfideste Verarschung des Taxigewerbes, es ist staatlich verordneter Betrug am Sozialsystem!
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Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 28.02.2014, 12:22, insgesamt 1-mal geändert.
Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Es geht nicht nur um Flughafen. Alle Taxistände sind gemeint.
Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Es geht nicht nur um Flughafen!
Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Na, na, hier im Forum berichteten einige Hansa Fahrer vonTeddybär hat geschrieben:
Aus dem bereits existierenden Linne&Krause Gutachten wissen wir, dass Hamburger Taxen ohne Funk einen Umsatz pro Stunde von 13,- € erwirtschaften. Auch mit Funk sieht die Lage nicht viel besser aus.
30,- und mehr / Std...
Wenn das Gutachten wirklich dazu dienen soll, durch juristische Sptitzfindigkeiten den Mindestlohn auzuhebeln, dann ist es an der Zeit böse zu werden.
Demokratisch legimitierte Authorität:
Eine Horde inkompetenter Lügner, die einen ignoranten Pöbel mit falschen Versprechungen dazu gebracht haben, sie zu wählen.
(Jussi Adler Olsen)
Eine Horde inkompetenter Lügner, die einen ignoranten Pöbel mit falschen Versprechungen dazu gebracht haben, sie zu wählen.
(Jussi Adler Olsen)
Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Grundsätzlich sollte man die Linnes und Krauses doch erstmal ihre Gutachten schreiben und veröffentlichen lassen bevor man den stab über sie bricht.Teddybär hat geschrieben:Die BWVI plant ein neues Gutachten bei Linne&Krause in Auftrag zu geben, mit dem fest gestellt werden soll, wie viele Stunden der Schicht eines hamburger Taxifahrers als Pause deklariert werden können. Dafür sollen 20-30 Taxen einiger bekannter hamburger Vielwagenunternehmer 2-3 Monate ihre Pausenzeiten dokumentieren und zwar mit einem Semitron-Taxameter, das eine Pausentaste hat. Diese Pausenzeit soll am Ende von der Schichtzeit abgezogen werden.
Aus dem bereits existierenden Linne&Krause Gutachten wissen wir, dass Hamburger Taxen ohne Funk einen Umsatz pro Stunde von 13,- € erwirtschaften. Auch mit Funk sieht die Lage nicht viel besser aus.
Ab dem 1.1.2015 muss von diesen 13,- € der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € bezahlt werden. Auf die Frage, wie das denn bitteschön gehen soll, scheint die Behörde jetzt offenbar eine Antwort vorzubereiten.
Denn wenn per Gutachten fest gestellt wäre, dass eine 10 Stunden Schicht aus 5 Stunden Pause besteht, dann kann die Behörde behaupten, der Mindestlohn von 8,50 € wäre locker bezahlbar, denn Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Pausen müssen nicht bezahlt werden.
Die Behörde könnte der Forderung des BZP folgen und den Tarif um 25-30% anheben, damit der Mindestlohn bezahlbar würde. Oder sie könnte die Hamburger Kutscher dazu bringen sich selbst zu betrügen und den Mindestlohn per Knopfdruck auf eine Pausentaste zu ermöglichen. Welche Folgen das hätte, kann sich jeder selbst ausrechnen.
Ich kotze Brocken, denn was dort geplant wird, ist nicht nur die perfideste Verarschung des Taxigewerbes, es ist staatlich verordneter Betrug am Sozialsystem!
Die Rechtsprechung und die fürs Taxigewerbe zuständigen Gesetze sind in meinen Augen sehr eindeutig:
Wer mehr als 6 Stunden arbeitet dem MUSS der Arbeitgeber mind. 30 Minuten Pause zuweisen. Die Pausenzeit wird (falls nicht anders Vereinbart) nicht bezahlt.
Der Arbeitgeber MUSS dabei VOHER den Zeitpunkt der Pause definieren. Also z.B. von 13h bis 13:30h. Er kann sie auch in 15 Minuten stückeln aber auch dann vorher ankündigen. Also z.B. von 11:30-11:45 und von 14:00 bis 14:15.
Ein Arbeitgeber kann auch spontan Pausen verordnen, muß aber dann sicherstellen, dass die folgende Pausenzeit GARANTIERT nicht unterbrochen wird.
Sollte der Arbeitgeber dies nicht garantieren können gilt diese "Pause" als Bereitschaft und muss entsprechend Entlohnt werden.
Der Arbeitnehmer darf in seiner Pausenzeit tun und lassen was er will. Er ist da völlig frei in seiner Zeiteinteilung. Jegliche Einschränkung dieser Freiheit unterbindet die definierte Pausenzeit.
Auf das Taxigewerbe angewand heißt das:
Theoretisch muß ein Arbeitgeber bei einem Taxifahrer, der von 8-16 Uhr arbeitet mind 30 Miunuten Pause vordefiniert Anordnen. Also ihm sagen du MUSST von 12:00 bis 12:30 Pause machen. Das ist im Taxigewerbe unrealistisch. Also müsste theoretisch der Unternehmer seine Angestellten immer wieder anrufen und nachfragen ob er gerade unbesetzt ist und wenn ja, dann die Pause anordnen. Das heißt der Fahrer fährt irgendwo hin, stellt das Auto ab und geht einen 30 Minuten Waldspaziergang machen. Auch das ist etwas unrealistisch im Taxigewerbe. Realistisch ist, dass der Unternehmer einen freien Zeitpunkt zur Pause verordnet und die Fahrer sich daran halten müssen. Also "du MUSST in jeder Schicht 30 Miunten Pause machen und du selbst entscheidest wann du dies machst."
Dies kann nicht an einem Taxiposten geschehen weil die hamburger Taxiordnung im Grunde verbietet, dass sich ein Taxifahrer von seinem Fahrzeug entfernt. Somit ist die freie Pausenzeitverwendung nicht mehr gegeben. Jedes Aufrücken würde sofort zur unterbrechung der Pause führen und müsste von vorne starten (und die Bereitschaftszeit vergüted werden). Selbst wenn das Fahrzeug für 15 Miunten steht ist die keine Pause weil der Fahrer gezwungen ist im Auto zu bleiben.
Somit ist mein Gutachten schon fertig:
Durch umfangreiche Recherche bin ich zu dem Urteil gekommen, das sowohl das deutsche Arbeitsschutzgesetz als auch die Hamburger Taxiordnung eine Verwendung von Standzeiten an jedwegen Taxiposten zur Anrechnung von Pausenzeiten nicht geeingnet ist. Fertig.
Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Es geht sogar weiter:Jedes Aufrücken würde sofort zur unterbrechung der Pause führen
Am Posten kann keine Pause stattfinden, weil der Fahrer bereit sein muss, unverzüglich
aufzurücken (TO Hamburg) und nur am Posten Taxen sich bereitstellen dürfen, also zur
Fahrgastaufnahme bereit sein müssen. Beides unterstreicht, dass Stehen am Taxiposten
per se keine Pause zulässt, es ist Arbeitsbereitschaft! Oder sogar direkt aktive Arbeit, wenn
der Fahrer sich im Funkgerät einen Überblick über die Geschäftslage verschafft oder in der
Tageszeitung den Veranstaltungskalender studiert, um seine Arbeitseinsätze zu planen.
Ein pausierender Kutscher am Posten parkt verbotswidrig.
Selbst wenn der Kutscher im oder am Fzg. essen oder trinken würde, darf er es.
Er darf es aber nicht als Pause deklarieren. Er tut sich und seiner Gesundheit damit
auch keinen Gefallen.
Allen Bestrebungen von Unternehmern, mit diesen windigen Methoden bestehende Gesetze
zu unterlaufen, muss entschieden entgegen getreten werden.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Es ist nicht immer Samstag Nacht. Häufig ist auch Dienstag und manchmal ist sogar Mittagszeit…Tipp hat geschrieben: Na, na, hier im Forum berichteten einige Hansa Fahrer von
30,- und mehr / Std...
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke
Edmund Burke
Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Die Tanken an der Alsterkrug sind aber keine Posten!eichi hat geschrieben:Es geht sogar weiter:Jedes Aufrücken würde sofort zur unterbrechung der Pause führen
Am Posten kann keine Pause stattfinden.
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Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Sollte eine Behörde das behaupten ist sie entweder vom Mars, oder sie unterläuft damit alle bekannten Regeln das wäre Rechtsbeugung.Teddybär hat geschrieben:
Denn wenn per Gutachten fest gestellt wäre, dass eine 10 Stunden Schicht aus 5 Stunden Pause besteht, dann kann die Behörde behaupten, der Mindestlohn von 8,50 € wäre locker bezahlbar, denn Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Pausen müssen nicht bezahlt werden.
Wie man sieht bleibt das Ganze ein Politikum, Keiner weiß so recht wie man es anstellen könnte, dass der ML auch realistisch bezahlt werden kann. Ich denke fast das wird ein Endlosthema denn es gibt keine Lösung mit derzeitigen Tarifen und der mancherorts zu hohen Zahl an Taxen die durch Schichtwagen sogar noch vervielfacht wird.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Vieles noch lange so bleibt wie es ist, also ohne ML und mit Provisionsregelung ist sehr groß, denn eine Erhöhung der Arbeitslosenzahl will KEINE Partei, zumindest will Keine die Schuld dafür tragen. Auf der politischen Bühne ist derzeit der (angebliche) Geheimnisverrat des Herrn Friedrich viel wichtiger als ML vor allem weil man mit sowas von den heiklen Themen eine Zeit ablenken kann.
Wir sind noch sehr, sehr weit entfernt von einer „Konsolidierung” des Taximarktes. Selbst wenn man in HH evtl. immer einen Schritt vorne ist, (zu sein glaubt) bundesweit dauert das noch Jahre, evtl. Jahrzehnte.
Zuletzt geändert von nightrider am 28.02.2014, 18:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Nein muß er natürlich nicht, er KANN.LRKN hat geschrieben:Theoretisch muß ein Arbeitgeber bei einem Taxifahrer, der von 8-16 Uhr arbeitet mind 30 Minuten Pause vordefiniert Anordnen.
Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist das der Taxifahrer sich nur zum Zwecke der Fahrgastaufnahme am Posten bereitstellen darf und zwar zur unverzüglichen Fahrgastaufnahme. Bereitstellung ist also eine glasklare Bereitschaftszeit. Eine Pause von 15 oder 30 Minuten kann gar nicht auf dem Taxiposten stattfinden, das Taxi muss entfernt werden.LRKN hat geschrieben:Dies kann nicht an einem Taxiposten geschehen weil die hamburger Taxiordnung im Grunde verbietet, dass sich ein Taxifahrer von seinem Fahrzeug entfernt.
Folgerichtig kann ein Funkfahrer auch am Funk während der Pausezeiten und am Posten stehend nicht mehr bereit sein und verliert seine Position.
Ein Testlauf bei der bei einer Auswahl an Taxis die Pausenzeiten aufgezeichnet werden - und zwar willkürlich durch Knopfdruck - ist wegen der hohen Manipulationsmöglichkeit von vorneherein unproduktiv. Wie ging noch der Spruch mit der Statistik?
Die einzigen Stillstandszeiten die es aufzuzeichnen lohnen würde, wären die zwischen 2 Touren und länger sind als 3 Minuten (um Ampelphasen auszuschliessen). 'Andere Arbeitszeit in Bezug auf Fahrpersonal ist Wagenpflege, Tanken, Fußwege zum Kunden, Kassiervorgänge im Wagen, Be- und Entladen, Reparaturen und Dienstleistungen rund ums Dienstfahrzeug, tägliche Abrechnungszeiten in der Firma und so weiter.
Um sich aber dem Wert einer tatsächlichen Bereitschaftszeit nähern zu können gibt das Taxipanel von L+K etwas her.
Ein paar Duchschnittzahlen der Paneeltaxen vom L&K Gutachten aus 2011
Schichtdauer Ø 9,94 Stunden/Tag (Alleinfahrer ohne Funk= 10,88Std./Tag)
davon besetzt Ø 2,72 Stunden/Tag ~ ca. 27% (besetzt-)Fahrleistung/Schichtzeit
Besetztkilometer Ø 46,83 % der reinen Fahrleistung/Schicht
Nicht hineingerechnet ist hier die z.B. Anfahrt, eine neue Postensuche und Stillstandzeiten im
Verkehr.
Bei 2,72 Stunden besetzter Fahrzeit dürfte man guten Gewissens das Doppelte also ca. 5,3 Stunden direkte Fahrtätigkeit als Tageslenkzeit annehmen. Der nächste Parameter der Arbeitszeit sind die 'anderen Arbeiten' die ich aufgezählt habe. Welchen Tageswert will man denen geben? Hat schon mal jemand darüber Buch geführt? Wären 1,7 Stunden zu hoch gegriffen?
Der nächste Parameter, die Pausenzeit ergibt sich aus dem ArbZG bzw. der erweiterten Regelung für Fahrtätigkeiten im Personenverkehr und der angenommener "erheblicher Bereitschaftszeiten" mit der Folge verlängerter Arbeitszeit; Im Ergebnis hier die von L+K dokumentierte 10-Stunden-Schicht (Funktaxi). Da man bei der Arbeitszeit Bereitschaftszeit inkludieren muß, ergibt sich auch aus der verlängerten Arbeitszeit keine neue Pausenzeit als die der Grundregel 8¾ Std./SchichtZ = 8 Std. ArbZ + ¾ Stunden Pause.
Die Gesamtrechnung ergäbe, bezogen auf die 9,94 Stunden-Schicht, demzufolge:
Bereitschaftszeit = Schichtzeit - (Lenkzeit + 'andere Arbeiten' + Pause)
Bereitschaftszeit = 9,94 - ( 5,3 Std. + 1,7 Std. + 0,45 Std.)
Bereitschaftszeit = 2,49 Stunden
Bereitschaftszeit die bei Festlohn/Mindestlohn durchaus mit einem geringen Stundenlohn entlohnt werden könnte. Genug Spielraum für Zulagen und Zuschläge, die das Bruttoentgelt erhöhen; Und zwar wieder auf den angestrebten Satz von 8,50 € die Stunde. Vergessen darf man dabei nicht, daß auch bei Mindestlohn Zulagen und Zuschläge diesen erst auf auf das garantierte Maß aufrunden dürfen.
Also Grundlohn + Zulagen/Zuschläge = Mindestlohn. Ist leider so und durch Richterrecht schon bestätigt worden. Hier hilft nur ein Tarifvertrag nachbessern.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 28.02.2014, 23:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Ich vergaß noch anzumerken, daß nightriders Andeutung des Brechens von üblichen Regeln durch die BWVI wirklich berechtigt ist und ihr gehörigen Ärger durch die Tarifparteien einbringen kann.
Natürlich kann die BWVI durchrechnen was sie will, aber öffentlich Ableitungen oder gar Vorschläge zur Tarifgestaltung treffen kann sie nicht. Denn würde eine stattliche Einmischung in die Tarifhoheit darstellen. Und das gibt Ärger von allen Seiten, nicht nur den Gewerkschaften.
Natürlich kann die BWVI durchrechnen was sie will, aber öffentlich Ableitungen oder gar Vorschläge zur Tarifgestaltung treffen kann sie nicht. Denn würde eine stattliche Einmischung in die Tarifhoheit darstellen. Und das gibt Ärger von allen Seiten, nicht nur den Gewerkschaften.
Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Teddybär hat geschrieben: Denn wenn per Gutachten fest gestellt wäre, dass eine 10 Stunden Schicht aus 5 Stunden Pause besteht, dann kann die Behörde behaupten, der Mindestlohn von 8,50 € wäre locker bezahlbar, denn Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Pausen müssen nicht bezahlt werden.
Viele Schichten bestehen aus 75 % "Pause". Wenn ein Fahrer mit 55 Besetztkilometer zurück in die Firma kommmt, hat er bei einer Abarbeitungsgeschwindigkeit von 23 km/h während der Besetztfahrten nur 144 Minuten bezahlt gearbeitet. Der Rest waren logistische Vorbereitungen und Leerlauf. Diese Vorgänge erfolgen in Eigenregie, selbstverantwortlich und nach eigenem Ermessen. Der Taxifahrer ist während der Schicht Unternehmer, daher kann (demütigender) "Mindestlohn" keine Anwendung finden und klassische Arbeitnehmerschutzrechte haben keine Geltung.eichi hat geschrieben: Am Posten kann keine Pause stattfinden, weil der Fahrer bereit sein muss, unverzüglich aufzurücken (TO Hamburg) (..) Oder sogar direkt aktive Arbeit, wenn der Fahrer sich im Funkgerät einen Überblick über die Geschäftslage verschafft oder in der Tageszeitung den Veranstaltungskalender studiert, um seine Arbeitseinsätze zu planen.
Mindestlohn im Taxigewerbe ist wie von einem Gastronom zu verlangen, daß er zur Umsatzerreichung jedem Gast ein 7-Gänge-Menü aufnötigt.
Freiheitliche Berufsausübung bedeutet, daß Gewerbepolitik durch nachhaltige Konzessionsbegrenzung dem Taxigewerbe wieder ein gerechtes Maß von bezahlter Fahrzeit und Leerfahrt und Wartezeit zurückholt.
Zuletzt geändert von miamivice am 28.02.2014, 20:00, insgesamt 2-mal geändert.
Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Ach, die haben alle einen Gewerbeschein und eine Teilzeit-Konze???miamivice hat geschrieben: Der Taxifahrer ist während der Schicht Unternehmer, daher kann (demütigender) "Mindestlohn" keine Anwendung finden und klassische Arbeitnehmerschutzrechte haben keine Geltung.
Poorboy
Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Doch, doch, auf der Sitzung am letzten Freitag, wo dieses "Gutachten/Auswertung" vorgestellt wurde, betonte der hochrangigste anwesende Behördenvertreter mehrmals, dass er diesen Thread mit Mörderumsätzen sehr aufmerksam verfolgt hat!! Ich schlage vor, jeder postet jetzt nochmal seine Sylvesterumsätze!CPL5938 hat geschrieben:Es ist nicht immer Samstag Nacht. Häufig ist auch Dienstag und manchmal ist sogar Mittagszeit…Tipp hat geschrieben: Na, na, hier im Forum berichteten einige Hansa Fahrer von
30,- und mehr / Std...
Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Gehen auch Silvesterumsätze, Arne ?
Poorboy
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Zuletzt geändert von Poorboy am 28.02.2014, 22:47, insgesamt 1-mal geändert.
Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Wie jetzt? Sind das jetzt keine sächsischen Triebwagenführer mehr?FD hat geschrieben:
P.S. Man könnte anstelle von Freiberuflern auch Ich AG setzen.
Poorboy
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Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
@miamivice,miamivice hat geschrieben:
Viele Schichten bestehen aus 75 % "Pause".
möchtest Du ab sofort nicht mehr ernst genommen werden?
Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Dieser guter Fahrer kann gerne bei mir anfangen. Sollte er im Schnitt an guten und schlechten Tagen 25 € die Stunde fahren, bekommt er von mir öffentliche Auszeichnung. 30 € pro Stunde schaffe nicht mal icharne13 hat geschrieben:Doch, doch, auf der Sitzung am letzten Freitag, wo dieses "Gutachten/Auswertung" vorgestellt wurde, betonte der hochrangigste anwesende Behördenvertreter mehrmals, dass er diesen Thread mit Mörderumsätzen sehr aufmerksam verfolgt hat!! Ich schlage vor, jeder postet jetzt nochmal seine Sylvesterumsätze!CPL5938 hat geschrieben:Es ist nicht immer Samstag Nacht. Häufig ist auch Dienstag und manchmal ist sogar Mittagszeit…Tipp hat geschrieben: Na, na, hier im Forum berichteten einige Hansa Fahrer von
30,- und mehr / Std...
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Re: So geht der Mindestlohn auf Knopfdruck!
Altes Thema neue Runde,
Guten Abend,
ich möchte doch mal wissen , wie unsere Gewerbevertreter die zukünftigen Gesprächsrunden mit der Behörde angehen will. Welche Erkenntnisse und Strategien werden in die
Diskussion eingebracht um das Problem des ML zu lösen.
Nach meiner Meinung ist eine weitere Tarifanpassung um 20 und mehr Prozent der falsche Weg , die Fahrgastzahlen werden wegbrechen.
Bei einer Auslastung von unter 30 %, kann es nur über eine Absenkung der Taxianzahl gehen.
Dem Fahrgast muß bei starker Nachfrage zugemutet werden, auch mal 15 -20 Min. auf einen Wagen zu warten. Die geringe Auslastung einer der Kapazitäten würden jeden Kaufmann sofort zum Handeln zwingen. Die Maßnahmen wären niemals Preissteigerungen, sondern Umbau oder Schließung eines solchen maroden Betriebes.
MfG
Guten Abend,
ich möchte doch mal wissen , wie unsere Gewerbevertreter die zukünftigen Gesprächsrunden mit der Behörde angehen will. Welche Erkenntnisse und Strategien werden in die
Diskussion eingebracht um das Problem des ML zu lösen.
Nach meiner Meinung ist eine weitere Tarifanpassung um 20 und mehr Prozent der falsche Weg , die Fahrgastzahlen werden wegbrechen.
Bei einer Auslastung von unter 30 %, kann es nur über eine Absenkung der Taxianzahl gehen.
Dem Fahrgast muß bei starker Nachfrage zugemutet werden, auch mal 15 -20 Min. auf einen Wagen zu warten. Die geringe Auslastung einer der Kapazitäten würden jeden Kaufmann sofort zum Handeln zwingen. Die Maßnahmen wären niemals Preissteigerungen, sondern Umbau oder Schließung eines solchen maroden Betriebes.
MfG
Die Sache ging daneben, die Kutscher habens nicht kapiert