Beförderung von Gepäck in der Taxe !

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
Jörn

Beförderung von Gepäck in der Taxe !

Beitrag von Jörn » 04.12.2005, 15:13

Wegen der aktuellen Diskussion am Flughafen, ob die Verpflichtung eines Taxifahrers, Gepäckstücke auch in den 8.Stock tragen zu müssen, rechtens ist, hier der Teil dazu aus den Kommentaren zum §47 des PBefGs!

Auszug:

4. Der Taxiverkehr unterliegt - wie der Verkehr mit Straßenbahnen und Obussen sowie der Linienverkehr mit Kfz - der Betriebspflicht (§ 21), der Beförderungspflicht (§ 22) und der Tarifpflicht (§§ 51, 39 Abs 2, 3). Seine Aufgabe ist es, als öffentliches Verkehrsmittel im Rahmen einer individuellen Dienstleistung Personen zu befördern. Hauptgegenstand der Tätigkeit des Taxiverkehrs ist somit die Beförderung von Personen; die Mitbe-förderung von Sachen bleibt gleichwohl zulässig. Dies folgt aus § 15 BOKraft (vgl hier D § 15), wonach der Fahrgast Sachen (Handgepäck, Reisegepäck, Kinderwagen) so unterzubringen und zu beaufsichtigen hat, daß die Sicherheit und Ordnung des Betriebes durch sie nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht verletzt werden können. Da diese Regelung expressis verbis auch für Tiere gilt (§ 15 Abs l Satz 2 BOKraft) ist auch die Beförderung von Tieren zulässig. Sie dürfen allerdings nicht auf Sitzplät-zen untergebracht werden. Die Zulässigkeit der Mitbeförderung von Gepäck ergibt sich im übrigen auch aus § 29 BOKraft (vgl D § 29). Taxis müssen nämlich auch bei vollständiger Besetzung im Rahmen ihres zuläs-sigen Gesamtgewichtes mindestens 50 Kilogramm Gepäck befördern können. Die Beförderungspflicht im Taxiverkehr erstreckt sich jedoch nicht auf die alleinige Beförderung von Sachen oder Tieren (zB die Beförderung von Gepäck zum Bahnhof, Herbeischaffen von Medikamenten für kranke Personen, Beförderung von Akten zwischen Wohnung und Büro und dergleichen mehr). Andererseits stehen aber weder Vorschriften des PBefG noch andere gesetzliche Bestimmungen der Durchführung von Sachtransporten durch Taxiunternehmen entgegen.
Zum einen definiert § 47 Abs l lediglich, was unter dem Begriff Taxiverkehr zu verstehen ist. Keinesfalls ist damit eine definitive Aussage darüber getroffen, was ein Taxiunternehmer darüber hinaus mit seinem Taxi machen darf oder nicht.
Zum anderen läßt sich die Unzulässigkeit von Sachtransporten auch nicht aus der Betriebspflicht des § 21 Abs l ableiten, da diese Bestimmung nicht die jedözeitige und allerorts gewährleistete Erreichbarkeit und Benutzbarkeit jedes einzelnen Taxis für den Personenverkehr fordert, sondern lediglich sicherstellen will, daß am jeweiligen Ort ein dem Ver-kehrsbedürftnis zeitlich und räumlich entsprechendes Angebot an Fahrzeugen bereitsteht.
Dazu kommt, daß die mit Sachtransporten erzielten zusätzlichen Einnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Taxiunternehmen beitragen, damit deren Funktionsfähigkeit sichern und so letztlich auch dem mit der Betriebspflicht angestrebten Ziel einer möglichst umfassenden Bedienung des Personennahverkehrs zugute kommen (vgl zur Zulässigkeit von Sachtransporten LG Memmingen 4.4.1984 - HKO 50/ 1984 -). Der Fahrzeugführer kann den Auftrag zur alleinigen Gepäckbeförderung übernehmen, er muß es aber nicht. Rechtlich ist die alleinige Beförderung von Sachen und Tieren als Geschäftsbesorgungsauftrag (§ 675 BGB) zu beurteilen (vgl übereinstimmend wie hier D § 15 Anm 2.)

Ende des Zitates!

____________________________________


Kommentar:

Hieraus ergibt sich eindeutig der Hinweis, daß DER FAHRGAST für die sichere Versorgung und den Transport des Gepäcks während der Fahrt verantwortlich ist!

Noch nicht einmal das EINLADEN solcher Güter ist durch den Fahrer durchzuführen!

Außerdem gab es schon frühere Urteile, die sich allerdings mit der Behandlung betrunkener Gäste befaßten, daß der Aufgabenbereich des Fahrers für den UNMITTELBAREN Bereich um seine Taxe gilt!

Da aber Berufsversicherungen in der Regel NUR für den Bereich des Arbeitsplatzes und die An- und Abreise dorthin und nach Hause gelten, ist es also ziemlich klar, daß Tragen von Gepäckstücken NICHT zum Aufgabenbereich eines Taxifahrers gehört. Jedenfalls nicht, wenn er Personen befördert.

Wenn er freiwillig, um sein Einkommen zu erhöhen, Botenfahrten macht, so könnte die Sache etwas anders liegen, da hier ja das Befördern von Tür zu Tür anliegt.
Da diese Fahrten aber FREIWILLIG sind, werden sie sicherlich nicht von der BG versichert, sondern höchstens von der Krankenkasse, wahrscheinlich ähnlich einem Pizza-Boten!

Aber ich denke, wir warten einmal die Stellungnahme der BG Hamburg zum Thema ab!

Sollte es allerdings so sein, daß das Tragen von Gepäckstücken außerhalb des Bereiches der Taxe NICHT zulässig ist, währen Verträge, wie sie der Hansa-Funk seinen Fahrern aufzwingt oder die FHG sie plant, selbstredend sittenwidrig und damit unzulässig!
Beim Hansa darf ich zwar unter persönlichen Daten eintragen, ob ich Gepäck tragen kann, kann ich aber solches nicht, werde ich nicht mehr für viele Touren zugelassen!

Außerdem beraubt man einem großen Teil der Fahrer, die dieses Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht durchführen können, aber sonst ihren Job hervorragend machen, einer zusätzlichen Einnahmequelle zum Lebensunterhalt!
Das würde einer schweren Diskriminierung von Behinderten gleichkommen!

Johan hätte hiermit zwar sicherlich kein größeres Prob, aber ob das die Gerichte genauso sehen werden, sei ja noch mal dahingestellt!

Benutzeravatar
Johan
Vielschreiber
Beiträge: 345
Registriert: 03.06.2005, 15:15
Wohnort: Norderstedt

Beitrag von Johan » 04.12.2005, 16:59

jau, gut erkannt, ich habe damit kein problem!

wer diese geringsten aller hilfeleistungen nicht ausführen will oder kann
muß sich fragen lassen, ob er im richtigen job ist!
punktum, darüber gibt es mit mir keine discussionsmöglichkeit.

die tätigkeit des taxenfahrers ist die eines dienstleisters, dazu gehört das tragen von gepäck, ohne wenn und aber. (min. bis zu haustür)
blamabel ist, daß es darüber zu diccussionen kommt.


btw. jörn

wenn ich so "unmöglich" wäre, wie du mich dastellst, warum arbeiten eigentlich noch kollegen in meinem betrieb, warum kündigen die nicht einfach und gehen.

denk mal drüber nach!
geit nich, giff dat nich......

Jörn

Beitrag von Jörn » 04.12.2005, 17:43

Denk mal bitte an die nette Fabel von der Stadtmaus und der Landmaus!

Es arbeiten Leute für die merkwürdigsten Dinge in der Welt: CIA, Cosa Nostra, Armeen und manche Taxi-Firmen!
Nun ja! Jeder muß ja selbst wissen, wo er sein Geld verdient!

Benutzeravatar
homer
Vielschreiber
Beiträge: 1737
Registriert: 10.03.2005, 11:04
Wohnort: 1.Wohnsitz : Norwegen / 2. Wohnsitz : Hamburch

Beitrag von homer » 04.12.2005, 18:08

Ach Jörn -
Moderator oder nicht, gestatte mir ein offenes Wort dazu - ich denke nicht daß ich damit meine Neutralitätspflichten als Moderator verletze :D , schließlich ist es mir damit nicht verboten eine eigene Meinung zu haben und die auch zu äussern solange das die gelegentliche Tätigkeit als Moderator nicht beeinflusst, also :

Ich kann sie nicht mehr hören, alle diese höchst bescheidenen und dürftigen Ausreden. Es ist eine absurde Debatte hier irgendwelche Gründe an den Haaren herbeizuziehen warum ein Kutscher irgendwelche Dienstleistungen (die das Publikum von ihm erwartet) womöglich sollte nicht ausführen müssen oder gar nicht ausführen dürfen .
Es wird Ausnahmen von einer Verpflichtung geben müssen wenn denn tatsächlich in der Person der FahrerIn dafür ein Grund vorliegt. Für mich heisst das in der Praxis daß sich jemand z.B. mittels eines Attestes aufgrund einer Allergie oder Behinderung von der Verpflichtung befreien lassen kann Tiere zu befördern oder Sachen außerhalb der Taxe zu tragen. Dabei sollte aber Konsens darüber bestehen können daß eine solche Befreiung eben die Ausnahme ist. Zugleich muß man dann auch hinterfragen dürfen ob der betreffende Kutscher in vollem Umfang für den Job geeignet ist - das ist dann eine Angelegenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn ich meinem Arbeitgeber (Transportunternehmen) per Attest die Forderung vorlege daß ich keine Gegenstände tragen kann, darf oder will die schwerer sind als mein Geldbeutel dann darf ich mich letztlich nicht wundern wenn der mich vielleicht für ungeeignet für den Job hält :wink:

Ich persönlich halte schon das ganze Herangehen an das Thema für ausgesprochen anrüchig - die Konfliktfälle beispielsweise bei der Beförderung von Tieren bis hin zu Blindenhunden bestätigen mich in dieser Auffassung. Sehr oft steht eine höchst fragwürdige Grundhaltung auf der Seite der betreffenden Kutscher dahinter wenn sie diese Dienstleistungen rundweg ablehnen, so etwas in der Richtung von :
Hier bin ich der Chef und bestimme wo es langgeht, Du als Fahrgast hast das Recht mir Dein Fahrtziel anzugeben und ansonsten die Klappe zu halten und zu löhnen, basta !
Damit meine ich solche "lieben" Kollegen denen beispielsweise partout nicht klarzumachen ist daß die Definition einer Nichtrauchertaxe eben nicht bedeutet daß da nur der selbstfahrende Chef qualmen darf...
Als Dienstleister haben diese Kollegen in aller Regel einen schweren Stand und das ist auch gut so - und es ist weder diskriminierend noch sittenwidrig wenn Taxizentralen von den angeschlossenen Kutschern verlangen daß sie sich vorab entscheiden und ihrer Zentrale im hinterlegten Profil klar und unzweideutig angeben ob sie bereit sind Tiere zu befördern und ob sie bereit sind Gepäck zu tragen.

Vollkommen absurd wird das Ganze wenn einzelne Kollegen versuchen diese an sich selbstverständliche Dienstleistung dem gesamten Gewerbe mit der schrägen Auslegung von Bestimmungen zu verbieten.
Wer bereit zu zusätzlichen Dienstleistungen ist wie beispielsweise die Post wegzubringen oder für Oma Einkaufen zu gehen der hat nunmal als der bessere Dienstleister ein Stück weit die Nase vorn - ihm das mittels einer Auslegung des PBefG oder ähnlicher Anstrengungen verbieten zu wollen ist ausgesprochen bizarr.

Klärungsbedarf besteht möglicherweise tatsächlich hinsichtlich der Frage ob alle diese Tätigkeiten in vollem Umfang durch die Berufsgenossenschaft als Versicherung abgedeckt sind. Soweit ich das beurteilen kann dürfte das entscheidend davon abhängen was der jeweilige Unternehmer in seiner Anmeldung bei der BG angibt und wofür er dann auch folgerichtig Beiträge zahlt. Ich entsinne mich daß es einem Kollegen in Flensburg vor langer Zeit sogar in den Sinn kam größere Geldbeträge und Wertsendungen als Kurieraufträge per Taxe zu befördern. Dafür war dann tatsächlich ein höherer Beitrag fällig, versichert war aber sogar diese zweifellos höher risikobehaftete Tätigkeit.

Statt hier über miese Umsätze herumzumaulen und Haare zu spalten über die Frage was dem Kutscher alles nicht erlaubt ist an Tätigkeiten wäre es vielleicht sinnvoller darüber nachzudenken was alles an zusätzlichen Möglichkeiten besteht zusätzliche Aufträge zu bekommen und welche Voraussetzungen dafür vielleicht mit BG und Versicherungen geschaffen werden müssen.
Als Beispiele nenne ich nur mal die Auslieferung von Telegrammen und die Leerung von Briefkästen. Macht es da wirklich Sinn darüber zu diskutieren ob der Fahrer verpflichtet ist ein Telegramm auch in den vierten Stock zu tragen ?


homer
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)
Bild

thoma
Vielschreiber
Beiträge: 610
Registriert: 03.10.2005, 18:09
Wohnort: Hamburg

Beitrag von thoma » 04.12.2005, 19:32

Das was im Moment im HH-Taxigewerbe vor sich geht, muß doch bei jedem sich über die Situation des Gewerbes Gedanken machenden Kollegen die Alarmglocken schrillen lassen, insbesondere bei denen die nicht beim Hansa fahren. Diese ganzen Ansätze zu Veränderungen, ob nun Einstiegszonen, vor Hotels oder bei anderen Kunden, die Bestrebungen am Flieger usw muß ich doch als halbwegs wacher Kollege als Ausdruck einer großen Unzufriedenheit der Kundschaft mit der angebotenen Dienstleistung IN GROSSEN TEILEN begreifen. Warum machen die das sonst?? Um euch alle zu ärgern??

OK, der eine oder andere Verschwörungstheoretiker sieht natürlich nur die bösen Jungs vom Hansa am Werk. Aber so blöd kann man doch nicht sein, die wahren Ursachen zu ignorieren. Auch der Hansa kann der Kundschaft nicht unbedingt etwas verkaufen, dass diese nicht will, wofür sie keinen Bedarf hat. Oder sind sie beim Hansa so viel besser als selbst ich gedacht habe?

Gerade in diesem Zusammenhang kann man es doch nur als komplett hirnrissig bezeichnen, wenn der liebe Jörn, anstatt sich Gedanken zu machen, dass Dienstleistungsangebot zu verbessern, darüber nachdenkt, wie man mit allen möglichen Begründungen die Dienstleistung einschränken kann. Das gute alte deutsche Motto: geht nicht, gibt das nicht, ham wir noch nie so gemacht.

Bitte bitte bitte mach weiter so und reiss viele mit, damit tust du uns einen großen Gefallen, da gibts dann doch noch irgendwann gnadenhalber den ganz großen Hansa-Verdienstorden am Band mit lebenslänglicher Erstattung der Flughafengebü... uups, dass wär dann ja gar nicht nötig, schade eigentlich.

Thorsten
Ist vielleicht nix gut!

Benutzeravatar
yellow
Vielschreiber
Beiträge: 1087
Registriert: 24.05.2004, 01:45

Beitrag von yellow » 04.12.2005, 20:26

Thoma schrieb
Bitte bitte bitte mach weiter so und reiss viele mit, damit tust du uns einen großen Gefallen....
Ich fürchte, mein lieber thoma, da hoffst du vergeblich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Jörn'sche Denkweise von mehr als 4-5 Leuten im Gewerbe geteilt wird.
Wir beim Hansa müsssen uns also weiterhin anstrengen müssen.

thoma
Vielschreiber
Beiträge: 610
Registriert: 03.10.2005, 18:09
Wohnort: Hamburg

Beitrag von thoma » 04.12.2005, 21:49

yellow hat geschrieben:Wir beim Hansa müsssen uns also weiterhin anstrengen müssen.
Das tun wir ja sowieso gerne, aber so ein klein wenig Schützenhilfe von berufener Seite.... wer kann dazu schon nein sagen!

Thorsten
Ist vielleicht nix gut!

Jörn

Beitrag von Jörn » 05.12.2005, 21:18

Man kann und darf versuchen, den Kuchen umzuverteilen, aber NICHT mit illegalen Methoden!

Jemanden zu zwingen, Koffer zu tragen, oder illegale Einstiegszonen zu schaffen, sind gegen das Gesetz!

Sonst stellt man sich auf die Seite von Verbrechern, die ja auch nur ihr Geschäft aufbessern wollen! Sorry, Jungs, aber in meinen Augen ist das nun mal so!

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7318
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 06.12.2005, 06:03

Die Verbindung Kofferträger=Verbrecher bzw. Illegalität ist schon verblüffend :shock:
Für mich ist es in den ganzen Jahren (ca.20) immer selbstverständlich gewesen beim Gepäck zu helfen, auch wenn es in den noch sovielten Stock ging.
Wer selbst kräftig genug ist wird einen Teufel tun den Fahrer dieses erledigen zu lassen (ist mir jedenfalls noch nie passiert).
Und das Einladen mache ich auch lieber selbst, das schont das Schloss, meine Ohren und Nerven.
Ganz abgesehen davon das ich beim Ausladen sehen möchte wer was aus meinem Auto lädt.
Und für die Eventualität eines Unfalls habe ich seit 27 Jahren eine Private Unfallversicherung welche auch in diesen Fällen zahlt (kostet mich 9.- € im Monat).
Sich dabei an irgendwelche Paragraphen zu klammern zeugt schon von einer gewissen Naivität und Lebensunfähigkeit.
Auch Vorschriften beinhalten eine gewisse Flexibilität.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6862
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von jr » 06.12.2005, 06:34

Ganz abgesehen davon das ich beim Ausladen sehen möchte wer was aus meinem Auto lädt.
In der Tat, das ist nicht ganz unwichtig.

der Bunte
Vielschreiber
Beiträge: 267
Registriert: 15.06.2005, 06:05
Wohnort: hamburg

Beitrag von der Bunte » 06.12.2005, 16:50

@ jörn , wenn man deinen ***getilgt*** hier liest kann einem echt schlecht werden :-(

für dich zum mitschreiben niemand zwingt mich dazu koffer zu tragen

das gepäck ein und ausladen tue einzig und allein ich und zwar damit mir niemand dabei das auto zerkratzt oder sonstwie beschädigt !!!

das ich kunden, die augenscheinlich nicht in der lage sind ihr gepäck dann selber ins haus ( oder wohin auch immer) zu bringen helfe , ist für mich selbstverständlich !!!
diese verhalten sollte für jeden halbwegs zivilisierten taxifahrer wohl selbstverständlich sein !!!
deine vorgeschobenen berufsgenossenschaftsargumente, sind an lächerlichkeit nicht zu überbieten
zugegebenermaßen halte ich die rechtslage beim gepäck auch für unhaltbar, das wäre ein punkt , wo die gewerbevertreter a la martin bernd mal ansetzten könnten , nicht immer nur phrasen dreschen, sondern mal dafür sorgen, daß solche gesetzeslücken zu unseren gunsten geschlossen werden :-)

Bitte etwas mehr Obacht bei der Wortwahl, ohne Beleidigungen versteht man mindestens ebenso gut was Du sagen willst.
homer, modi

thoma
Vielschreiber
Beiträge: 610
Registriert: 03.10.2005, 18:09
Wohnort: Hamburg

Beitrag von thoma » 06.12.2005, 20:14

Nun, von der Qualität der Napp'schen Postings ist ja wohl nur der Kollege TaxiHH restlos überzeugt, dessen eigene Ergüsse von einer herzerfrischenden Ignoranz des tatsächlich Gesagten, einem gesunden Mass an Arroganz (ich bin bestimmt besser drauf als du), einem unbefangenen Umgang mit dem anderen Geschlecht (***) und einem unübertroffenen Humor gekennzeichnet sind. Wer so schmerzbefreit ist kann nur ständig gut drauf sein!

Allen anderen scheint zumindest von Zeit zu Zeit der unsägliche Schwachsinn so manchen Beitrags des lieben Jörn aufzufallen. Und dann, lieber homer, sollte man die sch*** auch noch sch*** nennen dürfen.

Worum es geht ist doch nicht das jemand zum tragen von Koffern gezwungen werden soll. Nur kann es sein, dass Kollegen die das nicht können oder wollen, von einem Teil des Geschäftes, in diesem Fall am Flieger, ausgeschlossen werden. Das macht natürlich einen Unterschied.

Das man als Kutscher den Fahrgästen beim Verladen des Gepäcks behilflich ist oder das auch allein übernimmt ist doch eine Selbstverständlichkeit, über die nicht weiter geredet werden muß und das sollte auch von jedem Kollegen geleistet werden können.

Das nun nicht jeder Taxler in der Verfassung ist, auch schwere Gepäckstücke in höhere Etagen zu wuchten, ist aber auch eine Tatsache und gleichzeitig ein Umstand, der ihn meiner Meinung nach nicht für den Job grundsätzlich disqualifiziert.
Ich habe hier ja schon mal nachgefragt wie oft dieses eigentlich tatsächlich nachgefragt wird, gerade am Flieger. Da scheint mir die Nachfrage nach Kofferhochwuchten nicht in dem Maß nachgefragt zu werden das es erforderlich machen würde, die Kollegen die das nicht bringen können vom Flieger auszuschließen.

Da reicht es doch, dass der Prozentsatz der Fahrer, die dazu bereit sind, den Prozentsatz der nachgefragten Dienstleistung bei weitem übersteigt um alle Kunden zu befriedigen.

UUUps, Besuch kommt.

Thorsten
Ist vielleicht nix gut!

Jörn

Beitrag von Jörn » 06.12.2005, 23:14

Lieber Thorsten!

WO zum H....., habe ich behauptet, daß niemand irgendwelche Koffer freiwillig trägt, inklusive mir selbst, der nicht wirklich gut zu Fuß ist??????!

Natürlich wird kein guter Kutscher diesen Service einer alten klapprigen Dame verweigern!
Aber nicht nur, wenn ich Taxifahrer bin, sondern ganz allgemein! DAS versteht sich doch von sich selbst!

Aber es kann und darf nicht gestattet werden, daß ich gezwungen werde, ein Papier zu unterschreiben, daß mir diese FREIWILLIGEN Leistungen als PFLICHT aufzwingen möchte, mich sonst aber von dieser Verdienstquelle ausschließen will!

DAS ist und wird ILLEGAL sein!

PS: Ich darf in einem Notfall auch bei Rot rüberfahren (einmal durfte ich das sogar mit Erlaubnis der Polizei wg Geburt etc.), aber trotzdem muß ich mich normalerweise an die gesetze und Regeln halten, außer man heit Johan!

Benutzeravatar
Johan
Vielschreiber
Beiträge: 345
Registriert: 03.06.2005, 15:15
Wohnort: Norderstedt

Beitrag von Johan » 07.12.2005, 02:41

darling,
weise mir doch bitte mal nach, daß ich mich nicht an gesetze gehalten habe............... :roll: :roll: :roll:
geit nich, giff dat nich......

Benutzeravatar
yellow
Vielschreiber
Beiträge: 1087
Registriert: 24.05.2004, 01:45

Beitrag von yellow » 07.12.2005, 13:38

Der Hansa schreibt seinen Leuten sogar vor, Kunden gegenüber höflich und zuvorkommend zu sein ( § 8 FBO ) !
Dies ist nicht nur illegal, sondern sogar perfide. Niemand darf gezwungen werden, sich höflich und zuvorkommend zu verhalten - dies hat auf rein freiwilliger Basis zu geschehen !
Da tun sich doch Abgründe auf !
Ein geradezu unglaublicher Verstoß gegen die Menschenwürde und das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit !
Darf jetzt ein notorisch unhöflicher und gnatzeliger Mensch nicht mehr beim Hansa fahren, oder was ?
Wo kommen wir denn da hin ?

thoma
Vielschreiber
Beiträge: 610
Registriert: 03.10.2005, 18:09
Wohnort: Hamburg

Beitrag von thoma » 07.12.2005, 15:21

Jörn hat geschrieben:Lieber Thorsten!

WO zum H....., habe ich behauptet, daß niemand irgendwelche Koffer freiwillig trägt, inklusive mir selbst, der nicht wirklich gut zu Fuß ist??????!
Und wo, mein lieber, habe ich behauptet du hättest das behauptet?????!

Wie schon so oft im Zusammenhang mit deinen Repliken gesagt: Bitte lesen und, ganz wichtig, auch VERSTEHEN!!! Dann erst losblubbern.

Ob das tatsächlich illegal ist, das ein Kunde dich als Kutscher nicht haben möchte, weil du nicht bereit oder in der Lage bist, von ihm geforderte Standards zu erbringen, ob nun du selbst oder deine Ausrüstung, dass wage ich doch zu bezweifeln.

Wenn ein Kunde am Taxenstand deine alte Möhre links liegen läst, weil er zudem auch noch die Frechheit besitzt, mit Karte zahlen zu wollen, springst du dann aus dem Fahrersitz und bölkst ihn an??:
"Du Verbrecherarsch, du linker, du schließt mich hier höchst illegal von Verdienstmöglichkeiten aus, dich zeig ich an du #§5$!! Ich werd hier gezwungen und genötigt. Das ist gegen jedes Menschenrecht und die unternehmerische Freiheit und sowieso alles so gemein!!"

Tja, lieber Jörn, wie bisher im kleinen, nun demnächst im größeren Rahmen. Wenn das Gewerbe, im, zugegeben, Doppelpass mit der Aufsichtsbehörde nicht in der Lage ist, verbindliche Mindeststandards durchzusetzen, dann macht es irgendwann die Kundschaft.

Wie die Standards ausgestaltet sein sollten, darüber lässt sich sicherlich streiten und dazu habe ich ja auch schon mein Teil gesagt: Die Qualifikation als Möbelpacker gehört für mich nicht unbedingt dazu. Und ob nun jeder perfekt Ausländisch können muß???

Thorsten
Ist vielleicht nix gut!

der Clown
Vielschreiber
Beiträge: 1534
Registriert: 05.09.2005, 02:30
Wohnort: Hamburg

Beitrag von der Clown » 07.12.2005, 16:12

thoma hat geschrieben:Wenn ein Kunde am Taxenstand deine alte Möhre links liegen läst, weil er zudem auch noch die Frechheit besitzt, mit Karte zahlen zu wollen, springst du dann aus dem Fahrersitz und bölkst ihn an??
Frag ihn doch mal, wie er sich verhalten hat, als er noch Ford Transit fuhr. Und GRT's noch nicht so beliebt waren. Aber sicherlich steht das irgendwo in den Hansaakten und es wird gleich wieder eine hier schon wohlbekannte Veröffentlichungsaufforderung erscheinen.

Jörn

Beitrag von Jörn » 07.12.2005, 20:35

Gerade dort, du Spaßmacher, habe ich 'freiwillig' jede Menge Gepäck geschleppt!

Außerdem scheinst du ja über mein Vorleben beim Hansa wirklich bestens informiert zu sein!
Dann weißt du aber auch, wie das Alles tatsächlich abgelaufen ist!

PS an Johan: Nirgends habe ich behauptet, daß du schon Gesetze gebrochen hast, aber deine Einstellung ihnen gegenüber, die HAST du hier schon kundgetan! Und DIE läßt zu denken viel Gelegenheit!

Benutzeravatar
homer
Vielschreiber
Beiträge: 1737
Registriert: 10.03.2005, 11:04
Wohnort: 1.Wohnsitz : Norwegen / 2. Wohnsitz : Hamburch

Beitrag von homer » 08.12.2005, 12:28

@ thoma und andere

Ich hatte eigentlich solche immer wiederkehrenden Wahrnehmungen des Publikums gemeint wie sie z.B. im folgenden Leserbrief (erschienen am 23. November d.J. im Abendblatt) geschildert werden :

..............................................................................
Starker Fahrer

"zu : Taxi-Krise: Behörde lehnt Konzessionsstopp ab", HA, 8.11.

Wir wollten mit Koffern am 11.11. mit der Taxe vom Flughafen nach Hamburg. Wir stellten die Koffer hinter einer Taxe ab. Der Fahrer meinte, er könnte nichts tragen; der zweite, ein Baum von Mann, lehnte es ebenfalls ab. Der dritte, ein junger Ausländer, hob wie selbstverständlich die Koffer in den Wagen. Nicht nur das: Zu Hause angekommen, trug er die Koffer in die erste Etage und meinte, es wäre mal ein guter Ausgleich zum ewigen Sitzen. So geht es auch.

Herbert Schumann, Hamburg
............................................................


Wenn daraus die Schlußfolgerung gezogen wird daß man etwa von den drei genannten Kollegen die Nummern eins und zwei am Flughafen lieber nicht mehr sehen möchte dann haben die sich das selbst zuzuschreiben.
Gepäckbeförderung mit der Taxe gehört nunmal zwangsläufig zu dieser Dienstleistung dazu und das schliesst mindestens das Ein- und Ausladen des Gepäcks ins Auto ein. Ausserdem dürfte wohl unstrittig sein daß Fahraufträge mit mehr oder weniger viel Gepäck am häufigsten bei den am meisten bevorzugten Graupen-Posten (Flughafen und grosse Bahnhöfe) vorkommen, insofern ist das da schon sehr viel eher ein Thema als etwa um drei Uhr früh am Nobistor oder nachmittags am Harburger Ring.


homer
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)
Bild

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6862
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von jr » 08.12.2005, 13:43

Der Taxifahrer ist den Fahrgästen erforderlichenfalls beim Ein- und Aussteigen behilflich. Er verstaut das Gepäck und achtet darauf, dass dieses ohne Beschädigung befördert wird.
Eine Formulierung in gar nicht einmal so wenigen Taxiordnungen.
Behinderte sowie hilfsbedürftige Fahrgäste einschließlich deren Gepäck sind auf Verlangen von der Wohnungstüre/vom Ausgangsort abzuholen und /oder an die Wohnungstüre/an den Zielort zu bringen.
München geht noch etwas weiter.
Der Taxifahrer hat tarifpflichtiges Gepäck ein- und auszuladen.
Unverzichtbar ist das, wo dem Kunden für die Gepäckbeförderung Zuschläge berechnet werden.

Antworten